WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

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1 WTS Aktiengesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

2 Grundlagen Begriffsbestimmung Leasing ist eine Finanzierungsalternative, bei der das Leasinggut vom Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen Zahlung des Leasingentgelts zur Nutzung überlassen wird. 2

3 Grundlagen Abgrenzung zur Miete Leasing ist der Miete ähnlich, allerdings mit folgenden regelmäßigen Unterschieden: Investitionsentscheidung Sachrisiko Gewährleistungsrechte Wartungsverpflichtungen Somit handelt es sich um eine Sonderform der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. 3

4 Grundlagen Varianten des Leasing Finance Lease Der Leasingnehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Leasinggegenstand Operate Lease Der Leasinggeber ist wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Leasinggegenstand 4

5 Grundlagen Bilanzierung / Ertragsteuern Die Behandlung von Leasingverträgen im HGB- Jahresabschluss erfolgt gemäß ertragsteuerlichen Regelungen, insbesondere den steuerlichen Zuordnungsvorschriften der Leasing-Erlasse. Die Zurechnung des Leasinggegenstands hängt von der im Einzelfall gewählten Vertragsgestaltung und deren tatsächlichen Durchführung ab. 5

6 Grundlagen Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer folgt regelmäßig der bilanziellen und ertragsteuerlichen Betrachtungsweise: Finance Lease ð Lieferung Operate Lease ð Sonstige Leistung RL 25 Abs. 4 S. 1 und 2 UStR 6

7 Sachverhalt H Verkauf LN Weiterverkauf LG Leasinggut Leasing H veräußert Vermögensgegenstand an LN LN veräußert Leasinggut an LG weiter LG vermietet Leasinggut an LN zurück 7

8 Problemstellung H Verkauf LN Weiterverkauf LG Leasinggut Leasing LN veräußert Leasinggut an LG weiter Frage: Lieferung von LN ð LG? LG vermietet Leasinggut an LN zurück Frage: Sonstige Leistung LG ð LN? oder (Rück-)Lieferung von LG ð LN? 8

9 Sale-and-Lease-back Wirtschaftlicher Eigentümer (Bilanzierung) H Verkauf LN Weiterverkauf LG Leasinggut Leasing LN veräußert Leasinggut an LG weiter Folge: Lieferung von LN ð LG ( Sale ) LG vermietet Leasinggut an LN zurück Folge: Sonstige Leistung LG ð LN? ( Leaseback ) 9

10 Sale-and-Buy-back Wirtschaftlicher Eigentümer (Bilanzierung) H Verkauf LN Weiterverkauf LG Leasinggut Leasing LN veräußert Leasinggut an LG weiter Folge: Lieferung von LN ð LG ( Sale ) LG vermietet Leasinggut an LN zurück Folge: (Rück-)Lieferung LG ð LN? ( Buy-back ) Frage: Ist dies so? 10

11 BFH-Urteil vom (V R 22/03) Fall zum Buy-back und nicht zum Lease-back! Übertragungen des zivilrechtlichen Eigentums Bei Übertragung und Rückübertragung erfolgt keine Verschaffung der Verfügungsmacht ( Lieferungen) Reine Sicherungs- und Finanzierungsfunktion Aber: BFH verlangt Einzelfallbetrachtung Dies entspricht auch der Auffassung der Finanzverwaltung RL 25 Abs. 4 S. 1 und 2 i.v.m. Abs. 6 UStR 11

12 Folge Achtung: Keine zeitliche Begrenzung (Rückwirkung) (Schreiben des BMF an den DIHK vom ) ð Alt-Fälle prüfen und Neu-Fälle planen! Prüfung Bilanzierung / Ertragsteuern Umsatzsteuer Rechnungsstellung Prüfung der Eingangsrechnungen Ordnungsmäßigkeit der Ausgangsrechnungen Umsetzung in IT-System 12

13 Grenzüberschreitende Konstellation Das Umsatzsteuerrecht knüpft im Grundsatz an die Bilanzierung bzw. das Ertragsteuerrecht an, kommt jedoch im Einzelfall durch eine eigenständige Bewertung von Leistungsvorgängen auch zu möglicherweise anderen Ergebnissen. Im nationalen Rechtsverkehr besteht für Umsatzsteuerzwecke eine einheitliche Betrachtungsweise für den Leasinggeber und den Leasingnehmer. 13

14 Grenzüberschreitende Konstellation Im grenzüberschreitenden Verkehr ( cross-border Leasing ) kann es bei der Umsatzsteuer durch unterschiedliche Würdigungen der beteiligten Staaten zu abweichenden Ergebnissen kommen. Zur Vermeidung von Konfliktsituation gewährt die deutsche Finanzverwaltung Anpassungen, indem in bestimmten Einzelfällen grundsätzlich der ausländischen Rechtsauffassung gefolgt werden kann. RL 25 Abs. 4 S. 4 UStR 14

15 Kontakt Joachim Strehle Thomas-Wimmer-Ring München Tel Fax Mob joachim.strehle@wts.de 15

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