Fundsachenversteigerung am Samstag, :30 Uhr. auf dem Parkplatz am Bürger Center

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Transkript:

2018 Fundsachenversteigerung am Samstag, 16.06.2018 10:30 Uhr auf dem Parkplatz am Bürger Center Unsere Versteigerungsbedingungen finden Sie auf der letzten Seite

89/16 28er Damenrad silberfarben 87/16 28er Trekkingrad multigo Ideal Schwarz, ohne Sattel 84/16 26er blaues Herrenfahrrad mit Sportlenker Marke Ragazzi Seite 1

Fund Nr. Beschreibung Fundsache 80/16 26er schwarzes Damenfahrrad, City-Star mit Korb 73/16 28er Herrenfahrrad Mifa Comfort mit grünem Rucksack 30,00 71/16 28er Herrenfahrrad Mustang schwarz-grau mit Gepäckträger -tasche 30,00 68/16 28er Damenfahrrad silberfarben La Stada comfort Seite 2

64/16 26er Herrenfahrrad mintgrün, silberf. Schutzbl, DDR- Ledersattel ohne Beleuchtung 63/16 26er Herrenf.- Rahmen dunkelgrün/blau ohne Sattel, Vorderrad abmontiert, Räder ohne Bereifung 62/16 26er Damenfahrrad Mars Luxus, grün, schwarz, weißer Sattel mit Kindersitz hinten 1 61/16 28er Damenfahrrad Küsting Classico, dunkelblau mit Korb hinten 20,00 Seite 3

60/16 26er Damenfahrrad blau-silberfarben 56/16 Damen-E-Bike silberfarben mit Korb und defektem Schloss 150,00 52/16 28er Damenfahrrad City, schwarz 20,00 25/16 28er Damenfahrrad, rot-silber-grau mit Korb vorn Seite 4

20/16 26er schwarzes MTB, vorn Bereifung platt 19/16 28er Herrenfahrrad blau, Marke Conway 17/16 26er Herrenfahrrad, blau Nr. XHL 9802224 7/16 26er MTB Eastquay rot-braun Hörnerlenker und Ständer Seite 5

3/16 28er Damenfahrrad Manhattan, pink 1/16 28er Herrenfahrrad Ragazzi, silberfarben, schwarze Schutzbleche 76/15 26er MTB Pegasus Hörnerlenker silber-blau 20,00 75/15 26er MTB Herrenrad Seite 6

54/15 26er Trekkingrad blau, 21er Gangschaltung 19/15 28er Damenfahrrad, grau-silberfarben 12/17 Kinderfahrrad YAZOO, schwarz 20,00 13/17 Kinderfahrrad FLYKE, weiß 20,00 Seite 7

17/17 UTM Fahrrad schwarz überlackiert, Grundfarbe orange, ohne Schutzbleche 20/17 26er MTB Fischer schwarzsilberfarben mit bunten Reflektoren 23/17 28er Herrenfahrrad Yamaha lila mit offenem Schloss 24/17 28er weinrotes Damenfahrrad, BBF Erfurt Seite 8

34/17 1 Hinterrad (28er Fahrrad) 27/17 28er Damenfahrrad Pegasus weiß, Nabenschaltung 30,00 38/17 28er Damenfahrrad schwarz, mit Kindersattel 20,00 49/17 28er Herrenfahrrad Ben Tucker blau-silberfarben 20,00 Seite 9

41/13 585er goldener Damenehering mit 2 Steinen und Gravur 20,00 98/14 Goldener Herrenehering mit Gravur 2 90/14 Goldener Herrenehering mit Gravur 20,00 36/15 333er goldener Damenring Seite 10

90/16 DVD-Player Marke Clatronic mit schwarzer Tasche 81/16 Goldener Ehering 1 74/16 goldfarbene Damenuhr 45/16 Schwarze Geldbörse, Leder Seite 11

37/16 silberfarbener Ring mit Gravur 8/16 Jeans-Geldbörse 10/17 schwarze Ledergeldbörse 11/17 bunte Kindergeldbörse Seite 12

21/17 Pandora- Armband 2 26/17 rote Geldbörse, Aufschrift Mickey 59/17 Herren Armbanduhr Forsinig 56/17 silberfarbene Kette mit gefasster Münze Seite 13

62/17 Tankdeckel Reuter 81122106027 52/17 Mädchenjacke Gr. 152, olivgrün 48/17 silberfarbener Alukoffer 33/17 Damenhandtasche blau-beige Seite 14

28/17 schwarze Jacke und Mütze 21/16 2 Paar Schlittschuhe Gr. 39 und Gr. 42 je 1 (30,00 ) 30/16 2 Gehstöcke beide 79/16 Stoffbeutel mit Katzenmotiv Seite 15

14/17 goldener Herrenehering mit Gravur 1 22/17 schwarze Federtasche 2,00 76/16 roter Kindersportwagen Seite 16

Versteigerungsbedingungen 1. Das Fundbüro der Hansestadt Salzwedel versteigert im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Fundsachen sowie sonst auf hoheitlicher Art und Weise in seinen Besitz oder Gewahrsam gelangte Gegenstände. 2. Jeder Bieter und Besucher der Versteigerung erkennt diese allgemeinen Versteigerungsbedingungen an. 3. Der Ablauf der Versteigerung liegt in den Händen des Versteigerers. Er ist berechtigt, mehrere Gegenstände zusammengefasst und diese gemeinsam zu versteigern, zu trennen oder aus besonderem Grund außerhalb der Reihenfolge anzubieten oder zurückzuziehen. 4. Alle Versteigerungsangebote sind gebraucht. Sie können vor der Auktion zu den angegeben Zeiten besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich befinden ohne Haftung und Gewähr für offene oder versteckte Mängel sowie Zuschreibungen. Der Versteigerer haftet nicht für Beschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen sowie für Erklärungen beim Versteigerungstermin. Insbesondere werden dadurch bestimmte Eigenschaften des Versteigerungsgutes im Sinne von 434 BGB nicht zugesichert. Der Versteigerer haftet ferner nicht für die Funktionstüchtigkeit einzelner Gegenstände, Herkunfts- und Wertangaben sowie Alter und evtl. künstlerische Beschaffenheit. Ausgenommen sind Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 5. Ein erklärtes Gebot bleibt bis zum Abschluss der Versteigerung über den betreffenden Gegenstand wirksam. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaliger Wiederholung des höchsten Gebots ein Übergebot nicht abgegeben wird. Wenn irrtümlich ein rechtzeitig abgegebenes Gebot übersehen wurde, ist der Versteigerer befugt, den Zuschlag zurückzunehmen und den Gegenstand erneut anzubieten. Ferner kann der Versteigerer bei Zweifel über den Zuschlag nach freiem Ermessen den Zuschlag zugunsten eines bestimmten Bieters wiederholen oder den Gegenstand nochmals aufrufen. 6. Der Versteigerer kann ein Gebot ablehnen; in diesem Fall bleibt das vorher abgegebene verbindlich. Geben mehrere Personen ein Gebot in gleicher Höhe ab, so ist der Versteigerer berechtigt, über den Zuschlag durch das Los zu entscheiden. 7. Die Gebote werden unbedingt abgegeben. Ein einmal abgegebenes Höchstgebot kann nicht zurückgenommen werden. Der Versteigerer ist jedoch berechtigt, den Gegenstand/das Los neu aufzurufen oder den Zuschlag zum nächstniedrigeren Gebot zu erteilen, wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht weiter gelten lassen will. 8. Durch den Zuschlag wird der Bieter zur sofortigen Abnahme des Gegenstandes und Zahlung verpflichtet. In dem Zuschlagspreis ist keine Umsatzsteuer enthalten. Ein Aufgeld wird nicht berechnet. 9. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr des zufälligen Unterganges, der Beschädigung, des Abhandenkommens usw. auf den Bieter über. Insbesondere lehnt der Versteigerer jede Haftung für versteigerte Gegenstände ab. 10. Nachdem ein Bieter den Zuschlag erhalten hat, ist er verpflichtet, unverzüglich den Preis bar zu zahlen. Dieser ist insbesondere sofort nach dem Zuschlag fällig, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Die Annahme erfolgt grundsätzlich erfüllungshalber, nicht an Erfüllung statt. 11. Gerät der Bieter in Zahlungsverzug, so ist der Versteigerer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem zur Zeit der Versteigerung geltenden Basiszinssatz auf den geschuldeten Betrag zu berechnen. Ansprüche auf den Ersatz weiterer Schäden bleiben vorbehalten. Ferner ist der Versteigerer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Ersteigerer mit seiner Pflicht zur Zahlung oder zur Abnahme des ersteigerten Gegenstandes/ Loses in Verzug kommt. Tritt der Versteigerer zurück, so kann der Gegenstand/ Los nochmals versteigert werden. Falls hierbei eine Veräußerung erfolgt, erlöschen sämtliche Rechte des säumigen Bieters. Dieser haftet auch für einen evtl. angefallenen Mindererlös sowie die Kosten der weiteren Versteigerung. Auf einen evtl. Mehrerlös hat er keinen Anspruch. 12. Es werden nur deutlich erkennbare Gebote in von voll geschäftsfähigen Bietern (alter 18 Jahre) berücksichtigt. Die Bezahlung der Fundsache erfolgt vor Ort und in bar. Ein gültiger Personalausweis ist dringend vorzulegen. 13. Sollte eine der Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Fundsachenversteigerung 2018 am 16.06.2018 10:30 Uhr Parkplatz BürgerCenter weitere Auskünfte: Bürgerbüro der Hansestadt Salzwedel, Tel. 03901/65-358, e-mail buergerbuero@salzwedel.de Seite 17