Januar 2015. INFORMATIONEN zum Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung im ersten und höheren Fachsemester



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Januar 2015 INFORMATIONEN zum Bewerbungsverfahren für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung im ersten und höheren Fachsemester für die Fächer: Medizin (Fakultät Heidelberg), Medizin (Fakultät Mannheim), Pharmazie und Zahnmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen 1. Fachsemester und höheres Fachsemester (Quereinstieg) an der für das Wintersemester 2015/16 Für die Studiengänge Medizin, Pharmazie und gelten an der besondere Bewerbungsverfahren für ausländische Studienbewerber. Bitte prüfen Sie zunächst sorgfältig, welcher der drei unten aufgeführten Bewerbergruppen Sie angehören. Danach richtet sich Ihre Bewerbungsfrist und Ihre Bewerbungsstelle für die oben genannten Studiengänge für das 1. Fachsemester und eine Bewerbung im Rahmen des Quereinstiegverfahrens (höheres Fachsemester)! BEWERBERGRUPPE 1: - ausländische Bewerber/innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Bewerbergruppe 2: - ausländische Bewerber/innen mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) - alle ausländischen Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung (HZB) / deutschem Abitur aus dem Inland oder einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einer deutschen Auslandsschule (so genannte Bildungsinländer/innen) Bewerbergruppe 3: - deutsche Bewerber/innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Informationen für Bewerbergruppe 1 Seite 2 4 Informationen für Bewerbergruppe 2 Seite 5-7 Informationen für Bewerbergruppe 3 Seite 8

Bewerbergruppe 1 (NICHT EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischer HZB) Seite 2 Sofern Sie auf Grund Ihrer Staatsangehörigkeit der Bewerbergruppe 1 angehören, gelten für Sie die folgenden Informationen; bitte beachten Sie, dass es sich dabei um ein zweistufiges Bewerbungsverfahren (zwei Schritte) handelt! Bevor Sie Ihren Antrag auf Zulassung bei der für die Fächer Medizin (Fakultät Heidelberg oder Fakultät Mannheim), Pharmazie oder Zahnmedizin einreichen, müssen Sie den Antrag auf Ausstellung der Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist e.v. in Berlin stellen. Ohne die Vorprüfungsdokumentation kann Ihr Antrag auf Zulassung nicht im Bewerbungsverfahren der berücksichtigt werden, d.h. Ihr Antrag muss abgelehnt werden. Schritt 1 Antrag auf Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise bei uni-assist e.v. Berlin Studiengang: Medizin mit Abschlussziel Staatsexamen (Fakultät Heidelberg oder Fakultät Mannheim) 1. und höheres Fachsemester (Quereinstieg) einschließlich Studienkolleg und Deutschkurs alle Zeitpunkte Bewertungsstelle für ausländische Vorbildungsnachweise zur Ausstellung der so genannten Vorprüfungsdokumentation: uni-assist e.v. in Berlin Frist für die Antragstellung: ab sofort bis 01.07.2015 (Eingangsdatum) Adresse: c/o uni-assist e.v Geneststr. 5 D-10829 Berlin http://www.uni-assist.de Antragsformular: http://www.uni-assist.de siehe Seite 3, Absatz 1 Erläuterungen zur uni-assist - Vorprüfungsdokumentation: WAS IST UNI-ASSIST E.V.? uni-assist e.v. ist eine Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen. Sie prüft und bewertet für die die Vorbildungsnachweise ausländischer Studienbewerber (Ausnahme: EU-Angehörige, EWR-Angehörige, Bildungsinländer) für die Studiengänge Humanmedizin, Pharmazie und. Ausländische Studienbewerber der Bewerbergruppe 1 müssen daher vor bzw. parallel zur direkten Antragstellung bei der (siehe Schritt 2) einen Antrag auf Ausstellung einer Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist e.v. in Berlin stellen. WELCHE FRISTEN MÜSSEN BEI UNI-ASSIST E.V. EINGEHALTEN WERDEN? Die Antragsunterlagen für die Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise müssen bis spätestens 01. Juli 2015 (Ausschlussfrist Stempel des Eingangsdatums) vollständig bei uni-assist e.v. in Berlin vorliegen. Um eventuelle Rückfragen zu klären, wird eine Einreichung der Unterlagen bereits ca. 4 Wochen vor diesem Termin dringend empfohlen.

Bewerbergruppe 1 (NICHT EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischer HZB) Seite 3 WIE MÜSSEN SIE SICH BEI UNI-ASSIST E.V. ANMELDEN? uni-assist e.v. bietet ein Online-Verfahren an. Den Antragsbogen erhalten Sie unter www.uni-assist.de. Die Online-Bewerbung über das uni-assist Online-Portal ist für Studienbewerber verpflichtend. Am Ende der Online- Bewerbung muss der Antrag ausgedruckt, unterschrieben und mit allen Unterlagen an uni-assist gesendet werden. WAS MÜSSEN SIE DEM ANTRAG AUF EINE VORPRÜFUNGSDOKUMENTATION BEIFÜGEN? - Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.b. Abitur, Baccalauréat, GCE A& O-Level etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten - Fotokopie oder Abschrift aller eventuell erworbenen ausländischen Hochschul- und Universitätszeugnisse (z.b. Colleges, Akademien, Universitäten etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr (z.b. transcripts, Akademische Bescheinigung, Index etc.). Alle bereits in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden - Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der Auflistung der Einzelnoten, sofern diese Prüfung bereits an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde - Fotokopie oder Abschrift der Bescheinigung über im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfungen und sofern vorhanden der Zulassungsbescheid der ausländischen Hochschule - Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes (LPA) bei einer Bewerbung für das höhere Fachsemester. Sofern der Bescheid noch nicht vorliegt, kann er bis spätestens 15. August 2015 (Ausschlussfrist) direkt bei der nachgereicht werden. - Studienbewerber aus der Mongolei, Vietnam und der VR China müssen ihrem Antrag auf Ausstellung der Vorprüfungsdokumentation ein Original des APS-Zertifikats der Akademischen Prüfstelle ihres Heimatlandes vorlegen! uni-assist e.v. benötigt die oben genannten Unterlagen in amtlich beglaubigter Fotokopie und in amtlich beglaubigter deutscher oder englischer Übersetzung. Ausgenommen hiervon ist der Anrechnungsbescheid des LPA; dieser kann in unbeglaubigter Kopie eingereicht werden. Bitte beachten Sie die Regelungen amtlicher Beglaubigungen bei uni-assist e.v. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden. WIE HOCH IST DAS BEARBEITUNGSENTGELT? Die uni-assist Vorprüfungsdokumentation ist entgeltpflichtig und kann ganzjährig beantragt werden. Nähere Informationen wie auch die aktuellen Tarife und Zahlungsmodalitäten finden Sie unter http://www.uni-assist.de. Die von Ihnen eingereichten Dokumente werden bei uni-assist erst geprüft, nachdem Sie das Entgelt überwiesen haben und der Betrag vollständig bei uni-assist eingegangen ist. WIE GEHT ES NACH DER BEWERTUNG DER AUSLÄNDISCHEN VORBILDUNGSNACHWEISE WEITER? Sofern Sie die formalen Anforderungen an eine Bewerbung erfüllen, übersendet uni-assist e.v. Ihnen eine Vorprüfungsdokumentation für die direkte Bewerbung an der. Die ausgestellte Vorprüfungsdokumentation hat eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Das Original der Vorprüfungsdokumentation müssen Sie mit dem Antrag auf Zulassung bei der einreichen (siehe Schritt 2). Bitte stellen Sie sicher, dass Sie bei uni-assist e.v. in Berlin Ihre gültige Korrespondenz- und E-Mail-Adresse angegeben haben. Sofern Sie die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden Sie von uni-assist e.v. entsprechend informiert. Ihre bei uni-assist eingereichten Unterlagen können leider nicht zurück geschickt werden. uni-assist e.v. speichert Ihre Daten für vier Jahre. Sie werden in dieser Zeit nur uni-assist e.v. selbst und den von Ihnen gewählten Hochschulen, an denen Sie sich bewerben möchten, zur Verfügung gestellt. Danach werden die Daten vernichtet. Alle weiteren Informationen zum aktuellen Studienangebot und weiteren Auswahlverfahren finden Sie auf den Internetseiten des Dezernats Internationale Beziehungen der unter: LINK: E-Mail-Adresse: studium@uni-heidelberg.de

Bewerbergruppe 1 (NICHT EU/EWR-Staatsangehörige mit ausländischer HZB) Seite 4 Schritt 2 Antrag auf Zulassung zum Fachstudium an der Studiengang: Bewerbungsstelle: Bewerbungszeitraum: Frist für die Nachreichung der Vorprüfungsdokumentation: Bewerbungsadresse: Medizin mit Abschlussziel Staatsexamen (Fakultät Heidelberg oder Fakultät Mannheim) 1. und höheres Fachsemester (Quereinstieg) einschließlich Studienkolleg und Deutschkurs alle Zeitpunkte Dezernat Internationale Beziehungen 15.05.2015 bis 15.07.2015 (Eingangsdatum!) 24.07.2015 (Ausschlussfrist Eingangsdatum) Die Frist für die Nachreichung gilt nur für die Vorprüfungsdokumentation; alle anderen Unterlagen sowie der Antrag auf Zulassung müssen bis spätestens 15.07.2015 bei der vorliegen. Dezernat Internationale Beziehungen Seminarstr. 2 D-69117 Heidelberg studium@uni-heidelberg.de E-Mail-Adresse: Online-Bewerbung/Antragsformular: siehe unten Unterlagen, die dem Antrag auf Zulassung beigefügt werden müssen: - Original der Vorprüfungsdokumentation von uni-assist - unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses der Hochschulreife, das im jeweiligen Herkunftsland zum Hochschulstudium berechtigt (z.b. Abitur, Baccalauréat, GCE A& O-Level etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten - unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift aller eventuell erworbenen ausländischen Hochschul- und Universitätszeugnisse (z.b. Colleges, Akademien, Universitäten etc.) einschließlich der dazugehörigen Listen mit Einzelnoten pro Studiensemester oder Studienjahr (z.b. transcripts, Akademische Bescheinigung, Index etc.). Alle bereits in Deutschland absolvierten bzw. aktuellen Hochschulsemester müssen anhand von Immatrikulationsbescheinigungen nachgewiesen werden - unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift des Zeugnisses über die bestandene Feststellungsprüfung einschließlich der Auflistung der Einzelnoten, sofern diese Prüfung bereits an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde - unbeglaubigte Fotokopie oder Abschrift der Bescheinigung über eine im Ausland bestandene Hochschulaufnahmeprüfung und -sofern vorhanden- des Zulassungsbescheids der ausländischen Hochschule - unbeglaubigte Fotokopie des Nachweises über die Teilnahme am TestAS (sofern teilgenommen) - unbeglaubigte Fotokopie der Nachweise der deutschen Sprachkenntnisse - 3 Internationale Post-Antwortscheine (Coupon-Réponse International sofern im Heimatland verfügbar) - Nachweis über die Finanzierung des Studiums - 1 Passbild sowie eine Kopie des Reisepasses (Seite mit Namensangabe in lateinischer Transkription) - Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes (LPA) für den Fall einer Bewerbung für das höhere Fachsemester. Sofern der Bescheid des LPA noch nicht vorliegt, kann er bis spätestens 15. August 2015 (Ausschlussfrist) direkt bei der nachgereicht werden. - Studienbewerber aus der Mongolei, Vietnam und der VR China müssen ihrem Antrag auf Zulassung eine unbeglaubigte Kopie des Zertifikats der Akademischen Prüfstelle ihres Heimatlandes vorlegen!

Bewerbergruppe 2 (EU/EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer/innen) Seite 5 Informationen für die Teilnahme am Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung Sofern Sie auf Grund Ihrer Staatsangehörigkeit oder Ihrer deutschen Hochschulzugangsberechtigung der Bewerbergruppe 2 angehören, gelten für Sie die folgenden Informationen auf den Seiten 5 bis 7. Bitte beachten Sie, dass sich in diesem Fall Ihre Bewerbungsfrist auch nach dem Zeitpunkt des Erwerbs Ihrer Hochschulreife / Ihres Abiturs richtet! Studiengänge: vor dem 16. Januar 2015 ( Alt-Abiturienten ) Humanmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen 1. Fachsemester Bewerbungsstelle: Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) Bewerbungsfrist: 31.05.2015 (Ausschlussfrist) Bewerbungsadresse: Stiftung für Hochschulzulassung D-44128 Dortmund http://www.hochschulstart.de Telefon: +0180 3 987111-000 Antragsformular: Informationen erteilt: Stiftung für Hochschulzulassung Informationen erteilt: Stiftung für Hochschulzulassung Studiengänge: ab dem 16. Januar 2015 ( Neu-Abiturienten ) Humanmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen 1. Fachsemester Bewerbungsstelle: Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) Bewerbungsfrist: 15.07.2015 (Ausschlussfrist) Bewerbungsadresse: Stiftung für Hochschulzulassung D-44128 Dortmund http://www.hochschulstart.de Telefon: +0180 3 987111-000 Antragsformular: Informationen erteilt: Stiftung für Hochschulzulassung Informationen erteilt: Stiftung für Hochschulzulassung Erläuterungen: Die Stiftung für Hochschulzulassung (ehemals ZVS) in Dortmund ist für die Bewerbungsverfahren aller deutschen Hochschulen für das 1. Fachsemester für die oben genannten Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung zuständig. Sie vergibt 40 % aller der in diesen Studiengängen zur Verfügung stehenden Plätze. Im Anschluss an die von der Stiftung für Hochschulzulassung durchgeführte Vergabe der Studienplätze wird an der ein hochschulinternes Auswahlverfahren durchgeführt, über das 60 % der Studienplätze in den o.g. Studiengängen vergeben werden. Im Rahmen des hochschulinternen Auswahlverfahrens wird geprüft, ob ein Studienbewerber neben seiner schulischen Qualifikation über besondere, fachspezifische Zusatzqualifikationen verfügt. Die Antragstellung für die Teilnahme am hochschulinternen Auswahlverfahren erfolgt bei der. Registrierungsfrist ist der 15. Juli 2015 (Ausschlussfrist). Sofern Sie am hochschulinternen Auswahlverfahren teilnehmen möchten, gelten für Sie die folgenden Informationen (bitte Seite 6 beachten):

Bewerbergruppe 2 (EU/EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer/innen) Seite 6 Informationen für die Teilnahme am hochschulinternen Auswahlverfahren: Studiengänge: Internetadresse und Infos: Ausdruck der Online-Registrierung mit Zusatzqualifikation einzureichen bei: Frist für die Einreichung der schriftlichen Unterlagen: alle Zeitpunkte Humanmedizin (Fak. Heidelberg und Fak. Mannheim) mit Abschlussziel Staatsexamen 1. Fachsemester, Medizinische Fakultät (Adresse: siehe PDF-Ausdruck der online-registrierung) 15.07.2015 (Ausschlussfrist) E-Mail-Adresse: studium@uni-heidelberg.de Telefon: +6221 54 5454 Informationen bzw. Link zur Online-Registrierung: Eine Teilnahme an dem hochschulinternen Auswahlverfahren ist nur in Verbindung mit einer form- und fristgerechten Bewerbung bei der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) möglich! Um am hochschulinternen Auswahlverfahren der Studiengänge Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin teilnehmen zu können, muss zwingend ein Ausdruck der Online-Registrierung bis spätestens 15. Juli 2015 bei der eingehen. Dies gilt auch für den Fall, dass keine außerschulischen Leistungen nachgewiesen werden. Medizinertest: Informationen zur Anmeldung und Teilnahme am Medizinertest erhalten Sie unter: http://www.tms-info.org/

Bewerbergruppe 2 (EU/EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer/innen) Seite 7 INFORMATIONEN FÜR DEN QUEREINSTIEG IN DAS HÖHERE FACHSEMESTER Der Antrag auf Zulassung für die Aufnahme des Fachstudiums in einem höheren Fachsemester für die Studiengänge Humanmedizin-Staatsexamen, Pharmazie-Staatsexamen und Zahnmedizin-Staatsexamen muss direkt bei der gestellt werden. Als Quereinsteiger können Sie sich nur dann bewerben, wenn Ihnen fachfremde Studienleistungen auf den gewünschten Studiengang von dem für den Studiengang zuständigen Prüfungsamt angerechnet wurden und Ihnen ein schriftlicher Bescheid über die Anrechnung Ihrer Studienleistungen für den Quereinstieg in ein höheres Fachsemester vorliegt. Studiengänge: alle Zeitpunkte Humanmedizin mit Abschlussziel Staatsexamen höheres Fachsemester Bewerbungsstelle: Bewerbungsfrist: 15.07.2015 (Ausschlussfrist) Bewerbungsadresse: Zulassungsstelle Seminarstraße 2 D-69117 Heidelberg E-Mail-Adresse: studium@uni-heidelberg.de Telefon: +6221 54 5454 Antragsformular und Informationen zur verpflichtenden Online-Bewerbung: Die Online-Bewerbung für die Teilnahme am Quereinstiegsverfahren ist verpflichtend. Der Ausdruck des Antragsformulars der Online-Bewerbung muss unterschrieben und mit allen erforderlichen Unterlagen bis spätestens 15. Juli 2015 (Eingangsdatum bei der Universität Ausschlussfrist) eingegangen sein.

Bewerbergruppe 3 (deutsche Staatsangehörige mit ausländischer HZB) Seite 8 INFORMATIONEN FÜR DEUTSCHE STAATSANGEHÖRIGE MIT AUSLÄNDISCHER HOCHSCHULZUGANGSBERECHTIGUNG (HZB) Deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) müssen sich zu Fragen der Bewerbung für ein Studienfach mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung direkt an die Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de) in Dortmund wenden. Informationen für deutsche Staatsangehörige mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung erteilt an der auch die: Zulassungsstelle für deutsche Studienbewerber Seminarstraße 2 69117 Heidelberg Deutschland Telefon: +6221 54 5454 E-Mail-Adresse: studium@uni-heidelberg.de