Gewerbliches Zweirad-Leasing

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Gewerbliches Zweirad-Leasing

Vorwort Mit unserer Produkterweiterung Zweirad-Leasing bietet sich nun die Möglichkeit, weitere potentielle Kundengruppen für Ihr Haus und die Marke Honda zu gewinnen. Mit den attraktiven Leasingkonditionen der Honda Bank für gewerbliche Kunden sind wir davon überzeugt, dass Sie insbesondere für Fahrschulbetriebe eine besonders wirtschaftliche Alternative zum Erwerb oder zur Finanzierung eines Zweirads anbieten können. Kombiniert mit der Förderung für Fahrschul- und Begleitfahrzeuge durch Honda Deutschland können Sie äußerst wettbewerbsfähige Angebote kalkulieren. Nutzen Sie die Vorteile des Leasings mit marktgerechten Leasing-Konditionen der Honda Bank. Für Sie als Händler ergeben sich daraus vielfältige Chancen: Neukundenakquise Kundenbindung / Loyalität Werkstattauslastung Attraktive Gebrauchte Rückgabe und Vermarktung Neukundenakquise Im Leasing bieten sich gewerblichen Kunden in der Regel steuerliche Vorteile, zum Beispiel die steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingrate als Betriebsausgabe. Ihrem Kunden eröffnen sich mehr Freiräume für weitere Investitionen, denn Leasing bindet kein Kapital. Hierdurch entstehen betriebswirtschaftliche und steuerliche Vorteile, die im Falle eines Erwerbs oder einer Finanzierung nicht anfallen würden, und die es Ihnen somit ermöglichen, neue Zielgruppen zu erreichen, für die das Leasing eine sinnvolle Alternative bietet. Kundenbindung/Loyalität Leasing ist ein starkes Kundenbindungsinstrument. Aufgrund der vertraglichen Verpflichtungen des Leasingnehmers bezüglich der durchzuführenden Wartungsintervalle, der Werkstattbindung und der Verpflichtung zur Rückgabe des Zweirades an Ihren Betrieb sind Sie während der Vertragslaufzeit erster Ansprechpartner für den Leasingnehmer. Während der gesamten Nutzungsdauer unterstützen wir Sie im kompletten Kundenbindungsprozess durch frühzeitige Auslaufinformationen an Leasingnehmer

und Ihren Betrieb. Somit können Sie rechtzeitig vor Beendigung und Rückgabeverpflichtung mit dem Kunden in Verhandlung über Neuverträge treten. Werkstattauslastung Aufgrund der vertraglichen Verpflichtung des Leasingnehmers, alle Werkstatt- und Serviceleistungen unter Verwendung von Originalteilen bei einem autorisierten Honda Vertragshändler durchführen zu lassen, ist Ihr Leasingkunde ein regelmäßig wiederkehrender Kunde in Ihrer Werkstatt. Ein weiterer positiver Nebeneffekt dieser vertraglichen Verpflichtung ist für Sie, dass Sie am Ende der Vertragslaufzeit über eine lückenlose Dokumentation der durchgeführten Servicearbeiten verfügen. Attraktive Gebrauchte Kurze Laufzeiten bis maximal 36 Monate, gedeckelte Gesamtfahrleistung während der Nutzungsdauer und die Verpflichtung, alle Service- und Inspektionsintervalle beim autorisierten Vertragshändler durchführen zu lassen so erhalten Sie zum Vertragsende attraktive und scheckheftgepflegte Fahrzeuge zu einem fest kalkulierbaren Einkaufspreis. Rückgabe und Vermarktung Wir führen aufwendige Restwertermittlungen durch. Diese setzen sich aus Restwertprognosen einer unabhängigen Bewertungsorganisation, aus Händlerbefragungen zur Einschätzung der Marktentwicklung und unseren eigenen Erfahrungen zusammen. So können wir Restwerte anbieten, die Ihr finanzielles Risiko bei Rückkauf der Fahrzeuge minimieren, und Ihre Chancen bei der Weitervermarktung optimieren.

Voraussetzungen Für die Vermittlung von Leasingverträgen ist eine Ergänzung des bestehenden Rahmenvertrages Vermittlung von Kreditverträgen Voraussetzung. Dieser Nachtrag / Diese Erweiterung für die Vermittlung von Leasingverträgen regelt insbesondere: Eintritt in den Kaufvertrag, Abschluss des Kaufvertrages Einreichung des Leasingantrages, Gewähr des Händlers Sorgfalts-, Informations- und Mitwirkungspflichten des Händlers Rückgabe des Fahrzeuges bei Beendigung des Leasingvertrages etc. Bitte prüfen Sie vor Einreichen des Antrags, ob die entsprechende Ergänzung für Ihr Haus bereits bei der Honda Bank GmbH unterschrieben eingereicht wurde.

1. Definition Verkaufsargumente und Vertragsbeziehungen im Leasing Definition Der Begriff Leasing kommt vom lateinischen laxare und bedeutet: lassen oder überlassen. Mit Leasing bezeichnet man allgemein die zeitlich befristete (mittel- bis langfristige) Nutzung oder Gebrauchs-Überlassung von Wirtschaftsgütern gegen Entgelt. Vorteil dabei ist, dass der Leasing-Nehmer Nutzen aus dem Gebrauch eines Objektes zieht, ohne selbst Eigentümer zu sein. Verkaufsargumente Vorteile für den gewerblichen Leasingnehmer Keine Kapitalbindung Schonung der Liquidität Leasingraten sind als Betriebsausgaben abzugsfähig* Bilanzneutralität bei Leasingnehmern* Zahlung nur für die Nutzung des Fahrzeugs Größerer finanzieller Spielraum für andere Investitionen Kein Verwertungsrisiko Kein Restwertrisiko *Die Abstimmung erfolgt zwischen Leasingnehmer und Steuerberater, da die Honda Bank keine Beratungspflicht übernimmt.

Vertragsbeziehungen Die Vertragspartner sind: Kunde (Leasingnehmer) Honda-Vertragshändler (Lieferant) Honda Bank GmbH (Leasinggeber) LEASINGGEBER Eigentümer LIEFERANT Vermittler Honda Bank GmbH Honda-Vertragshändler LEASINGNEHMER Kunde Bei Abschluss eines Leasingvertrages wirken die Vertragspartner wie folgt mit: (1) Kunde und Lieferant schließen Fahrzeugbestellung ab (2) Leasinggeber und Leasingnehmer schließen Vertrag (3) Lieferant liefert Fahrzeug an Leasingnehmer (4) Lieferant erstellt Rechnung an Leasinggeber (5) Leasinggeber zahlt Kaufpreis an Lieferanten (6) Leasinggeber erstellt Rechnung an Leasingnehmer über Leasingraten (7) Leasingnehmer zahlt Nutzungsentgelt an Leasinggeber

2. Produktspezifika für gewerbliches Zweirad-Leasing Die Laufzeit beträgt mindestens 12 und maximal 36 Monate Die jährliche Fahrleistung ist durch den Leasingnehmer innerhalb der vorgegebenen Parameter frei wählbar Die Mindest-Kilometer-Laufleistung pro Jahr beträgt 8.000 Kilometer Die Toleranzgrenze für die Über- bzw. Unterschreitung der vertraglich vereinbarten Gesamtfahrleistung beträgt 1.000 Kilometer (Freigrenze) Im Falle einer Kilometerunterschreitung ist die Erstattung der Minderkilometervergütung auf 2.500 Kilometer begrenzt Die Sätze für die Mehr-/Minderkilometer richten sich nach der Leasingkalkulation Der vorgeschlagene Restwert kann innerhalb einer Toleranz um maximal 5 % erhöht bzw. auf maximal 10 % des Anschaffungspreises reduziert werden Bei der Vertragsart Kilometer-Leasing trägt der Leasingnehmer kein Restwertrisiko Rückkaufgarantie durch den einreichenden Händler ist obligatorisch

3. Abwicklungsmodalitäten Antragsstellung-/prüfung und Entscheidung und Vertragsdruck erfolgen in der Ihnen bekannten Art und Weise analog der Vermittlung von Kreditanträgen über unser New Web Finance System Analog zu Kreditverträgen ist auch im Leasinggeschäft eine vereinbarte Mietsonderzahlung durch den Leasingnehmer bei Übernahme des Fahrzeuges direkt an Sie zu zahlen (Auszahlungsbetrag wird um Mietsonderzahlung vermindert) Grundlage für die Aktivierung des Leasingvertrages ist eine vom Leasingnehmer und Lieferanten ausgefüllte und unterschriebene Übernahmeerklärung für das Leasingfahrzeug Die Rechnung muss auf die Honda Bank ausgestellt werden (siehe hierzu Punkt Fahrzeugrechnung) Folgende Unterlagen sind im jedem Fall rechtsverbindlich unterzeichnet zur Vertragsaktivierung einzureichen: Leasingantrag gewerblich Selbstauskunft / Schufa- / Crefo-Klausel SEPA-Lastschriftmandat Zulassungsbescheinigung Teil II + EG Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) mit Zulassung auf Leasingnehmer. Bei Fahrzeugen mit 125 ccm ist die Einreichung des Original CoC-Papiers notwendig. Fahrzeugübernahmebestätigung mit Angabe des Übernahmedatums des Fahrzeugs Rückkaufgarantie Sonstige bei der Antragsgenehmigung geforderten Unterlagen

Fahrzeugrechnung Rechnungsempfänger ist die Honda Bank GmbH Der kalkulierte Nachlass ist auszuweisen und vom Kaufpreis abzuziehen Die Mietsonderzahlung ist in der Rechnung nicht zu berücksichtigen (allenfalls nachrichtlich) Werkseitiges, fest am Fahrzeug verbautes Zubehör ist in der Rechnung mit aufzuführen Alle Rechnungspositionen müssen dem vollen Umsatzsteuersatz unterliegen Umsatzsteuerneutrale Positionen sind mittels separater Rechnung direkt mit dem Kunden abzurechnen und dürfen nicht in der Kalkulation berücksichtigt sein Pro Leasingobjekt-/Antrag ist nur eine Rechnung einzureichen Der Rechnungsendbetrag ist der Gesamtpreis aus Kalkulation abzüglich Nachlass

4. Abwicklung zum Vertragsende Auslaufinformationsschreiben Jeweils 6 Monate und 1 Monat vor Auslauf des Leasingvertrags erhalten der Händler wie auch der Leasingnehmer eine Information zum bevorstehenden Vertragsauslauf. Fahrzeugrückgabe Bei der Rückgabe muss das Fahrzeug in einem dem Alter und der vertragsgemäßen Fahrleistung entsprechenden Erhaltungszustand, frei von Schäden und Mängeln sowie verkehrs- und betriebssicher sein. Normale Verschleißspuren gelten nicht als Schaden. Erstellung Rückgabeprotokoll Bei Rückgabe ist ein gemeinsames Protokoll anzufertigen, welches vom Leasingnehmer und dem Honda-Vertragshändler zu unterzeichnen ist. Auf dieser Basis wird die Endabrechnung mit dem Leasingnehmer vorgenommen. Abrechnungsvarianten Entspricht das Fahrzeug nicht dem vertragsgemäßen Zustand, ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert und der Leasingnehmer zum Ausgleich des Minderwertes verpflichtet. Die Abrechnung der Minderwerte erfolgt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Händler und Leasingnehmer. 1. Einigung keine separate Abrechnung Leasingnehmer und Händler erkennen den zustandsbedingten Minderwert des Leasingobjektes und die tatsächliche Gesamtfahrleistung an und wünschen keine separate Endabrechnung durch die Honda Bank GmbH. Die Abrechnung von Minderwerten und der Gesamtfahrleistung erfolgt zwischen Leasingnehmer und Händler. Die Honda Bank GmbH stellt dem Händler den kalkulierten Rückkaufswert in Rechnung.

2. Einigung separate Abrechnung Kilometer Die Abrechnung von Mehr- oder Minderkilometern erfolgt durch die Honda Bank GmbH. Der Leasingnehmer erkennt die Über-/Unterschreitung der tatsächlichen Gesamtfahrleistung an. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, eine entstandene Forderung auszugleichen. Die Honda Bank GmbH stellt dem Händler den kalkulierten Rückkaufswert abzgl. Mehrkilometer bzw. zzgl. etwaige Minderkilometer in Rechnung. 3. Einigung separate Abrechnung - Minderwerte Der Leasingnehmer erkennt den zustandsbedingten Minderwert des Leasingobjekts an. Der Leasingnehmer verpflichtet sich, eine entstandene Forderung auszugleichen Die Abrechnung der Minderwerte erfolgt ausschließlich im Innenverhältnis zwischen Händler und Leasingnehmer. Der Händler stellt dem Leasingnehmer entsprechend eine Rechnung zwecks Ausgleichs. 4. Sonderfall keine Einigung Wenn der Leasingnehmer die durch den Händler festgestellten Schäden nicht akzeptiert bzw. keine Einigung über deren Höhe erfolgen kann: Der Händler beauftragt im Namen der Honda Bank, jedoch auf seine Rechnung, ein entsprechendes Rücknahme-/Minderwertgutachten bei einer anerkannten Sachverständigenorganisation (Dekra, TÜV, Hüsges, etc.). Die Kosten hierfür tragen Händler und Leasingnehmer je zur Hälfte. Die Abrechnung der vom Leasingnehmer zu ersetzenden Schäden / Minderwerte mit Ausnahme normaler Gebrauchsspuren erfolgt ausschließlich im Verhältnis zwischen Händler und Leasingnehmer. Der Händler wird den Anspruch auf Ausgleich der Minderwerte gegenüber dem Leasingnehmer selbst geltend machen. Die Honda Bank rechnet den Ausgleich für Mehr- oder Minderkilometer mit dem Leasingnehmer ab, wenn dies in dem von beiden Parteien unterzeichneten Rücknahmeprotokoll gewünscht wird.

Erläuterungen zu Grundbegriffen Amortisation Amortisation in Verbindung mit Leasing-Verträgen bedeutet, dass der Leasingnehmer mit seinen Zahlungen je nach Vertragstyp die Investitionskosten und -risiken ganz, weitgehend oder teilweise abdeckt. Letztlich ist es das Ziel aller Leasing-Verträge, dass die Honda Bank die Amortisation der gesamten Investitionskosten aus laufenden Leasingzahlungen, Restwertzahlungen, Abschlusszahlungen, Verlängerungsraten und Verwertungserlösen erreicht. Bilanzneutralität Da die Honda Bank in der Regel das Leasingfahrzeug aktiviert, ist die Investition für den Leasingnehmer bilanzneutral. Das bedeutet, dass weder das Fahrzeug noch Verbindlichkeiten in die Bilanz des Leasingnehmers aufgenommen werden. Auch die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad bleiben unverändert. Die laufenden Leasingraten erscheinen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Leasingverpflichtungen werden im Anhang zu Jahresabschlüssen gezeigt. Gewährleistung/Haftung Die Honda Bank tritt alle Rechte und Pflichten aus dem Liefervertrag, darin enthalten auch die Gewährleistungsansprüche, an den Leasingnehmer ab. Dieser kann also wie ein Käufer etwaige Garantie- und Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder dem Honda-Vertragshändler geltend machen. Fahrzeughalter Halter des Leasing-Fahrzeugs ist der Leasingnehmer. Die Zulassung erfolgt auf seinen Namen. Verpflichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung liegen deshalb bei ihm. Der Leasingnehmer erwirbt das Nutzungsrecht am Fahrzeug und sorgt für dessen Betriebs- und Verkehrssicherheit. Die Vertragsbedingungen ermöglichen auch die Nutzung durch Dritte. Fahrzeug-Übernahmebestätigung Mit der rechtsverbindlich unterzeichneten Übernahmebestätigung bescheinigt der Leasingnehmer, dass der Honda-Vertragshändler das Leasingfahrzeug vollständig und wie vertraglich vereinbart in einwandfreiem Zustand geliefert hat. Die Betriebsbereitschaft ist gegeben, und mit der Abnahme beginnt die Laufzeit des Leasingvertrags. Das heißt: Der Leasinggeber bezahlt die Rechnung des Honda-Vertragshändlers und wird somit Eigentümer des Objekts. Ferner beginnen die Zahlungsverpflichtungen des Leasingnehmers im Rahmen des Leasingvertrags.

Instandhaltung Der Leasingnehmer ist vertraglich verpflichtet, das Leasingfahrzeug funktionstüchtig zu erhalten, es instand zu setzen und warten zu lassen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Leasingnehmer. Werkstattleistungen sind ausdrücklich bei einem Honda-Vertragshändler durchzuführen. Laufzeit und Kilometer-Laufleistung Je länger die Laufzeit und je höher die Kilometer-Laufleistung ist, desto niedriger ist auch der Restwert und somit auch der zu erwartende Gebrauchtwagenpreis. Leasingberechnungsgrundlage Die wichtigste Einstiegsgröße ist der Einstandspreis (UPE). Dieser kann durch einen eventuellen Nachlass reduziert werden. Wenn eine Leasingsonderzahlung (LSZ) mit einbezogen wird, reduziert auch diese den zu finanzierenden Betrag. Leasingnehmer Sowohl natürliche als auch juristische Personen können Leasingnehmer sein. Im Rahmen eines Leasing-Vertrags überlässt die Honda Bank dem Leasingnehmer ein Fahrzeug zur Nutzung. Hierfür hat der Leasingnehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasingrate zu bezahlen. Leasing-Rechnung Einmalig bei Vertragsbeginn erhält der Leasingnehmer eine für die gesamte Vertragslaufzeit gültige Leasing-Rechnung, die alle Zahlungspflichten einschließlich der Mehrwertsteuer enthält. Die Leasing-Rechnung dient gleichzeitig als Nachweis für den Vorsteuer-Abzug ( 14 UstG). Leasingsonderzahlung (LSZ) Eine Leasingsonderzahlung verringert immer die monatliche Belastung. Unter steuerlichen Gesichtspunkten kann sie durchaus Sinn ergeben, je nach Rechtsform des Unternehmens. So ist diese bei Unternehmen, die bilanzieren (z. B. ohg, KG, GmbH, AG usw.), als Betriebsausgabe linear auf die gesamte Laufzeit zu verteilen. Beim Privat-Leasing wird in der Regel eine Eigenleistung in Form einer Sonderzahlung vereinbart. Die Leasingsonderzahlung ist bei Übernahme des Fahrzeugs an den ausliefernden Händler zu entrichten. Die Höhe der Leasingsonderzahlung ist bonitätsabhängig. Mängel / Mängelrüge Bei Annahme muss der Leasingnehmer das gelieferte Fahrzeug auf etwaige Mängel überprüfen und gegebenenfalls unverzüglich Mängelrüge erteilen. Der Honda-Vertragshändler muss am Fahrzeug innerhalb der Gewährleistungsfrist grundsätzlich alle Mängel beseitigen und die dafür erforderlichen Aufwendungen tragen. Der Leasingnehmer bestätigt die mängelfreie Abnahme und die Identität des Leasing-Fahrzeugs durch seine Unterschrift auf der Übernahmebestätigung.

Mehr-Kilometer Die Mehr-Kilometer sind ein Begriff aus dem Kilometer-Vertrag, bei denen der Leasingnehmer kein Marktwertrisiko trägt. Wenn die Kilometer-Lauf-leistung höher ist als im Leasingvertrag vereinbart (=Mehr-Kilometer), wird allerdings eine zusätzliche Zahlung für die Mehr-Kilometer fällig. Merkantile Wertminderung Nach einem Unfall erleidet das Fahrzeug auch bei ordnungsgemäßer Reparatur einen Wertverlust es gilt als Unfall-Fahrzeug. Die merkantile Wertminderung drückt dies aus und orientiert sich an der Höhe der Reparaturkosten. Die merkantile Wertminderung steht während der Vertragslaufzeit der Honda Bank zu. Mehrwertsteuer Die Honda Bank wird die Leasingraten und den Restwert oder die Preise für Mehr- oder Minderkilometer (ggf. auch die Sonderzahlung) anpassen, wenn sich Preis bildende Faktoren (z. B. Steueränderungen oder Einführung neuer Steuern) nach Abschluss des Leasingvertrags ändern. Minder-Kilometer Die Minder-Kilometer sind ein Begriff aus dem Kilometer-Vertrag, bei denen der Leasingnehmer kein Marktwertrisiko trägt. Wenn die Kilometer-Laufleistung niedriger ist als im Leasingvertrag vereinbart (=Minder-Kilometer), werden dem Leasingnehmer maximal 2.500 km vergütet. Restwert (RW) Der Restwert ist der erwartete Gebrauchtfahrzeugpreis des zu verleasenden Fahrzeugs bei Vertragsende. Die Höhe des Restwerts hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Leasingraten. Ähnlich wie bei der Ballonfinanzierung zahlt der Leasingnehmer weniger, wenn der Restwert höher ist. Der Restwert ist modellabhängig, d. h. er ist umso höher, je aktueller das Modell auf dem Markt ist. Versicherung des Leasingobjekts Grundsätzlich ist für das Leasingfahrzeug eine Haftpflichtversicherung von höchstens 500,00 bei einem in Europa ansässigen Versicherer abzuschließen. Zusätzlich empfehlen wir für eine Rundum Absicherung eine Vollkasko-Versicherung. Vorzeitige Vertragsbeendigung Grundsätzlich ist eine vorzeitige Vertragsbeendigung eines Leasingvertrages nicht möglich. Ausnahme: Der Vertrag wird durch einen Anschlussvertrag abgelöst. Eine Abrechnung mit dem Kunden erfolgt seitens der Honda Bank lediglich bezüglich der Leasingraten, Leasingsonderzahlung und anderer Sicherheiten bis zum Anschlussvertragszeitpunkt. Eventuelle Schäden bzw. Mehr-/Minderkilometer sind zwischen Händler und Kunden direkt abzurechnen. Die Abrechnung an den Händler erfolgt zum Ablösewert.