bei Maẞnahmen der Medikamente Empfehlungen des Landesjugendrings zum Umgang und zur Verabreichung entdecke was geht

Ähnliche Dokumente
Medikamente. bei Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit. Empfehlungen des Landesjugendrings Baden-Württemberg e.v.

Verabreichung von Medikamenten in Tageseinrichtungen für Kinder

Handlungshilfe Medikamentengabe in der Schule

Merkblatt Arzneimittelgabe im Kindergarten Kunterbunt e.v.

Handlungshilfe Medikamentengabe im Kindergarten

Innerhalb der Ferienwelt wird ab 2013 der Vordruck im Anhang verwendet.

Empfehlungen des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen

Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege. Eine Orientierungshilfe für die Praxis

Verfahren bei notwendigen medizinischen Hilfsmaßnahmen in öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern

Kind (im Folgenden: Kind) Name, Vorname: Geburtsdatum: Kindertagespflegeperson (Im Folgenden: KTPP) Name, Vorname: Vollständige Anschrift:

Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen

Curriculum Gesundheitsförderung für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagesbetreuung

M E R K B L A T T zur Verabreichung von Medikamenten und Unterstützung bei der Durchführung von Diäternährung in GBS-Einrichtungen

Nr. 7/2017 Mitteilungsblatt des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern 107

Informationsblatt zur Medikamentengabe in Kindertageseinrichtungen des Optimierten Regiebetriebes Kommunale Kindertagesstätten Jena KKJ

Richtlinie zur Verabreichung von Medikamenten an allgemeinbildenden und berufsbildenden

HANDBUCH FÜR DEN HORT AN DER SCHULE AM Anlagen zum Hort ABC

Verordnung über die Aufbewahrung und Verabreichung von Arzneimitteln in Altenund Pflegeheimen

Dieser Ausdruck berücksichtigt:

Informationsschrift zum Umgang mit Medikamenten und anderen Interventionen bei chronischen Erkrankungen

Seh u Iverwaltu n gsblatt

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vom 26. Juli 2017

VPRIV (Velaglucerase alfa)

Personalbogen. 1. Angaben zu Ihrem Kind: Vor- und Zuname: Geburtsdatum: Anschrift: PLZ, Ort:

AWO-Vertrag zur Betreuung von Kindern in der Offenen Ganztagsschule (OGS)

Schulsanitätsdienst. Rechtliche Grundlagen. Kommunale Unfallversicherung Bayern Seminar Bayern

Betreuungsvertrag zwischen den/dem/der Sorgeberechtigten:

1.Was ist Enterococcusfaecalis-Bakterien und wofür wird es angewendet?

Teilnahmeerklärung für Ferienfreizeiten Teil 1

An die Eltern und Sorge-Berechtigten

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus


Panadol Junior 250 mg

Verpflichteter. Sorgeberechtigte. I. Zwischen den Sorgeberechtigten und dem Verpflichteten (Vertragspartner) wird hiermit vereinbart,

Betreuungsvereinbarung zur Kindertagespflege

Notfall-Umschlag. Name: Vorname: Klasse: Inhalt:

Notfall - Umschlag. Inhalt: Name des Teilnehmers. Erklärung für die Eltern Personalien und Adressen Aufsichtspflicht und Ähnliches Arztbogen

Stamm Altenberge. Notfall-Umschlag. Inhalt: Name des Teilnehmers

für Menschen mit Behinderungen e.v. Ortsvereinigung Böblingen

Betreuungsvertrag. Vereinbarungen über eine Kinderbetreuung zwischen. Und. Inhalt. Frau/Herr. (Sorgeberechtigte/r) Anschrift. .

Fragebogen Begleitung

Schmerz- Tagebuch. Ihr Begleiter gegen den Schmerz

Kindergartenordnung. des Kindergartens: Wichtelhaus Rathausstraße 4a Gilching Tel.: Mail:

Im Einvernehmen mit den/dem/der Sorgeberechtigten geschlossen zwischen

zwischen der Schulergänzenden Betreuung SeB, Langweg 2, 8942 Oberrieden über seine/ihre Allergie (genaue Bezeichnung gemäss ärztlicher Diagnose)

Arzneimittel in der Pflege. Lagern, Richten und Verabreichen

Mustervereinbarung der Landesärztekammer und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum

Muster: Vereinbarung über medizinische Hilfsleistungen

Medikamentenabgabe in der Schule

CHRONISCHE ERKRANKUNGEN GESUNDHEITSVERSORGUNG UND SOZIALE TEILHABE. Dr. Katja Renner, Wassenberg Apothekerverband Nordrhein

1.Was sind Neurexan-Tabletten und wofür werden sie angewendet?

Zeltlager im Strandbad Hemmingen. Vom bis

Vertrag für Kindertagespflege

Datenblatt. Wichtige Telefonnummern (wird von der Kinderbetreuungseinrichtung ausgefüllt) Name des Kindes. Geburtsdatum

An den Reisenden. Informationen über den Reisenden

Anmeldung Segelfreizeit Juli 2019

Kindergartenordnung. Montessori Kinderhaus Schulstr Gilching Tel Mail:

FRAGEBOGEN für die TeilnehmerInnen an einer OBA-REISE

Mustervereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

DEUTSCHE SCHULE KUALA LUMPUR SEKOLAH JERMAN KUALA LUMPUR

Betreuungsvertrag ARCOIRIS e.v. Anhang 1. Sprachfähigkeit deutsch Muttersprache gut gering Sprachfähigkeit spanisch Muttersprache gut gering

Einverständniserklärung zur Teilnahme am Zeltlager 2018 der kath. Gemeinde St. Gallus

Medikamentengabe an Schulen

DEUTSCHE SCHULE KUALA LUMPUR SEKOLAH JERMAN KUALA LUMPUR

Chronische Krankheiten in der Schule Der Lehrer als Ersthelfer - ein Job zwischen allen Stühlen? Programm

Mein Herz Tagebuch. Herz für Österreich. Für ein besseres Leben mit Herzschwäche

Medikamentenvergabe. Handreichung für die Medikamentenvergabe an Schülerinnen und Schüler in Schule

An die Eltern und Sorge-Berechtigten

Betreuungsvertrag zur Tagespflege. Zwischen. und

Personenbogen 2019 Kunde / Kundin Name:... Geburtsdatum:... Anschrift: Telefon:... Geschlecht:...Nationalität:... Mobil:.

PATIENTENINFORMATION Medikamente im Krankenhaus

Surf- und Segelcamp Ungarn. vom (Alter 8 14 Jahre)

Geltungsbereich: Träger. Büro RL. Büro RL

Anmeldebogen für SFF 2018

Privatrechtliche Vereinbarung für Kinder in Tagespflege

Datenblatt. Wichtige Telefonnummern (wird von der Kinderbetreuungseinrichtung ausgefüllt) Name des Kindes. Geburtsdatum

BETREUUNGSVEREINBARUNG f ü r d i e K i n d e r t a g e s p f l e g e

Datenblatt. Wichtige Telefonnummern (wird von der Kinderbetreuungseinrichtung ausgefüllt) Name des Kindes. Geburtsdatum

Medikamentengabe an Kinder in der Kindertagespflege Merkblatt

Handreichung Medikamentengabe

Lagerheft. Zeltlager 2018

- Kibeno Anfrage mit Ihren Personalien - Vertrag zur kurzfristigen Kinderbetreuung (in doppelter Ausführung!) - Kosten - Bezahlung des Einsatzes

Vertrag für Kindertagespflege

Veranstaltung. Zeitraum. Name des Teilnehmers/ der Teilnehmerin

Vertrag für Kindertagespflege

5.1 Haben Sie einen schriftlichen Plan für medizinische Notfälle in dem die getroffenen Vorkehrungen festgehalten und erläutert werden?

Wir laden ein zum Einer-Lehrgang 2015!

Tagespflegevereinbarung

Haus für Kinder. Qualitätsmanagement Handbuch Ausgabe 1

Arzneimittel. Wichtige Begriffe, rechtlicher Status, Lagerung

Vereinbarung zur Überlassung von Substitutionsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch (Sichtbezug) im Rahmen der Opioidsubstitution in der Apotheke

Transkript:

bei Maẞnahmen der Kinder- und Jugendarbeit Medikamente Empfehlungen des Landesjugendrings zum Umgang und zur Verabreichung entdecke was geht www.ljrbw.de

Inhalt 1. Einleitung 3 2. Medikamentengabe bei Akuterkrankungen 4 3. Regelmäßige Medikamentengabe 5 4. Notfallmedikamente 8 5. Sicherheitshinweise 8 6. Verantwortung 9 Musterformular 10-11 Impressum Herausgeber: Landesjugendring Baden-Württemberg e.v. Siemensstr. 11, 70469 Stuttgart Fon: 0711 16447-0 Fax: 0711 16447-77 info@ljrbw.de www.ljrbw.de Redaktion: Johannes Heinrich, Karoline Gollmer, Thomas Schmidt Verantwortlich: Bendix Wulfgramm (stellv. Vorsitzender) Titelbild: thought-catalog // unsplash.com überarbeitete Neuauflage Stuttgart, März 2018

2/3 1. Einleitung Wenn Kinder oder Jugend iche an Maßnahmen der Jugendarbeit (Ferienfreizeit, Gruppenstunde, Schulungs maßnahme o. ä.) teilnehmen, gehen die Aufsichtspflicht und Teile der Personensorge auf die Jugendleiter*innen der Maßnahme über. Immer wieder kommt es zu Diskussionen über die Frage, ob und wie Jugendleiter*innen Medikamente an die Teilnehmer*innen verabreichen dürfen. Ist mit der Übernahme der Aufsichtspflicht auch die Verpflichtung verbunden, einem Kind oder Jugendlichen Medikamente zu verabreichen? Dürfen Jugendleiter*innen Medikamente verabreichen? Diese Fragen können nicht pauschal beantwortet werden, sie sind von Fall zu Fall unterschiedlich zu beurteilen. Die folgenden Empfehlungen sollen den Beteiligten etwas mehr Handlungssicherheit geben; sie entheben sie jedoch nicht einer sorgfältigen Abwägung im Einzelfall. Foto: freestocks.org // unsplash.com

2. Medikamentengabe bei Akuterkrankungen Beispiel 1: Ein Kind bekommt bei einer Maßnahme Kopfweh, Bauch- oder Zahnschmerzen, Fieber usw. Dürfen Jugendleiter*innen ein Schmerzmittel oder ein fiebersenkendes Medikament verabreichen? Die Jugendleiter*innen dürfen auf keinen Fall eine eigene Diagnose stellen und von sich aus Medikamente verabreichen. Im Einzelfall können sich hinter diversen Schmerzen bedrohliche Erkrankungen verbergen. Das Kind könnte auf ein Medikament allergisch reagieren. Dies gilt auch für Salben, Cremes oder Sprays, auch Desinfektionssprays. In der Regel ist in diesen Fällen eine Medikamentengabe nicht notwendig. Als Sofortmaßnahme helfen kalte Wickel, Kühlkissen, Tee etc. Grundsätzlich gilt: Es müssen umgehend die Eltern über die vorher einholte Notfall-Telefonnummer informiert und das weitere Vorgehen besprochen werden. Das Kind sollte frühestmöglich den Eltern bzw. Abhol berechtigten übergeben werden das gilt vor allem, wenn es sich um eine ansteckende Krankheit handelt, z.b. Grippe oder Magen-Darm-Grippe. Leichte Verletzungen sollten versorgt werden. Bei akuten Fällen kann Erste Hilfe geleistet werden. Wenn erforderlich muss ein Arzt oder der Rettungsdienst hinzugezogen werden, z.b. bei Atemnot, stärksten Schmerzen, (drohenden) Kreislaufproblemen, lebensbedrohliche Blutungen. Es sollte nur dann auf eigene Faust zum Arzt oder Krankenhaus gefahren werden, wenn der Zustand des Patienten stabil ist und der*die Fahrer*in der eventuellen Stresssituation gewachsen ist. Ansonsten den Rettungsdienst verständigen. Die Entscheidungs hoheit der Eltern/Sorgeberechtigten beachten! Die Betreuung der rest lichen Gruppe hat für Jugendleiter*innen Vorrang. Beispiel 2: Ein Kind muss wegen einer akuten Erkrankung (z.b. Angina, Mittelohrentzündung) weiterhin Antibiotika einnehmen, ist aber wieder gesund. Es kann daher an der Maßnahme teilnehmen, da auch keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Grundsätzlich gilt: Den Teilnehmer*innen sollen durch die Jugendleiter*innen keine Medikamente verabreicht werden!

4/5 Will man hiervon im Einzelfall abweichen ist wichtig: die Vorabklärung, ob das Medikament nicht doch zu Hause ein ge nommen werden kann ein schriftliches Ersuchen bzw. die Zustimmungserklärung der Eltern/der Erziehungsberechtigten eine Verordnung durch den Arzt (schriftlich) es sollten dokumentiert werden: Name des Kindes und des Medikamentes, Dosierung, Uhrzeit, Dauer der Ein nahme etc. (Vorlage auf Seite 10/11). 3. Regelmäßige Medikamentengabe Kinder und Jugendliche, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, sollten deswegen nicht von Maßnahmen ausgeschlossen oder auf Sondereinrichtungen verwiesen werden. Es ist zulässig, dass Eltern die Jugend organisation mit der Medikamentengabe betrauen. Es besteht aber keine Verpflichtung der Jugendorganisation, diesem Wunsch der Eltern nachzukommen. Es handelt sich vielmehr um eine individuelle privat rechtliche Vereinbarung zwischen Eltern und Jugendorganisation. Versicherungsschutz ist bei der Einnahme bzw. Gabe von Medikamenten nicht gegeben (eigenwirtschaftliches Handeln). Für die Folgen möglicher Fehler gelten die zivilrechtlichen Haftungsbestim mungen. Vereinbarung zur Medikamentengabe Die Vorgehensweise muss zwischen Eltern, Arzt, Verant wortlicher*m der Jugendorganisation und Jugendleiter*innen der Maßnahme abgestimmt, sowie die Einzelheiten einer regelmäßigen Medikamentengabe schriftlich geregelt werden (Vorlage auf Seite 10/11). Wenn Kinder oder Jugendliche, beispielsweise aufgrund einer Stoff wechselerkrankung wie Diabetes oder einer sonstigen chronischen Erkrankung, täglich zu einem bestimmten Zeitpunkt ein Medikament (Tabletten, Tropfen oder eine Injektion) benötigen, ist Folgendes zu klären: die Verabreichungsform (z.b. Tablette, Tropfen, Injektion), Dosierung, Uhrzeit Informationen über die Risiken und Verhalten im Notfall die Lagerung des Medikamentes Name und Rufnummer des behandelnden Arztes für Rückfragen

Medikamentengabe durch Spritzen Die Vornahme subkutaner Injektionen, also einfaches Spritzen in das Bindeund Fettgewebe unter der Haut, ist auch nach ärztlicher Anordnung geschultem Krankenpflegepersonal bzw. Ärzten vorbehalten. Hierfür können mit Arzt praxen oder Sozialstationen vor Ort die notwendigen Besuche vereinbart werden. Foto: Steffen Fleck // pixelio.de Bei Injektionen mit Spritzhilfen (sog. Insulin-Pens) kann die Medikamentengabe als Teil der Personensorge nach entsprechender Vereinbarung an Betreuungs personen übertragen werden. Voraussetzung sind, neben dem Einverständnis des*der Jugendleiter*in, eine entsprechende Unterweisung, am besten eine konkrete Absprache mit den Eltern und dem behandelnden Arzt, bzw. Diabetesteam des Kindes, sowie eine schriftliche Vereinbarung zwischen den Eltern und der Jugend orga nisation. In dieser Vereinbarung sollten wie oben beschrieben konkrete Handlungsanweisungen zu Zeiten, Medikamentendosierungen und zu Notfallsituationen verankert sein.* Die Hilfestellungen für das Kind sollte sich an dessen Fähigkeiten/Bedürfnissen orientieren und kann natürlich auch einen Pflegedienst vor Ort einschließen. Eventuell müssen Jugendleiter*innen in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt geschult werden. Die konkrete Absprache mit Eltern und Diabetesteam im Vorfeld der Maßnahme hilft, das für das einzelne Kind richtige Maß an Unterstützung zu geben. Darüber hinaus ist Folgendes Ist zu beachten: Medikamente müssen richtig und verwechselungssicher gelagert werden (vgl. Punkt 5). Die Medikamentengabe durch die Jugendleiter*innen soll schriftlich dokumentiert werden. Jugendleiter*innen, die die Medikamentengabe durchführen, sind schriftlich zu benennen. Es muss sichergestellt sein, dass für Abwesenheiten Vertretungs regelungen bestehen bzw. Vereinbarungen getroffen werden, wie zu verfahren ist, wenn kein geschultes Personal anwesend ist. * Bei allgemeinen Fragen zum Umgang mit der Krankheit berät z.b. die Arbeitsgemeinschaft für Pädiatrische Diabetologie (AGPD), www.diabetes-kinder.de

Foto: Steffen Fleck // pixelio.de 6/7

4. Notfallmedikamente Bei Erkrankungen, bei denen es zu akut lebensbedrohlichen Zuständen kommen kann (z.b. bei Asthma, Epilepsie, Pseudokrupp, Allergien etc.), ist die Vorgehensweise detailliert in Absprache zwischen Eltern, behandelndem Arzt und Jugendorganisation festzulegen. Im Notfall muss umgehend der Notarzt verständigt werden. Da viele Lager weit weg von Rettungwachen sind, kann der Einsatz von speziellen Notfallmedi kamenten angebracht sein. Notfallmedikamente können lebensrettend sein. Sie sind dazu da, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu nutzen um das Notfallbild zu lindern bzw. abzuschwächen. Hierzu bedarf es einer Anweisung durch die Eltern/Arzt, ab wann was wie verabreicht werden soll. gut zu wissen Bei Hilfeleistungen in einer Notsituation ist die Betreuungsperson durch die Unfallversicherung abgesichert. Bei Bienen- oder Wespenstichallergie: bei einem Stich sofort den Rettungsdienst/Notarzt verständigen! Für Notfallspritzen haben manche Ärzte auch Übungsgeräte, an denen der Einsatz getestet werden kann. 5. Sicherheitshinweise Die Jugendorganisation hat dafür Sorge zu tragen, dass Medikamente sicher vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen aufbewahrt werden. Jugendleiter*innen dürfen keine eigenständigen medizinischen Heilbehandlungen durchführen. Das bedeutet auch, dass Jugendorganisationen keine sogenannte kleine Hausapotheke vorrätig haben dürfen, aus denen bei Schmerzen, kleinen Blessuren o.ä. Medikamente verabreicht werden. Arzneimittel, insbesondere Notfallmedikamente, sollten mit dem Namen des Kindes/Jugendlichen versehen, in der Originalverpackung mit Beipackzettel und zusammen mit der jeweiligen ärztlichen Einnahmeanweisung in geeigneten und entsprechend gekennzeichneten Behältnissen sauber, kühl (Lagerungshinweise des Medikaments beachten!) sowie für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung im Erste-Hilfe-Schrank ist unzulässig.

8/9 Grundsätzlich ist bei Arzneimitteln auf das Verfallsdatum zu achten. Dies gilt im besonderen Maße für Medikamente, die nur im Bedarfsfall/Notfall angewendet werden. Verfallsdaten sollten ggf. in einem Termin-/Fristenkalender eingetragen werden. Die Hinweise auf dem Beipackzettel sind zu beachten: Aufbewahrung bei Raumtemperatur bedeutet eine Lagerung zwischen +15 C und +25 C. Sofern nach Herstellerangaben eine Aufbewahrung im Kühlschrank erforder lich ist, sollten diese Arzneimittel übersichtlich und in geeigneten Behältnissen getrennt von Lebensmitteln und sonstigen Produkten! aufbe wahrt werden. Dabei ist die Kühlschranktemperatur von Zeit zu Zeit zu kontrollieren. Für die Dokumentation der Anwendung von Arzneimitteln sollte ein Vergabebuch zur Verfügung stehen, in dem die jeweilige Verabreichung des Arzneimittels an das Kind oder Jugendlichen unter Angabe des Datums, ggf. der Uhrzeit sowie der Unterschrift der für die Verabreichung des Arzneimittels verantwortlichen Person vermerkt sind. Für den Notfall sollte an gut sichtbarer Stelle Adressen und Telefonnummern von Rettungsdiensten, Krankenhaus, Ärzten (mit Öffnungszeiten und Vertretungsregelungen), Apotheken, Notfallzentralen, Vergiftungszentralen etc. ausgehängt werden. Vorsicht bei Gabe von Medikamenten, die sich nicht mit Milch vertragen. Entsprechende Hinweise auf dem Beipackzettel unbedingt beachten. Nachträgliche Absprachen mit den Eltern/behandelnden Arzt schriftlich dokumentieren (z.b. geänderte Dosierung, Absprachen bei Akuterkrankungen). 6. Verantwortung Der verantwortliche Umgang mit der Vergabe von Medikamenten ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal einer Jugendorganisation. Wichtig ist, Kinder und Jugendliche, die auf die Einnahme von Medikamenten angewiesen sind, nicht vom Besuch von Maßnahmen der Jugendarbeit auszugrenzen. Andererseits muss aber eine Gefährdung ausgeschlossen werden. Die Leitung der Jugendorganisation hat im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Arzneimitteln zu sorgen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, eine Person zu benennen, die für die sichere Aufbewahrung der speziellen Arzneimittel sowie den ordnungs ge mäßen Zustand der Erste-Hilfe-Verbandsschränke oder -Koffer verantwortlich ist.

Kopiervorlage Medikamentengabe bei Maßnahmen der Jugendorganisationen Name des Kindes: Vorname: Geburtstag: Medikament 1. 2. 3. Name des Medikaments Name des Medikaments Name des Medikaments Morgens Uhrzeit: Uhrzeit: Uhrzeit: Dosierung: Dosierung: Dosierung: Mittags Uhrzeit: Uhrzeit: Uhrzeit: Dosierung: Dosierung: Dosierung: Abends Uhrzeit: Uhrzeit: Uhrzeit: Dosierung: Dosierung: Dosierung: Bemerkung/ Dauer der Einnahme

Kopiervorlage 10/11 Ermächtigung zur Medikamentengabe Hiermit ermächtige/n ich/wir Name der Eltern/Sorgeberechtigten die Jugendorganisation Name der Jugendorganisation, Ort und deren Leiter-/Betreuer*innen Name, Vorname Name, Vorname (Ersatzbetreuer*in) meinem/unserem Kind Name des Kindes/ Jugendlichen die o.g. Medikamente zu den gegebenen Zeiten zu verabreichen. Ort, Datum Unterschrift der Eltern/ Sorgeberechtigten

entdecke was geht www.ljrbw.de