Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen
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- Theodor Meyer
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1 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Herzlich willkommen 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
2 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Erfolgsfaktoren der AUDIT Zug AG Inhabergeführt Kompetentes und erfahrenes Team Professionalität / langjährige Erfahrung Alles aus einer Hand, Lebensphasen/Unternehmenszyklus Family doctor audit-info 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
3 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Entstehung des Vorsorgeauftrages? Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESR) seit Vormundschaftsbehörden wurden durch 146 KESB ersetzt Vorsorgeauftrag Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
4 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Was interessiert uns zum Thema? Was ist ein Vorsorgeauftrag überhaupt? Inhalt / Formvorschriften und wie komme ich dazu? Was macht die KESB? Was muss unternommen werden, damit die KESB nicht einschreitet? Was sind die ersten Erfahrungen der Praxis der KESB? Umsetzung Gibt es bereits Anpassungsbedarf? 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
5 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Referenten des 2. Kaminfeuergesprächs h Was tun, damit die KESB nicht einschreiten muss Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug h Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG h Podiumsdiskussion, Leitung Urs Odermatt, CEO Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG Marc Renggli, Rechtsanwalt HütteLaw Esther Schelbert, Vorsorgebeauftragte h Fragen aus dem Plenum h Flying Diner 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
6 Vorsorgeauftrag oder KESB Kaminfeuergespräch - AUDIT ZUG AG Restaurant Schiff, 23. Januar 2017 Jörg Halter, Vize-Präsident Kindes-und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
7 Seite 7 Was tun, damit die KESB nicht einschreiten muss?
8 Seite 8
9 Seite 9
10 Seite 10 Kurzer Überblick der Änderungen seit Neue Fachbehörde KESB Neues (Kindes- und) Erwachsenenschutzrecht Eintritt der Urteilsunfähigkeit Eigene Vorsorge - Vorsorgeauftrag - Patientenverfügung
11 Seite 11 Massnahmen von Gesetzes wegen - Eheliche Vertretungsrechte - Vertretung bei medizinischen Massnahmen - Regelung für Wohn- und Pflegeeinrichtungen - Massgeschneiderte Beistandschaften - Fürsorgerische Unterbringung / Medizinische Zwangsbehandlung
12 Seite 12 Diskussionsthemen - Selbstbestimmung - Der Vorsorgeauftrag - Vorsorgevollmacht (als Alternative?)
13 Seite 13 Massnahmen von Gesetzes wegen - Eheliche Vertretungsrechte - Vertretung bei medizinischen Massnahmen - Regelung für Wohn- und Pflegeeinrichtungen - Massgeschneiderte Beistandschaften - Fürsorgerische Unterbringung / Medizinische Zwangsbehandlung
14 Seite 14 Förderung der Selbstbestimmung Vorsorge für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit - Erstreckung der Selbstbestimmung - Insbesondere, aber nicht nur im hohen Alter, bei Demenz - Entlastung des Staates durch eigenverantwortliche Vorsorge - Vorausschauende Regelung zentraler Lebensfragen und der Vertretung im Rechtsverkehr durch eine noch urteilsfähige natürliche oder juristische Person (statt KESB)
15 Seite 15 Förderung der Selbstbestimmung Selbstbestimmung in dreierlei Hinsicht: Bestimmen einer vorsorgebeauftragen Person (und evtl. Ersatzperson) Umschreiben der Tätigkeitsfelder Erteilen von Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben Auslegung und Ergänzung von Nebenpunkten durch KESB möglich (Art. 364 ZGB)
16 Seite 16
17 Seite 17 Der Vorsorgeauftrag Art ZGB Art. 360 ZGB 1. Eine handlungsfähige Person kann eine natürliche oder juristische Person beauftragen, im Fall ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge oder die Vermögenssorge zu übernehmen oder sie im Rechtsverkehr zu vertreten.
18 Seite 18 Der Vorsorgeauftrag Art ZGB 2. Sie muss die Aufgaben, die sie der beauftragten Person übertragen will, umschreiben und kann Weisungen für die Erfüllung der Aufgaben erteilen.
19 Seite 19 Der Vorsorgeauftrag Art ZGB 3. Sie kann für den Fall, dass die beauftragte Person für die Aufgaben nicht geeignet ist, den Auftrag nicht annimmt oder ihn kündigt, Ersatzverfügungen treffen.
20 Seite 20 Vorsorgeauftrag - Inhalt Grosser inhaltlicher Gestaltungsspielraum bei der Übertragung von Aufgaben: - umfassende Personen-, Vermögens- und Rechtsvertretung - auf einzelne Bereiche begrenzte Anordnungen
21 Seite 21 Vorsorgeauftrag - Inhalt Kombination mit Weisungen für die Auftragserfüllung möglich: Sind nicht alle Bereiche geregelt, kommt in den nicht geregelten Bereichen allenfalls die gesetzliche Vertretung zum Zug oder es ist eine Beistandschaft zu errichten.
22 Seite 22 Hinterlegungsmöglichkeit Möglichkeit, die Existenz und den Hinterlegungsort des Vorsorgeauftrags dem Zivilstandsamt zu melden (Art. 361 Abs. 3 ZGB) -> Eintrag im System «Infostar» Keine Möglichkeit zur Hinterlegung bei der KESB im Kanton Zug
23 Seite 23 Vorsorgeauftrag Einschreiten der KESB (im Generellen) Bei Interessengefährdung/Interessenkollision Einschreiten von Amtes wegen oder auf Antrag einer nahestehenden Person Massnahmen nach Art. 368 Abs. 2 ZGB (Inventar, Bericht- und Rechnungserstattung, Weisungen etc.)
24 Seite 24 Vorsorgeauftrag Anknüpfungspunkte für das Einschreiten der KESB (im Verlaufe des Validierungsverfahrens) Beim Eingang Vorsorgeauftrag Erste Überprüfung in formeller Hinsicht Gesicherte Urteilsfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung? Erhöhte Beweiskraft eines notariell beglaubigten VSA gegenüber handschriftlich verfasstem VSA Allenfalls Nachforderung (unabhängiger) Arztbericht/Gutachten
25 Seite 25 Vorsorgeauftrag Anknüpfungspunkte für das Einschreiten der KESB (im Verlaufe des Validierungsverfahrens) Im Verlaufe des Verfahrens "Geeignetheit" der vorsorgebeauftragten Person, insbesondere bei Übernahme komplexer Rechtsgeschäfte Persönliches Kennenlernen (Leumund, allenfalls Straf- und Betreibungsregisterauszug) Soziales Umfeld / Mutmasslicher Wille Juristische Person für Personensorge
26 Seite 26 Vorsorgeauftrag Anknüpfungspunkte für das Einschreiten der KESB (im Verlaufe des Validierungsverfahrens) Im Verlaufe des Verfahrens Einsetzung von mehreren Personen Kompetenzkonflikte wegen Aufgabenüberschneidungen Familiäre Konflikte / Interessenbindungen Ersatzbeauftragte Personen
27 Seite 27 Vorsorgeauftrag Anknüpfungspunkte für das Einschreiten der KESB (im Verlaufe des Validierungsverfahrens) Im Verlaufe des Verfahrens Unklare Entschädigungsregelung "Angemessenheit"/ Berufsüblichkeit / Unentgeltlichkeit Konkretisierung bei Bedarf
28 Seite 28 Vorsorgeauftrag Anknüpfungspunkte für das Einschreiten der KESB (im Verlaufe des Validierungsverfahrens) Im Verlaufe des Verfahrens Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit ungeklärt Spezialfall Teilurteilsfähigkeit / Teilvalidierung Umstritten in Lehre Abstellen auf Willenskomponente Luzide Intervalle (zeitliches Moment)
29 Seite 29 Vorsorgeauftrag oder Vollmacht? Zeitliches Kriterium Für Anordnungen, die erst ab Urteilsunfähigkeit Gültigkeit erhalten sollen, ist der Vorsorgeauftrag Art. 360 ff. ZGB angezeigt. Das Erwachsenenschutzrecht sieht hier höhere formelle Voraussetzungen für die Errichtung eines Vorsorgeauftrags vor als im OR für den einfachen Auftrag und die Vollmacht gelten (Art. 32 ff. OR und Art. 394 ff. OR).
30 Seite 30 Vorsorgeauftrag oder Vollmacht? Akzeptanz im Rechtsalltag Praxiserfahrung: Banken / Versicherungen und Institutionen akzeptieren häufig keine Vollmachten mehr, die über den Zeitpunkt der Urteilsfähigkeit hinaus erklärt worden sind. Sicherheitsüberlegungen Erhöhte Sicherheit beim Vorsorgeauftrag gegenüber Vorsorgevollmacht aufgrund Miteinbezug KESB
31 Seite 31 Vorsorgeauftrag oder Vollmacht? Fazit? Prüfung der individuellen Situation, allenfalls auch Errichtung einer massgeschneiderten Beistandschaft mit Befreiung von der Pflicht zur Einreichung von Bericht und Rechnung (Art.420 ZGB).
32 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seite 32
33 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Referenten des 2. Kaminfeuergesprächs h Was tun, damit die KESB nicht einschreiten muss Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug h Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG h Podiumsdiskussion, Leitung Urs Odermatt, CEO Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG Marc Renggli, Rechtsanwalt HütteLaw Esther Schelbert, Vorsorgebeauftragte h Fragen aus dem Plenum h Flying Diner 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
34 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
35 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Urteilsunfähigkeit Unfähigkeit sein eigenes Handeln und die Konsequenzen daraus einzuschätzen Erlangung der Urteilsfähigkeit beginnt im Kindesalter und wird schrittweise bis zum Jugendalter erreicht. Komatöser Zustand Geistige Behinderung Demenz Rausch / Drogeneinfluss 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
36 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Inhalt des Vorsorgeauftrages Die Personensorge: Dabei geht es um Entscheidungen über medizinische und pflegerische Behandlung sowie Hilfe im Alltag. (Patientenverfügung, Alltagsgeschäfte) Die Vermögenssorge: Sie umfasst die Verwaltung von Einkommen und Vermögen inklusive die Betreuung des Zahlungsverkehrs. (Aufhebung Briefgeheimnis und auch etc.) Die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten: Dazu gehört im Wesentlichen das Eingehen oder Auflösen von Verträgen. Spesen und Entschädigung 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
37 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Wichtige Gedanken zum Vorsorgeauftrag Wer soll Vorsorgebeauftragter werden, wer ist alternativ einzusetzen? Sollen verschiedene Personen (natürliche oder juristische Person möglich) für verschiedene Bereiche eingesetzt werden? Geschäftliche / Private Angelegenheiten, Personenvorsorge / Vermögensvorsorge Was will ich überhaupt, wie soll die Ausgestaltung sein? Genaue Dokumente erstellen mit Weisungen und Wünschen. Will die Beauftragte Person den Auftrag annehmen und ist sie dazu fähig? 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
38 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Formelles zum Vorsorgeauftrag Formvorschrift wie beim Testament: eigenhändig, Datum, unterzeichnet Zivilstandesamt registriert auf Antrag in zentraler Datenbank (Infostar), dass ein Vorsorgeauftrag besteht und wo dieser hinterlegt ist Vorsorgebeauftragte können ablehnen, abgelehnt werden und kündigen (Frist zwei Monate) Grenzen des Vorsorgeauftrages: höchstpersönliche Aufgaben können nicht delegiert werden (Testament, etc.) 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
39 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Einschreiten der KESB Bei unklarem Vorsorgeauftrag Bei fehlender Entschädigung Bei Interessenskonflikte des Vorsorgebeauftragten Bei Kündigung des Beauftragten Bei Ungeeignetheit des Beauftragten 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
40 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Sabrina Meyer Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag? Rest. Schiff Zug
41 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Referenten des 2. Kaminfeuergesprächs h Was tun, damit die KESB nicht einschreiten muss Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug h Wie komme ich zu einem Vorsorgeauftrag Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG h Podiumsdiskussion, Leitung Urs Odermatt, CEO Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG Marc Renggli, Rechtsanwalt HütteLaw Esther Schelbert, Vorsorgebeauftragte h Fragen aus dem Plenum h Flying Diner 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
42 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Teilnehmer Podiumsdiskussion Jörg Halter, Vizepräsident KESB Kt. Zug Sabrina Meyer, Partnerin AUDIT Zug AG Esther Schelbert, Vorsorgebeauftragte Marc Renggli, Rechtsanwalt HütteLaw Leitung Urs Odermatt, CEO AUDIT Zug AG 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
43 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Praxisfall Der 36 jährige Ambrosius Vollspurt geschieden und nun in einer neuen Beziehung lebend ist erfolgreicher Unternehmer bei einem Start Up Unternehmen zusammen mit seinem Geschäftspartner Hans Dietrich. Die beiden Geschäftspartner haben unterschiedliche Vorstellungen über den nächsten Schritt bei der Firma. Ambrosius Vollspurt hat keine Vorsorge getroffen, weil er ja noch jung ist. Eines Tages hat er einen Autounfall mit seinem Maserati und ist nun seit mehreren Monaten im Koma. Welche Probleme können in solch einem Fall eintreten? 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
44 Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen? I h r e F r a g e n 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
45 Vielen Dank für Ihren Besuch uheimreise. Vorsorgeauftrag oder KESB Selbstbestimmungsrecht wahrnehmen Vielen Dank für Ihren Besuch und eine gute Heimreise. Wir hoffen Ihnen das Thema Vorsorgeauftrag näher gebracht zu haben. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. 23. Januar 2017 Kaminfeuergespräch Urs Odermatt Rest. Schiff Zug
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