Änderung Strahlenschutz-Verordnung => Aktueller Stand des Radonvollzugs
Inhalt Radon Wiederholung der wichtigsten Punkte Änderungen der Grenzwerte Änderungen Vollzug Kanton => Aktualisierte Sanierungsfristen Änderungen Vollzug Gemeinden Aktueller Stand Nächste Schritte Seite 2
Radon allgegenwärtig und radioaktiv Radon ist ein natürliches, radioaktives Gas, welches fast überall im Untergrund vorkommt. Radon verbreitet sich mit der Bodenluft in Gesteinsklüften, -spalten und -rissen und gelangt so an die Erdoberfläche Radon ist verantwortlich für etwa 40% der jährlichen Strahlenbelastung der Schweizer Bevölkerung Radon und seine Abbauprodukte sind radioaktiv und krebserregend Radon ist die nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs Jährlich sterben laut BAG in der Schweiz rund 200-300 Menschen aufgrund von Radon In Europa sind rund 9% der Lungenkrebserkrankungen auf Radon zurückzuführen (jährlich 20.000 Tote) R. Jakoby 23.03.2011 1
Radon - ein tückischer und strahlender Mitbewohner Radon gelangt als Gas in geringen und ungefährlichen Konzentrationen mit der Bodenluft in die Atmosphäre (Ø Schweiz ca. 10 Bq/m 3 im Freien) R. Jakoby 18.11.2010 Radon gelangt über undichte Stellen in der Gebäudehülle (Risse, unbefestigte Böden, Leitungsdurchführungen) in bewohnte Räume Bei ungünstigen Bedingungen Anreicherung zu gefährlichen Konzentrationen (bis > 10.000 Bq/m 3 ) Radonkonzentration in Innenräumen im Kanton Schwyz => Ø ca. 78 Bq/m 3 3
Änderung der Grenzwerte Bisher Grenzwert 1) : 1 000 Bq/m 3 Grenzwert für radonexponierte Arbeitsbereiche: 3 000 Bq/m 3 Ab 1. Januar 2018 Referenzwert 1) : 300 Bq/m 3 Schwellenwert für radonexponierte Arbeitsbereiche: 1 000 Bq/m 3 1) Für Räume, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, d.h. ab 15 Stunden pro Woche. Seite 5
Änderungen Vollzug Kanton Durchführung von Messungen in allen Schulen und Kindergärten Allenfalls Anordnung von Sanierungen Diese müssen innerhalb von drei Jahren durchgeführt werden Seite 6
Änderungen Vollzug Kanton Durchführung von Messungen in allen Schulen und Kindergärten Allenfalls Anordnung von Sanierungen Diese müssen innerhalb von drei Jahren durchgeführt werden Seite 7
Änderungen Vollzug Kanton Durchführung von Messungen in allen Schulen und Kindergärten Allenfalls Anordnung von Sanierungen Diese müssen bei >300 bis 600 Bq/m 3 innerhalb von 10 Jahren durchgeführt werden (bei > 30 Stunden Personenaufenthalt) Diese müssen bei >600 bis 1000 Bq/m 3 innerhalb von 3 Jahren durchgeführt werden (bei > 30 Stunden Personenaufenthalt) Seite 8
Änderungen Vollzug Gemeinde Hinweis im Baubewilligungsverfahren von Neu- und Umbauten Seite 9
Aktueller Stand In Kraftsetzung der neuen Strahlenschutz-Verordnung per 1. Januar 2018 Erwarten Wegleitung Bundesamt für Gesundheit mit folgenden Präzisierungen: Dringlichkeit einer Radonsanierung Priorisierung von Messungen Vorgehen zur Information im Baubewilligungsverfahren Informationsschreiben an Baubewilligungsbehörden mit Textbausteinen Information der Bevölkerung durch Medien, Amtsblatt und AfU-Homepage Messkonzept für Schulen und Kindergärten Einverständnis der betroffenen Schulen und Kindergärten Seite 10
Nächste Schritte Terminierung Messungen in Schulen und Kindergärten => Schreiben im September 2018 Durchführung der Messungen zwischen Okt 2018 und März 2019 (Heizperiode) Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich im Frühsommer 2019 Kommunikation der Ergebnisse, Anordnung der notwendigen Sanierungen voraussichtlich im Sommer 2019 Informationsschreiben an Baubewilligungsbehörden mit Textbausteinen, sobald die Vorgaben des BAG bekannt sind Information der Bevölkerung durch Medien, Amtsblatt und AfU-Homepage, sobald die Vorgaben des BAG bekannt sind Seite 11
Noch Fragen? VIELEN DANK FÜR IHR STRAHLENDES INTERESSE! Seite 12