Ausbildungsrahmen für Friseur/Friseurin in Handwerksbetrieben (Lehrzeit: 60 Monate)

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Transkript:

Ausbildungsrahmen für Friseur/Friseurin in Handwerksbetrieben (Lehrzeit: 60 Monate) Im ersten Lehrjahr: C) KUNDENBERATUNG UND -BETREUUNG > Aufgaben, Befugnisse und Verantwortung im Rahmen der Ablauforganisation bei der Kundenberatung und behandlung berücksichtigen > Kunden empfangen und unter Berücksichtigung betrieblicher Serviceleistungen und Organisationsformen betreuen Terminplan handhaben > Erwartungen der Kunden hinsichtlich Beratung, Betreuung und Behandlung ermitteln und betriebliche Dienstleistungen anbieten > Mitteilungen und Aufträge entgegennehmen und weiterleiten D) BEURTEILEN, REINIGEN UND PFLEGEN DES HAARES UND DER KOPFHAUT > Zustand und Beschaffenheit der Kopfhaut und des Haares prüfen und beurteilen sowie Maßnahmen für die Behandlung vorschlagen > Haarreinigungs- und pflegemittel auswählen, nach Behandlungsplan dosieren und ansetzen > Haar und Kopfhaut mit verschiedenen Methoden reinigen > Pflegemittel für Haar und Kopfhaut anwenden > Kopfhaut in verschiedenen Techniken massieren E) HAARSCHNEIDEN > Haarschnitt auf Übungskopf: natürliche Fallrichtung horizontal, diagonal zum Kinn, diagonal zum Nacken > Grundkenntnisse uniforme Stufung 90 F) RASIEREN > Handhabung mit dem Rasiermesser und Grundtechnik

G) GESTALTEN VON FRISUREN > Präparate zur Unterstützung der Frisurengestaltung auswählen und anwenden > Übungen mit Volumenwickler, Flachpapilloten und Fön H) AUSFÜHREN VON DAUERWELLEN > Auf Übungskopf Haare abteilen und wickeln I) AUSFÜHREN FARBVERÄNDERNDER HAARBEHANDLUNGEN - Auftragen von Tönungen mit direkt ziehenden Farbstoffen J) PFLEGENDE UND DEKORATIVE KOSMETIK DER HAUT > Anwenden von Reinigungsmilch und Gesichtswasser K) MANIKÜRE > Zustand der Nägel beurteilen > Nagelhaut und Nägel behandeln sowie Nägel formen > Hände mit ausgewählten Präparaten massieren > Auftragen von Nagellack Im zweiten Lehrjahr: C) KUNDENBERATUNG UND BETREUUNG > Produkte präsentieren und anbieten > Betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel, insbesondere Bedienungszettel und Kundenkartei handhaben > Bei Inventur mitwirken D) BEURTEILEN, REINIGEN UND PFLEGEN DES HAARES UND DER KOPFHAUT > Erkennen und Unterscheiden der verschiedenen Kopf- und Gesichtsformen

E) HAARSCHNEIDEN > Einführung in die Graduierung > Haarschnitt mit unterschiedlichen Werkzeugen und Geräten durchführen, insbesondere Stumpfschneiden > Uniforme Stufung 90, effilieren, Übergangsschneiden, über Kamm schneiden > Haarschnitt überprüfen F) RASIEREN > Rasieren auf lebendem Modell > Haut für Rasuren vor- und nachbehandeln G) GESTALTEN VON FRISUREN > Frisuren, insbesondere durch Fönen, Wickeln, Wellen und Papillotiertechniken, gestalten > Eingelegte oder gefönte Frisuren in verschiedenen Techniken ausfrisieren H) AUSFÜHREN VON DAUERWELLEN > Auf Modell Haare abteilen und wickeln I) AUSFÜHREN FARBVERÄNDERNDER HAARBEHANDLUNGEN > Beschaffenheit des Haares beurteilen und > Ausgangsfarbe feststellen > Auftragen der Haarfarbe, gesetzliche Vorschriften beachten J) PFLEGENDE UND DEKORATIVE KOSMETIK DER HAUT > Anwenden von Reinigungsmilch und Gesichtswasser K) MANIKÜRE > Vertiefen der Grundkenntnisse Im dritten Lehrjahr: C) KUNDENBERATUNG UND BETREUUNG > Beim Wareneingang und ausgang, insbesondere bei Bestellungen und der Bestandspflege mitwirken

D) BEURTEILEN, REINIGEN UND PFLEGEN DES HAARES UND DER KOPFHAUT > Kunden über Reinigungs- und Pflegemittel beraten sowie Behandlungspläne aufstellen > Haarersatzteile reinigen und pflegen E) HAARSCHNEIDEN > Kombinationstechniken, klassischer Haarschnitt mit Scheitel, progressiver Haarschnitt F) RASIEREN > Rasuren am Kunden mit verschiedenen Rasiermessertypen durchführen > Bart schneiden und formen G) GESTALTEN VON FRISUREN > Damen- und Herrenfrisuren mit thermischen Geräten, insbesondere Fönen, gestalten > Vertiefen der Grundkenntnisse H) AUSFÜHREN VON DAUERWELLEN > Beschaffenheit des Haares beurteilen, Präparate auswählen und ansetzen > Dauerwellverfahren durchführen und überwachen I) AUSFÜHREN FARBVERÄNDERNDER HAARBEHANDLUNGEN > Färbe-, Tönungs- und Blondierungspräparate nach Behandlungsplan dosieren und in verschiedenen Techniken auftragen > Einwirkzeit und Farbveränderung überwachen > Maßnahmen der Nachbehandlung durchführen > Ergebnis beurteilen > Farbkorrekturen durchführen J) PFLEGENDE UND DEKORATIVE KOSMETIK DER HAUT > Tages-Make-up gestalten Im vierten Lehrjahr:

C) KUNDENBERATUNG UND BETREUUNG > Kundenorientierte Gespräche unter Berücksichtigung situationsgerechten Verhaltens bei Behandlung, Beratung und Verkauf planen, führen und nach bereiten > Kunden über Maßnahmen und Präparate zur Heimbehandlung beraten D) HAARSCHNITT > Rasiermesserschnitt Carre bombato > Haarschnitt als Grundlage für die Frisur unter Berücksichtigung der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, der Haarqualität und quantität sowie der Modetendenz planen und vorschlagen > Kunden über Schnittformen beraten E) GESTALTEN VON FRISUREN > Kunden unter Berücksichtigung des Kundenwunsches, der Kopf- und Gesichtsform, der Gesamterscheinung, der Haarqualität und quantität sowie der Modetendenz beraten und Frisuren vorschlagen > Haarersatz für die Frisurengestaltung vorbereiten > Frisuren mit Haarteilen, -verlängerung und Schmuck gestalten F) AUSFÜHREN VON DAUERWELLEN > Kunden über Dauerwellverfahren beraten und Behandlungspläne aufstellen > Dauerwellpräparate zum Entkrausen > Arbeitsschritte überprüfen und Ergebnisse beurteilen G) AUSFÜHREN FARBVERÄNDERNDER HAARBEHANDLUNGEN > Kunden unter Berücksichtigung der Haarqualität, des Pflegezustandes, der Hautverträglichkeit, der Gesamterscheinung und der Modetendenz beraten > Methoden der Farbbehandlung und Arbeitstechniken unterscheiden und in die Kundenberatung einbeziehen > Zielfarbe unter Berücksichtigung des Kundenwunsches empfehlen und Behandlungsverfahren festlegen > Behandlungspläne aufstellen H) PFLEGENDE UND DEKORATIVE KOSMETIK DER HAUT > Zustand und Beschaffenheit der Haut prüfen und beurteilen > Kosmetisch zu behandelnde Hautveränderungen bestimmen > Kunden über Anwendungen der pflegenden Kosmetik beraten und Behandlungspläne aufstellen > Präparate der pflegenden Kosmetik unter Berücksichtigung des Hautzustandes und des Behandlungszieles auswählen > Kunden unter Berücksichtigung des Kundenwunsches, der Gesichtsform, der Gesamterscheinung und der Modetendenz beraten und dekorative kosmetische Behandlungen vorschlagen > Schminken für besondere Anlässe Im fünften Lehrjahr: Dient zur Vertiefung der Grundkenntnisse und zum selbständigen Arbeiten.

Während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln: > Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen > Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen > Struktur des ausbildenden Betriebes erläutern > Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Dienstleistung und Verkauf erklären > Beziehungen des ausbildenden Betriebes > Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen > Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen > Wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen > Wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Arbeitsschutzgesetze nennen > Zur rationellen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen > Arbeitsmittel umweltgerecht und entsorgen P.S.: Ein wichtiger Aspekt der betrieblichen Ausbildung ist das Thema Arbeitssicherheit. Es obliegt deshalb dem Arbeitgeber, > im Zuge der Ausbildung den Lehrling systematisch auf die Gefahren am Arbeitsplatz hinzuweisen, > in Verbindung mit der Erklärung einzelner Arbeitsschritte und der Handhabung von Maschinen, Geräten und Werkstoffen auf die spezifischen Gesundheits- und Sicherheitsrisiken aufmerksam zu machen, > dem Lehrling Vorkehrungen und Techniken zur Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie von Gesundheitsund Umweltbeeinträchtigungen zu erläutern. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortlichkeiten sind auch eventuelle Anregungen von Seiten der für den Sektor zuständigen Paritätischen Kommission zu berücksichtigen. - - - - - - Bei der betrieblichen Umsetzung des oben dargestellten Ausbildungsprogramms sind auf jeden Fall die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz der Jugendarbeit einzuhalten. Es liegt somit in der Verantwortung des Arbeitgebers, zu sorgen, dass die diesbezüglichen Einschränkungen beachtet bzw. Auflagen (Genehmigung des Arbeitsinspektorates und Qualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit) erfüllt werden.