Leasing. Was ist Leasing?

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1 Leasing Was ist Leasing? Leasing ist die entgeltliche Überlassung eines Investitionsgutes zur Nutzung auf Zeit. Das jeweilige Investitionsgut (Mobilie oder Immobilie) wird vom Leasing-Nehmer nach einer gewissen Dauer zum Restkaufpreis übernommen oder dem Leasing-Geber zurückgegeben. Begehrte Leasing-Objekte sind Kraftfahrzeuge, Industrie-, EDV- und Telekommunikationsanlagen sowie Produktions- und Geschäftsgebäude. Leasing ist eine Ergänzung zum klassischen Investitionskredit der Bank. Sowohl herstellerunabhängige als auch herstellerabhängige Leasing-Gesellschaften kalkulieren neben der Rückführung des von ihnen eingesetzten bzw. finanzierten Kapitals wie Banken auch die Zinsaufwendungen sowie eine Marge, aus der die Vertriebs- und Verwaltungskosten, eine angemessene Risikoprämie und der Gewinnanteil zu bestreiten sind. Aus dieser Kalkulation ermittelt ein Leasing-Geber die Leasing-Rate und gegebenenfalls einen Restwert. Üblich sind über die gesamte Laufzeit gleich bleibende Leasing-Raten. Aber auch flexibel angepasste Leasing-Raten oder Raten in Verbindung mit Teilanzahlungen sind möglich. Grundsätzlich gilt: Beim Finanzierungs-Leasing bleibt die Leasing-Gesellschaft in der Regel während der gesamten Dauer des Leasingvertrags rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer und bilanziert den Gegenstand. Deshalb behandelt der Leasing-Nehmer die Leasing-Raten in voller Höhe als steuerlichen Aufwand. Damit die Vorteile des Leasings genutzt werden können, ist es wichtig, dass der Leasing-Gegenstand bei der Leasing-Gesellschaft bilanziert wird. Es gibt aber auch Gründe, bewusst vom Normalfall abzuweichen, z. B. um den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibungen Anspruch zu nehmen. Hierfür ist die Bilanzierung beim Leasing-Nehmer erforderlich. Da meistens die Rechte und Pflichten auf den Leasing-Nehmer übertragen werden, die innerhalb eines klassischen Mietverhältnisses der Vermieter trägt (z. B. Instandhaltung, Reparatur, Versicherung und ggf. Haftung für den Ausfall des Objekts), ist es erforderlich, auch diese Aspekte in die Entscheidung einzubeziehen. Für wen ist Leasing geeignet? Für das Mobilienleasing, das nahezu alle Bereiche mobiler Investitionsgüter erfasst, eignen sich am besten Güter mit guter Weiterverwertbarkeit. Das Immobilienleasing beginnt in der Praxis ab Anschaffungswerten von ca. 2 Mio. Euro. Die Abwägung Kredit oder Leasing ist meist nicht einfach. Empfehlenswert ist daher, Experten (z.b. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Anwälte) zu Rate zu ziehen, die bei der Berechnung der Rentabilität und bei rechtlichen Fragen Unterstützung bieten. Wie funktioniert Leasing? Um ein Fahrzeug, eine EDV-Anlage oder eine Produktionsanlage zu leasen, sollte man vor der Bestellauslösung Kontakt zu einer Leasing-Gesellschaft oder Bank aufnehmen. Grundsätzlich schränkt Leasing weder bei der Auswahl des Objekts noch der des Herstellers ein, jedoch sollte die Finanzierungsfähigkeit vorab geklärt werden. Der Kunde kann sich nun an den Hersteller oder

2 Händler wenden, um das geeignete Objekt wie gewohnt zu bestellen. Der Händler betrachtet den Kunden zunächst als Barzahler. Im Anschluss schließt der Leasing-Nehmer mit der Leasing-Gesellschaft den Leasing-Vertrag. Dieser verpflichtet den Kunden zur Zahlung der Raten und die Leasing-Gesellschaft zur im Vertrag festgelegten Beschaffung und Vermietung. Die Leasing-Gesellschaft schaltet sich in die Bestellung des Kunden ein. Damit der Kunde sicher sein kann, dass der Leasing-Gegenstand ordnungsgemäß geliefert wurde, bestätigt er dies in Form einer sog. Abnahmebestätigung. Nach Rechnungsstellung bezahlt die Leasing-Gesellschaft den Kaufpreis und erwirbt das Eigentum am Objekt. Danach beginnt die Laufzeit des Leasing-Vertrags und somit auch die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Leasing-Raten. Leasing-Formen Die Gestaltungsmöglichkeiten sind vielfältig: Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Leasing-Formen, dem Finanzierungsleasing und dem der Miete angenäherten Operating-Leasing. Die gebräuchlichste Differenzierung von Leasing-Verträgen erfolgt nach den Kriterien Dauer und Amortisation. Daneben gibt es Sonderformen, wie z.b. Sale-and-lease-back, Full-Service-Leasing und kündbare Leasing-Verträge. Finanzierungs-Leasing Wenn in der Praxis von Leasing gesprochen wird, so handelt es sich meist um das Finanzierungs- Leasing. Hier gibt es zwei gängige Vertragsformen, für die weitgehend Rechtssicherheit besteht: Vollamortisations- und Teilamortisationsverträge. Beim Vollamortisationsvertrag decken die Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit alle Kosten (Anschaffung, Finanzierung, sonstige Kosten) voll ab. Deutlich wird der Finanzierungseffekt vor allem bei Vollamortisationsverträgen mit Kauf- und Verlängerungsoption sowie mit einem Recht auf Rückgabe bei einer Laufzeit von nahezu 90 Prozent der Abschreibungsdauer (AfA). Nach Ablauf der Grundvertragsdauer hat der Leasing-Nehmer die Wahl: Kauf oder Rückgabe des Wirtschaftsgutes bzw. Vertragsverlängerung. Beim Teilamortisationsvertrag verbleibt nach der Grundmietzeit ein Restbetrag, der sich am zu erwartenden Zeitwert des Objekts bei Vertragsende orientiert. Dieser kalkulierte Restwert wird während der Vertragsverhandlung festgelegt. Für das Vertragsende werden häufig Vertragsverlängerung, Mehrerlösbeteiligung oder ein Andienungsrecht des Leasinggebers vereinbart. Kosten- und Ertragsverläufe lassen bei hohen Restwertvereinbarungen den Abschluss eines Vollamortisationsvertrages nicht zweckmäßig erscheinen. Operating-Leasing Besonderes Kennzeichen dieser Variante ist die kurze Laufzeit. Dieser Vertrag ist (neben den o. g. Sonderfällen) dann sinnvoll, wenn das Objekt weniger als 40 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (das ist meist der Abschreibungszeitraum) gebraucht werden soll. Der Leasing- Geber trägt das Restwertrisiko. Unter Beachtung vereinbarter Kündigungsfristen ist der Vertrag jederzeit kündbar. Der Leasing-Geber ist gezwungen, bei Kündigung schnell Anschlussnutzer zu finden. Gelingt ihm das nicht, trägt er das Risiko der Kostenamortisation (Tilgung). Die Instandhaltungspflichten liegen beim Leasing-Geber (z. B. Wartung, Versicherung, Reparaturen, etc.).

3 Mietkauf Mietkaufverträge sind keine Leasing-Verträge, sondern Ratenabzahlungsgeschäfte. Wirtschaftlich wird das Geschäft dem Kunden als Mietkäufer zugerechnet und von ihm bilanziert. Das Eigentum geht nach Zahlung der letzten Rate automatisch auf den Mietkäufer über. Zum Ende der Grundmietzeit gibt es je nach Vertragsgestaltung unterschiedliche Möglichkeiten: - Kauf des Objekts durch Inanspruchnahme der Kaufoption - Die Leasing-Gesellschaft übt ihre Andienungsoption aus (Verkauf an den Leasing-Nehmer unter bestimmten Bedingungen) - Der Leasing-Vertrag wird verlängert. Dies führt in der Folgezeit meist zu erheblich niedrigeren Leasingraten - Rückgabe des Objekts an die Leasing-Gesellschaft, die die Verwertung bzw. den Verkauf übernimmt (üblich z. B. bei Kfz und EDV). Immobilien-Leasing Hier wird für die Immobilie eine Einzelobjektgesellschaft gegründet, die als Leasing-Geber fungiert und deren Eigentümer die Leasing-Gesellschaft ist. Der Leasing-Geber benötigt entweder das Eigentum oder ein langfristiges Erbbaurecht an dem zu bebauenden bzw. bebauten Grundstück. Diese Form des Leasings bietet die Möglichkeit, eine eigene Immobilie an eine Leasing- Gesellschaft oder Bank zu verkaufen und gleichzeitig wieder zurück zu mieten, das sogenannte Sale & Lease Back. Der Kaufpreis, den die Leasing-Gesellschaft zahlt, orientiert sich meist am Ertragswert des Objekts (z. B. bei Immobilien an der nachhaltig erzielbaren Miete) abzüglich der Bewertungsabschläge durch die finanzierende Leasing-Gesellschaft bzw. Bank. Ziel ist es, die Liquidität des Unternehmens zu verbessern und ggf. stille Reserven zu heben. Vorteile von Leasing: - Feste, gleichbleibende Zinsen für die gesamte Vertragsdauer sind eine klare Kalkulationshilfe. - Kreditspielräume bei der Hausbank können unter Umständen anderweitig genutzt werden. Dadurch bleibt die Liquidität erhalten. - Positive Auswirkungen auf die Rentabilität aufgrund von niedrigen Gesamtkosten im Vergleich zu anderen Finanzierungsalternativen. - Die Kosten und Erträge der Investition verlaufen parallel. - Der Entschluss zur Neuanschaffung nach Ablauf der Mietzeit fällt meist leichter. - Leasing ist für den Leasing-Nehmer bilanzneutral. - Die Vorteile des Leasings resultieren maßgeblich aus den im jeweiligen Leasing-Vertrag vereinbarten Rechten und Pflichten des Leasing-Gebers und des Leasing-Nehmers. Zur Bewertung der Vorteile sind ausführliche Nutzen-Kosten-Analysen unter Beachtung bilanzieller und steuerlicher Auswirkungen durchzuführen. Nachteile von Leasing: - Bei der Entscheidung, welche Finanzierungsform die richtige ist (Leasing oder Kauf mittels Darlehen), kommt es im Wesentlichen darauf an, welche bilanzpolitischen Ziele verfolgt werden (Verminderung der Bilanzsumme, Erhöhung der Eigenkapitalquote) und welches Angebot wirtschaftlich attraktiver ist. Eine Kaufoption am Ende der Leasing-Laufzeit zu einem festen Preisleasing kann schädlich

4 wirken (z. B. muss je nach Vertragsvariante eine Beteiligung an einer eventuellen Wertsteigerung erfolgen) und zum Verlust der steuerlichen Vorteile führen. - Je nach Vertragsmodell erhält die Leasing-Gesellschaft ein Andienungsrecht, so dass das Objekt zu einem im Voraus vereinbarten Restwert abgekauft werden muss und somit das Restwert-Risiko getragen wird. Daher sollte auf eine marktgerechte Restwertvereinbarung geachtet werden. - Auch weitere rechtliche Vereinbarungen müssen genau geprüft werden. Probleme können beispielsweise entstehen, wenn die vom Lieferanten gemachten Zusicherungen (z. B. Leistungskapazität) nicht im Leasing-Vertrag enthalten sind, da dann nicht auf eine direkte Haftung des Leasing-Gebers bzw. des Lieferanten zurückgegriffen werden kann. Ein Austausch des Leasing-Objekts während der Vertragslaufzeit kann nur einvernehmlich erfolgen. - Leasing dient nur als Ergänzung oder Alternative zur Bankfinanzierung. Leasing-Gesellschaften stellen in der Rergel an ihre Kunden ähnliche Bonitätsanforderungen wie Kreditinstitute. - Die Leasing-Rate ist ein Fixkostenblock, der erwirtschaftet werden muss. - Eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit des Leasing-Vertrages wirkt sich während der Grundmietzeit bilanzschädlich aus, wenn das Leasing-Objekt bei Kündigung innerhalb der Grundmietzeit rückwirkend in die Bilanz des Leasing-Nehmers aufgenommen werden muss. - Die Kosten einer Leasing-Transaktion können höher sein als die einer Kreditfinanzierung. Weitere Aspekte: Eine wesentliche Auswirkung des Leasings ist die Bilanzverkürzung. Dieser Effekt resultiert aus der Bilanzierung des Gegenstandes bei der Leasing-Gesellschaft und damit aus dem Wegfall eines Vermögenspostens auf der Aktivseite bei gleichzeitiger Verringerung der Verbindlichkeiten auf der Passivseite. Eine geringere Bilanzsumme führt zu einer Erhöhung wichtiger Leistungskennzahlen der Unternehmensbewertung. Auch die Eigenkapitalquote verbessert sich. Dies kann positive Wirkung auf das Kreditrating haben. Insbesondere die Sonderform Sale-and-lease-back (das heißt Verkauf eines Wirtschaftsgutes an die Leasing-Gesellschaft und anschließendes Leasing dieses Objektes) verfolgt das Ziel der Kapitalfreisetzung. Das im Anlagevermögen gebundene Kapital steht zur Verfügung, ohne die entsprechenden Anlagegüter abgeben zu müssen. Stille Reserven können mobilisiert werden. Dies schont das Eigenkapital und die Kreditlinien des Unternehmens. Aus diesem Grunde haben insbesondere Saleand-lease-back-Geschäfte wesentliche Bedeutung für die Bilanzpolitik und die Liquiditätsverbesserung eines Unternehmens. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass ein möglicherweise positives Bilanzergebnis eine Steuerzahlungspflicht auslöst, die sich liquiditätsmindernd auswirkt; Rentabilität geht in diesem Falle zu Lasten der Liquidität. Auch Service-Leasing und die damit verbundene Risikominimierung beim Leasing-Nehmer kann ein Aspekt sein, da alle Risikofaktoren in die Bewertung der Kundenbonität eingehen.

5 Hinweis: Dieses Merkblatt soll - als Service Ihrer IHK Köln - nur erste Hinweise geben und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl es mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Stand: Oktober 2013 Mitgliedsunternehmen der IHK Köln und solchen Personen, die in der Region Köln die Gründung eines Unternehmens planen, erteilt weitere Informationen: Ihre Ansprechpartner: Industrie- und Handelskammer zu Köln Unter Sachsenhausen Köln Mathias Härchen Tel Fax mathias.haerchen@koeln.ihk.de Tanja Kinstle Tel Fax tanja.kinstle@koeln.ihk.de Geschäftsstelle Leverkusen/ Rhein-Berg An der Schusterinsel Leverkusen Michael Kracht Tel Fax michael.kracht@koeln.ihk.de Geschäftsstelle Oberberg Talstraße Gummersbach Angelika Nolting Tel Fax angelika.nolting@koeln.ihk.de Geschäftsstelle Rhein-Erft Bahnstraße Bergheim Petra Maskow Tel Fax petra.maskow@koeln.ihk.de

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