Sportförderrichtlinie des Kreissportbundes Altmark West e.v.

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Transkript:

Sportförderrichtlinie des Kreissportbundes Altmark West e.v. Auf der Grundlage des jährlich bestätigten Haushaltes des KSB können Mitgliedsvereine aus den Mitteln des Altmarkkreises aus folgenden Kostenstellen Fördermittel erhalten: 1. Vereinshilfe 2. Übungsleiterbezuschussung 3. Sportgeräte- und Sportstättenförderung 4. Talenteförderung 5. Breitensportentwicklung 6. Sport- und Spielfeste 7. Aus- und Weiterbildung Voraussetzungen für eine Bezuschussung von Mitgliedsvereinen sind: dass der Verein in das Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist bzw. seine Anmeldung beantragt hat, Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheides vom Finanzamt beim KSB, dass alle Verwendungsnachweise des Vorjahres vorliegen und der Verein beim KSB keine Außenstände hat. Vergaberichtlinien Zu1. Vereinshilfe 1.1. Mitgliedsbezogener Zuschuss Die Vereine erhalten auf Antrag (Grundlage ist die Bestandserhebung vom 01.01. des laufenden Jahres) folgenden mitgliedsbezogenen Zuschuss: Kinder- und Jugendliche bis 18 Jahre 4,00 Euro pro Mitglied Erwachsene 1,00 Euro pro Mitglied Behinderte (aus Vereinen mit organisiert Betriebenem Behindertensport) 4,00 Euro pro Mitglied Die Ausgabe der Formulare erfolgt auf der Hauptausschusssitzung bzw. dem Kreissporttag des Kreissportbundes Altmark West. Die Anträge müssen bis 01.06. des laufenden Jahres beim Kreissportbund vorliegen. Die Mittel sind für den Kauf von Sportgeräten, zur Absicherung des Wettkampfbetriebes (Fahrtkosten bis max. 0,20 Euro), Schieds- und Kampfrichtergebühren, Mietkosten, Start- und Meldegebühren sowie Fischbesatz bei Anglern, einzusetzen. Die Mittelverwendung ist mit Rechnungskopien und Ausgabebelegen sowie Kopie Kontoauszug nachzuweisen. 1.2. Zuschüsse für Veranstaltungen, Maßnahmen und sonstige Vereinsaktivitäten Die Vereine können auf Antrag (siehe Anlage) folgende Zuschüsse erhalten: a) für den sportlichen Teil von Veranstaltungen, die im Terminkalender des KSB enthalten sind (mit Finanzierungsplan), b) für internationale Wettkämpfe und Begegnungen (Finanzierungsplan beifügen), c) für den Aufbau neuer Seniorensportgruppen und Nachwuchsabteilungen mit Angabe von Mitgliedern und der Anzahl von neu gegründeten Mannschaften, d) für runde Jubiläen, die nicht vom LSB bezuschusst werden

(Veranstaltungsprogramm beifügen), e) für Sportveranstaltungen mit Behinderten, älteren Bürgern, Vorschulkindern sowie Um- und Aussiedlern (mit Finanzierungsplan). 1.3. Mittelverwendung Die Mittelverwendung ist bis zum 31.03. des Folgejahres mit Verwendungsnachweis (wird vom KSB zugeschickt) unter Beifügung von Belegkopien nachzuweisen. Die Mittel der Vereinshilfe dürfen nicht verwendet werden für: Beitrags- und Versicherungszahlungen Übungsleiter- und Trainerentschädigungen Speisen und Getränke Feiern jeglicher Art Vergnügungsfahrten Sportbekleidung Honorare Ein Rechtsanspruch auf Zuschuss besteht nicht! 2. Übungsleiterbezuschussung Die Bezuschussung der Übungsleiter erfolgt auf der Grundlage des jährlichen Limits des Kreises und des termingerecht (01.06. des lfd. Jahres) eingereichten Antrages auf Zuwendungen zur Unterstützung der ÜL/Trainer in den Vereinen. Der Zuschuss vom Kreissportbund kann 1,00 bis 2,00 je ÜE betragen. Voraussetzung ist, dass der Verein mindestens 1,00 aus eigenen Mitteln trägt, bei dem die Pauschalförderung des Landes berücksichtigt werden muss! Der Zuschuss kann nur gewährt werden wenn: beim KSB die Kopie einer im DOSB gültigen Lizenz vorliegt, zwischen dem Verein ÜL/Trainer Verträge/Vereinbarungen abgeschlossen wurden, deren Kopien im KSB vorliegen, die maximale Bezuschussungsgröße von 280 ÜE pro Übungsleiter/Trainer pro Jahr nicht überschritten wird, die Zahlung an den jeweiligen Übungsleiter/Trainer unbar im Bewilligungszeitraum vom 01.01. 31.12. des lfd. Jahres erfolgt. Die Bewilligung und Auszahlung der Mittel des KSB erfolgt bis 01.08. des lfd. Jahres! Der Verwendungsnachweis mit Kopien der Kontoauszüge, aus denen die Überweisung an den Übungsleiter/Trainer hervorgeht, ist bis 31.12. des lfd. Jahres an den KSB einzureichen! 3. Sportgeräte- und Sportstättenförderung Für den Ankauf von Sportgeräten (keine Sportbekleidung) sowie für Reparaturen und Kleininstandsetzung von Sportstätten können auf Antrag (Vordruck vom KSB) Zuschüsse in Höhe bis 30% beantragt werden. Gefördert werden können nur Maßnahmen, deren Gesamtausgabe mindestens 500,00 Euro maximal 2.500,00 Euro beträgt. Ausnahmen sind gesondert zu begründen. Vor Auszahlung des Zuschusses muss die Rechnungslegung (Rechnungskopie und Überweisungsbeleg) beim KSB erfolgen.

4. Talenteförderung und Zuschüsse für Meisterschaften (a) für Mannschaften und Einzelsportler die an Regional-, Landes-, Deutschenund Internationalen Meisterschaften teilnehmen, können bis zu 30% der Ausgaben (Fahrt- und Übernachtungskosten, Start- und Wettkampfgebühren) als Zuschüsse beim KSB beantragt werden (Belegkopien beifügen). Die Gesamtausgaben sind detailliert nachzuweisen. Zuschüsse erfolgen nur an Vereine auf Vorlage des schriftlichen Antrages (Vordruck KSB). Dem Antrag ist eine Einladung bzw. der Veranstaltungsplan beizufügen. (b) Nachwuchsmannschaften und Sportler mit besonders hohen finanziellen Belastungen können für Qualifikationen und Sichtungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten. Eine Begründung und Aufschlüsselung der Gesamtausgaben ist auf dem Antrag zu vermerken. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet der Vorstand. Gegebenenfalls sind Belege vorzulegen. 5. Breitensportentwicklung Aus dieser Kostenstelle können Veranstaltungen bezuschusst werden, die der Entwicklung des Breitensports im jeweiligen Territorium dienen. Dem schriftlichen Antrag (Vordruck KSB) ist ein Veranstaltungsplan beizulegen. Die Veranstaltung kann bis zu 30% der Gesamtkosten bezuschusst werden. (z.b. Sportabzeichentreffs, Familiensportfeste u. s. w.) 6. Sport- und Spielfeste Sportvereine des KSB können für die Durchführung von Sport- und Spielfesten mit Kindern und Jugendlichen finanzielle Mittel beantragen. Die Höhe des Zuschusses wird vom Kreisjugendausschuss festgelegt und kann je Maßnahme (entsprechend ihrer Größenordnung) 50,00 bis 150,00 Euro betragen. Gefördert werden können: - Verbrauchsmaterialien für Programmgestaltung, - Gebühren (Steuern, Versicherungen, Raummiete etc.), - Kleinmaterial, Urkunden, Erinnerungsmedaillen, Preise u. ä., - Transportkosten. Nicht gefördert werden: - Wettkämpfe der Sportverbände/Sportvereine einschließlich Kampf- und Schiedsrichterkosten, - Vereinsturniere, - Trainingslager, - Speisen und Getränke 7. Aus- und Weiterbildung Bei der Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern, Trainern, Jugend- und Organisationsleitern sowie Kampf- und Schiedsrichtern können Zuschüsse bis zu 30% der Fahrtkosten (lt. Bundesreisekostengesetz 0,20 Euro je km) und Teilnehmergebühren bei der Teilnahme an zentralen Lehrgängen (außerhalb des

Kreisgebietes) bewilligt werden. Anträge sind schriftlich auf dem Antragsformular (Anlage) an den KSB zu stellen. Bei Abruf des Zuschusses vom KSB sind Rechnungskopien und Einzahlungsbelege einzureichen. Die Auszahlung (Überweisung) erfolgt dann unmittelbar an den Antragsteller. Durchführungsbestimmungen Die Förderrichtlinie tritt mit Wirkung vom 24.04.2009 in Kraft. Anträge sind an den KSB zu stellen und werden auf den turnusmäßigen Beratungen des Vorstandes behandelt. Die Bestätigung, Ablehnung erfolgt schriftlich an die Vereine. Nach der Bestätigung erfolgt die Überweisung auf das jeweilige Vereinskonto. Die Mittel der Positionen Vereinshilfe, Sportgeräte/Sportstätten, Talentförderung, Breitensport, Sport- und Spielfeste, Aus- und Weiterbildung werden erst überwiesen, wenn ein einfacher Verwendungsnachweis mit Rechnungs- und Belegkopien sowie Kopien der Kontoauszüge aus denen die Zahlung hervorgeht, in Gesamthöhe des Antrages beim KSB vorliegen. Der Verein ist für die ordentliche Nachweisführung (Kassenbuch/EDV Auszug, Belege, Quittungen) verantwortlich. Die Belege sind 10 Jahre aufzubewahren. Die Ausgabe der Mittel hat nur für den in der Antragstellung angegebenen Verwendungszweck zu erfolgen. Für jede Maßnahme ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

Vereinsnummer 010... Kreissportbund Altmark West e.v. PF 24 Straße der Jugend 5-6 38481 Klötze oder 38486 Klötze Antrag auf Bezuschussung Der Verein... beantragt auf der Grundlage der Förderrichtlinie des KSB für das Projekt: Vereinshilfe 30% O Sport- und Spielfest O Talenteförderung 30% O für Kinder u. Jugendliche Breitensportentwicklung 30% O (50,00 bis 150,00 Euro) Sportgeräte u. Sportstätten 30% O Aus- u. Weiterbildung 30% O (zutreffende Maßnahme ankreuzen) eine finanzielle Zuwendung in Höhe von... Euro Aufschlüsselung der Gesamtkosten Voraussichtliche Einnahmen Gesamt: Euro Euro Termin bei Veranstaltungen:... Begründung und Verwendungszweck: Die Durchführungsbestimmungen werden anerkannt...., den... Unterschrift Stempel