NEUES ERWACHSENENSCHUTZRECHT
|
|
|
- Frauke Weiner
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 BEISTANDSCHAFT IM ERWACHSENENALTER Volkshochschule Schwarzenburg Sozialkommission Schwarzenburg 7. Oktober 05 Marco Zingaro t NEUES ERWACHSENENSCHUTZRECHT Reformziele und Leitgedanken Kurzer Blick zurück BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro
2 REFORMZIELE Förderung des Selbstbestimmungsrechts Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Stärkung der Familiensolidarität Allgemeine Vertretungsrechte von Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern im Falle der Urteilsunfähigkeit eines Partners oder einer Partnerin Vertretungsrechte bei medizinischen Massnahmen Schutz von Personen in Wohn- oder Pflegeeinrichtungen Betreuungsvertrag Regelung bewegungseinschränkender Massnahmen REFORMZIELE Professionalisierung Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) als interdisziplinäres Fachgremium Gerichtliche Beschwerdeinstanz Staatshaftungssystem Neues Massnahmensystem Beistandschaft als Einheitsmassnahme «Massschneiderung» Verzicht auf Publikation Verzicht auf erstreckte elterliche Sorge Fürsorgerische Unterbringung FU ersetzt FFE BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro
3 KURZER BLICK ZURÜCK Das Massnahmensystem des Vormundschaftsrechts sah einen Katalog von abschliessenden, nicht erweiterbaren Massnahmen vor, was den behördlichen Ermessensspielraum stark einschränkte: Beistandschaft Beiratschaft Vormundschaft Behördliche Massnahmen waren oft zu schwach (Beistandschaft), ungeeignet (Beiratschaft) oder zu stark (Vormundschaft). Sie konnten nur unzureichend an den individuellen Schwächezustand angepasst werden. Der Wechsel zu einem flexibleren Massnahmensystem war deshalb eines der zentralen Revisionsanliegen. Das neue Recht kennt nur noch die «Beistandschaft», unterscheidet aber verschiedene Arten. BEISTANDSCHAFTEN Sinn und Zweck Schwächezustände Welche Beistandschaften gibt es? Wie wird eine Beistandschaft errichtet? BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 3
4 LEITGEDANKEN Wohl des Schwachen als Grundprinzip: Die Sicherstellung von Wohl und Schutz der hilfsbedürftigen Person ist im ZGB ausdrücklich verankert. Die Rücksicht auf das Wohl des Schwachen ist eng mit der Respektierung der Menschenwürde verbunden, worunter das «Selbstbestimmungsrecht» einen zentralen Aspekt darstellt. Im ZGB ist von der «grösstmöglichen Erhaltung und Förderung der Selbstbestimmung» die Rede was zu realisieren im Einzelfall sehr anspruchsvoll sein kann. BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN Allgemeine Grundsätze Zweck (Art. 388 ZGB) Sicherstellung von Wohl und Schutz hilfsbedürftiger Personen, bei gleichzeitiger Erhaltung und Förderung des Selbstbestimmungsrechts. Zu beachtende Prinzipien (Art. 389 ZGB) Subsidiarität (Unterstützung durch Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste ist nicht ausreichend oder von vornherein ungenügend). Gleichzeitig gilt, dass die Belastung und der Schutz von Angehörigen und von Dritten zu berücksichtigen sind. Verhältnismässigkeit (Die Massnahme muss erforderlich und geeignet sein). BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 4
5 B. Subsidiarität und Verhältnismässigkeit Art. 389 ZGB Die Erwachsenenschutzbehörde ordnet eine Massnahme an, wenn:. die Unterstützung der hilfsbedürftigen Person durch die Familie, andere nahestehende Personen oder private oder öffentliche Dienste nicht ausreicht oder von vornherein als ungenügend erscheint;. bei Urteilsunfähigkeit der hilfsbedürftigen Person keine oder keine ausreichende eigene Vorsorge getroffen worden ist und die Massnahmen von Gesetzes wegen nicht genügen. Jede behördliche Massnahme muss erforderlich und geeignet sein. BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN Mögliche Schwächezustände (Art. 390 ZGB) Damit für eine Person eine Beistandschaft errichtet werden kann, muss zunächsteiner der nachstehenden Schwächezustände vorliegen: Geistige Behinderung Psychische Störung Ähnlicher in der Person liegender Schwächezustand mit der Folge, dass die Person ihre Angelegenheiten nur noch teilweise oder gar nicht mehr selber erledigen kann. Vorübergehende Urteilsunfähigkeit oder Abwesenheit mit der Folge, dass die Person in Angelegenheiten, die erledigt werden müssen, weder selber handeln kann noch eine zur Stellvertretung berechtigte Person bezeichnet hat. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 5
6 BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN Definition Schwächezustände Geistige Behinderung Angeborene oder erworbene Intelligenzdefekte unterschiedlichen Schweregrades Psychische Störung Anerkannte Krankheitsbilder der Psychiatrie Demenz Suchterkrankungen Ähnliche in der Person liegende Schwächezustände Bspw. Defizite bei betagten Personen, Unerfahrenheit, Misswirtschaft, schwere körperliche Behinderungen BEHÖRDLICHE MASSNAHMEN IM ÜBERBLICK Amtsgebundene Massnahmen Art. 393 bis Art. 398 ZGB Fürsorgerische Unterbringung (FU) Beistandschaft - Begleitbeistandschaft - Vertretungsbeistandschaft - Mitwirkungsbeistandschaft - Umfassende Beistandschaft BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 6
7 BEISTANDSCHAFTEN A. Begleitbeistandschaft Art. 393 ZGB Eine Begleitbeistandschaft wird mit Zustimmung der hilfsbedürftigen Person errichtet, wenn diese für die Erledigung bestimmter Angelegenheiten begleitende Unterstützung braucht. Die Begleitbeistandschaft schränkt die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person nicht ein. BEISTANDSCHAFTEN B. Vertretungsbeistandschaft I. Im Allgemeinen Art. 394 ZGB Eine Vertretungsbeistandschaft wird errichtet, wenn die hilfsbedürftige Person bestimmte Angelegenheiten nicht erledigen kann und deshalb vertreten werden muss. Die Erwachsenenschutzbehörde kann die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entsprechend einschränken. 3 Auch wenn die Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt ist, muss die betroffene Person sich die Handlungen des Beistands oder der Beiständin anrechnen oder gefallen lassen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 7
8 BEISTANDSCHAFTEN II. Vermögensverwaltung Art. 395 ZGB Errichtet die Erwachsenenschutzbehörde eine Vertretungsbeistandschaft für die Vermögensverwaltung, so bestimmt sie die Vermögenswerte, die vom Beistand oder von der Beiständin verwaltet werden sollen. Sie kann Teile des Einkommens oder das gesamte Einkommen, Teile des Vermögens oder das gesamte Vermögen oder das gesamte Einkommen und Vermögen unter die Verwaltung stellen. Die Verwaltungsbefugnisse umfassen auch die Ersparnisse aus dem verwalteten Einkommen oder die Erträge des verwalteten Vermögens, wenn die Erwachsenenschutzbehörde nichts anderes verfügt. BEISTANDSCHAFTEN II. Vermögensverwaltung Art. 395 ZGB 3 Ohne die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person einzuschränken, kann ihr die Erwachsenenschutzbehörde den Zugriff auf einzelne Vermögenswerte entziehen. 4 Untersagt die Erwachsenenschutzbehörde der betroffenen Person, über ein Grundstück zu verfügen, so lässt sie dies im Grundbuch anmerken. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 8
9 BEISTANDSCHAFTEN C. Mitwirkungsbeistandschaft Art. 396 ZGB Eine Mitwirkungsbeistandschaft wird errichtet, wenn bestimmte Handlungen der hilfsbedürftigen Person zu deren Schutz der Zustimmung des Beistands oder der Beiständin bedürfen. Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person wird von Gesetzes wegen entsprechend eingeschränkt. D. Kombination von Beistandschaften Art. 397 ZGB Die Begleit-, die Vertretungs- und die Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden. BEISTANDSCHAFTEN E. Umfassende Beistandschaft Art. 398 ZGB Eine umfassende Beistandschaft wird errichtet, wenn eine Person, namentlich wegen dauernder Urteilsunfähigkeit, besonders hilfsbedürftig ist. Sie bezieht sich auf alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs. 3 Die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person entfällt von Gesetzes wegen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 9
10 «MASSSCHNEIDERUNG». Beantwortung der Frage, ob eine behördliche Massnahme überhaupt erforderlich ist Liegt ein Schwächzustand vor? Gibt es Alternativen zur Beistandschaft, um den Schwächzustand aufzufangen? Falls nicht:. Auswahl der Massnahme Welches ist die Beistandschaft, mit welcher am besten geholfen werden kann? 3. Bestimmung der Aufgabenbereiche Was sollen Beiständin oder Beistand genau machen? Welches ist der behördliche Auftrag? 4. Muss die Handlungsfähigkeit eingeschränkt werden? DIE BEISTANDSCHAFT DES NEUEN ERWACHSENENSCHUTZRECHTS BEGLEITBEISTANDSCHAFT * ) VERTRETUNGS- BEISTANDSCHAFT * ) MITWIRKUNGS- BEISTANDSCHAFT * ) UMFASSENDE BEISTANDSCHAFT GRUNDLAGE Art. 393 ZGB Art. 394 und 395 ZGB Art 396 ZGB Art. 398 ZGB AUFGABEN Rein begleitende Unterstützung (mit oder ohne Umschreibung von Aufgabenbereichen) Aufgaben sind entsprechend dem Bedarf zu umschreiben Zustimmungsbereich ist entsprechend dem Schutzbedürfnis zu umschreiben Alle Angelegenheiten der Personensorge, der Vermögenssorge und des Rechtsverkehrs AUSWIRKUNG AUF HANDLUNGSFÄHIGKEIT Keine Beschränkung der HF möglich Im Zustimmungsbereich ist HF von Gesetzes wegen beschränkt HF entfällt vollumfänglich von Gesetzes wegen VERTRETUNGSKOMPETENZ BEISTANDSPERSON Keine Ohne Beschränkung der HF: Parallelvertretung Mit Beschränkung der HF: Ausschliessliche Vertretungskompetenz in den betroffenen Bereichen Keine; die Beistandsperson handelt nicht anstelle der verbeiständeten Person, muss aber in den definierten Bereichen zustimmen, damit deren Handlungen rechtsgültig werden Umfassende und ausschliessliche Vertretungskompetenz * ) Die Begleit- Vertretungs- und Mitwirkungsbeistandschaft können miteinander kombiniert werden (Art. 397 ZGB) BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 0
11 ZUSAMMENARBEIT KESB / GEMEINDEN Art. KESG ) Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden arbeiten mit den Sozial- und Abklärungsdiensten sowie den Berufsbeistandschaften zusammen. Die kommunalen Dienste sind auf Anordnung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde verpflichtet, a Sachverhaltsabklärungen gemäss Artikel 446 Absatz ZGB vorzunehmen, b Beistandschaften und Vormundschaften für Minderjährige sowie Beistandschaften für Erwachsene zu führen (Art. 35) und c andere Massnahmen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zu vollziehen. ) Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (BSG 3.36) DIE BEISTANDSCHAFTEN Das neue Recht kennt bei den amtsgebundenen Massnahmen nur noch die «Beistandschaft», unterscheidet aber verschiedene Arten. Beistandschaft als einheitliches Rechtsinstitut Begleitbeistandschaft (Art. 393 ZGB) Vertretungsbeistandschaft (Art. 394 / 95 ZGB) Mitwirkungsbeistandschaft (Art 396 ZGB) Umfassende Beistandschaft (Art. 398 ZGB) H F 00% 0% HF: Handlungsfähigkeit BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro
12 MANDATSFÜHRUNG Beiständin / Beistand Wichtige Aspekte MANDATSFÜHRUNG Beiständin / Beistand Die eingesetzte Beistandsperson muss für die vorgesehenen Aufgaben fachlich und persönlich geeignet sein. Sie muss zudem die erforderliche Zeit einsetzen können und die Aufgabe persönlich wahrnehmen (Art. 400 Abs. ZGB). In Frage kommen Privatpersonen, Fachpersonen von privaten oder öffentlichen Sozialdiensten oder ein Berufsbeistand. Es gilt nach wie vor eine Amtspflicht (Art. 400 Abs. ZGB). Beiständin und Beistand haben die ausdrückliche Pflicht, die Erwachsenenschutzbehörde unverzüglich über Umstände zu orientieren, die eine Änderung der Massnahme erfordern oder die Aufhebung der Beistandschaft ermöglichen (Art. 44 ZGB). Beiständin und Beistand unterliegen der Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht (Art. 43 ZGB). BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro
13 MANDATSFÜHRUNG Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht G. Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht Art. 43 ZGB Der Beistand oder die Beiständin hat bei der Erfüllung der Aufgaben die gleiche Sorgfaltspflicht wie eine beauftragte Person nach den Bestimmungen des Obligationenrechts. Der Beistand oder die Beiständin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet, soweit nicht überwiegende Interessen entgegenstehen. 3 Dritte sind über die Beistandschaft zu orientieren, soweit dies zur gehörigen Erfüllung der Aufgaben des Beistands oder der Beiständin erforderlich ist. MANDATSFÜHRUNG Zustimmungsbedürftige Geschäfte Von Gesetzes wegen unterliegen insgesamt 9 ausdrücklich definierte Geschäfte, die der Beistand oder die Beiständin in Vertretung der betroffenen Person vornimmt, der Zustimmung durch die Erwachsenenschutzbehörde (Art. 46 Abs. ZGB) Beispiele: Liquidation des Haushalts, Kündigung des Vertrags über Räumlichkeiten, in denen die betroffene Person wohnt; Dauerverträge über die Unterbringung; Erwerb, Veräusserung, Verpfändung und andere dingliche Belastung von Grundstücken sowie Erstellen von Bauten, das über ordentliche Verwaltungshandlungen hinausgeht; Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft Aufnahme und Gewährung von erheblichen Darlehen. Aus wichtigen Gründen kann die Erwachsenenschutzbehörde weitere Geschäfte der Zustimmung unterstellen (Art. 47 ZGB). BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 3
14 MANDATSFÜHRUNG Weitere wichtige Aspekte der Mandatsführung Im Falle der Vermögensverwaltung hat die Beistandsperson ein Inventar der zu verwaltenden Vermögenswerte zu erstellen (Art. 405 ZGB). Für die Anlage und Aufbewahrung der Vermögenswerte hat sie spezielle gesetzliche Vorschriften zu beachten (Art. 408 Abs. 3 ZGB; VBVV) Im Falle der Vermögensverwaltung hat die Beistandsperson Rechnung zu führen und diese der Erwachsenenschutzbehörde in den von ihr angesetzten Zeitabständen, mindestens aber alle zwei Jahre zur Genehmigung vorzulegen (Art. 40 ZGB). Über die Lage der betroffenen Person sowie die Ausübung der Beistandschaft ist der Erwachsenenschutzbehörde so oft wie nötig, mindestens aber alle zwei Jahre Bericht zu erstatten (Art. 4 ZGB). Möglichkeit, Angehörige von der periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage ganz oder teilweise zu entbinden (Art. 40 ZGB). MANDATSFÜHRUNG Weitere wichtige Aspekte Art. 40 ZGB Werden der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner, die Eltern, ein Nachkomme, ein Geschwister, die faktische Lebenspartnerin oder der faktische Lebenspartner der betroffenen Person als Beistand oder Beiständin eingesetzt, so kann die Erwachsenenschutzbehörde sie von der Inventarpflicht, der Pflicht zur periodischen Berichterstattung und Rechnungsablage und der Pflicht, für bestimmte Geschäfte die Zustimmung einzuholen, ganz oder teilweise entbinden, wenn die Umstände es rechtfertigen. BFH Soziale Arbeit / Marco Zingaro 4
wägelwiesen Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden wohnen leben pflegen
wägelwiesen Erwachsenenschutzrecht Ein Leitfaden wohnen leben pflegen Quellenangaben ZGB, Änderung vom 19. Dezember 2008 Curaviva Schweiz; Erwachsenenschutzrecht, Informationen zum Vorsorgeauftrag und
Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime
Das Erwachsenenschutzrecht erhöht die Anforderungen an die Heime Wie wirkt sich das neue Erwachsenenschutzrecht auf die Alters- und Pflegeheime in der Schweiz aus? Untenstehend nimmt der Rechtsbeistand
Merkblatt. Führung von Beistandschaften
Merkblatt Führung von Beistandschaften Vorbemerkung Das neue Erwachsenenschutzrecht kennt als amtsgebundene Massnahme nur noch das Rechtsinstitut der Beistandschaft. Mit Rücksicht auf das auch in der Bundesverfassung
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW
Verhaltenskodex für Mitglieder des Vorstands der KfW Verhaltenskodex für Mitglieder in der geänderten Fassung vom 3. November 015: Inhaltsübersicht 1 Grundlegende Prinzipien 3 Annahme von Geschenken 4
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!
Ambulant betreutes Wohnen eine Chance! Christophorus - Werk Lingen e.v. 2 Eigenständig leben, Sicherheit spüren. Viele Menschen mit Behinderungen haben den Wunsch, in der eigenen Wohnung zu leben. Selbstbestimmt
Schweizerisches Zivilgesetzbuch
Schweizerisches Zivilgesetzbuch (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht) Änderung vom 19. Dezember 2008 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen
Hinweise in Leichter Sprache zum Vertrag über das Betreute Wohnen Sie möchten im Betreuten Wohnen leben. Dafür müssen Sie einen Vertrag abschließen. Und Sie müssen den Vertrag unterschreiben. Das steht
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner
Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften
Statuten in leichter Sprache
Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren
Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Eignungsüberprüfung im Verwaltungsverfahren Rotenburg a.d.f, den 15. März 2015 Basis des Verwaltungshandelns Straßenverkehrsgesetz (StVG) In Verbindung mit Fahrerlaubnis-Verordnung
Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht
Handlungsbedarf für die bestehende GmbH Die rechtsformunabhängige Revisionspflicht Die Neuordnung des schweizerischen Revisionsrechts und das neue Revisionsaufsichtsgesetz haben weitreichende Folgen. Neben
1 Name und Sitz. 2 Zweck
1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Kinderbildungswerk Magdeburg. Sitz des Vereins ist Magdeburg. Er soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden. Geschäftsjahr ist
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen
Satzung für den Pferdezuchtverein Uelzen 1 Name, Sitz, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Pferdezuchtverein Uelzen, hat seinen Sitz in Uelzen und erstreckt sich über den Kreis Uelzen.
1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung.
Satzung 1 Name, Sitz, Rechtsform und Geschäftsjahr 1. Die Stiftung führt den Namen Wilhelm Wagenfeld Stiftung. 2. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Bremen.
Merkblatt. Beistandschaften (Art. 393 398 ZGB)
Merkblatt Beistandschaften (Art. 393 398 ZGB) 1. Allgemeine Grundsätze Zweck der behördlichen Massnahmen (Art. 388 ZGB) Behördliche Massnahmen sichern das Wohl und den Schutz der Hilfsbedürftigen vermitteln
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt
Handwerkskammer vor Ort Informationsveranstaltung 08.0.2015 Notfallvorsorge Gut vorbereitet, wenn der Chef ausfällt Christian Prasse Betriebswirtschaftlicher Berater Handwerkskammer Dresden Unternehmer
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
Neues Namens- und Bürgerrecht
Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung
Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort
Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde
Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
Rechenschaftsbericht
Absender (Beistand/Beiständin) Name, Vorname Adresse PLZ, Ort Tel. E-Mail Rechenschaftsbericht 31.12. vom (Datum) für (betroffene Person): Name, Vorname Adresse PLZ, Ort geboren am von (Bürgerort/Land)
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
Abschrift. Zur Optionspflicht, welche für Sie am eingetreten ist, weisen wir Sie auf folgendes hin:
Abschrift Absender: Stadt - Einwohneramt Adresse: Mit Postzustellungsurkunde Herr Betr.: Staatsangehörigkeit; Optionspflicht aufgrund Eintritt der Volljährigkeit Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Optionserklärung
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen
Übersicht der Refinanzierungsmöglichkeiten für die Reisen Auf den nächsten Seiten haben wir für Sie ausführliche Informationen über die Refinanzierungsmöglichkeiten der Reisen bei der Lebenshilfe Dortmund
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH
Gesellschaftsvertrag der Klärwerk Vreden GmbH Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Bestimmungen 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Dauer der Gesellschaft,
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg
Wir machen neue Politik für Baden-Württemberg Am 27. März 2011 haben die Menschen in Baden-Württemberg gewählt. Sie wollten eine andere Politik als vorher. Die Menschen haben die GRÜNEN und die SPD in
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben
Das liebe Geld Vom Sparen und Erben Béatrice Peterhans, Mitarbeiterin Rechtsdienst Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV, Amtshaus Helvetiaplatz, 8004 Zürich 1 Haben Sie gewusst, dass das Einkommen aus der
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte ab 1. Januar 2005
Bundesgesetz über die Arbeit (ArG) Auswirkungen des Arbeitsgesetzes für die Assistenzärztinnen/-ärzte 1. Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das ArG Ab dem 1. Januar 2005 unterstehen
Einen Detailierten Leitfaden für den Antrag einer Dolmetscherkostenübernahme, sowie die benötigten Anhänge finden Sie auf Seite 3.
Zusammenfassung: Dieser Leitfaden richtet sich an Personen und Organisationen, die sich mit der Betreuung, Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen beschäftigen. Sein Ziel ist es, zu erleutern, wie
Im Bereich der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden usw.) Im Bereich der Ernährung (Aufnahme oder Zubereitung der Nahrung)
P f l e g e d i e n s t Plus LUX HELIOS 72474 Winterlingen, Ambulante Pflege, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Häufige Fragen und Antworten an unseren Pflegedienst Wer erhält Leistungen aus
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung 1 Name und Sitz (1) Der Name
Stiftungssatzung für die Verwaltung der Barbara-Mügel-Stiftung 20.1.2.03 (01)
Stadt Friedrichshafen Stiftungssatzung für behinderte Kinder Aufgrund von 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 3. Oktober 1983 (GBl. S. 577), zuletzt geändert am 8. November
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht. Erblasser
Thomas Röwekamp Fachanwalt für Erb-, Steuerund Versicherungsrecht Ihr Recht als Erblasser Ihr Wille zählt Als Erblasser benötigen Sie detaillierte Informationen darüber, wie Sie dafür sorgen können, dass
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer. Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform. der Partnerschaftsgesellschaft
M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform der Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Der Name der Partnerschaft lautet:...steuerberatungsgesellschaft
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v.
Arbeit zur Lebens-Geschichte mit Menschen mit Behinderung Ein Papier des Bundesverbands evangelische Behindertenhilfe e.v. Meine Lebens- Geschichte Warum ist Arbeit zur Lebens-Geschichte wichtig? Jeder
Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
213.512 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen 1 2
.5 Gebührentarif für Notare und Grundbuchverwalter sowie freiberufliche Urkundspersonen (Vom 7. Januar 975) Der Regierungsrat des Kantons Schwyz, gestützt auf 8 Abs. des Justizgesetzes vom 8. November
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
Dezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008
Informationsvorlage Dezernat II Az. Datum 07.11.2008 Nr. 651 / 2008 Betreff: Beantwortung des Antrags Nr. 465/2008 Schuldenfalle - durch gestiegene Energiekosten Sicherstellung und Bezahlbarkeit der Stromversorgung
Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUKosten TU3)UT TUHaftung Hinweise zum Testamentsvollstrecker Stand: 1. Januar 2009 1 der TestamentsvollstreckungUT... 4 des TestamentsvollstreckersUT... 5 1) Allgemeines
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
Bundesrat Drucksache 308/10 (Beschluss) 09.07.10 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes A. Problem Den Freiwilligen Feuerwehren, den nach Landesrecht
Juli 2013 Empfehlungen der SBVg und der KOKES zur Vermögensverwaltung gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Juli 2013 Empfehlungen der SBVg und der KOKES zur Vermögensverwaltung gemäss Kindes- und Erwachsenenschutzrecht I. Präambel... 2 II. Vermögenssorge im Vorsorgeauftrag (Art. 360, 365 ZGB)... 2 III. Vertretung
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?
Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein 1
Satzung der Begutachtungsstelle zur Beurteilung zahnärztlicher Behandlungsfehler bei der Zahnärztekammer Nordrhein Begutachtungsstelle Die Zahnärztekammer Nordrhein richtet eine Stelle zur Begutachtung
VORSORGEAUFTRAG. Merkblatt. Was ist ein Vorsorgeauftrag?
KPV KESB- Präsidien- Vereinigung Kanton Zürich VORSORGEAUFTRAG Merkblatt Was ist ein Vorsorgeauftrag? Frau T. möchte, dass ihre langjährige Treuhänderin im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit ihre administrativen
Datenexport aus JS - Software
Datenexport aus JS - Software Diese Programm-Option benötigen Sie um Kundendaten aus der JS-Software in andere Programme wie Word, Works oder Excel zu exportieren. Wählen Sie aus dem Programm-Menu unter
Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten
Bericht vom Fach-Tag: Schluss mit Sonderwelten Menschen in Deutschland Die Menschen in Deutschland wurden gefragt, was sie wollen. Die Menschen in Deutschland wollen: Alle Menschen sollen: überall dabei
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
Sehr geehrte Damen und Herren
Sehr geehrte Damen und Herren Im Infobrief 3 von Netzwerk Elternschaft von Menschen mit geistiger Behinderung, haben wir Sie aufgefordert, Ihre Kenntnisse über Eltern mit einer geistigen Behinderung und
Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag. Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können.
Antrag Die SPD und die Grünen machen im Niedersächsischen Landtag einen Vorschlag: Alle Menschen sollen in der Politik mitmachen können. Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung. Der Niedersächsische
STATUTEN. Verein ungerwägs
STATUTEN Verein ungerwägs Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Statuten auf die sprachliche Gleichbehandlung von Mann und Frau verzichtet. Name des Vereins Art. 1 Unter dem Namen Verein ungerwägs
Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter
5.2.20 Hinweise für die Tätigkeit des Steuerberaters als Sachwalter Beschlossen vom Präsidium der Bundessteuerberaterkammer am 2. und 3. September 2013. 1. Vorbemerkungen Die Tätigkeit des Steuerberaters
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung. in der Fassung vom 4.7.2011
MICHAEL ROLL STIFTUNG Satzung in der Fassung vom 4.7.2011 1 Name, Rechtsstand Die Stiftung führt den Namen Michael Roll Stiftung. Sie ist eine nicht rechtsfähige Stiftung und wird von der Tabaluga Kinderstiftung,
Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG:
Auswirkungen der unterschiedlichen Beendigung von Verfahren gem. 14 BDG: I) Allgemeine Überlegungen (BKA): 1. Vorliegen von dauernder DU + Ruhestandsversetzung: Grundsätzlich sind die Verfahren bei Einleitung
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)
Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-
juris Das Rechtsportal Vorschrift Quelle:
juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Aktenzeichen: 21-8413.10 Erlassdatum: 30.11.2004 Fassung vom: 30.11.2004 Gültig ab: 01.01.2005 Quelle: Gliederungs-
a) Fortbildung des unternehmerischen Nachwuchses und der Mitarbeiter aus den Betrieben, insbesondere im Bereich der technologischen Entwicklung
Beschlossen von der Mitgliederversammlung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. am 11. April 2002 * Satzung des Förderkreises Wirtschaft, Technologie, Gesellschaft e.v. 1 Name, Sitz,
Unfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)
Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3
Unterrichtsreihe: Auf dem Amt
04 Führerschein Viele Menschen fahren mit dem Auto zur Arbeit, bringen ihre Kinder zum Sportverein oder machen Einkäufe. Oft setzen Arbeitgeber wie zum Beispiel Handwerksbetriebe den Führerschein für die
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Ihre Zufriedenheit.
Es gibt nur eine Bilanz die zählt: Inhalt Im August 2013 führte die Packenius, Mademann & Partner GmbH eine Online-Kurzbefragung zum Thema Pflege durch. Die Ergebnisse sind auf ganze Zahlen gerundet. Untersuchungsdesign
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993. Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am 20. November 2008 beschlossen: Änderung des NÖ Pflegegeldgesetzes 1993 Artikel I Das NÖ Pflegegeldgesetz 1993, LGBl. 9220, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis
Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
Angebot. UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen
Angebot UVV-Prüfungen und Wartungen von mobilen Abfallpressen Sehr geehrte Damen und Herrn, die Firma Allpress Ries Hydraulikservice und Pressen GmbH führt UVV-Überprüfungen und Wartungen von Müllpressen
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch
Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen
Familienrecht Vorlesung 6. Familienrecht
Familienrecht Abschnitt 5 Überblick Güterrecht mit Gütertrennung und Gütergemeinschaft 4. Dezember 2014 Notar Dr. Christian Kesseler 1 Die Güterstände des BGB (I) Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand
1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland
Arbeitslos Wohnen in den Niederlanden, Arbeiten in Deutschland Inhalt Wer bekommt eine Arbeitslosenleistung? 2 Kündigung in gegenseitigem Einvernehmen 2 Welche Arbeitslosenleistung bekommen Sie? 2 Wie
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
Selbstständig als Immobilienmakler interna
Selbstständig als Immobilienmakler interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Berufsbild... 9 Ausbildung... 10 Voraussetzung für die Tätigkeit als Immobilienmakler...
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern
Erfahrungen mit Hartz IV- Empfängern Ausgewählte Ergebnisse einer Befragung von Unternehmen aus den Branchen Gastronomie, Pflege und Handwerk Pressegespräch der Bundesagentur für Arbeit am 12. November
Inhalt. Einführung in das Gesellschaftsrecht
Inhalt Einführung in das Gesellschaftsrecht Lektion 1: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 7 A. Begriff und Entstehungsvoraussetzungen 7 I. Gesellschaftsvertrag 7 II. Gemeinsamer Zweck 7 III. Förderung
Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft
Vorgehen bei überschuldeter Erbschaft Erbrecht, MAS Treuhand Thomas Mayer, Im Hofacker 29, 4312 Magden Ausgangslage Prinzip der Universalsukzession (Art. 560 ZGB): Sämtliche Rechte und Pflichten (Vermögen,
1 Errichtung, Sitz, Aufgabe
Gesetz über die Versorgung der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer (WPVG NW) Vom 6. Juli 1993 (GV. NRW. S. 418), geändert durch Gesetz vom 10. November 1998 (GV. NRW. S. 663), durch Gesetz
Angehörige im Sinne der Härtefallregelung sind Ehegatten und Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz sowie familienversicherte Kinder.
Fundstelle: Online Lexikon der bkk http://www.mbo-bkk.de/svlexbkk/svlexikon.html Stichwort Härtefall, dann Unterpunkt Härtefall Zahnersatz Zusätzlicher Festzuschuss Versicherte erhalten zum Zahnersatz
Elternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015
Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
Der Pflegefall tritt ein was tun?
6 Die ersten Schritte Beispiel Die Mutter der Familie liegt mit einem schweren Schlaganfall im Krankenhaus. Vom dortigen behandelnden Arzt erfahren die Angehörigen, der verheiratete Sohn und die ledige
