Swiss GAAP FER 13 - Leasing
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- Bastian Huber
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1 13 - Leasing Prof. Dr. Reto Eberle 13 Grundlagen Klassifizierung Finanzierungsleasing Operatives Leasing 2 Klausur
2 Grundlagen (FER 13.1 ff.) Bei einem Leasinggeschäft erhält der Leasingnehmer bestimmte Anlagegüter gegen Entgelt zum Gebrauch. Dabei wird aufgrund von wirtschaftlichen Kriterien unterschieden zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing: Ein Finanzierungsleasing kommt einem Kauf des Anlageguts gleich, ein operatives Leasing einer Miete. Folgerichtig wird bei einem Finanzierungsleasing das Anlagegut in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert (gemäss dem Grundsatz «substance over form»). 3 Beispiel: Behandlung Leasinggeschäft (Quelle: M Passardi, Fit für FER-Seminarreihe 2016, EXPERTsuisse) Ausgangslage Annahmen: Das Unternehmen wird nächstes Jahr erheblich expandieren und die erforderlichen Anlagen in Höhe von 2'200 mittels Leasing per finanzieren. Die Leasingdauer beträgt 10 Jahre, die jährliche Leasingrate 358 und der dem Leasinggeschäft zugrunde liegende Zinssatz 10% (IRR) Das Unternehmen schreibt sein Sachanlagevermögen linear auf null über 10 Jahre ab. Die restlichen Entwicklungen sind (konstant gehaltene) Annahmen. 4 Klausur
3 Beispiel: Leasing ohne Bilanzierung 5 Beispiel: Leasing mit Bilanzierung 6 Klausur
4 13 Grundlagen zum Leasing Klassifizierung Finanzierungsleasing Operatives Leasing 7 Quelle: FER Lehrbuch, C. Meyer (Hrsg.), 2. Auflage, Klausur
5 13 Grundlagen zum Leasing Klassifizierung Finanzierungsleasing Operatives Leasing 9 Kriterien gem. FER 13.3 Gehen Nutzen und Gefahren (risk and rewards) auf den Leasingnehmer über? Wenn dem so ist, liegt ein Finanzierungsleasing vor. Beurteilung erfolgt anhand von folgenden Aspekten: Barwert der Leasingraten Anschaffungs-/Nettomarktwert Leasingdauer Nutzungsdauer Leasinggut geht ins Eigentum des Leasingnehmers über Restzahlung liegt wesentlich unter Netto-Marktwert Alles Leasinggeschäfte, die nicht als Finanzierungsleasing qualifiziert werden, gelten als operatives Leasing (FER 13.9). 10 Klausur
6 Erfassung Finanzierungsleasing Finanzierungsleasing wird in der Bilanz erfasst und ist separat auszuweisen: Buchwert der geleasten Anlagegüter sowie der Gesamtbetrag der entsprechenden Leasingverbindlichkeiten sind in der Bilanz oder im Anhang offenzulegen (FER 13.4). Die erstmalige Erfassung erfolgt zum tieferen Wert von Anschaffungs-/ Netto-Marktwert und Barwert der Leasingzahlungen (FER 13.10). Bei der Folgebewertung wird das Anlagegut abgeschrieben. Die Leasingraten enthalten eine Zins- und eine Rückzahlungskomponente. Die Zinskomponente wird erfolgswirksam erfasst. Die Rückzahlung wird mit der Leasingverbindlichkeit verrechnet (FER 13.10). 11 Beispiel: Finanzierungsleasing (1/2) (Quelle: M Passardi, Fit für FER-Seminarreihe 2016, EXPERTsuisse) 12 Klausur
7 Beispiel: Finanzierungsleasing (2/2) Grundlagen zum Leasing Klassifizierung Finanzierungsleasing Operatives Leasing 14 Klausur
8 Behandlung operatives Leasing Da es sich beim operativen Leasing um wirtschaftlich um eine Miete handelt, erfolgt keine Aktivierung des Anlagegutes in der Bilanz des Leasingnehmers. Die Leasingraten werden als Leasing-/Mietaufwand in der Erfolgsrechnung erfasst. Nicht innerhalb eines Jahres kündbare operative Leasingverpflichtungen sind im Anhang offenzulegen (FER 13.5) Anzugeben sind der Totalbetrag der Leasingverbindlichkeiten und deren Fälligkeitsstruktur (FER 13.11). 15 Klausur
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