Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag

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1 Fachreferat Wer handelt, wenn Sie es nicht mehr können? Donnerstag, 12. Mai 2016 «rechtzeitige Selbstbestimmung» mittels Vorsorgeauftrag Andreas U. Hefele, Master of Advanced Studies ZFH in Financial Consulting / MAS FC andreas.u.hefele@selbstbestimmen.ch, Tel

2 Agenda Überblick und Ziele neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Beistandschaften die staatliche Lösung Bereich Erwachsenenschutzrecht Vorsorgeauftrag die selbst bestimmte Lösung Bereich Erwachsenenschutzrecht Erfahrungen aus der Praxis / Fazit / Fragen Meine Ausführungen basieren auf der von mir erstellten und an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (zhaw) eingereichten, abgeschlossenen und diplomierten Masterthesis. Ergänzt sind die Ausführungen mit Erfahrungen aus der Praxis im Rahmen meiner Beratungstätigkeiten als anerkannter Fachspezialist zur Thematik. 2

3 Überblick und Ziele neues Recht Entstehungsgeschichte bisheriges Vormundschaftsrecht stammt von 1907/ : Auftrag Bundesamt für Justiz an 3 Experten 1999: Einsetzung Expertenkommission (20 Personen) 2003: Vernehmlassung Vorentwurf 2007/8: Parlamentarische Beratungen : Schlussabstimmung in Kraft seit:

4 Überblick und Ziele neues Recht grundlegende Erneuerung des Vormundschaftsrechts per 1. Januar 2013 = Kindes- und Erwachsenenschutzrecht Erwachsenenschutzbehörde löst bisherige Vormundschaftsbehörde ab Begriff Erwachsene = Beistandschaft, Vorsorgeauftrag Begriff Kinder bis 18 Jahre, Menschen mit geistiger Behinderung = Vormundschaft zwei neue Rechtsinstitute werden im Gesetz eingeführt : Vorsorgeauftrag (Vertretung bei Urteilsunfähigkeit) Patientenverfügung (medizinischen Spezialvollmacht) 4

5 Überblick und Ziele neues Recht Ziele der Gesetzesrevision Förderung des Selbstbestimmungsrechts massgeschneiderte Massnahmen Stärkung der Solidarität in der Familie (gesetzliche Vertretungsrechte) besserer Schutz von Personen in Einrichtungen zeitgerechte Terminologie verbesserter Rechtsschutz Professionalisierung der Behörden 5

6 Beistandschaften - Lösung Staat Voraussetzungen Errichtung Beistandschaft durch die Erwachsenenschutzbehörde ZGB Art. 390 Wenn eine volljährige Person: wegen einer geistigen Behinderung, einer psychischen Störung oder eines ähnlichen in der Person liegenden Schwächezustandes, ihre Angelegenheiten nur teilweise oder gar nicht besorgen kann wegen vorübergehender Urteilsunfähigkeit oder Abwesenheit in Angelegenheiten, die erledigt werden müssen, weder selber handeln kann, noch eine zur Stellvertretung berechtigte Person bezeichnet hat 6

7 Beistandschaftsarten und deren Wirkung (und Kombination von den ersten drei Arten, Art. 397 ZGB) Mitwirkungsbeistandschaft bedarfsorientierte Umschreibung Aufgabenbereich (e) umfassende Beistandschaft von Gesetzes wegen umfassend Handlungsfähigkeit Begleitbeistandschaft bedarfsorientierte Umschreibung (evtl.: in allen Lebensbereichen) von Gesetzes wegen keine Einschränkung Vertretungs- Beistandschaft bedarfsorientierte Umschreibung z.b. für die Vermögensverwaltung punktuelle behördliche Einschränkung möglich von Gesetzes wegen eingeschränkt bezgl. Aufgabenbereich entfällt von Gesetzes wegen Vertretungsmacht des Beistandes oder der Beiständin keine Vertretung; nur (aufgabenbezogene) Begleitung aufgabenbezogene Vertretung (bei punktueller Einschränkung der Handlungsfähigkeit Alleinzuständigkeit, sonst Parallelvertretung keine Vertretung nur aufgabenbezogene Mitwirkung umfassende Alleinvertretung 7

8 Vorsorgeauftrag - Lösung Selbstbestimmung jede Person soll im Vornherein Vorkehrungen treffen können, falls die eigene Urteilsfähigkeit eingeschränkt sein sollte z.b. bei Krankheit, Unfall, Alter oder Demenz an natürliche oder juristische Personen eine rechtsgeschäftliche Vollmacht zu erteilen Schwierigkeit bisheriges Recht, keine Vollmachten auf den Fall einer Urteilsunfähigkeit hin mit gesetzlicher Inkrafttretung z.b. Bankvollmacht oft musste für jede Institution / Firma eine separate Vollmacht ausgestellt werden Generalvollmachten werden nur teilweise akzeptiert neu hat der Bevollmächtigte eine behördliche Urkunde mit Ernennung zum Vorsorgebeauftragten, welche ihn legitimiert zu handeln analog dem Dokument des Willensvollstreckerzeugnisses 8

9 Vorsorgeauftrag - Lösung Selbstbestimmung Mit dem Vorsorgeauftrag bezeichnet eine handlungsfähige Person eine natürliche oder juristische Person (Vorsorgebeauftragter), die im Falle ihrer Urteilsunfähigkeit die Personensorge, die Vermögenssorge, die Vertretung im Rechtsverkehr. Mit der Patientenverfügung bezeichnet eine handlungsfähige Person eine natürliche Person, die Vertretung in medizinischen Fragestellungen / Notfällen zu übernehmen. 9

10 Vorsorgeauftrag - Lösung Selbstbestimmung Vorsorgebeauftragter (natürliche od. juristische Person) namentlich bezeichnen. Die künftige Entschädigung des Vorsorgebeauftragten ist sinnvollerweise im Vorsorgeauftrag zu regeln. Es empfiehlt sich in jedem Fall einen Ersatz- Vorsorgebeauftragten zu bezeichnen. Möglichkeit den Vorsorgeauftrag beim Zivilstandesamt registrieren zu lassen kein Formvorschrift letzte Bastion Vorsorgeauftrag ist eine Anordnung von grosser Tragweite daher Formerfordernisse wie bei Testament öffentlich beurkundet oder eigenhändig von Anfang bis Ende errichtet kein Formularcharakter! 10

11 Vorsorgeauftrag - Lösung Selbstbestimmung Beispiele wo die gesetzlichen Vertretungsrechte (Rechtshandlungen die zur Deckung des Unterhaltsbedarfs üblicherweise erforderlich sind) bei einer Urteilsunfähigkeit eines Ehegatten nicht ausreichen: neuer / ergänzender Hypothekarvertrag Liegenschaftenkauf / -verkauf Kapitalauszahlungen aus Versicherungsleistungen ausserordentliche Vermögensverwaltung Wenn kein Vorsorgeauftrag vorhanden ist, wo sich die Ehegatten gegenseitig als Vorsorgebeauftragte eingesetzt haben, kann der urteilsfähige Ehegatte ohne die Erwachsenenschutzbehörde keine selbständigen Entscheide fällen. 11

12 «rechtzeitige Selbstbestimmung» Kaskade der Handlungsfähigkeit aktiv volle Urteils- + Handlungsfähigkeit Selbstbestimmung heutige Situation wir können miteinander rechtsgültige Verträge / Geschäfte abschliessen Copyright by PFP Hefele & Partner AG VERMOEGENSEXPERTEN.CH Hochstrasse 20, Postfach Pfäffikon ZH Tel +41 (0) passiv Urteilsunfähigkeit und somit Handlungsunfähigkeit (z.b. Krankheit, Unfall, Alter, Demenz) Vorsorgesituation wir können keine rechtsgültigen Verträge / Geschäfte mehr abschliessen Möglichkeit der gesetzlichen Vertretung / Vollmacht bei der: Personensorge (Pflege und Betreuung) Vermögenssorge Vertretung im Rechtsverkehr Patientenverfügung (Vertretung für medizinische Massnahmen) danach Ableben erbrechtliche Situation Regelung des Erbganges Erbvertrag Meistbegünstigung des Ehegatten (Ehevertrag) Begünstigung Partner Pflichtteile Vermächtnisse Zuwendungen Legate Stiftungen Testament Willensvollstreckung weitere Regelungen im Rahmen des Erbrechts

13 Erfahrungen aus der Praxis Schilderung: Verkauf Liegenschaft dauert 7 Monate Schilderung: KESB sehr wohl interessiert, dass die Bürger aktiv von den Möglichkeiten der Selbstbestimmung Gebrauch machen Schilderung: Vater dement, neuer Hypothekarvertrag, Kündigung an Mieter Schilderung: Vorsorgeauftrag als Formular umgesetzt - Formvorschriften missachtet Ungültigkeit Schilderung: Interessenkonflikt Ehepartner, Kinder, Verwandte Schilderung: trotz Parkinson VA erstellt 13

14 Fazit Mit den neuen gesetzlichen Möglichkeiten des Vorsorgeauftrages haben die Menschen eine starke, zusätzliche Handlungsmöglichkeit in der Selbstbestimmung. Personensorge (Pflege und Betreuung) Vermögenssorge (Verwaltung und Koordination sämtlicher Vermögenswerte) Rechtsvertretung (Vertretung in sämtlichen Fragen des Rechts) Patientenverfügung (medizinische Spezialvollmacht in Kombination mit Vorsorgeauftrag oder als isoliertes Dokument) Durch die grosse Vertrauensstellung, welche einer natürlichen oder juristischen Person mit dem Vorsorgeauftrag erteilt wird, muss diese Person in jedem Fall das absolute Vertrauen der beauftragenden Person besitzen. 14

15 Fazit Bei der Patientenverfügung muss dieser Person sogar «das Leben anvertraut werden». Mit der vorausbestimmenden Disposition / Vorkehrung «nehmen Sie die Zügel selbst an die Hand». Sie verlassen sich nicht (nur) auf Behörden und Verwandte und verhindern deren Eingreifen. Selbstbestimmung = Selbstverantwortung mit einer vorausbestimmten Vorgehensweise / Strategie. Im Rahmen einer umfassenden und strukturierten Finanzplanung darf aus meiner Überzeugung das Element der «rechtzeitigen Selbstbestimmung» nicht fehlen. 15

16 Fragen / Danke für Ihre Aufmerksamkeit Fragen? Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch mit Rat und Tat zur Seite. «Man lässt die Zukunft nur einmal aus den Augen und schon verbündet sie sich mit dem Zufall.» von Werner Mitsch (Aphoristiker) 16

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