Vorsorgeauftrag. und. Patientenverfügung. Referent: Peter Voser. Referentin: Dr. med. Eva Voser

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1 Referent: Peter Voser und Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Referentin: Dr. med. Eva Voser

2 Ausgangslage Urteilsunfähigkeit Stellvertretung Erwachsenenschutzrechtliche Massnahme - fremdbestimmt: Bestellung Beistand durch KESB oder Gesetzliche Vertretung durch Familie oder Ernennungen eigener Vertreter selbstbestimmt durch: Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung

3 Grundidee Eigene Vorsorge Stärkung des Individuums auch der Schwachen und Hilflosen Förderung des Selbstbestimmungsrechtes (Was kann ich selbst tun) Eigenverantwortliche Person soll durch eigene Vorsorge den Staat entlasten Familiensolidarität fördern Vorsorgeauftrag anstatt Beistand durch KESB

4 Thema nur für Betagte? Verluste der Handlungsfähigkeit kann jede Person ungeachtet ihres Alters treffen Unfall Krankheit Altersschwäche

5 Stellvertretungsmöglichkeiten Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Gesetzliche Stellvertretungen Generalvollmacht (Anordnung: Über den Tod oder die Handlungsunfähigkeit hinaus gültig) Spezialvollmacht (Anordnung: Über den Tod oder die Handlungsunfähigkeit hinaus gültig) Vorsorgevollmacht Bankvollmacht Beistandschaft

6 Vorsorgeauftrag - Patientenverfügung Vorsorgeauftrag Einsetzung Vertreter Natürliche Person Juristische Person Inhalt Personensorge Vermögenssorge Vertretung im Rechtsverkehr Hinterlegung KESB Registrierung Zivilstandsamt Patientenverfügung Einsetzung Vertreter Nur natürliche Person Inhalt Beschränkt auf medizinische Massnahmen Konkrete Anordnungen bei Eintritt von Situationen Hinterlegung Eintragung auf der Versichertenkarte Krankenkasse

7 Patientenverfügung Einleitung Hintergrund Rechtliche Rahmenbedingungen Patientenbeispiel Form und Aufbewahrung Inhalt Linksammlung / Quelle Patientenverfügung 7

8 Einleitung Wer von ihnen hat eine Patientenverfügung? Was ist eine Patientenverfügung? Instrument der Selbstbestimmung Wo sind die Grenzen einer Patientenverfügung? Erstellung verlangt nach Auseinandersetzung mit Krankheit und Tod Beratungsgespräch empfohlen Patientenverfügung 8

9 Hintergrund Revidiertes Kinder- und Erwachsenenschutzrecht seit in Kraft Selbstbestimmungsrecht des Patienten gestärkt Pflicht von Behandlungsteam nach einer Patientenverfügung zu fragen Patientenverfügung 9

10 Rechtliche Rahmenbedingungen Gesetzliche Grundlagen: ZGB Art. 370 ff. Eine urteilsfähige Person kann in einer Patientenverfügung festlegen, welchen medizinischen Massnahmen sie im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit zustimmt oder nicht zustimmt. Sie kann auch eine natürliche Person bezeichnen, die im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt die medizinischen Massnahmen besprechen und in ihrem Namen entscheiden soll. Verbindlichkeit - Urteilsfähigkeit Freiwilligkeit Sicherstellung der Einhaltung Patientenverfügung 10

11 Patientenbeispiel Herr M. tritt in bewusstlosem, kritischen Zustand nach einem Schlaganfall ins Spital ein Das Behandlungsteam ist sich nicht sicher, ob er überleben wird Die Tochter macht das Behandlungsteam darauf aufmerksam, dass Herr M. einmal gesagt habe, er wolle nicht um jeden Preis am Leben erhalten werden. Die Lebenspartnerin von Herr M. ist allerdings anderer Meinung. Sie möchte, dass alles getan wird, um Herr M. Leben zu verlängern Patientenverfügung 11

12 Form und Aufbewahrung Form Schriftlich (Formulare sind erlaubt) Erstelldatum Unterschrift Aufbewahrung Quelle: FMH Patientenverfügung Je ein Exemplar beim Patienten, in der Krankengeschichte des Hausarztes und Patientenstellvertreter Falls institutionelle oder professionelle Betreuung: zusätzlich Spitex, Heim Kann auch bei einer Hinterlegungsstelle aufbewahrt werden und den Hinterlegungsort in einem Ausweis festhalten Hinweis auf der Versichertenkarte Patientenverfügung 12

13 Inhalt der Patientenverfügung Allgemein Motivationsgründe Persönliche Werthaltung Vertretungsberechtigte Personen Spezifische Situationen Aussagen zu weiteren Themen wie z.b. Organspende, Autopsie aber auch organisatorische Anweisungen, z.b. Kinderbetreuung oder Information an den Arbeitgeber, etc. Es können keine Handlungen gefordert werden, welche mit dem Recht nicht vereinbar sind (Bsp. aktive Sterbehilfe) Patientenverfügung 13

14 Motivationsgründe / persönliche Werthaltung Quelle: FMH Patientenverfügung Patientenverfügung 14

15 Motivationsgründe Beschreibung der Motivation zur Erstellung der Patientenverfügung mit eigenen Worten Meine aktuelle Situation Meine Einstellung zum Leben Meine Erfahrungen, meine Einstellung und meine Befürchtungen bzgl. Krankheit, Sterben und Tod Was ich unter Lebensqualität verstehe; welche Einschränkungen/Abhängigkeiten ich schwer akzeptieren könnte Persönliche und/oder religiöse Überzeugungen, von denen ich mich leiten lasse Patientenverfügung 15

16 Vertretungsberechtigte Person Quelle: FMH Patientenverfügung Patientenverfügung 16

17 Spezifische Situation Notfallmedizin/Wiederbelebung Flüssigkeit und Nahrung Beatmung Weitere spezifische Behandlungen Organspende Obduktion/Autopsie Patientenverfügung 17

18 Notfallmedizin / Wiederbelebung Quelle: SRK Patientenverfügung Patientenverfügung 18

19 Flüssigkeit und Nahrung Quelle: SRK Patientenverfügung Patientenverfügung 19

20 Beatmung Quelle: SRK Patientenverfügung Patientenverfügung 20

21 Weitere spezifische Behandlungen Quelle: SRK Patientenverfügung Patientenverfügung 21

22 Organspende Quelle: SRK Patientenverfügung Patientenverfügung 22

23 Obduktion / Autopsie Quelle: SRK Patientenverfügung Patientenverfügung 23

24 Patientenverfügung 24

25 Keine Patientenverfügung Umfassende Information an die vertretungsberechtigte Person Vertretungsberechtigte Personen Reihenfolge Im Vorsorgeauftrag bezeichnete Personen Beistand mit Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen Ehegatte, eingetragene Partner in einem gemeinsamen Haushalt Personen im gemeinsamen Haushalt Nachkommen Eltern Geschwister Patientenverfügung 25

26 Linksammlung / Quelle FMH: SRK: Caritas Schweiz: Dargebotene Hand: Pro Senectute: Quelle: Medizin-Ethische Richtlinien Patientenverfügung, SAMW Patientenverfügung 26

27 Vorsorgeauftrag Vorsorgeauftrag 27

28 Ehegatten und eingetragene Partner Art. 374 ZGB gesetzliche Stellvertretung 1 Wer als Ehegatte, eingetragene Partnerin oder eingetragener Partner mit einer Person, die urteilsunfähig wird, einen gemeinsamen Haushalt führt oder ihr regelmässig und persönlich Beistand leistet, hat von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht, wenn weder ein Vorsorgeauftrag noch eine entsprechende Beistandschaft besteht. 2 Das Vertretungsrecht umfasst: 1. alle Rechtshandlungen, die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind; 2. die ordentliche Verwaltung des Einkommens und der übrigen Vermögenswerte; und 3. nötigenfalls die Befugnis, die Post zu öffnen und zu erledigen. 3 Für Rechtshandlungen im Rahmen der ausserordentlichen Vermögensverwaltung muss der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner die Zustimmung der Erwachsenenschutzbehörde einholen Vorsorgeauftrag 28

29 Vorsorgeauftrag - Grundsätze Auftraggeber muss handlungsfähig sein Vorsorgeauftrag ist nicht wirksam, solange eine Person urteilsfähig ist Beauftragung einer selbst bestimmten natürlichen oder juristischen Person für die Personensorge die Vermögenssorge und die Vertretung im Rechtsverkehr Umschreibung der Aufgaben, Erteilung von Weisungen Festlegung der Entschädigungen Vorsorgeauftrag 29

30 Beauftragte / mehrere Beauftragte Ernennung von Vertrauenspersonen - Ersatzpersonen benennen für den Fall fehlender Eignung oder bei Ablehnung oder Kündigung durch den Beauftragten Mehrere Vorsorgebeauftragte Alleiniges Handeln: Reihenfolge (z.b. Alter der Kinder) Gemeinsames Handeln: (Organisation, Stichentscheid Erhaltung der Handlungsfähigkeit) Ablehnung durch einen Beauftragten (Auswirkungen?) Aufteilung von Aufgaben auf verschiedene Beauftragte - Abgrenzungsproblematik (Personen- und Vermögensorge zum Beispiel bei Pflegeheimeintritt) Vorsorgeauftrag 30

31 Beauftragte / mehrere Beauftragte «Ich beauftrage in der Reihenfolge ihrer Aufzählung folgende Personen mit meiner Personen- und Vermögenssorge und der damit zusammenhängenden Vertretung im Rechtsverkehr: «Personalien Beauftragter 1» «Personalien Beauftragter 2» Aus der Kurzfassung des Musters für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag der zürcherischen Notariate Vorsorgeauftrag 31

32 Inhalt des Auftrages - Personensorge Fürsorge um das körperliche, geistige und seelische Wohlergehen und Schutz der Persönlichkeit Anstellung, Beaufsichtigung und Entlassung von Haushalts- und Pflegepersonal Entscheid über Unterbringung in einem Spital oder Heim Haushaltführung, Einkäufe, Empfang Post Vertretung bei medizinischen Massnahmen (wenn keine separate Patientenverfügung) Vorsorgeauftrag 32

33 Inhalt des Auftrages- Vermögenssorge Erhaltung und sachgerechte Verwendung des Vermögens und Erledigung der laufenden Geschäfte Zahlung von Forderungen und Einzug von Guthaben und damit Verfügung über Konti Verwaltung der Einkünfte und des Vermögens (Wertschriften, Liegenschaften usw.) Erwerb und Veräusserung von Grundstücken, Errichtung und Erhöhung von Grundpfandrechten Geltendmachung von Sozialversicherungsansprüchen und/oder wirtschaftlicher Hilfe Steuererklärungen einreichen Vorsorgeauftrag 33

34 Inhalt des Auftrages - Rechtsverkehr Personensorge und Vermögenssorge muss mit der «Vertretung im Rechtsverkehr» nach aussen verbunden werden, ansonst der mit der Personensorge bzw. Vermögenssorge Beauftragte nur intern wirken kann Vorsorgeauftrag 34

35 Inhalt Umschreibung der Aufgabe Bestimmbarkeit der Aufgaben Umfassender Vorsorgeauftrag (alle drei Bereiche) Vorsorgeauftrag für Teilbereiche Kurzversion = umfassender Vorsorgeauftrag (Nachfolgende zwei Folien: Beispiel Notariate Kanton Zürich) Vorsorgeauftrag 35

36 Vorsorgeauftrag Kurzversion (1) «Der Vorsorgeauftrag und die damit zusammenhängende Vertretung im Rechtsverkehr gilt in jeder Beziehung umfassend. Ich befreie gegenüber der Beauftragten sämtliche einer Schweigepflicht unterstehenden Personen von der Schweigepflicht. Insbesondere beinhaltet der Auftrag Folgendes: a. Veranlassung aller für meine Gesundheit notwendigen Massnahmen und Wahrnehmung der damit zusammenhängenden Rechte. b. Sicherstellung eines geordneten Alltags. c. Wahrung meiner finanziellen Interessen, Verwaltung meines gesamten Vermögens, Verfügungen darüber und Treffen sämtlicher damit zusammenhängenden Massnahmen. d. Erwerb, Belastung und Veräusserung von Grundeigentum und Veranlassung der entsprechenden Einschreibungen im Grundbuch. e. Sämtliche zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Prozesshandlungen. f. Entgegennahme, Öffnen und Bearbeiten sämtlicher für den Auftraggeber bestimmten Post- und weiteren Zusendungen Vorsorgeauftrag 36

37 Vorsorgeauftrag Kurzversion (2) g. Die Beauftragte darf keine Vermögenswerte des Auftraggebers unentgeltlich veräussern, mit Ausnahme von Gelegenheitsgeschenken oder Zuwendungen zur Erfüllung einer sittlichen Pflicht. h. Die Beauftragte ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags Substituten und Hilfspersonen beizuziehen. Ich unterstelle den Vorsorgeauftrag dem schweizerischen Recht. Der vorliegende Vorsorgeauftrag soll nach meinem Versterben als Vollmacht über den Tod hinaus weiter bestehen. Separat abgefasste Patientenverfügungen gehen dieser Urkunde vor. (Aufnahme, wenn schon einmal ein Vorsorgeauftrag erstellt wurde: Ich widerrufe sämtliche früheren Vorsorgeaufträge.» Aus der Kurzfassung des Musters für einen eigenhändigen Vorsorgeauftrag der zürcherischen Notariate Vorsorgeauftrag 37

38 Inhalt Umschreibung der Aufgabe Detaillierte Version (Umfassendere Regelung nach den Wünschen des Auftraggebers) Beispiele für mögliche Regelungen: Solange wie möglich mit Unterstützungen (wie Spitex) im Haus bleiben. Wunsch nach einer konkreten Pflegeeinrichtung. Verkauf Haus nur mit Zustimmung aller Nachkommen. Einräumung von Vorrechten zugunsten einzelner Nachkommen bei einem Verkauf Vorsorgeauftrag 38

39 Inhalt Umschreibung der Aufgabe Vornahme von konkreten Geschenken oder von Gelegenheitsgeschenken bis Fr... jährlich Geschäftsführung in einem Einzelunternehmen. Vertretung Stimmrechte bei einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit konkretem Notfallszenario für das Unternehmen Wichtige Massnahmen mit allen Nachkommen besprechen. Schlussendlich entscheidet der Vorsorgebeauftragte Vorsorgeauftrag 39

40 Vorsorgeauftrag Konsultationen Wenn eine Nachkomme beauftragt wird: «Ich bitte meine Kinder sich für besonders wichtige, mich persönlich oder mein Vermögen betreffende Entscheide konsultativ untereinander abzusprechen. Im Aussenverhältnis bleibt deswegen die Handlungs- und Entscheidungsbefugnis des Beauftragten in keine Weise eingeschränkt. Letzterer hat auf Anfrage jede gewünschte Auskunft zu erteilen und umfassend Akteneinsicht zu gewähren» Vorsorgeauftrag 40

41 Inhalt des Auftrages - Weisungen Erteilung von Weisungen an den Beauftragten: Bestimmte Anlagepolitik anordnen Inventaraufnahme und Rechenschaftsablage Bisherige Spendengewohnheiten weiterführen Schenkungen anweisen Vorgehen beim Verkauf von Liegenschaften bestimmen Auflösungsweise einer Wohnung vorschreiben Vorsorgeauftrag 41

42 Vorsorgeauftrag - Formen 1. Eigenhändige Form Ist von der auftraggebenden Person von Anfang bis Ende von Hand niederzuschreiben, zu datieren und zu unterzeichnen 2. Öffentliche Beurkundung Ist von einer Urkundsperson zu erstellen und zu beurkunden Vorsorgeauftrag 42

43 Vorsorgeauftrag - Aufhebung Kündigung des Auftrages durch die beauftragte Person mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist, Art. 367 ZGB Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit, Art. 369 ZGB Widerruf in der Errichtungsform, Art. 362 ZGB Vernichtung der Urkunde über von Vorsorgeauftrag, Art. 362 ZGB Vorsorgeauftrag 43

44 Vorsorgeauftrag Validierung (1) Art. 363 ZGB Feststellung der Wirksamkeit des Auftrages 1 Erfährt die Erwachsenenschutzbehörde, dass eine Person urteilsunfähig geworden ist, und ist ihr nicht bekannt, ob ein Vorsorgeauftrag vorliegt, so erkundigt sie sich beim Zivilstandsamt. 2 Liegt ein Vorsorgeauftrag vor, so prüft die Erwachsenenschutzbehörde, ob: 1. dieser gültig errichtet worden ist; 2. die Voraussetzungen für seine Wirksamkeit eingetreten sind; 3. die beauftragte Person für ihre Aufgaben geeignet ist; und 4. weitere Massnahmen des Erwachsenenschutzes erforderlich sind. 3 Nimmt die beauftragte Person den Vorsorgeauftrag an, so weist die Behörde sie auf ihre Pflichten nach den Bestimmungen des Obligationenrechts über den Auftrag hin und händigt ihr eine Urkunde aus, die ihre Befugnisse wiedergibt Vorsorgeauftrag 44

45 Vorsorgeauftrag Validierung (2) Verfahren der KESB bis zur Wirksamkeit des Auftrages dauert mindestens drei Monate Vorsorgeauftrag 45

46 Vorsorgeauftrag - Hinterlegung Kantonale Hinterlegungsmöglichkeiten: Kanton Zürich, Hinterlegung bei der KESB am Wohnort (Hinterlegungsgebühr: Fr ) Eintragungsmöglichkeit der Errichtung eines Vorsorgeauftrages und des Hinterlegungsortes beim Zivilstandsamt (Art. 361 Abs. 3 ZGB) Vorsorgeauftrag 46

47 Vorsorgeauftrag Mitwirkung KESB Validierung, Art. 363 ZGB Bestimmung der Entschädigung und Spesen (soweit im Vorsorgeauftrag keine Regelung), Art. 366 ZGB Wegfall Vertretungsbefugnis bei Interessenkollision, Art. 365 Abs. 3 ZGB Kontrolle Vorsorgebeauftragte bei Missständen oder bei Pattsituationen bei mehreren uneinigen Beauftragten, Art. 368 ZGB Auslegung des Vorsorgeauftrages und Ergänzung des Auftrages in Nebenpunkten, Art. 364 ZGB Auftrags-erteilung, Art. 392 ZGB Vorsorgeauftrag 47

48 Schluss Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sind für jede Person sinnvoll. Besten Dank für Ihr Interesse

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