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Transkript:

Wir machen Schifffahrt möglich. Merkblatt für Sportbootfahrer Nord-Ostsee-Kanal

Merkblatt für Sportbootfahrer 3 Sehr geehrte Sportbootfahrerin, sehr geehrter Sportbootfahrer! Sie wollen den Nord-Ostsee-Kanal (NOK) im engen Kontakt mit der Berufsschifffahrt möglichst problemlos und sicher befahren. Beachten Sie deshalb die hier aufgeführten besonders wichtigen Punkte. Auf dem NOK gelten die Bestimmungen der Seeschifffahrtsstraßen- Ordnung mit den dazugehörigen Bekanntmachungen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Kiel. Sportfahrzeuge (nicht gewerblich betriebene Fahrzeuge, die ausschließlich Sport- und Vergnügungszwecken dienen) dürfen den NOK und dessen Zufahrten zur Durchfahrt und ohne Lotsen nur während der Tagfahrzeiten und nicht bei verminderter Sicht benutzen. Sportfahrzeuge müssen ihre Kanalfahrt so einrichten, dass sie vor Ablauf der Tagfahrzeit eine für Sportfahrzeuge bestimmte Liegestelle erreichen können. Dies gilt nicht für das Aufsuchen der zugelassenen Liegestellen im Schleusenvorhafen Kiel-Holtenau und im Binnenhafen Brunsbüttel sowie das beim Schleusenmeister angemeldete Ausschleusen zur Elbe. Die entsprechenden UKW-Kanäle sind abzuhören. Auf Funkdisziplin ist zu achten. UKW-Kanal 13 (Ruf Kiel-Kanal I) Schleusenbereich Brunsbüttel UKW-Kanal 2 (Ruf Kiel-Kanal II ) Strecke Brunsbüttel - Breiholz UKW-Kanal 3 (Ruf Kiel-Kanal III) Strecke Breiholz - Kiel-Holtenau UKW-Kanal 12 (Ruf Kiel-Kanal IV) Schleusenbereich Kiel-Holtenau

4 Nord-Ostsee-Kanal Verhalten in den Schleusenvorhäfen und Schleusen Beim Vorbeifahren an festgemachten Fahrzeugen ist auf Schraubenstrom zu achten. Im Schleusenbereich ist das Rauchen und offenes Licht verboten! Achten Sie auch auf Durchsagen über Lautsprecher! Rechtsfahrgebot Im NOK muss soweit wie möglich rechts gefahren werden. In bestimmten Strecken ist der Mindestabstand vom Ufer durch Sichtzeichen angegeben. Aufgrund der schräg verlaufenden Böschungen ist der angegebene Mindestabstand zum Ufer unbedingt einzuhalten! Höchstgeschwindigkeit Die Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h über Grund darf nicht überschritten werden. Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb dürfen zusätzlich Segel setzen. Sie müssen dann im Vorschiff einen schwarzen Kegel - Spitze unten - führen. Wasserskilaufen, Wassermotorradfahren und Segelsurfen ist auf dem Nord-Ostsee-Kanal verboten. Ein motorbetriebenes Sportfahrzeug darf nur ein Sportfahrzeug schleppen, wobei das geschleppte Sportfahrzeug nur eine Länge von weniger als 15 Metern haben darf. Die Mindestgeschwindigkeit des Schleppverbandes muss 9 Kilometer (4,9 Seemeilen) in der Stunde betragen. Verhalten bei Nebel Bei plötzlich auftretender verminderter Sicht dürfen Sportfahrzeuge an geeigneter Stelle auf der Kanalstrecke festmachen, wenn die Sicherheit des Verkehrs durch die Weiterfahrt bis zur nächsten Weiche gefährdet wird. In den Weichen ist hinter den Dalben an den Festmacherringen der Dalben festzumachen. Fährstellen und Berufsschifffahrt Besondere Aufmerksamkeit beim Passieren von Fährstellen (Querstömung) und beim Vorbeifahren von Schiffen wegen der Sogwirkung! Segeln auf dem NOK Das Segeln ist auf dem Nord-Ostsee-Kanal verboten. Dies gilt nicht: im Schleusenvorhafen vor den Alten Schleusen in Kiel-Holtenau außerhalb des Fahrwassers auf dem Borgstedter See, dem Audorfer See und dem Flemhuder See.

eplan 3 Rendsburg 4 5 6 6 Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 7 Elbe Brunsbüttel 1 2 7 Kiel N Holtenau 8 Kieler Förde Für Sportfahrzeuge gelten nur nachstehende Liegestellen: 1 Liegestelle für Sportfahrzeuge Brunsbüttel (Nordseite km 1,8 hinter dem Leitwerk) 2 Liegestelle in der Wendestelle der Weiche Dückerswisch- Nordseite (km 20,7) max. Tiefgang 2,40 m 3 Liegestelle vor der Gieselau-Schleuse (Einfahrt km 40,5) max. Tiefgang 2,40 m 4 Liegestellen im Obereidersee mit Enge (Einfahrt bei km 66) 5 Liegestelle im Borgstedter See (Einfahrt bei km 67,5) 6 Liegestellen im Borgstedter See (Einfahrt bei km 70) 7 Sportboot-Reede im Flemhuder See (Einfahrt bei km 85,4) 8 Yachthafen Kiel-Holtenau (km 98,5) östlich der Schleuse Hinweis zu 2, 3 und 7: Benutzung nur für eine Nacht Länge über alles Gieselaukanal 65,00 m 35,00 m größte Breite 9,00 m 7,50 m Tiefgang 2,40 m Mittelstrecke Borgstedter See Höhe 22,50 m über dem Wasserspiegel Achterwehrer Schifffahrtskanal (Schleuse Strohbrück gesperrt) Wartestelle für Sportfahrzeuge Liegestelle für Sportfahrzeuge Zufahrtssignale Zufahrtssignale

8 Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 9 Lichtsignale Einfahren in die Zufahrten zum NOK, in die Schleusenvorhäfen und Schleusen Signal Bedeutung Wo sichtbar? Tagfahrzeiten MEZ während der MESZ: jeweils +1 Stunde 01.01. bis 15.01. 07.30-17.00 Uhr 16.01. bis 31.01. 07.30-17.30 Uhr 01.02. bis 15.02. 07.00-18.00 Uhr Ein unterbrochenes weißes Licht Ein unterbrochenes weißes Licht Einfahrt frei für die Zufahrt Einfahrt frei für die Schleusenvorhäfen und Schleusen An den Signalmasten auf den Schleusen-inseln, bzw. in Brunsbüttel Mole 4 An den Signalmasten auf der Mittelmauer der Schleuse 16.02. bis 28./29.02. 06.30-18.30 Uhr 01.03. bis 15.03. 05.30-19.00 Uhr 16.03. bis 31.03. 05.00-19.30 Uhr 01.04. bis 15.04. 04.30-20.00 Uhr 16.04. bis 30.04. 04.00-20.30 Uhr Warteraum: Brunsbüttel - östlich der Zufahrtsgrenze Kiel-Holtenau - nördlich der Zufahrtsgrenze Durchfahren der Weichengebiete des NOK Signal Bedeutung Wo sichtbar? 01.05. bis 15.05. 03.30-21.00 Uhr 16.05. bis 31.05. 03.00-21.30 Uhr 01.06. bis 30.06. 02.30-22.00 Uhr 01.07. bis 15.07. 02.30-22.00 Uhr Ein rotes Funkellicht Einfahren in das Weichengebiet verboten An den Weicheneinfahrtssignalmasten 16.07. bis 31.07. 03.00-21.30 Uhr 01.08. bis 15.08. 03.30-21.00 Uhr Drei unterbrochene rote Lichter übereinander Ausfahrt aus den Weichen verboten für alle Fahrzeuge An den Weichensignalmasten 16.08. bis 31.08. 04.00-20.30 Uhr 01.09. bis 15.09. 04.30-20.00 Uhr Zwei weiße Gleichtaktlichter Ausfahrt aus den Weichen verboten für Fahrzeuge der Verkehrsgruppen 1 und 2 unter 15 km/h Am in Fahrtrichtung letzten Weichensignalmast 16.09. bis 30.09. 05.00-19.30 Uhr 01.10. bis 15.10. 05.30-19.00 Uhr 16.10. bis 31.10. 06.00-18.30 Uhr Zwei feste rote Lichter nebeneinander Weiterfahrt im Binnenhafen Brunsbüttel verboten für alle Fahrzeuge An den Signalmasten des an der Nordseite liegenden Ölhafens 01.11. bis 15.11. 06.30-17.30 Uhr 16.11. bis 30.11. 07.00-17.00 Uhr 01.12. bis 31.12. 07.30-17.00 Uhr

10 Nord-Ostsee-Kanal Merkblatt für Sportbootfahrer 11 Kanalgebühren Weitere Informationen Für das Befahren des NOK sind gemäß Verordnung über die Befahrungsabgaben auf dem Nord-Ostsee-Kanal Sportbootabgaben zu entrichten. Ein Aufsteigen der Schleusenmauern über die in den Schleusenkammern Brunsbüttel und Kiel-Holtenau fest angebrachten Steigeleitern ist nur für Notfall- und Rettungszwecke erlaubt. Sie können die Befahrungsabgabe nicht in den Schleusenkammern entrichten! Ein Internet-Bezahlportal wird derzeit vorbereitet. Mit der Freischaltung des Inkassosystems per Internet wird das Zahlen der Gebühren für die Sportbootfahrer im NOK noch einfacher und moderner. Ein konkreter Termin für die Freischaltung kann derzeit noch nicht genannt werden. Wir haben bis dahin für Sie diese Bezahlmöglichkeiten eingerichtet: In Kiel: zwei Kassenautomaten (auf der Fördeseite an der Sportbootliegestelle westlich des Tiessenkais und im NOK vor der Kieler Schleuse auf der Kanal-Nordseite, an der Schwimmsteganlage) und beim Hafenaufseher am Tiessenkai An der Gieselau Schleuse: beim Schleusenmeister Sporadisch in Brunsbüttel: beim Kontrolleur an der NOK-Sportbootliegestelle (nur wenn vor Ort) Sportboote über 20 m Länge müssen während der Kanalpassage einen AIS-Transponder der Klasse A oder B betreiben. Bei Bedarf können AIS-Transponder in den Eingangsschleusen für die Kanalpassage gemietet werden. Sportfahrzeuge mit einem Tiefgang über 3,1 m sind grundsätzlich lotspflichtig. Mehrrumpfboote zu Sportzwecken sind bis zu einer Gesamtbreite von 12,0 m sowie einer Gesamtlänge von 20,0 m von der Lotsannahmepflicht befreit. Das Anlegen und Festmachen von Sportbooten ist verboten : an Sperrwerken, Strombauwerken, Leitwerken, Pegeln, festen und schwimmenden Schifffahrtszeichen in Brunsbüttel im Alten Vorhafen, in Kiel-Holtenau an den Dalben, im NOK und dem Gieselaukanal an den Böschungen an den für Fahrzeuge der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes vorgesehenen Anlagen. Fahrzeuge dürfen hierüber auch nicht zu Wasser gelassen bzw. ausgesetzt werden. Bezahlstation Gieselau Schleuse Bezahlstation Kiel (Kassenautomaten u. Hafenaufseher Tiessenkai) Schleuse Kiel-Holtenau: Aufgrund der vorübergehenden Sperrung der Kleinen Schleuse aus baulichen Gründen, werden Sportboote ausschließlich mit der Berufsschifffahrt durch die Großen Kammern geschleust. Informationen erhalten Sie im Internet: www.wsa-kiel.wsv.de sporadische Bezahlmöglichkeit beim Kontrolleur in der Sportbootliegestelle Brunsbüttel x Neben den bekannten Kommunikationswegen wie UKW Kiel-Kanal 4 und die Schleusensignale können Sie jetzt auch über die Telefon-Nr. 0431-3603-152 den Kieler Schleusenmeister direkt erreichen.

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Kiel-Holtenau Schleuseninsel 2 24159 Kiel Telefon 0431 3603-0 Telefax 0431 3603-414 wsa-kiel-holtenau@wsv.bund.de www.wsa-kiel.wsv.de Stand: April 2018 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes kostenlos herausgegeben. Sie darf nicht zur Wahlwerbung verwendet werden.