Modul Unternehmensfinanzierung (Vorlesung)

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1 Univ.-Prof. Dr. Gerd Waschbusch Modul Unternehmensfinanzierung (Vorlesung) Gliederungspunkt G. Anlage 6 SS 2016 Gerd Waschbusch

2 G. Leasing als Sonderform der Außenfinanzierung Pflichtlektüre: Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., (Verlag Franz Vahlen) München 2016, S Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung in Übungen, 3. Aufl., (Verlag Franz Vahlen) München 2013, S

3 G. I. Begriff und Einteilungskriterien Leasing Begriff und Einteilungskriterien Für Leasing-Verträge bestehen derart vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, dass es sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in juristischer Hinsicht kaum möglich ist, eine tiefergehende und dennoch alle unterschiedlichen Leasing-Formen umschließende Definition dieses Finanzierungsinstruments zu formulieren. Leasing-Vertrag = ein im BGB nicht geregelter Vertragstyp eigener Art mit gleichgewichtiger Finanzierungsfunktion und Gebrauchsüberlassungsfunktion, zu denen bisweilen noch eine Dienstleistungsfunktion hinzutritt (Martinek 1991, S. 90). 3

4 G. I. Begriff und Einteilungskriterien Systematisierungskriterien für Leasing-Verträge Systematisierung der Leasing-Verträge nach 1. dem Verpflichtungscharakter des Leasing-Vertrages Operate-Leasing oder Finance- Leasing Teilamortisations-Leasing oder Vollamortisations-Leasing Verträge mit und ohne Option des Leasing-Nehmers auf Mietverlängerung oder Erwerb des Leasing-Objektes 2. der Art des Leasing-Gegenstandes Konsumgüter-Leasing oder Investitionsgüter-Leasing Mobilien-Leasing oder Immobilien-Leasing Equipment-Leasing (Leasing eines einzelnen Vermögensgegenstandes) oder Plant- Leasing (Leasing ganzer Aggregatgruppen) 3. der Stellung des Leasing-Gebers direktes Leasing indirektes Leasing Modifiziert entnommen aus Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., München 2016, S

5 G. I. Begriff und Einteilungskriterien Objektgruppen im Leasing 6% 2% 2% PKW/Nutzfahrzeuge 11% 1% 9% 69% Luft-/Schienen-/Wasserfahrzeuge Produktionsmaschinen Büromaschinen und IT Nachrichten/Signaltechnik/sonstige Ausrüstung Prod. Geb. u. Lagerhallen/kompt. Prod. Anlagen Handelsobjekte/Geschäfts- und Bürogebäude Entnommen aus BDL, Stand: November

6 G. I. Begriff und Einteilungskriterien Systematisierung der Leasing-Verträge nach der Stellung des Leasing-Gebers - direktes Leasing: Hersteller (= Leasing-Geber) schließt einen Leasing-Vertrag mit einem Leasing-Nehmer (Absatzinstrument) - indirektes Leasing: Lieferung des Objekts Hersteller = Verkäufer Kaufpreis Kaufvertrag Leasing- Nehmer Leasing-Raten Leasing-Vertrag Leasing- Gesellschaft Refinanzierung Sicherheiten Kreditinstitut Entnommen aus Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., München 2016, S

7 G. I. Begriff und Einteilungskriterien Systematisierung der Leasing-Verträge im Steuerrecht nach dem Verpflichtungscharakter des Leasing-Vertrages Entnommen aus Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., München 2016, S

8 G. II. Operate- und Finance-Leasing-Verträge Unterschiede zwischen Operate- und Finance-Leasing-Verträgen 8 Entnommen aus Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., München 2016, S. 279.

9 G. II. Operate- und Finance-Leasing-Verträge Sale-and-lease-back -Verfahren Einsatz zu jahresabschlusspolitischen und/oder finanzpolitischen Zwecken Der bisherige Eigentümer (Leasing-Nehmer) verkauft ein ihm gehörendes Objekt an eine Leasing-Gesellschaft. Damit der Leasing- Nehmer das Objekt weiterhin nutzen kann, least er dieses von der Leasing-Gesellschaft im Gegenzug zurück. Problem: - Unterbewertete Gegenstände führen beim Verkauf zur steuerlichen Gewinnrealisierung und entsprechenden Gewinnsteuern. - Sale-and-lease-back-Geschäfte erfolgen deshalb im Allgemeinen nur dann, wenn die realisierten Gewinne mit aktuellen Verlusten oder Verlusten aus früheren Jahren verrechnet werden können. 9

10 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Zurechnung im Falle des Operate-Leasing (Mietvertrag) - kurzfristige Nutzung des Leasing-Gegenstandes - Die Leasing-Rate deckt nur einen Bruchteil des Kaufpreises des Leasing-Gegenstandes. - Für die Amortisation des Leasing-Gegenstandes bedarf es vieler Leasing-Nehmer, die den Leasing-Gegenstand leasen. - Das Investitionsrisiko liegt beim Leasing-Geber. - Der Leasing-Nehmer hat nur das Risiko bis zum Ablauf des Leasing- Vertrages (jederzeit kündbar). - Wirtschaftlicher Eigentümer ist der Leasing-Geber: o o Der Leasing-Geber aktiviert den Leasing-Gegenstand und schreibt ihn ab. Leasing-Raten: Betriebseinnahmen beim LG; Betriebsausgaben beim LN 10

11 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Zurechnung im Falle des Finance-Leasing - Vereinbarung einer festen Grundmietzeit - vorzeitige Kündigung innerhalb der Grundmietzeit - Das Investitionsrisiko liegt beim Leasing-Nehmer. - Alle Kosten des Leasing-Gegenstandes (plus Gewinnzuschlag) sind vom Leasing-Nehmer zu tragen. 11

12 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Zurechnungskriterien beim Vollamortisations-Leasing über bewegliche Wirtschaftsgüter Vertragstyp Leasing-Vertrag ohne Optionsrecht Leasing-Vertrag mit Kaufoptionsrecht des Leasing-Nehmers Leasing-Vertrag mit Mietverlängerungsoptionsrecht des Leasing-Nehmers Spezial-Leasing Zurechnung des Leasing-Gegenstands zum Leasing-Nehmer, wenn Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder Kaufpreis bei Optionsausübung kleiner als der Restbuchwert bei linearer Abschreibung oder als der gemeine Wert ( 9 BewG) Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer oder Anschlussmiete kleiner als der Wertverzehr des Leasing-Objekts, ermittelt aus dem Restbuchwert bei linearer Abschreibung (bzw. aus dem niedrigeren gemeinen Wert) und der Restnutzungsdauer Zurechnung immer beim Leasing-Nehmer Entnommen aus Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., München 2016, S

13 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Zurechnungskriterien beim Vollamortisations-Leasing über Immobilien Leasingvertragstyp Zurechnungskriterien Behandlung beim LG Behandlung beim LN Leasing- Vertrag ohne Optionen Leasing- Vertrag mit Kaufoption Grund und Boden Gebäude Grund und Boden sowie Gebäude Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Grundmietzeit mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der für den Fall der Optionsausübung vorgesehene Gesamtkaufpreis (für Grund und Boden und Gebäude) unterschreitet den Restbuchwert des Gebäudes plus Buchwert (oder niedrigerer gemeiner Wert) des Grund und Bodens Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der für den Fall der Optionsausübung vorgesehene Gesamtkaufpreis unterschreitet nicht den Restbuchwert des Gebäudes plus Buchwert (oder niedrigerer gemeiner Wert) des Grund und Bodens Grundmietzeit mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Fortsetzung auf der nächsten Seite 13

14 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Leasingvertragstyp Zurechnungskriterien Behandlung beim LG Behandlung beim LN Grund und Boden Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Gebäude Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die für den Fall der Optionsausübung vereinbarte Anschlussmiete überschreitet nicht 75 % der üblichen Miete für ein vergleichbares Grundstück Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und die für den Fall der Optionsausübung vereinbarte Anschlussmiete überschreitet 75 % der üblichen Miete für ein vergleichbares Grundstück Grundmietzeit mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Leasing-Vertrag mit Mietverlängerungsoption Spezial-Leasing-Vertrag ohne Optionsrechte oder mit Mietverlängerungsoption Grund und Boden Gebäude wegen des speziellen Zuschnitts auf den Leasing-Nehmer anderweitig nicht zu verwenden Fortsetzung auf der nächsten Seite 14

15 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Leasingvertragstyp Zurechnungskriterien Behandlung beim LG Behandlung beim LN Spezial-Leasing-Vertrag mit Kaufoption Grund und Boden * Grundmietzeit weniger als 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der für den Fall der Optionsausübung vorgesehene Gesamtkaufpreis unterschreitet den Restbuchwert des Gebäudes plus Buchwert (oder niedrigerer gemeiner Wert) des Grund und Bodens Grundmietzeit zwischen 40 % und 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer und der für den Fall der Optionsausübung vorgesehene Gesamtkaufpreis unterschreitet nicht den Restbuchwert des Gebäudes plus Buchwert (oder niedrigerer gemeiner Wert) des Grund und Bodens Grundmietzeit mehr als 90 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer Gebäude wegen des speziellen Zuschnitts auf den Leasing-Nehmer anderweitig nicht zu verwenden * Der Wortlaut des Immobilien-Erlasses ist so uneindeutig, dass auch eine generelle Zuordnung des Grund und Bodens beim Leasing-Nehmer herausgelesen werden kann. Geringfügig modifiziert entnommen aus Bieg, Hartmut; Kußmaul, Heinz; Waschbusch, Gerd: Finanzierung, 3. Aufl., München 2016, S

16 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Zurechnung beim Teilamortisations-Leasing über bewegliche Wirtschaftsgüter Teilamortisationsverträge Leasing-Verträge mit Andienungsrecht des LG Leasing-Verträge mit Aufteilung des Mehrerlöses kündbare Leasing-Verträge Der LG hat eine Verkaufsoption gegenüber dem LN; der Optionspreis ist der kalkulierte Restwert. wirtschaftlicher Eigentümer = stets der LG Der LG erhält vom LN die Differenz zu einem verglichen mit dem kalkulierten Restwert niedrigeren Verkaufspreis, gibt aber auch von einem Mehrerlös einen Anteil ab. wirtschaftlicher Eigentümer = LG, wenn ihm laut Vertrag mindestens 25 % des Mehrerlöses zustehen Modifiziert entnommen aus Zantow, Roger; Dinauer, Josef: Finanzwirtschaft des Unternehmens Die Grundlagen modernen Finanzmanagements, München u. a. 2011, S Der Vertrag ist nach einer Mindestlaufzeit kündbar. Je früher die Kündigung und damit der kalkulatorische Restwert, desto höher ist die Abschlusszahlung. Der Verwertungserlös kann auf die Abschlusszahlung angerechnet werden. Erzielte Mehrerlöse können auf Nachfolgeverträge gutgeschrieben werden. wirtschaftlicher Eigentümer = LG, da er alleine von möglichen Wertsteigerungen des Leasing-Objekts profitiert 16

17 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands Bilanzielle Auswirkungen der Zurechnung des Leasing-Gegenstandes wirtschaftlicher Eigentümer ist der Leasing-Geber Aktivierung in der Handels- bzw. Steuerbilanz des LG zu AK bzw. HK planmäßige Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, sofern bewegliches Wirtschaftsgut Abschreibungsbeträge beim LG in voller Höhe Betriebsausgaben (Aufwendungen) beim LG eingehenden Leasing-Raten Betriebseinnahmen (Erträge) des LG vom LN zu zahlenden Leasing-Raten Betriebsausgaben (Aufwendungen) des LN 17

18 G. III. Steuerbilanzielle Zurechnung des Leasing-Gegenstands wirtschaftlicher Eigentümer ist der Leasing-Nehmer Aktivierung in der Handels- bzw. Steuerbilanz des LN zu AK und planmäßige Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, sofern bewegliches Wirtschaftsgut Abschreibungsbeträge beim LN in voller Höhe Betriebsausgaben (Aufwendungen) Passivierung einer Verbindlichkeit des LN gegenüber dem LG in Höhe der AK oder HK des LG (Basis der Berechnung der Leasing-Raten) LG aktiviert eine Forderung an den LN in Höhe seiner AK oder HK (also in Höhe der vom LN passivierten Verbindlichkeit) Aufspaltung der Leasing-Rate in zwei Anteile: - in einen Zins- und Kostenanteil (inkl. Gewinnzuschlag) und - in einen Tilgungsanteil 18

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