FÖRDERRICHTLINIE FÜR SPORTVEREINE

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Transkript:

FÖRDERRICHTLINIE FÜR SPORTVEREINE des Kreissportbundes Saale/Schwarza e.v.

Inhalt 1. Allgemeine Grundsätze 3 2. Bereitstellung von Fördermitteln 3 3. Förderberechtigte, Fördervoraussetzungen 3 4. Antragstellung und Termine 4 5. Fördermöglichkeiten 4 6. Förderbereiche 4 6.1. Vereinsoffene Sportveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren sowie Behinderten 4 6.2. Talentförderung 4 6.3. Landes- und Deutsche Meisterschaften sowie internationale Sportveranstaltungen 5 6.4. Trainingslager 5 6.5. Vereinsjubiläen 5 7. Bewilligung 5 8. Verwendungsnachweis 6 9. Inkrafttreten 6 10. Notizen 7 Antrag auf Gewährung einer Zuwendung 8 Verwendungsnachweis 10 2

1. Allgemeine Grundsätze Mit dieser Förderrichtlinie bekennt sich der KSB Saale/Schwarza e.v. zur Förderung seiner Vereine und unterstreicht die Bedeutung des Sports im öffentlichen Leben. Die Förderung soll die Interessen und Fähigkeiten der Kinder, Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren in der jeweiligen Sportart unterstützen. Die in dieser Richtlinie aufgeführten Fördermöglichkeiten können nur im Rahmen der im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel gewährt werden. 2. Bereitstellung von Fördermitteln Der KSB Saale/Schwarza e.v. stellt hierzu in seinem Haushaltsplan Fördermittel zur Verfügung. Zuwendungen an die Sportvereine werden nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt. Zur Verfügung stehen Rücklaufgelder aus den Beiträgen der Sportvereine an den KSB Saale/Schwarza e.v. Nach Beschluss des jeweiligen Kreissporttages können die Beiträge der Sportvereine u.a. für die Unterstützung von Vereinsveranstaltungen mit dem Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit sowie Seniorenarbeit ausgereicht werden. Die Höhe der Fördersummen richtet sich nach den im Haushaltsplan des KSB Saale/Schwarza e.v. vorgesehenen Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Die Fördermittel sind zweckgebunden für die geförderte Maßnahme einzusetzen. 3. Förderberechtigte, Fördervoraussetzungen Die Fördermittel des KSB Saale/Schwarza e.v. werden Sportvereinen gewährt, die: ihren Sitz im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt haben, Mitglied im LSB Thüringen e.v. und KSB Saale/Schwarza e.v. sind, im Vereinsregister der zuständigen Amtsgerichte eingetragen sind, über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das zuständige Finanzamt verfügen, alle Verpflichtungen gegenüber dem LSB Thüringen e.v. und KSB Saale/Schwarza e.v. im laufenden Jahr erfüllt haben (Abgabe der Bestandserhebung und des Verwendungsnachweis der Sportförderung des LSB Thüringen e.v., Beitragszahlung an den LSB und KSB) und über eine angemessene Eigenfinanzierung verfügen. Berufssport und private Anbieter werden nicht gefördert. Zuschüsse werden nur gewährt wenn: die Gesamtfinanzierung gesichert und nachgewiesen ist, die Eigenleistungen des Antragstellers im angemessenen Verhältnis zu seiner Finanzkraft oder zu dem beantragten Zuschuss stehen, und alle weiteren Finanzierungsmöglichkeiten geprüft und ausgeschöpft wurden. Von einer Förderung ausgeschlossen sind in der Regel Unterkunfts- und Verpflegungskosten. Ausnahmen bedürfen einem gesonderten, formlosen Antrag und der Bestätigung des Vorstandes des KSB Saale/Schwarza e.v. 3

4. Antragstellung und Termine Anträge auf Förderung sind mittels des entsprechenden Formulars an den KSB Saale/Schwarza e.v. zu stellen. Die vollständig ausgefüllten Förderanträge sind zu folgenden Terminen in der Geschäftsstelle vorzulegen, mindestens aber 4 Wochen vor Veranstaltungsdatum: 15.Januar 15. Mai 15. September des laufenden Jahres. 5. Fördermöglichkeiten Im Rahmen der im Haushalt eingestellten Mittel können aus den Beiträgen der Vereine an den KSB Saale/Schwarza e.v. folgende Maßnahmen gefördert werden: 1. vereinsoffene Sportveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren sowie Behinderten, 2. Talentförderung, 3. Landes- und Deutsche Meisterschaften sowie internationale Sportveranstaltungen, 4. Trainingslager, 5. Vereinsjubiläen. Jeder Sportverein hat die Möglichkeit hierzu maximal 2 Anträge im Jahr zu stellen. Die Talentförderung kann mit einem weiteren Antrag im Jahr gefördert werden. 6. Förderbereiche 6.1. Vereinsoffene Sportveranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren sowie Behinderten Gefördert werden vereinsoffene Sportveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren sowie Behinderten mit maximal 300,00 pro Veranstaltung. Als Kosten anerkannt werden: - Schieds- und Kampfrichtergebühren - Medizinische Betreuung - Nutzungsentgelte (Mieten, Gebühren, Steuern, ) - Verbrauchs- und Organisationsmaterialien - Spiel- und Verbrauchsmaterialien für Kinder und Jugendliche - Fahrtkosten 6.2. Talentförderung Durch Ihren Fachverband anerkannte Nachwuchskader können Zuschüsse erhalten für Reiskosten, medizinische Untersuchungen und besondere Aufwendungen mit max. 100,00 pro D- und C- Kader im Kalenderjahr. Der entsprechende Nachweis ist mit Antragstellung dem KSB als Kopie vorzulegen. 4

6.3. Landes- und Deutsche Meisterschaften sowie internationale Sportveranstaltungen Gefördert werden: a) Die Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften sowie internationale Sportveranstaltungen mit bis zu 30,00 pro aktiven Teilnehmer und Veranstaltung. b) Die Ausrichtung von Landes- und Deutschen Meisterschaften sowie internationale Sportveranstaltungen mit maximal 250,00 pro Veranstaltung. Als Kosten anerkannt werden: - Schieds- und Kampfrichtergebühren - Medizinische Betreuung - Nutzungsentgelte (Mieten, Gebühren, Steuern, ) - Verbrauchs- und Organisationsmaterialien - Fahrtkosten 6.4. Trainingslager Gefördert werden Trainingslager, die u.a. auch zur Vorbereitung von Wettkämpfen dienen. Hierbei können aktive Teilnehmer mit maximal 3,00 /Tag gefördert werden. Die Dauer der Maßnahme muss mindestens 2 volle Kalendertage betragen, wobei An- und Abreisetag als ein Tag zählen. Die Höchstdauer der Förderung beträgt 5 Kalendertage. Gefördert werden Gruppen ab 7 Teilnehmern. Im Behindertensport und bei begründeten Ausnahmen kann hiervon abgewichen werden. 6.5. Vereinsjubiläen Der KSB Saale/Schwarza e.v. unterstützt Vereinsjubiläen auf Antrag des Sportvereins. 7. Bewilligung Für die Bewilligung ist der Vorstand des KSB Saale/Schwarza e.v. zuständig. Förderbeträge bis zu einer Höhe von 50,00 können vom Vereinsberater/ von der Vereinsberaterin eigenverantwortlich bestätigt werden. Zur Kenntnisnahme sind diese Anträge dem Vorstand des KSB Saale/Schwarza e.v. vorzulegen. Alle Fördermittel des KSB Saale/Schwarza e.v. sind zweckgebunden einzusetzen und dürfen nur für die im Bewilligungsbescheid angegebene Maßnahme verwendet werden. Der Empfänger von Fördermitteln ist verpflichtet, diese entsprechend der Maßnahmebeschreibung sparsam und wirtschaftlich zu verwenden. Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto des Antragstellers, die Auszahlung auf ein Privatkonto ist nicht zulässig. Die Doppelförderung durch den KSB Saale/Schwarza e.v. für ein und dieselbe Maßnahme ist nicht zulässig. 5

8. Verwendungsnachweis Der Fördermittelempfänger hat über die Verwendung von Fördermitteln Nachweis zu führen. Der Verwendungsnachweis ist 6 Wochen nach Veranstaltungsende, spätestens bis 10.12. des Kalenderjahres beim KSB Saale/Schwarza e.v. mit den Originalbelegen einzureichen. Nach Prüfung derselben erhält der Verein die Originalbelege zurück. Werden Zuschüsse nicht dem Zweck entsprechend verwendet, der Verwendungsnachweis nicht oder nicht fristgemäß vorgelegt und/oder die Bewilligungsbedingungen nicht eingehalten, ist die Fördersumme in voller Höhe zurückzuzahlen. 9. Inkrafttreten Die durch den Vorstand des KSB Saale/Schwarza e.v. am 22.02.2010 beschlossene Förderrichtlinie für Sportvereine tritt ab 01. März 2010 in Kraft. Andreas Grünschneder Vorsitzender Bad Blankenburg, den 22.02.2010 6

Notizen 7

Antragsteller (Anschrift): -------------------------------------------------------- Kreissportbund Saale/Schwarza e.v. Geschäftsstelle Wirbacher Strasse 10 ----- 07422 Bad Blankenburg. -------------------------------------------------------- Vereinsnummer: 27. Telefon/ Fax: Bankverbindung des Antragstellers: Kreditinstitut:. Bankleitzahl:. Kontonummer: A N T R A G auf Gewährung einer Zuwendung.. im Haushaltsjahr Auf der Grundlage der Förderrichtlinie für Sportvereine des KSB Saale/Schwarza e.v. beantragen wir zur Unterstützung Diese Zuwendung ist vorgesehen für: die Vorbereitung und Durchführung einer vereinsoffenen Sportveranstaltung mit Kindern/Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren sowie Behinderten Talentförderung Teilnahme oder Ausrichtung von Landes- und/ oder Deutschen Meisterschaften bzw. für eine Internationale Sportveranstaltung Trainingslager Vereinsjubiläen (Zutreffendes bitte ankreuzen!) Bezeichnung der Veranstaltung Datum/ Ort der Veranstaltung:.. zu erwartende Teilnehmer:..., davon Kinder/ Jugendl., Senioren einbezogene Kindergärten oder Schulen: Veranstaltungsprogramm bzw. Ausschreibung liegen bei: JA / NEIN 8

Vorläufiger Kostenplan (Ausgaben) Finanzierungsplan (Einnahmen) ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schiedsrichter - bzw. Kampfrichtergebühren. Teilnehmerbeiträge. Mediz. Betreuung.. Spenden/Sponsoring.. Nutzungsentgelte. Zuwendungen: - Kommune:. Betreuer/ Helfer/ Entschädigungen:. - Landkreis:. Sport-/Spielmaterialien, - Eigenmittel:. Ausleihgebühren:. - andere Einnahmen:. Fahrtkosten:. beantragte Zuwendungen: sonstige Kosten:. - vom Kreissportbund:. z.b. - von anderen:.. Ausgaben gesamt: Einnahmen gesamt:.. Nach Abschluss der Veranstaltung legen wir in Höhe der erhaltenen Zuwendungen Originalbelege (gehen nach Prüfung an den Verein zurück!), den Verwendungsnachweis und eine kurze Einschätzung (evtl. Protokolle, aktuelle Vereinsunterlagen, ) vor. Ort / Datum rechtsverbindliche Unterschrift/ Stempel 9

(Name und Anschrift des Vereins) 27.. (Vereinsnummer) Verwendungsnachweis über Zuschüsse im Haushaltsjahr Gemäß der Förderrichtlinie für Sportvereine des KSB Saale/Schwarza e.v. haben wir auf Grundlage unseres Antrages vom Für (Datum der Antragstellung) (Veranstaltung) Zuschüsse in Höhe von Euro erhalten. Hiermit versichern wir, dass: die zur Verfügung gestellten Mittel gemäß unserem Antrag verwendet wurden; die Originalbelege in der Höhe der Zuschüsse sowie ein Sachbericht beigefügt sind, die Originalbelege erhalten wir nach Prüfung zurück! die Finanzunterlagen der gesamten Veranstaltung im Sportverein vorliegen und jederzeit eingesehen werden können Sachbericht (evtl. zusätzliches Blatt verwenden):. Ort, Datum.. rechtsverbindliche Unterschrift/ Stempel Abgabe bis 6 Wochen nach der Veranstaltung, spätestens bis 10.12. des Kalenderjahres beim KSB Saale/Schwarza e.v. 10