Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt

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1 Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, Memmingen Tel.: Fax:

2 Referent Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt

3 I. Überblick EEG 2017 II. Höchstbemessungsleistung III. Ausschreibungsverfahren IV. Formaldehydbonus 3

4 I. Überblick EEG Übergangsregelungen Inbetriebnahme vor EEG 2009 Inbetriebnahme nach EEG 2012 EEG 2014 alle Anlagen (Ausnahme: 100, 101 EEG 2014) EEG 2017 gilt ebenso nur noch für alle Anlagen somit auch für alle Bestandsanlagen (Ausnahme: 100, 101 EEG 2017) Für Bestandsanlagen gilt im Wesentlichen über die Übergangsvorschriften das EEG, das zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt die bisherigen Vergütungsvorschriften gelten fort BGA können in dem Recht, dem sie unterfallen, weiterhin optimiert werden! 4

5 2. Wichtigste Kernpunkte Eigenverbrauch Bei Teilnahme an der Ausschreibung besteht die Pflicht, den gesamten erzeugten Strom in das Netz einzuspeisen ( 27a EEG 2017) Stromspeicher Für den Strom, der in den Speicher geleitet wird, ist keine EEG- Umlage mehr zu zahlen, wenn der anschließend entnommene Strom entweder vollständig in das Netz eingespeist wird oder für den gesamten entnommenen Strom eine (reduzierte) EEG-Umlage anfällt ( 61a EEG 2017) Befreiung von der Stromsteuer führt nicht automatisch zum Verlust der kompletten EEG-Vergütung, sondern kürzt diese nur entsprechend Abmilderung der Strafen bei Verletzung der Melde- und Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur Kürzung der Förderung um 20 Prozent ( 52 Abs. 3 EEG 2017) Regionale Grünstromkennzeichnung ( 79a EEG 2017) Ausschreibungsverfahren Höchstbemessungsleistung 5

6 I. Überblick EEG 2017 II. Höchstbemessungsleistung III. Ausschreibungsverfahren IV. Formaldehydbonus 6

7 II. Höchstbemessungsleistung Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Höchstbemessungsleistung = verfassungskonform 7

8 1. Begründung unechte Rückwirkung, aber lediglich Randkorrekturen Geringfügige Beeinträchtigung des Bestandsinteresses Kern der Vergütung bleibt unberührt das verfassungsrechtlich geschützte Vertrauen der Beschwerdeführer wird nicht verletzt 8

9 2. Verlagerung der Höchstbemessungsleistung Kann die Höchstbemessungsleistung an einen anderen Standort oder auf ein anderes BHKW übertragen werden? Clearingstelle EEG: keine eindeutige Beantwortung durch Gesetzesauslegung möglich; EEG 2017 beantwortet die Frage auch nicht! 9

10 101 Abs. 1 S. 2 EEG 2014 u. EEG 2017: Höchstbemessungsleistung im Sinne von Satz 1 ist die höchste Bemessungsleistung der Anlage in einem Kalenderjahr seit dem Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme und vor dem 1. Januar Nr. 4 EEG 2014, 3 Nr. 6 EEG 2017: Bemessungsleistung : Es kommt auf die jeweils im Kalenderjahr erzeugten Kilowattstunden bzw. die entsprechende Umrechnung in Kilowatt (kwh geteilt durch die Jahresstunden) an (vereinfacht). Höchstbemessungsleistung knüpft an den Anlagenbegriff an BGH Urteil vom Az.: VIII ZR 262/12: weiter Anlagenbegriff 10

11 BHKW kw + BHKW kw Fermenter BGH: Eine Anlage mit 600 kw und Höchstbemessungsleistung von 570 kw (95% von 600 kw) Ausnahme: Satelliten-BHKW = eigenständige Anlage keine (unmittelbare) räumliche Nähe 11

12 3. Auswirkungen auf Bestandsanlagen Ausgangsfall: BHKW 1 von 300 kw + BHKW 2 von 300 kw BHKW 1 wird an anderen Biogasanlagenbetreiber, welcher ein BHKW mit 200 kw betreibt, veräußert. Variante 1: Höchstbemessungsleistung hängt an der Gesamtanlage Wortlaut ( 101 EEG 2017) Variante 2: Höchstbemessungsleistung hängt an der stromerzeugenden Einheit (BHKW) Anlagenbegriff knüpft entscheidend an der Verstromungseinheit an und praktische Lösungen 12

13 Variante 1: Höchstbemessungsleistung bleibt am ursprünglichen Standort bei 570 kw und am anderen Standort beträgt die Höchstbemessungsleistung weiterhin 190 kw. Variante 2: Höchstbemessungsleistung am ursprünglichen Standort beträgt nur noch 285 kw (BHKW 2 ) und BHKW 1 nimmt Höchstbemessungsleistung von 285 kw an den anderen Standort mit. Variante 2 überzeugt und widerspricht auch nicht dem Sinn und Zweck der Höchstbemessungsleistung, da der Gesetzgeber nur die nachträgliche Erhöhung der Stromerzeugung von Biogasanlagen mengenmäßig beschränken wollte! Juristisch aber umstritten und nicht abschließend geklärt!!! 13

14 Fall 2: BHKW 1 von 300 kw + BHKW 2 von 300 kw Neues BHKW 3 mit 200 kw wird zur flexiblen Einspeisung hinzugebaut. Variante 1: BHKW 3 erhält einen Teil der Höchstbemessungsleistung 800 kw insgesamt die beiden 300 kw-bhkw hätten 214 kw HL und das 200 kw hätte 142 kw HL Variante 2: Bei nachträglichem Hinzubau eines neuen BHKW ohne HL haftet diesem auch keine Höchstbemessungsleistung an. 14

15 21 Abs. 3 EEG 2009, 3 Nr. 5 S. 2 EEG 2012, 5 Nr. 21 S. 2 EEG 2014, 3 Nr. 30 EEG 2017 Der Austausch eines Generators oder sonstiger baulicher Teile führt nicht zu einer Änderung des Zeitpunkts der Inbetriebnahme. wird an Stelle des alten BHKW ein neues BHKW eingebaut, bleibt es beim bisherigen Inbetriebnahmejahr und beim bisherigen Vergütungsanspruch (überwiegende Auffassung)! 15

16 Fall 3: BHKW 1 von 300 kw + BHKW 2 von 300 kw BHKW 1 mit 300 kw wird veräußert und durch ein neues BHKW mit 400 kw ersetzt ( 5 Nr. 21 EEG 2014, 3 Nr. 30 EEG 2017 analog Austausch des Generators). Variante 1: Variante 2: Variante 3: Das neue 400 kw-bhkw erhält das IB-Datum des BHKW 1 aber nicht dessen HL von 285 kw mangels HL keine bzw. geminderte Vergütung. Das neue 400 kw-bhkw erhält das IB-Datum des BHKW 1 und die HL des BHKW 1 mit HL 285 kw Das BHKW 1 behält sein IB-Datum und seine HL. Das neue 400 kw-bhkw erhält das IB-Datum und die HL des BHKW 1 mit HL 285 kw. Das BHKW 1 behält sein IB-Datum, verliert aber seine HL. Juristisch umstritten und nicht abschließend geklärt!!! 16

17 Fall 4: Satelliten-BHKW Biogasanlage Dorf (Wärmeabnehmer) Rohbiogasleitung 2. BHKW 1. BHKW über mehrere hundert Meter, Trimburgstr. 2, München, 17

18 BHKW 1 mit IB 2009 von 300 kw + BHKW 2 mit IB 2011 von 300 kw BHKW 1 mit 300 kw wird als Satelliten-BHKW versetzt. Aufgrund von 19 Abs. 1 EEG 2009 möglich, da er nicht über Satz 2 verfügt: wenn sie Strom aus Biogas mit Ausnahme von Biomethan erzeugen und das Biogas aus derselben Biogaserzeugungsanlage stammt. Variante 1: Höchstbemessungsleistung bleibt am ursprünglichen Standort bei 570 kw und am anderen Standort beträgt die Höchstbemessungsleistung 0 kw. Variante 2: Höchstbemessungsleistung am ursprünglichen Standort beträgt nur noch 285 kw (BHKW 2 ) und BHKW 1 nimmt Höchstbemessungsleistung von 285 kw an den Satelliten-Standort mit. 18

19 I. Überblick EEG 2017 II. Höchstbemessungsleistung III. Ausschreibungsverfahren IV. Formaldehydbonus 19

20 III. Ausschreibungsverfahren Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen 28 Ausschreibungsvolumen 29 Bekanntmachung 30 Anforderungen an Gebote 30a Ausschreibungsverfahren 31 Sicherheiten 32 Zuschlagsverfahren 33 Ausschluss von Geboten 34 Ausschluss von Bietern 35 Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert 35a Entwertung von Zuschlägen Ausschreibungen für Biomasseanlagen 39 Gebote für Biomasseanlagen 39a Sicherheiten für Biomasseanlagen 39b Höchstwert für Biomasseanlagen 39c Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen 39d Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen 39e Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen 39f Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen 39g Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen 39h Besondere Zahlungsbestimmungen für Biomasseanlagen 20

21 Ausschreibungsverfahren Zuschlagsverfahren Anspruchsverfahren Ausschreibungsverfahren = Anschlussförderung = Perspektive Aber auch hoher Aufwand, wirtschaftliches Risiko, Kosten, Strafen bei Nichtleistung sowie Sicherheitsleistungen schrecken ab, Abhängigkeit von Pacht- und Agrarmarkt (Substratpreise etc.), fehlende Planungssicherzeit, da Zuschlag nicht garantiert ist etc. 21

22 Ausnahmen vom Ausschreibungsverfahren - Bestandsanlagen - Güllekleinanlagen - Neuanlagen unter 150 kw - Übergangsanlagen (IB vor dem bei Genehmigung vor dem ) 22

23 Grundzüge eines Ausschreibungsverfahrens Gebotstermin Zuschlag Bekanntmachung der Ausschreibung durch BNetzA: Einreichung von Geboten Prüfung der Gebote Realisierungsfrist Vergütung des Stroms gemäß Zuschlagswert Bekanntmachung der Ausschreibung - Gebotstermin - Ausschreibungsvolumen - Höchstwert Schriftliches Gebot Insbesondere: - Gebotsmenge - Gebotswert - Standort - Kontaktdaten des Betreibers Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen - BImSchG- Genehmigung - Baugenehmigung etc. Das jeweilige Ausschreibungsvolumen wird beginnend mit dem Gebot mit dem niedrigsten Gebotspreis aufsteigend aufgefüllt bis das Volumen voll ist (Zuschlagsgrenze). Zuschlag erlischt, wenn die Neuanlage nicht innerhalb von 24 Monaten ab Zuschlag realisiert wird Pönale bereits ab 18 Monaten. Bei Bestandsanlagen muss Anlagenbetreiber den Umstellungszeitpunkt mitteilten: nicht vor dem 13. und nicht nach dem 36. Kalendermonat. Ggf. Stellung einer Zweitsicherheit für Realisierung Stellung einer Sicherheit EUR 60 pro kw 23

24 Der Ausbaupfad wurde auf einen geförderten Ausbau in den nächsten drei Jahren von jeweils 150 MW, in den darauffolgenden drei Jahren von jeweils 200 MW festgelegt. Höchstwert Neuanlagen für Gebote für 2017: 14,88 ct/kwh; ab 2018: jährliche Degression von 1%. Höchstwert Bestandsanlagen für Gebote für 2017: 16,90 ct/kwh; ab 2018: jährliche Degression von 1% maximal aber Durchschnitt der letzten 3 Jahre! Neuanlagen: Vergütung für 20 Jahre Bestandsanlagen: Vergütung für 10 Jahre ohne weitere Verlängerung. Die Anlage gilt spätestens ab dem 37. Kalendermonat nach Zuschlag als neu in Betrieb genommen. Sämtliche Regelungen des EEG 2017 sind ab dem Stichtag einzuhalten. Teilnahme erst möglich, wenn Restförderdauer höchstens acht Jahre beträgt Zahlungsanspruch nur, wenn Mais- oder Getreidekorndeckel von maximal 50% (ab %, ab %) beachtet wird (Umweltgutachter). Flexzuschlag anstatt Flexprämie (1350 MW-Deckel): EUR 40/kW installierter Leistung für gesamte Förderdauer (bei Neuanlagen 20 Jahre; bei Bestandsanlagen 10 Jahre) doppelte Überbauung. 24

25 I. Überblick EEG 2017 II. Höchstbemessungsleistung III. Ausschreibungsverfahren IV. Formaldehydbonus 25

26 IV. Formaldehydbonus BGH Urteil vom VIII ZR 255/

27 BGH-Entscheidung Leitsatz: Ein Anspruch auf den in 27 Abs. 5 EEG 2009 geregelten Formaldehydbonus für den in einer Biomasseanlage aus Biogas erzeugten Strom entsteht nur, wenn die Anlage bereits bei ihrer Inbetriebnahme immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftig ist. Eine erst nachträglich eintretende Genehmigungsbedürftigkeit bringt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung. unklarer Leitsatz Rückforderungen durch Netzbetreiber (Verzicht auf die Einrede der Verjährung) 27

28 Sachverhalt: In dem Urteil ging es um eine Anlage, die als baurechtlich-genehmigte Anlage in Betrieb ging und nur durch die Änderung der 4. BImSchV im Jahr 2012 (Einführung eines neuen Grenzwertes: Produktionskapazität von 1,2 Millionen Normkubikmetern und mehr je Jahr Rohgas) BImSchG-genehmigungsbedürftig wurde. 28

29 Juristisch umstritten, ob Biogasanlagen, die zeitlich nach Inbetriebnahme aus anderen Gründen einer BImSchG bedurften, weiterhin bezugsberechtigt sind. Beispiele dazu sind: Anlagen mit Verbrennungsmotoren über 1 MW Feuerungswärmeleistung (Ziff. 1.4 der 4. BImSchV), Abfallanlagen mit als 10 t nicht gefährlichen Abfällen Durchsatzleistung täglich (Ziff. 8.6 der 4. BImSchV), bei Gärrestlagern über 6500 m³ Fassungsvermögen (Ziff bzw der 4. BImSchV) oder Nebenanlagen eines immmissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsbetriebes (Ziff. 7.1 der 4. BImSchV). Der genaue Zeitpunkt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung kann sich in diesen Fällen bis heute hinziehen. 29

30 BGH hat lediglich entschieden, dass Biogasanlagen mit IB keinen Formaldehydbonus gem. 27 Abs. 5 EEG 2009 erhalten, wenn sie allein wegen der neu vorn Gesetzgeber im Juni 2012 eingeführten Genehmigungsvoraussetzungen der 1,2 Mio. Nm³ Rohgasproduktion einer BImSchG Genehmigung bedürfen. Urteilsbegründung: Die Vergütungssätze samt Boni, die im Jahr der Inbetriebnahme gegolten haben, sollen für die gesamte Vergütungsdauer in unveränderter Höhe fortgelten und über den gesamten Vergütungszeitraum hinweg konstant bleiben (vgl. Rn. 31 des Urteils). Diese Konzeption des Vergütungsanspruchs soll von Rechtsänderungen, auch von solchen außerhalb des EEG, unberührt bleiben (vgl. Rn. 33 des Urteils) 30

31 Schlussfolgerung: Nur eine erst nachträglich vom Gesetzgeber neu eingeführte Genehmigungsbedürftigkeit lässt den Bonusanspruch nicht zur Entstehung gelangen ( umstritten ). Zufälliges Hineinrutschen in die BImSchG- Genehmigung 31

32 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!!!! 32

33 Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, Memmingen Tel.: Fax:

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Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Dr. Florian Neher LL.M. M.A. Rechtsanwalt Donaustr. 38, 87700 Memmingen Tel.: 08331 6402922 Fax: 08331 6402895 f.neher@kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de www.kanzlei-neher.de 1 Referent Dr. Florian

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