Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Physik im Lehramtsstudiengang an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen- Nürnberg Vom 30. März 009 Auf Grund von Art. 3 Abs. Satz, Art. 8 Abs., Art. 6 Abs. Satz des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erlässt die Universität Erlangen-Nürnberg folgende Studien- und Prüfungsordnung:. Allgemeines... Geltungsbereich... Fächerkombination... 3 Grundlagen- und Orientierungsprüfung... 4 Schriftliche Prüfung... Mündliche Prüfung, Seminarvorträge.... Lehramt an Gymnasien... 6 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums... 3. Lehramt an Realschulen... 3 7 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums... 3 4. Lehramt an Grund- und Hauptschulen... 4 8 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums... 4. Bachelorabschluss... 9 Bachelorabschluss... 6. Schluss- und Übergangsvorschriften... 0 In-Kraft-Treten.... Allgemeines Geltungsbereich Diese Fachstudien- und Prüfungsordnung ergänzt die Studien- und Prüfungsordnung für die prüfungen im Rahmen der Ersten Lehramtsprüfung an der Friedrich- Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg LAPO vom 3. Februar 009 für das Fach Physik. Fächerkombination Die Kombination mit dem Fach Mathematik wird in allen Lehramtsstudiengängen empfohlen. 3 Grundlagen- und Orientierungsprüfung () Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind im Fach Physik für das Lehramt an Gymnasien bis zum Ende des zweiten Semesters mindestens, ECTS-Punkte aus folgenden en zu erwerben: (a) mindestens eines der e Experimentalphysik LA (EPL-) und Experimentalphysik LA (EPL-); (b) Grundpraktikum LA (GPL-). () Zum Bestehen der Grundlagen- und Orientierungsprüfung sind im Fach Physik für das Lehramt an Realschulen (Unterrichtsfach) und an Grund- bzw. Hauptschulen (Unterrichtsfach) bis zum Ende des zweiten Semesters mindestens 7,
ECTS-Punkte aus einem der e Experimentalphysik LANV (EPNV-) und Experimentalphysik LANV (EPNV-) zu erwerben. 4 Schriftliche Prüfung () Haben sich zu einer Klausur weniger als zwanzig Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeldet, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Prüfenden oder des Prüfenden festlegen, dass an diesem Prüfungstermin die Prüfung ausschließlich mündlich stattfindet. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll spätestens drei Wochen nach Ablauf der Anmeldefrist bekannt geben werden. () Schriftliche Prüfungen dauern mindestens 60 und höchstens 80 Minuten. Spätestens eine Woche vor Vorlesungsbeginn jedes Semesters werden Art und Umfang der Prüfungen in einem öffentlich zugänglichen katalog veröffentlicht. Mündliche Prüfung, Seminarvorträge () Mündliche Prüfungen sind Einzelprüfungen und dauern mindestens 30 und höchstens 4 Minuten. () Seminarvorträge dauern ca. 30 Minuten. Es können bis zu drei Vorträge pro Seminar verlangt werden, in diesem Fall werden die Einzelnoten gemittelt. (3) 4 Abs. Satz gilt entsprechend.. Lehramt an Gymnasien 6 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Das Studium im Fach Physik ist in einen Pflichtbereich und einen Wahlpflichtbereich aufgeteilt. Im Wahlpflichtbereich erwerben die Studierenden Kenntnisse in einem physikalischen Themenkreis ihrer Wahl. 3 Wird Physik nicht in Kombination mit Mathematik studiert, können im Wahlpflichtbereich auch mathematische Grundkenntnisse erworben werden. 4 In diesem Fall können geeignete Mathematik-e im Umfang von maximal 0 ECTS-Punkten eingebracht werden. Im Bereich der Fachwissenschaft sind 9 ECTS-Punkte gemäß Abs. zu erwerben. () Für das Lehramt an Gymnasien werden folgende e im Bereich Fachwissenschaft angeboten: Fach Experimentalphysik LA (EPL-): Mechanik s. GP- Teil Grundpraktikum LA (GPL-), Teil P+Ü Experimentalphysik LA (EPL-): Wärmelehre und Elektrodynamik Grundpraktikum (GPL-), Teil P+V 3 Experimentalphysik 3 LA (EPL-3): Optik und Quanteneffekte 3 Grundpraktikum LA (GPL-) 6P 4 Experimentalphysik 4 LA (EPL-4): Atom- und Molekülphysik V+Ü 4 Theoretische Physik LA (TPL-):
Mechanik Theoretische Physik LA (TPL-): Elektrodynamik Wahlpflicht LA (WPL-) V+ z.b. Geschichte der Physik Ü o. S 6 Experimentalphysik LA (EPL-): Kern- und Teilchenphysik V+Ü 6 Theoretische Physik 3 LA (TPL-3): Quantenmechanik 7 Experimentalphysik 6 LA (EPL-6): Festkörperphysik V+Ü 7 Theoretische Physik 4 LA (TPL-4): Statistische Physik 8 Physikalisches Experimentieren LA (PEL-) V+P 7, 9 Wahlpflicht LA (WPL-) V+ Ü o. S Summe Fachwissenschaft: 9 Von den en Theoretische Physik -4 LA sind nach Wahl der Studierenden mindestens zwei erfolgreich abzulegen; bis zu zwei dieser e können durch weitere e aus dem Wahlpflichtbereich ersetzt werden. (3) In der Fachdidaktik für das Lehramt an Gymnasien sind folgende e abzulegen: Fach 8 Einführung Fachdidaktik (DDP-): Vorlesung + grundlegende Experimentiertechnik V+P Hauptseminar* (DDP-): S+P Summe Fachdidaktik: 0 * Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an DDP- 3. Lehramt an Realschulen 7 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Im Bereich der Fachwissenschaft sind 60 ECTS-Punkte gemäß Abs. zu erwerben. () Für das Lehramt an Realschulen werden folgende e im Bereich Fachwissenschaft angeboten: Experimentalphysik LANV (EPNV-): Experimentalphysik LANV (EPNV-): Elektrodynamik, Wellen und Optik 3 Quantenphysik LANV (QPNV) V+Ü 3 Grundpraktikum LANV (GPNV-) P 7, 4 Struktur der Materie LANV (SMNV-) 3V+Ü 7, 4 Grundpraktikum LANV (GPNV-) P 7, Struktur der Materie LANV (SMNV-) 3V+Ü 7, Geschichte der Physik LANV (GDPNV) S 3
6 Wahlpflicht LANV (WPNV) (z.b. Energietechnik) V+Ü Summe Fachwissenschaft: 60 (3) Im Bereich Fachdidaktik sind folgende e abzulegen: 4 Einführungsvorlesung Didaktik LANV (DDPNV-) V 3 Hauptseminar* LANV (DDPNV-): S+Ü 6 VHB: Computereinsatz S+Ü 4 Summe Fachdidaktik: *Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an DDPNV- oder DDP- 4. Lehramt an Grund- und Hauptschulen 8 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums () Wird Physik als Unterrichtsfach für das Lehramt an Grund- bzw. Hauptschulen studiert, umfasst das Studium des Faches mindestens ECTS-Punkte, die auf e des Faches Physik entfallen. () Im Lehramt an Grund- und Hauptschulen werden in Physik als Unterrichtsfach folgende e angeboten: Experimentalphysik LANV (EPNV-): Experimentalphysik LANV (EPNV-): Elektrodynamik, Wellen und Optik 3 Quantenphysik LANV (QPNV) V+Ü 3 Grundpraktikum LANV (GPNV-): P 7, 4 Struktur der Materie LANV (SMNV-): 3V+Ü 7, 4 Grundpraktikum LANV (GPNV-) P 7, Struktur der Materie LANV (SMNV-) 3V+Ü 7, Geschichte der Physik LANV (GDPNV) S Summe Fachwissenschaft: (3) Im Bereich Fachdidaktik des Unterrichtsfachs im Lehramt an Grund- und Hauptschulen sind folgende e abzulegen: 4 Einführungsvorlesung Didaktik LANV (DDPNV-) V 3 Hauptseminar* LANV (DDPNV-): S+Ü 6 Nessilab (NSLP) S+Ü 4 Summe Fachdidaktik: *Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an DDPNV- oder DDP- 4
(4) Im Bereich Fachdidaktik der Fächergruppe im Lehramt an Grundschulen sind folgende e abzulegen: 3 Experimentalphysik LANVDG (EPNVDG-): 4V+Ü 8 4 Einführungsvorlesung Didaktik LANV (DDPNV-) V 3 Summe Fachdidaktik der Fächergruppe: () Im Bereich Fachdidaktiken der Fächergruppe im Lehramt an Hauptschulen sind folgende e abzulegen: Experimentalphysik LANV (EPNV-): 3 Grundpraktikum LANVDG (GPNVDG-) 3P 4, 4 Einführungsvorlesung Didaktik LANV (DDPNV-) V 3 Hauptseminar* LANV (DDPNV-): S+Ü Summe Fachdidaktik der Fächergruppe: 0 *Zulassungsvoraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an DDPNV- oder DDP-. Bachelorabschluss 9 Bachelorabschluss Für den Bachelorabschluss im Rahmen des Studiums für Lehramt an Gymnasien müssen im Bereich Fachwissenschaft zum Bestehen der Bachelorprüfung fachwissenschaftliche e im Umfang von insgesamt 70 ECTS-Punkten und e aus dem Bereich Fachdidaktik Physik im Umfang von ECTS-Punkten erworben werden. Genauer gilt: a) Im Pflichtbereich müssen mindestens folgende e erfolgreich abgeschlossen werden: die e Experimentalphysik -3 LA (EPL- bis EPL-3); mindestens zwei der drei e Experimentalphysik 4-6 LA (EPL-4 bis EPL-6); Grundpraktikum LA (GPL-) und Grundpraktikum LA (GPL-); mindestens zwei der e Theoretische Physik -4 LA (TPL- bis TPL-4); das Einführung Fachdidaktik (DDP-). b) Es sind e des Wahlpflichtbereichs im Umfang von mindestens ECTS- Punkten erfolgreich abzuschließen. Die für das physikalische Wahlfach zugelassenen e sind dem katalog zu entnehmen. 6. Schluss- und Übergangsvorschriften 0 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am. Oktober 007 in Kraft.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Universität Erlangen- Nürnberg vom 7. Oktober 007 und des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus mit Schreiben vom 9. Januar 009 Nr. III.8 - S 4067 - PRA307. Erlangen, den 30. März 009 In Vertretung Prof. Johanna Haberer Vizepräsidentin Die Satzung wurde am 30. März 009 in der Universität Erlangen-Nürnberg niedergelegt; die Niederlegung wurde am 30. März 009 durch Anschlag in der Universität Erlangen-Nürnberg bekannt gegeben. Tag der Bekanntmachung ist der 30. März 009. 6