EEG 2017 Anpassungsmöglichkeiten zur Laufzeitverlängerung oder Aufgabe nach Beendigung der Restlaufzeit

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Transkript:

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen EEG 2017 Anpassungsmöglichkeiten zur Laufzeitverlängerung oder Aufgabe nach Beendigung der Restlaufzeit Björn Staub Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) FG 36 Fachinformation Biorohstoffnutzung - HessenRohstoffe (HeRo) www.llh.hessen.de

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Gliederung Branchendaten Biogasanlagen in Deutschland und Hessen Biogasanlagen im EEG 2017 Anpassungsmöglichkeiten Laufzeitverlängerung schon heute die Weichen stellen?! Aufgabe des Betriebszweiges Biogas was ist zu beachten? Fazit www.llh.hessen.de

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen www.llh.hessen.de

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen www.llh.hessen.de

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Quelle: Staub, 2017 www.llh.hessen.de

Kleinbiogasanlagen in Hessen ab EEG 2012 (Stand: Dezember 2017) Quelle: Staub, 2017

Vom Stromeinspeisegesetz zum EEG 2017 Gesetz über die Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien in das öffentliche Netz (Stromeinspeisegesetz) 07.12.1990 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien 29.03. 2000 Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich 01.01. 2009 01.01. 2012 Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Ener gien 01.08. 2014 Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien 01.01. 2017 21.07. 2004 1990 1995 2000 2005 2010 2015 2020 2025

Wichtige Änderungen im EEG 2017 (1/4) Wichtigste Neuerung: Umstellung der Förderung von einer garantierten Festvergütung auf Ausschreibungen, Ziel: Kosteneffizienterer Ausbau durch mehr Wettbewerb, Chancengleichheit für alle Akteure und der Einhaltung des beschlossenen Ausbaukorridors, Ausbaupfad (Biomasse) für neue und bestehende Anlagen (jährlich 150 MW install. Leistung (2017-2019); jährlich 200 MW install. Leistung (2020-2022), Ausschreibungen für Neu- und Bestandsanlagen, Bestandsanlagen können nur teilnehmen, wenn die aktuelle Vergütungsrestdauer maximal 8 Jahre beträgt.

Wie funktioniert das Ausschreibungsverfahren? Bundesnetzagentur schreibt die Leistungen aus. Erster Gebotstermin: 01.09.2017. Ausgenommen sind: bestehende Anlagen, Anlagen bis 150 kw Leistung und Anlagen die vor dem 01.01.2017 genehmigt wurden und vor dem 01.01.2019 in Betrieb gehen. Quelle Gebotsbeispiel: Fachverband Biogas 2016

Ergebnisse der Ausschreibung (01.09.2017)

Wichtige Änderungen im EEG 2017 (2/4) Förderdauer für Neuanlagen: 20 Jahre, Förderdauer Bestandsanlagen: einmalig um weitere 10 Jahre, Vergütung mit Höchstwert für Bestandsanlagen: 16,9 ct./kwh (2017); ab 2018 1% Degression, Vergütung mit Höchstwert für neue Anlagen: 14,88 ct./kwh(2017); ab 2018 1% Degression, Bei Bestandsanlagen gilt der Durchschnitt der drei letzten Kalenderjahre, sofern dieser niedriger als der Zuschlagswert ist, Bestandsanlagen unter 150 KW erhalten, sofern diese dennoch mitbieten, den höchsten, noch bezuschlagten Gebotswert. Begrenzung des Einsatzes von Getreidekorn und Mais (Silomais, Maiskorn-Spindel-Gemisch, Körnermais, Lieschkolbenschrot) auf 50 % (2017/2018), 47 % (2019/2020), 44 % (2021/2022)

Gebotshöchstwert - Degression

Wichtige Änderungen im EEG 2017 (3/4) Fortschreibung der Vergütung gemäß EEG 2014 (unter Berücksichtigung der Degression): Anlagen < 150 kw: 13,32 ct./kwh (2017), Gülle-Kleinanlagen ( 46 EEG 2014): 23,14 ct./kwh(2017), Bioabfallanlagen < 500 kw: 14,88 ct./kwh, Bioabfallanlagen > 500 kw bis 1 MW: 13,05 ct./kwh, Degression: 0,5 % im Halbjahr.

Wichtige Änderungen im EEG 2017 (4/4) Vergütungsvoraussetzungen: Strom muss bedarfsgerecht und flexibel erzeugt werden, 150 Tage hydraulische Verweilzeit im geschlossenen System, Stromvergütung nur noch für 50 % der installierten Leistung (doppelte Überbauung notwendig Möglichkeit bei bestehenden Bestandsanlagen im Einzelfall zu prüfen!), Neue Anlage mit Zuschlag Ausschreibungsverfahren: Inbetriebnahme spätestens 24 Monate nach Zuschlag, Bestehende Anlage mit Zuschlag Ausschreibungsverfahren: Inbetriebnahme frühestens 12 und spätestens 36 Monate nach Zuschlag.

Grundsätzliche Anpassungsmöglichkeiten bei Bestandsanlagen Optimierung der Boni (werden alle Boni, die möglich sind, auch generiert), Höchstbemessungsleistung ausschöpfen, Effizienz der Anlage steigern (notwendig sind genaue Daten und eine zeitnahe Auswertung), Kostensenkung durch Änderung der Substrate (Vorsicht: Genehmigung), Tausch des BHKWs Verbesserter Wirkungsgrad Einsparung von Substraten, Zusätzliche Erlöse generieren (Wärme, Gärprodukte), Einstieg in die Regelenergie.

Laufzeitverlängerung wichtige Fragen Wie hat sich meineanlage bzw. mein Betreiberkonzept seit Vergütungsbeginn verändert? In welchem baulichen Zustand befindet sich meine Biogasanlage? Sind notwendige Investitionen immer getätigt worden oder bestehen Investitionsstaus? Wie sieht meine Substratbasis aus? Welche Änderungen könnten sich ergeben? Was bringen weitere gesetzliche Änderungen (z.b. DüV, AwSV, TA Luft) für meinen Anlagenbetrieb mit sich? Wie erfolgreich war ich im Durchschnitt der letzten Jahre mit meinem Geschäftszweig Biogas? Kenne ich meine tatsächlichen Stromgestehungskosten?

Anpassungsmöglichkeiten im EEG 2017 Keine Überbauung Weiterbetrieb der Anlage mit doppelter Überbauung Aufgabe der Biogaserzeugung Weiterbetrieb der Anlage mit doppelter Überbauung, aber Reduzierung der Leistung Weiterbetrieb der Anlage mit 3 bis 5- facher Überbauung

Variante 1: Keine Änderung der akt. Leistung Installiert IST: 250 kw el, InstalliertZiel: 250 kw el Künftige Bemessungsleistung: 125 kw el Flexzuschlag: 250 kw x 40,- /kw =10.000,- /a (0,9 ct./kwh) Vorteile: Keine/geringe Investitionen notwendig; Einsparung von Substraten möglich; Nachteile: Keine neues Aggregat mit einem besseren Wirkungsgrad und somit keine Optimierung der BHKW-Technik Nur zu empfehlen für: Biogasanlagen mit begrenzter Substratbasis; ohne Wärmenetz Notwendige Frage des Anlagenbetreibers: Ist der Weiterbetrieb nach dem anlagenspezifischen EEG-Ende wirklich sinnvoll?

Variante 2: Weiterbetrieb der Anlage mit doppelter Überbauung Installiert IST: 250 kw el, InstalliertZiel: 500 kw el Künftige Bemessungsleistung: 250 kw el Flexzuschlag: 500 kw x 40,- /kw =20.000,- /a (0,9 ct./kwh) Geplante Betriebsweise:Anlage läuft mit 250 kw el Dauerleistung; Vorteile: Flexbonus finanziert Investition mit bzw. vollständig; besserer Wirkungsgrad; Ausfallsicherheit der BHKWs Nachteile: Zusätzliche Investitionen in BHKW-Leistung, Gasspeicher, Netzanschluss; Finanziert die Bank das Projekt? Zu empfehlen für: Biogasanlagen,die überschaubar investieren wollen und den Stillstand eines Aggregates vermeiden möchten.

Variante 3: Weiterbetrieb der Anlage mit doppelter Überbauung und Reduzierung Leistung Installiert IST: 250 kw el, InstalliertZiel: 500 kw el Künftige Bemessungsleistung: 125 kw el Flexzuschlag: 500 kw x 40,- /kw =20.000,- /a (1,8 ct./kwh) Geplante Betriebsweise: Anlage läuft mit 125 kw el Dauerleistung Vorteile: Flexbonus finanziert Investition mit bzw. vollständig; besserer Wirkungsgrad; Ausfallsicherheit der BHKWs; Einsparung von Substraten möglich, Nachteil: Zusätzliche Investitionen in BHKW-Leistung, Gasspeicher, Netzanschluss; Finanziert die Bank das Projekt? Zu empfehlen für: Biogasanlagen, die überschaubar investieren wollen und den Stillstand eines Aggregates vermeiden möchten.

Variante 4: Weiterbetrieb der Anlage mit bis zu 5- facher Überbauung Installiert IST: 250 kw el, InstalliertZiel: 1.250 kw el Künftige Bemessungsleistung: 250 kw el Flexzuschlag: 1.250 kw x 40,- /kw =50.000,- /a (2,3 ct./kwh) Vorteile: Mehrfache Überbauung stellt sich wirtschaftlich interessant dar (diese muss aber zum Anlagenkonzept passen), Nachteil: Zusätzliche Investitionen in BHKW-Leistung, Gasspeicher, Netzanschluss; Finanziert die Bank das Projekt? Zu empfehlen für: Gut geführte und wirtschaftlich gesunde Biogasanlagen; keinesfalls Betrieb in Teillast Anlage läuft nur wenige Stunden am Tag; Wärmepufferung berücksichtigen

Aufgabe des Betriebszweiges Biogas Mehr als nur Fütterung einstellen und Motor ausschalten Finanzen (frühzeitig den Kontakt zum Steuerberater suchen) Aufbewahrung Geschäftsunterlagen regeln Arbeitsverträge Mitarbeiter, Berufsgenossenschaft Mittel- und langfristige Verträge (Bank, Dienstleister, Substratlieferanten, Versicherungen) Abmeldungen (Fahrzeuge) Außerbetriebnahme der Anlage beim Regierungspräsidium melden Rückbauverpflichtung, wenn keine Veräußerung der Anlage

Fazit Die Ausgestaltung des EEGs 2017 ist nicht zufriedenstellend und sichert auch nicht den Fortbestand des Bestands. Ausschreibungen bieten einigen wenigen Bestandsanlagen jedoch die Option der Verlängerung um weitere 10 Jahre. Neuer Investitionsbedarf sollte überschaubar sein (kein Investitionsstau!!) Durch den Höchstwert werden nur noch Anlagen mit niedrigen Substratkosten und sehr guten Wärmekonzepten anbieten. Weitere Einnahmequellen (künftig im Strommarkt) bzw. in der Vermarktung der Gärprodukte sind zu erschließen. Keine pauschalen Lösungen suchen. Jede Anlage ist anders zu bewerten und individuell zu kalkulieren. Nutzen Sie die Möglichkeit der Beratung!

Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Björn Staub Beratung Ökonomie Biogas und NawaRo / Stellv. Fachgebietsleitung Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) FG 36 Fachinformation Biorohstoffnutzung - HessenRohstoffe (HeRo) 37213 Witzenhausen, Am Sande 20 Tel. (05542) 3038-351 / Fax. (0611) 327 609 212 E-Mail: Bjoern.Staub@llh.hessen.de Weitere Erreichbarkeit: Landwirtschaftszentrum Eichhof 36251 Bad Hersfeld, Schlossstraße 1 Tel. (06621) 9228-62 / Fax. (0611) 327 609 212 www.llh.hessen.de