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1 7. Triesdorfer Biogastag,, 9 Uhr, Altes Reithaus Triesdorf M.Sc. Referatsleiter Mitgliederservice

2 Agenda EEG 2017 Politischer Hintergrund EEG 2017 Kerninhalte und Bewertung inkl. EEG Artikelgesetz Weitere aktuelle Themen 2

3 Was uns antreibt 3

4 Was uns antreibt 4

5 EEG-Reform: Gabriels Spießrutenlauf Parl. Verfahren Einigt euch! 5

6 Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Fazit zum politischen Prozess Zähes Ringen um jeden kleinen Wunsch!! Unterstützung der Mitgliederbasis (EEG-Aktionen + Politikgespräche) war extrem wichtig!! Vielen Dank für den Einsatz!! 6

7 Agenda EEG 2017 Politischer Hintergrund EEG 2017 Kerninhalte und Bewertung inkl. EEG Artikelgesetz Weitere aktuelle Themen 7

8 Betroffene Akteure Neuanlagen (N) Bestandsanlagen in der Anschlussregelung 2. Vergütungsperiode (P2) Rechtsrahmen EEG 2017 mit Übergangssystematik Rechtsrahmen EEG 2017 Bestandsanlagen in der 1. Vergütungsperiode (P1) 8

9 Betroffene Akteure Übergangssystematik für P1-Bestandsanlagen Grundsatz: Das neue Recht gilt auch für Bestandsanlagen, aber grds. Schutz der bisherigen Vergütungsmaßgaben über Verweisungen auf das alte Recht. => Anlagenbetreiber können grds. Anlage weiterbetreiben wie bisher Das bleibt: Vergütungsvoraussetzungen Vergütungssätze, Flexibilitätsprämie, KWK- Bonus, TF-, Gülle-Bonus, Hier ändert sich was: Anforderungen an das Messkonzept Stromsteuer Pönale/Strafzahlungen 9

10 Grundlagen EEG 2017 Das EEG 2017 tritt am in Kraft Weitgehende Umstellung auf Ausschreibungen in einem Marktprämienmodell Vergütungsregelungen für Neuanlagen und Bestandsanlagen Für Neuanlagen beträgt der Vergütungszeitraum weiterhin 20 Jahre ( Festvergütung und Ausschreibungen) Für Bestandsanlagen beträgt der neue Vergütungszeitraum 10 Jahre (Ausschreibungen) Degression auf Vergütung (0,5 % pro Halbjahr) und Höchstwerte (1 % pro Jahr) Es gibt innerhalb der Ausschreibungen kaum noch eine Unterscheidungen nach Größenklassen und Einsatzstoffen 10

11 Rechtlicher Rahmen Ausschreibung Was ist mit Ausschreibung gemeint? 100 kw mit 16,8 ct/kwh 300 kw mit 16,9 ct/kwh Gebote 300 kw mit 16,7 ct/kwh 200 kw mit 16,9 ct/kwh 200 kw mit 16,7 ct/kwh 100 kw mit 16,9 ct/kwh - Der anzulegende Wert für die Marktprämie, wird im Rahmen eines Bieterverfahrens bestimmt. - Diejenigen Bieter, die günstiger bieten, werden zuerst bezuschlagt. - Bezuschlagt wird bis zur Erfüllung des Ausschreibungsvolumens Volumen 600 kw 200 kw mit 16,7 ct/kwh 100 kw mit 16,9 ct/kwh 300 kw mit 16,7 ct/kwh Zuschlag kein Zuschlag 200 kw mit 16,9 ct/kwh 100 kw mit 16,8 ct/kwh 300 kw mit 16,9 ct/kwh 11

12 Vergütungsregelungen für Neuanlagen Teilnahme an Ausschreibungen für Neuanlagen > 150 kw Leistung Gebotshöchstwert: Neuanlagen: 14,88 ct/kwh (keine Faktorierung!) Nicht an der Ausschreibung teilnehmen müssen: Biomasse: genehmigt bis bzw. bis 150 kw: 13,23 ct/kwh (bis 150 kw) Biioabfallvergärung: genehmigt bis bzw. 150 kw: 14,88 ct/kwh (bis 500 kw), über 500 kw 13,05 ct/kwh Güllekleinanlagen: 23,14 ct/kwh (BGA ohne DV = 22,94 ct/kwh) Zusätzliche Voraussetzungen für die Vergütung: > 100 kw verpflichtende DV und Mindestmaß an Flexibilität: Doppelte Überbauung = Höchstbemessungsleistung der BGA maximal 50 % der inst. Leistung/des Gebots > 100 kw: Flexzuschlag: 40 /kw inst. Leistung und Jahr Maisdeckel senkt sich je Zuschlagsjahr von 50 Masse-% (2017) auf 44 Masse-% (2021): Gilt für Getreidekorn und Mais als Ganzpflanzen, Maiskorn-Spindel-Gemisch, Körnermais und Lieschkolbenschrot 12

13 Name Veranstaltung am xx.yy.2016 Musterstadt Förderanspruch Güllekleinanlagen ( 46 EEG 2017) ab dem Jahr ,14 ct/kwh el bis 75 kw el installierter Leistung Vergütungssätze gelten nur für Anlagen, die in der Direktvermarktung (DV) sind: ansonsten Vergütungsreduktion um 0,2 ct/kwh! = 22,94 ct/kwh 0,5 % Degression pro Halbjahr, 1. Degression zum 1. April 2017: 23,02 ct/kwh el (ohne DV: 22,82 ct/kwh) Vergütung wird für Inbetriebnahmejahr und weitere 20 Jahre gewährt Voraussetzungen: Stromerzeugung am Standort der Biogaserzeugung installierte Leistung maximal 75 kw el Anlagen, die mindestens 80 Masse-% Gülle im Jahresdurchschnitt einsetzen (Nachweis durch Einsatzstofftagebuch) Gülle: Gülle im Sinne EU VO 1069/2009, u.a. Mist und Gülle von Schweinen und Rindern, Pferdemist, Ziegen- und Schafmist Ausnahme: Geflügelmist und Geflügeltrockenkot sind nicht auf die 80 % anrechenbar! 13

14 Vergütungsregelungen für Bestandsanlagen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Alle Bestandsanlagen müssen an Ausschreibungen teilnehmen! Gebotshöchstwert beträgt 16,9 ct/kwh zusätzliche Begrenzung des anzulegenden Wertes auf die durchs. gezahlte Vergütung der 3 Kalenderjahre vor der Ausschreibung bei überwiegendem Einsatz der Abfallschlüssel Nummer (biologisch abbaubare Abfälle), (Biotonne) und (Marktabfälle): Bis 500 kw Bemessungsleistung: 14,88 ct/kwh Über 500 kw Bemessungsleistung: 13,05 ct/kwh Bestandsanlagen dürfen maximal 8 Jahre Restvergütungslaufzeit haben Wechsel von Bestandsanlagen frühestens 12 Monate und spätestens 36 Monate nach Zuschlag möglich mehrere Teilnahmen an Ausschreibungen möglich Ab der Inanspruchnahme des Zuschlags ist das EEG 2017 vollumfänglich einzuhalten (Direktvermarktung, Überbauung, Flexzuschlag, Maisdeckel) 14

15 Rechtlicher Rahmen Ausschreibung Eckpunkte Ausgestaltung - Maisdeckel 39h Abs. 1 Ein Vergütungsanspruch für Strom aus Biogas besteht nur, wenn der zur Erzeugung des Biogases eingesetzte Anteil von Getreidekorn oder Mais Zuschlagsjahr: Höchstsatz Masseprozent pro Kalenderjahr: oder 2018 höchstens 50 Masseprozent oder 2020 höchstens 47 Masseprozent oder 2022 höchstens 44 Masseprozent beträgt. Als Mais im Sinn von Satz 1 sind Ganzpflanzen, Maiskorn- Spindel-Gemisch, Körnermais und Lieschkolbenschrot anzusehen. 15

16 Chancen für Biogasanlagen im EEG Neuanlagen: auskömmliche Vergütung für Güllekleinanlagen und Anlagen auf Basis von Abfällen und Reststoffen Bestandsanlagen Dr. Stefan Rauh Anschlussregelung mit knapper Vergütung im Gesetz verankert = plus 10 Jahre über Ausschreibung (einzige EE!) Flexzuschlag NEBEN Gebotspreis Strenge EEG-Vorgaben ab Ausschreibung weg: Vorgabe 1: Einsatzstoff muss Biomasse isd BiomasseV sein Vorgabe 2: doppelt überbauen Ab Ausschreibung: Vorgabe Hbem weg! Betreiber muss Strategie entwickeln Intensivschulungen nutzen!!! Anlage optimieren (Ökonomie, Sicherheit, Technik, Substrate) Flexibilisierung als Chance durchrechnen!!! Übergang Anschlussregelung planen 16

17 Flexibilisierung im EEG 2017 Ausgestaltung Höchstbemessungsleistung ( 39h Abs. 2) HBL wird über Gebot neu vergeben = HBL ist bei Biogas 50 % des Gebots Strom oberhalb der HBL erhält Marktpreis Ausgestaltung Doppelüberbauungsregel ( 44 Abs. 1) Anlagen > 100 kw haben Vergütungsanspruch nur für den Anteil der erzeugten Strommenge, der einer Bemessungsleistung der Anlage von 50 % des Wertes der installierten Leistung entspricht Strom oberhalb der HBL erhält Marktpreis 500 kw Betreiber kann HBL erhöhen nach oben flexibilisieren nach unten flexibilisieren Marktprämie =0; Vergütung = Monatsmarktwert 50 % des Zuschlags = vergütungsfähige HBL 250 kw Geboten wird auf die installierte Leistung Dr. Stefan Rauh Installierte Leistung 17 muss am Standort gegeben sein

18 Rechtlicher Rahmen Ausschreibung Eckpunkte Ausgestaltung - Flexibilitätssystem 1. Bestandsanlagen (P1) über 100 kw: Flexibilitätsprämie auf 10 Jahre 2. Bestandsanlagen (P2) über 100 kw und Neuanlagen: Flexibilitätszuschlag für die Länge des Vergütungszeitraums Kombination von Flexprämie und anschließend Flexzuschlag möglich Keine gleichzeitige Beantragung! Dr. Stefan Rauh

19 Flexprämie vs. Flexzuschlag Flexprämie: Nutzbar und beantragbar in P1 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre 130 /kw Zusatzleistung Zusatzleistung (= P inst - P Bem * f Kor (1,1)) P Zusatz = max. 50 % von P inst P Bem = mind. 20 % von P inst Flexzuschlag: Nutzbar und beantragbar für Neuanlagen und in P2 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre (P2) und 20 Jahre für Neuanlagen 40 /kw inst. Leistung 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Zusatzleistung: kw 500 kw * 1,1 = 450 kw Flexprämie: 450 kw * 130 /kw = /a = 1,3 ct/kwh 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Flexzuschlag: kw * 40 /kw = /a = 0,9 ct/kwh Dr. Stefan Rauh

20 Flexprämie vs. Flexzuschlag 5-fach-Überbauung Flexprämie: Nutzbar und beantragbar in P1 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre 130 /kw Zusatzleistung Zusatzleistung (= P inst - P Bem * f Kor (1,1)) P Zusatz = max. 50 % von P inst P Bem = mind. 20 % von P inst Flexzuschlag: Nutzbar und beantragbar für Neuanlagen und in P2 für Bestandsanlagen Vergütungsdauer 10 Jahre (P2) und 20 Jahre für Neuanlagen 40 /kw inst. Leistung 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Zusatzleistung: 0,5 * kw = kw Flexprämie: kw * 130 /kw = /a = 3,7 ct/kwh 500 kw Bem.leistung kw Inst. Leistung Flexzuschlag: kw * 40 /kw = /a = 2,3 ct/kwh Dr. Stefan Rauh

21 Vergleich verschiedener Anpassungsreaktionen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Szenario Doppelüberbauung Doppelüberbauung + Reduzierung P2 5-fach- Überbauung Simple Reduzierung P2 Inst. Leistung Ist 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Inst. Leistung Ziel 1000 kw 1000 kw 2500 kw 500 kw Bemessungsleistung P1 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Flexprämie in P1 pro Jahr /a /a /a --- /a Flexprämie in P1 pro kwh 1,3 ct/kwh 1,3 ct/kwh 3,7 ct/kwh -,- ct/kwh Bemessungsleistung P2 500 kw 250 kw 500 kw 250 kw Flexzuschlag in P2 pro Jahr /a /a /a /a Flexzuschlag in P2 pro kwh 0,9 ct/kwh 1,8 ct/kwh 2,3 ct/kwh 0,9 ct/kwh Dr. Stefan Rauh Standard Kombi Flexerlöse + Inputsparen Max-Flex Flexerlöse!?! Sparfuchs keine Invest. + Inputsparen 21

22 Vergleich verschiedener Anpassungsreaktionen Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Szenario Doppelüberbauung Doppelüberbauung + Reduzierung P2 5-fach- Überbauung Simple Reduzierung P2 Inst. Leistung Ist 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Inst. Leistung Ziel 1000 kw 1000 kw 2500 kw 500 kw Bemessungsleistung P1 500 kw 500 kw 500 kw 500 kw Verschiedenste Konstellationen denkbar!! individuell durchrechnen Flexprämie in P1 pro Jahr /a /a /a --- /a Flexprämie in P1 pro kwh 1,3 ct/kwh 1,3 ct/kwh 3,7 ct/kwh -,- ct/kwh Bemessungsleistung P2 500 kw 250 kw 500 kw 250 kw Flexzuschlag in P2 pro Jahr /a /a /a /a Flexzuschlag in P2 pro kwh 0,9 ct/kwh 1,8 ct/kwh 2,3 ct/kwh 0,9 ct/kwh Dr. Stefan Rauh Standard Kombi Flexerlöse + Inputsparen Max-Flex Flexerlöse!?! Sparfuchs keine Invest. + Inputsparen 22

23 Zeitplan einer Ausschreibung ( früh ) Beispielfall: Bestandsanlage mit IBN Ende erster Vergütungsabschnitt Neue Vergütung spätestens ab erforderlich, sonst Vergütung mit Markterlös Laufzeit erster Vergütungsabschnitt (P1) Laufzeit P2 1. Ausschreibung am Bekanntgabe Zuschlag am Möglicher Startzeitpunkt für Wunsch Folgevergütung (> 12, < 36 Monate) frühestens spätestens Kein Wunsch In diesem Fall lückenlose Vergütung möglich Verschenken von 3 Monaten guter Vergütung Bei Nicht-Zuschlag noch Teilnahme in 2018 und 2019 möglich Neue Vergütung ab

24 Zeitplan einer Ausschreibung ( ideal ) Beispielfall: Bestandsanlage mit IBN Ende erster Vergütungsabschnitt Neue Vergütung spätestens ab erforderlich, sonst Vergütung mit Markterlös Laufzeit erster Vergütungsabschnitt (P1) Laufzeit P2 2. Ausschreibung am Bekanntgabe Zuschlag am In diesem Fall lückenlose Vergütung möglich Möglicher Startzeitpunkt für Wunsch Folgevergütung (> 12, < 36 Monate) frühestens spätestens Kein Wunsch Bei Nicht-Zuschlag nur noch Teilnahme in 2019 möglich (schnelle Umsetzung) mind. 1 % Degression auf Höchstwert im Vgl. zu Teilnahme

25 Zeitplan einer Ausschreibung ( zu spät ) Beispielfall: Bestandsanlage mit IBN Ende erster Vergütungsabschnitt Neue Vergütung spätestens ab erforderlich, sonst Vergütung mit Markterlös Laufzeit erster Vergütungsabschnitt (P1) 9 Monate Vergütungslücke 4. Ausschreibung am % Degression auf Höchstwert Bekanntgabe Zuschlag am Lücke Laufzeit P2 Möglicher Startzeitpunkt für Wunsch Folgevergütung (> 12, < 36 Monate) frühestens spätestens Kein Wunsch

26 Bewertung Gesamt Haben-Seite: Anschlussregelung gegen massive Widerstände Anpassungen des Erstentwurf im Sinne der Branche durch breite Unterstützung (BMEL, Länder, Abgeordnete) Soll-Seite: Vergütungshöhe nicht ausreichend Akteursvielfalt gefährdet Fazit: Die ersten Pflöcke wurden im Sinne der Branche fixiertdetailinhalte vollkommen unbefriedigendeeg 2017 als ZwischenstationIntensive Optimierungsarbeit!!! 26

27 Ausblick Änderungsbedarf gegeben!! Wo sind Änderungen möglich? Herbst 2017: EEG-Korrektur im Zuge eines Artikelgesetzes Änderung von handwerklichen Fehlern Änderung von Inhalten, die inhaltlich nicht strittig sind Verordnungsermächtigung zur Ausschreibung von Biomasse BMWi will definitiv erste Ausschreibung abwarten Danach kommt Bundestagswahl danach Veränderungen möglich Kernpunkte: 16,9 ct/kwh Größenstruktur (Sonderregel Kleinanlagen) : Treffen mit BY/RLP/TH zur abgestimmten Position bei den Stromgestehungskosten Folgetermin im Februar Aufgabe: andere BL als Verbündete gewinnen 27

28 Verbesserungen im EEG-Artikelgesetz Beschluss vom zum KWKG und EEG: Neuer 61 zum Eigenverbrauch (Grund des Artikelgesetzes) Grundsätzlich fällt Umlage für Eigenverbrauch an mit folgenden Ausnahmen: Kraftwerkseigenverbrauch; Eigenversorgung bei Inselbetrieb oder EE-Erzeugung außerhalb des EEG; Anlagen < 10 kw und max. 10 MWh EEG-Anlagen wie bisher reduzierte Umlage (40 % in 2017) Bestandsschutz (= komplette Befreiung), wenn keine Erweiterung > 30 % (Problem Betriebsübergabe wurde gelöst) Änderung 9 (5) techn. Vorgaben (doppelter Verhandlungserfolg) Nicht alle Lager müssen abgedeckt werden - gasdichtes System von 150 Tagen ausreichend (gilt nur für EEG 12/14/17) Genehmigung Ausnahmen für 100%-Gülleanlagen und neu für Bioabfallsonderklasse Verringerte Strafen für Meldeverstöße rückwirkend zum

29 Exkurs Pönalen (Strafen) Anlagenregister Keine Meldung (Neuanlagen müssen Genehmigung und Inbetriebnahme melden, Bestandsanlagen vor dem EEG 2014 nur Änderungen) Meldung nicht angekommen Leistungserhöhung nicht gemeldet Leistungssenkung nicht gemeldet Inanspruchnahme Flexibilitätsprämie nicht gemeldet Meldung öffentlich rechtlicher Genehmigungen (v.a. BImSch-Änderungsgenehmigungen) Keine Aktualisierung von Daten Längerer Austausch nicht gemeldet 29

30 Thema Stromsteuer im Artikelgesetz 19 Kopplungsverbot: EEG-Vergütung und Stromsteuer (rückwirkend zum ) Betrifft Anlagenbetreiber die 1. Strom bilanziell komplett einspeisen 2. einen Teil des Stroms selbst verwenden 3. den selbst verwendeten Strom zukaufen und Stromsteuerbefreiung geltend machen Daher besteht die Gefahr, dass die Vergütung für den Strom untergeht, für den die Stromsteuerbefreiung in Anspruch genommen wird. 30

31 Lösung im Artikelgesetz Fehler liegt bei den Ministerien Betreiber hatten nichts falsch gemacht!!! Ministerien konnten sich auf keine einfache Lösung (Rückzahlung Stromsteuer) einigen Betroffen sind Betreiber, die auf der Bezugsstromrechnung keine StromSt ausgewiesen haben Lösung auf letzten Drücker über Artikelgesetz: EEG-Vergütung wird für die kaufmännisch-bilanziell durchgeleiteten Strommengen um die Stromsteuer 2,05 ct/kwh gekürzt Betreiber muss dem Netzbetreiber diese Mengen mitteilen Kontakt mit Netzbetreiber aufnehmen Betreiber, die StromSt zurückbezahlt haben, sollten auch mit dem Netzbetreiber reden 31

32 Nachhaltigkeitsnachweis Zünd-und Stützfeuerung Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Ab dem ist auch für flüssige Biomasse, die zur Zünd- und Stützfeuerung verwendet wird, ein Nachhaltigkeitsnachweis zu erbringen, wenn für den daraus erzeugten Strom eine Vergütung nach dem EEG generiert werden soll. Anlagenbetreiber, dieein Inbetriebnahmedatum ab dem haben dürfen zur Zünd- und Stützfeuerung kein Heizöl einsetzten! Diese müssen flüssige Biomasse einsetzten Flüssige Biomasse Nachhaltigkeitsnachweis erforderlich Heizöl: Kein Nachhaltigkeitsnachweis erforderlich 32

33 Fazit EEG 2017 Die Bioenergiebranche hat gemeinsam mit dem DBV durch intensive Lobbyarbeit eine Anschlussregelung ins EEG 2017 eingebracht Die Inhalte des EEG sind nicht zufriedenstellend und sichern nicht den Weiterbetrieb des Bestandes Ausbaupfad wird nicht erreicht werden FvB wird sich für Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Ausschreibung (Gebotshöchstgrenze, Akteursvielfalt) einsetzen Betreiber muss Strategie entwickeln Intensivschulungen nutzen!!! Anlage optimieren (Ökonomie, Sicherheit, Technik, Substrate) Flexibilisierung durchrechnen Übergang Anschlussregelung planen Aber: Anlagenbetreibern muss sich bewusst sein, dass allein über das EEG der Anlagenbetrieb nicht zu finanzieren ist und Zusatzeinkommen über andere Wege erwirtschaften: Strommarkt, Wärmemarkt, Vermarktung Gärprodukte, 33

34 Agenda EEG 2017 Politischer Hintergrund EEG 2017 Kerninhalte und Bewertung inkl. EEG Artikelgesetz Weitere aktuelle Themen 34

35 EEG-Umlage und Eigenversorgung 35

36 EEG-Umlagepflicht ( 61) 1. Grundsatz: Auch Eigenversorger zahlen EEG-Umlage: Stromverbrauch ab : 40 % 2. Eigenversorger: Stromerzeuger = Letztverbraucher Muss dieselbe Person oder Firma sein! Nicht ausreichend: Stromerzeugung durch GmbH & Co. KG und Stromverbrauch von Landwirt persönlich, auch dann nicht, wenn dieser der einzige Gesellschafter der KG ist 3. Keine Eigenversorgung (Belieferung von Dritten, i.d.r. auch eigene LW) 100 % der EEG-Umlage ist abzuführen! 36

37 Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe (1) Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Biogaserzeugung als Nebenbetrieb zur Landwirtschaft und Stromerzeugung durch einen anderen Unternehmer bzw. Rechtsträger GbR GmbH Biomasse Biogaserzeugung Stromlieferung: 100 % EEG-Umlage BHKW L + F Gewerbe 37

38 Abgrenzung Landwirtschaft und Gewerbe (2) Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Biogas- und Stromerzeugung als ausgegliederte Gewerbebetriebe auf einen anderen Rechtsträger GbR GmbH Stromlieferung: 0/40 % EEG-Umlage Stromlieferung: 100 % EEG-Umlage Biogaserzeugung BHKW L + F Gewerbe 38

39 Ausnahmen von der EEG-Umlagepflicht ( 61 Abs. (2)) Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Kraftwerkseigenverbrauch sehr eng auszulegen, nur BHKW-Strom, nicht Rührwerke etc. Eigenversorger ist weder unmittelbar noch mittelbar ans Stromnetz angeschlossen Eigenversorger versorgt sich zu 100 % selbst aus seiner Anlage und erhält für den restlichen Strom keine EEG-Vergütung Installierte Leistung der Anlage beträgt höchstens 10 kw Strom für den Betrieb in der Biogasanlage fällt in der Regel unter keine Ausnahme! 39

40 Ausnahmen von der EEG-Umlagepflicht ( 61 Abs. (3)) Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt Keine Umlage bei BESTANDSANLAGEN, wenn Letztverbraucher die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt, den Strom selbst verbraucht und der Strom nicht durch ein Netz geleitet wird oder in räumlichem Zusammenhang mit der Stromerzeugung verbraucht wird (außer Inbetriebnahme vor ). Was ist eine Bestandsanlage? Eigenstromnutzung im o.g. Sinn vor und installierte Leistung der Stromerzeugungsanlage wurde bei Erneuerung, Erweiterung oder Ersetzung nicht um mehr als 30 % erhöht. 40

41 Folgen aus EEG-Umlagepflicht 1. Folge: Eigenverbrauch muss eichrechtsfähig gemessen werden 61 Abs. 6: fällt EEG-Umlage an, muss geeichte Messeinrichtung vorliegen 2. Folge: Umlagebefreiter Eigenverbrauch: Stromerzeugung und verbrauch müssen zeitgleich erfolgen (nicht nur bilanziell), 61 Abs. 7 idr nötig: 15-Minuten-Intervallmessung bei Erzeugung und Verbrauch teuere Zähler, Oder: technisch ist sichergestellt, dass verbrauchte Strom nur zeitgleich erzeugt sein kann 3. Folge: Meldepflicht gegenüber Netzbetreiber (Übertagungsnetzbetreiber) Meldung der eigenverbrauchten Mengen bis 28. Februar an den Netzbetreiber Bei Belieferung von Dritten Meldung an ÜNB bis 28. Februar/31.Mai Jeweils zusätzliche Meldepflichten an BNetzA 41

42 Melde- und Mitteilungspflichten bei der EEG-Umlage Name der Veranstaltung am xx.yy.2016 in Musterstadt 42

43 Neue Formaldehydgrenzwerte 43

44 Neue Formaldehydgrenzwerte Vollzugsempfehlung Formaldehyd seit dem in Kraft BHKW s mit IBN vor dem gelten als Altanlagen Alle BHKW s (Motoren), die ab dem in Betrieb gingen gelten, als Neuanlagen Grenzwerte für Altanlagen: Wenn im Jahr 2016 ein Grenzwert > 40 mg erreicht wurde, dann sind 30 mg ab einzuhalten Wenn im Jahr 2016 ein Grenzwert < 40 mg (Luftreinhaltungsbonus erfüllt) erreicht wurde, dann sind die 30 mg ab einzuhalten Grenzwerte für Neuanlagen: Seit : 30 mg Ab : 20 mg Bisher noch keine Grenzwertverschärfung für Luftreinhaltungs-/ Formaldehydbonus 44

45 Weitere aktuelle Themen Zeitnahe Verabschiedung der Düngeverordnung beschlossen: Verschärfung bei den Sperrfristen, Einbezug der Gärreste in die 170 kg N org. Grenze, Unklarheit noch bei den Lagerkapazitäten (wann wird die AwSV) verabschiedet Novellierung der TA-Luft: FvB hat ausführliche Stellungnahme abgegeben, schärfere Grenzwerte für BHKW s, zusätzliche Anforderungen an die Emissionsminderung bei der Lagerung zu erwarten Fachverband Biogas Service GmbH besteht seit dem : Schulungen, Qualifizierung (u.a. Sicherheitsbeauftragter als Helfer des Betreibers) und Angebot an speziellen Dienstleistungen, die bisher am Markt nicht zu finden sind (z.b. Hilfestellung bei den Ausschreibungen) Abgabe der abrechnungsrelevanten Unterlagen (Umweltgutachten, ETB ) für das Jahr 2016 bis spätestens ! 45

46 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 46

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