Herzlich Willkommen. 2. Vortragsabend «Wohnsituation heute und morgen»

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1 Herzlich Willkommen 2. Vortragsabend «Wohnsituation heute und morgen» Organisation Frauenverein St. Peter + Paul mit Unterstützung ehem. christkatholischer Frauenverein

2 Andrea Schmutz Partnerin bei Kellerhals Carrard Advokatin und Notarin BS/BL Haupttätigkeitsgebiete: Gesellschaftsrecht Immobiliarsachenrecht Güter- und Erbrecht (Nachlassplanung)

3 Regelungsmöglichkeiten Vorsorgeauftrag Generalvollmacht Nachlassplanung Kaufrecht

4 Ehegatten (EG): Zivilstand: verheiratet, ev. getrennt Frau Mann Konkubinatspartner (KP): Zivilstand: ledig, verwitwet, geschieden Mann Frau eingetragene Partnerschaft(EP): Zivilstand: in eingetragener Partnerschaft lebend Mann Mann oder Frau Frau grundsätzlich den Ehegatten gleichgestellt

5 Vorsorgeauftrag Regelungsbereiche Personensorge Vermögenssorge Vertretung im Rechtsverkehr Errichtungsform Handschriftlich (von A Z, inkl. Ort, Datum, Unterschrift) oder notarielle Urkunde

6 Beauftragte(r) eine oder mehrere Personen Haupt- und Ersatzbeauftragte(r) verschiedene Personen für verschiedene Bereiche Stichentscheid/Kontrolle Detailbestimmungen grundsätzlich beliebig, aber Umsetzbarkeit beachten Verkauf und Belastung von Grundeigentum Zugriff auf Konti und Depots (Bankvollmachten) Arztwunsch für Beurteilung Urteilsfähigkeit

7 Hinterlegung BS: bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) BL: bei der Zivilrechtsverwaltung BS/BL: bei sich zu Hause, beim/bei der Beauftragten, beim Notariat Registrierung BS/BL: im Zivilstandsregister (kt. Zivilstandsamt)

8 Validierung bei Eintritt Urteilsunfähigkeit durch KESB Überwachung keine Überwachung der Mandatsausübung durch KESB Ausnahme: Anzeige von Missbrauch oder entsprechende Anordnung im Vorsorgeauftrag

9 Generalvollmacht grundsätzlich gleiche Regelungsmöglichkeiten wie Vorsorgeauftrag Verlust Urteilsfähigkeit nicht nötig hilfreich, wenn nicht rechtliches, sondern faktisches Handeln können eingeschränkt ist (eingeschränkte Mobilität)

10 Nachlassplanung Güterrecht: Betrifft nur Ehegatten Regelt finanzielle Verhältnisse unter den EG Erbrecht: Regelt finanzielle Verhältnisse unter den Erben, insbesondere überlebender EG/KP Kinder

11 Gesetzliche Erben: EG: überlebender EG, Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Onkel und Tanten, Staat KP: Kinder, Eltern, Geschwister, Grosseltern, Onkel und Tanten, Staat kein gesetzlicher Erbe: überlebender KP!

12 Pflichtteil: Teil, den man einem Erben nur in ganz bestimmten Fällen wegnehmen kann Plichtteilsgeschützte Erben: EG: überlebender EG, Nachkommen, Eltern KP: Nachkommen, Eltern

13 Ehevertrag: nur bei EG möglich Konkubinatsvertrag: nur bei KP möglich, gesetzlich nicht geregelt Testament und Erbvertrag: bei EG und KP möglich

14 Erbvertrag: Vertrag kann nur gemeinsam geändert werden keine Abänderung nach Tod Vertragspartner notarielle Urkunde mit zwei Zeugen Testament: kann einseitig abgeändert werden (auch ohne Information Begünstigte(r)) Abänderung auch nach Tod EG/KP Handschriftlich (von A Z, inkl. Ort, Datum, Unterschrift) oder notarielle Urkunde mit zwei Zeugen

15 Notwendigkeit für Nachlassplanung: KP soll etwas erben andere als gesetzliche Erben sollen etwas erben gesetzliche Erben sollen mehr oder weniger erben (z. Bsp. um die Liegenschaft halten zu können) Zuweisung bestimmter Vermögenswerte (z. Bsp. Erstwahlrecht Ehegatte) Festlegung von Werten (z. Bsp. Liegenschaft (Haus/Eigentumswohnung)) oder Wertbestimmungsmechanismus (z. Bsp. Schätzung durch XY) Einsetzung Willensvollstrecker

16 Kaufrecht Recht eine Liegenschaft käuflich zu erwerben v.a. für KP, ev. Patchworkfamilien an gemeinsam bewohnter Liegenschaft (Haus/Eigentumswohnung) in Ergänzung zu Nachlassplanung oder an deren Stelle Errichtung zu Lebzeiten in notarieller Urkunde Vormerkung im Grundbuch max. 10 Jahre gültig (anschliessende Erneuerung möglich) Wertfestsetzung: Beachtung Pflichtteile!

17 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Folien:

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