VEREINSINFORMATION ZUSTIMMUNGS- ERKLÄRUNGEN IM SYSTEM

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Transkript:

VEREINSINFORMATION ZUSTIMMUNGS- ERKLÄRUNGEN IM SYSTEM

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNGEN IM ONLINE SYSTEM Neben den Umstellungen beim Login (Token-basierter Einstieg; Zweifaktorauthentifizierung für Verbandsfunktionäre etc.) gibt es im Systeme weitere Änderungen im Zuge der Anpassungen an die DSGVO. Für die Verwendung des Online-Systems müssen sowohl die System-Benutzer als auch der jeweilige Verein Einwilligungen, etwa zur Datenverarbeitung, erklären. Achtung: die Abgabe dieser Erklärungen sind rechtlich erforderlich! Ohne diese ist ab dem 26.5. kein Einstieg in das System möglich!

ZUSTIMMUNGSERKLÄRUNGEN IM ONLINE SYSTEM Bei der Umsetzung wurde darauf geachtet, dass die Erteilung (bzw. der Widerruf) dieser Erklärungen auf möglichst einfache Art und Weise erfolgen kann. Im Folgenden werden diese kurz näher erläutert und die Abläufe beispielhaft erläutert. Die Screenshots im Dokument dienen der Illustration und können dabei vom Echtsystem abweichen - sie sollen die Abläufe beispielhaft zeigen.

Welche Erklärungen für Benutzer gibt es?

ERKLÄRUNGEN IM ONLINE SYSTEM Im System gibt es folgende Arten der Erklärungen: Verschwiegenheitserklärungen: diese regeln die Verschwiegenheit bzgl. personenbezogener Daten, die aufgrund der Arbeiten im System zugänglich werden. Die Abgabe der Verschwiegenheitserklärung ist verpflichtend. Einwilligungserklärungen: mit diesen werden Einwilligungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt. Diese Erklärungen können sich je nach Funktion (Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Funktionär etc.) unterscheiden. Zudem gibt es hier verpflichtende und optionale Erklärungen: Verpflichtende Erklärungen müssen zur Ausübung einer Funktion erteilt werden. Ohne die Erteilung dieser ist ein Einstieg in das System nicht möglich. Optionale Erklärungen sind freiwillig. Sie betreffen etwa die Veröffentlichung der Emailadresse auf der Vereins-Homepage oder die Einwilligung in den Erhalt des fussballoesterreich-newsletters. Wird eine derartige optionale Erklärung nicht erteilt, so ist dennoch der Einstieg in das System möglich. Achtung: erteilte Erklärungen können vom Benutzer auch jederzeit widerrufen werden!

WIE FUNKTIONIERT DAS IM DETAIL?

AUTOM. PRÜFUNG DER EINWILLIGUNGEN BEIM EINSTIEG IN DAS SYSTEM Beim Einstieg in das System wird automatisch ermittelt, welche Funktionen der jeweilige Benutzer hat. Abhängig von diesen wird geprüft, welche Einwilligungserklärungen des Benutzers bereits vorliegen und welche noch offen sind. Offene Einwilligungserklärungen werden dem Benutzer in der Folge direkt beim Einstieg angezeigt. Verpflichtende Erklärungen sind dabei entsprechend markiert. Zudem wird angezeigt, bis wann die Erklärungen abzugeben sind. Der Benutzer kann nun Einwilligungen erteilen. Alle verpflichtenden Erklärungen müssen spätestens bis zum jeweiligen Stichtag abgegeben werden - ansonsten ist das Arbeiten im System nicht möglich. Anschließend wird der Benutzer auf eine Seite weitergeleitet, in der er die von ihm gespeicherten Daten bzgl. Email, Adresse, Telefonnummer prüfen und ggf. zur Veröffentlichung freigeben kann. Die Voreinstellungen werden dabei aus den bisherigen Einstellungen übernommen.

BEISPIEL EINSTIEG IN DAS SYSTEM

BEISPIEL EINSTIEG IN DAS SYSTEM Zustimmungserklärung, für Funktionäre, Trainer, Schiedsrichter Mitglieder und Spieler Hier wird die Zustimmung erteilt Die Erklärung ist verpflichtend

BEISPIEL EINSTIEG IN DAS SYSTEM Zustimmungserklärung, für fussballoesterreich- Newsletter - nicht verpflichtend Hier wird die Zustimmung erteilt

BEISPIEL EINSTIEG IN DAS SYSTEM - AM SEITENENDE Verschwiegenheitserklärung Hier wird die Zustimmung erteilt Diese Erklärung ist ebenfalls verpflichtend Hier werden die ausgewählten (nur diese!) Zustimmungen erteilt und der Einstieg in das System fortgesetzt Abmelden

AUTOM. PRÜFUNG DER EINWILLIGUNGEN BEIM EINSTIEG IN DAS SYSTEM Mit dem Klick auf (Ausgewählte) Zustimmungen erteilen und weiter wird der Einstieg fortgesetzt Dann werden - solange nicht alle verpflichtenden Erklärungen erteilt wurden - die Kontaktdaten der jeweiligen Person zur Prüfung angezeigt

BEISPIEL EINSTIEG IN DAS SYSTEM

BEISPIEL EINSTIEG IN DAS SYSTEM Soll der Geburtstag auf der Vereins-Hompage im Kalender angezeigt werden? Soll der Jahrgang auf den Portalen angezeigt werden? Soll das hinterlegte Profilfoto auf den Portalen angezeigt werden? Sollen die jeweiligen Kontaktdaten auf den Fußball- Portalen angezeigt werden? Änderungen bestätigen und weiter in das System

FRAGEN ZUR ERTEILUNG DER PERSÖNLICHEN ERKLÄRUNGEN Muss ich die Erklärungen bei jedem Einstieg erteilen? Nein - sind die jeweiligen Erklärungen erteilt, so wird bis zum Vorliegen neuer Erklärungen nicht erneut gefragt. Kann ich meine erteilten Erklärungen einsehen? Ja - im System kann jeder Benutzer seine persönlichen Erklärungen jederzeit einsehen. Das funktioniert derzeit über Fußball Online X und dann den Menüpunkt Erteilte Einwilligungen im Menü Fußball Online (siehe nächste Folie). Kann ich meine Erklärungen widerrufen? Ja - im System kann jeder Benutzer seine persönlichen Erklärungen jederzeit widerrufen. Das funktioniert derzeit über Fußball Online X und dann den Menüpunkt Einwilligungen widerrufen im Menü Fußball Online (siehe nächste Folie) Wozu die Erklärungen zur Veröffentlichung? Es werden nur die für den Spielbetrieb notwendigen personenbezogenen Daten automatisch auf den Portalen des ÖFB, der Landesverbände und der Vereine veröffentlicht. Darüber hinaus gehende Daten, wie etwa die Email-Adressen, werden nur dann auf diesen Systemen veröffentlich, wenn der Benutzer explizit einwilligt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht! (siehe die jeweiligen Erklärungen) Werden mit den Einwilligungen zur Veröffentlichung auch Daten an Dritte weitergegeben? Nein - die Veröffentlichungen werden nur auf den eigenen Fußballportalen vorgenommen - es werden dadurch keine Daten an Dritte weitergegeben. Warum wir die Seite zur Prüfung der Kontakte immer wieder angezeigt? Wird sie nicht - die Anzeige erfolgt lediglich so lange, bis alle verpflichtenden Erklärungen abgegeben wurden. Was passiert, wenn ich eine optionale Erklärung nicht abgebe? Kann ich dann noch im System arbeiten? Ja - das geht, die Erklärungen sind optional.

Ich habe vergessen, Erklärungen abzugeben. Kann ich noch ins System einsteigen? Ja - das ist weiterhin möglich! Beim Einstieg weist mich das System darauf hin, dass verpflichtende Erklärungen noch nicht abgegeben wurden. Diese werden angezeigt und die Einwilligungen können erteilt werden. Was passiert, wenn ich eine verpflichtende Erklärung nicht abgebe? Wenn eine erforderliche Erklärung wiederum nicht erteilt wird, wird der Einstieg abgebrochen. Ist mir dann der Einstieg in das System für immer verwehrt? Nein, der oben geschilderte Ablauf kann auch wiederholt werden.

Ich bin Schiedsrichter und darf aufgrund nicht abgegebener Erklärungen den Spielbericht nicht unterschreiben. Was kann ich tun? Es ist nichts verloren - der Schiedsrichter muss einfach die Einwilligungen erteilen, dann kann der Spielbericht normal unterschrieben werden. Ein Beispiel für den Fall, dass der Heimverein angemeldet ist: Der Benutzer des Heimvereins meldet sich ab Der Schiedsrichter steigt in das System ein Er gibt die verpflichtenden Erklärungen ab Er meldet sich ab, der Heimverein steigt erneut ein.

Ich bin Funktionär des Gastvereins und darf aufgrund nicht abgegebener Erklärungen den Spielbericht nicht unterschreiben. Was kann ich tun? Es ist nichts verloren - der Funktionär muss einfach die Einwilligungen erteilen, dann kann der Spielbericht normal unterschrieben werden. Ein Beispiel für den Fall, dass der Heimverein angemeldet ist: Der Benutzer des Heimvereins meldet sich ab Der Benutzer des Gastvereins steigt in das System ein Er gibt die verpflichtenden Erklärungen ab Er meldet sich ab, der Heimverein steigt erneut ein.

Was ist die Erklärung des Vereins?

ERKLÄRUNGEN DES VEREINS Die mit 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-Datenschutz-Grundverordnung betrifft auch jeden Verein in Bezug auf die entsprechenden datenschutzrechtliche Verpflichtungen. Daher ist es notwendig, dass für die praktische Abwicklung jeder Verein für das Netzwerk Fußballösterreich über einen Verantwortlichen verfügt, der im Netzwerk Fußballösterreich berechtigt ist, für den Verein Willenserklärungen im Bereich des Datenschutzes abzugeben. Wir haben daher im Netzwerk Österreich eine eigene Rolle mit der Bezeichnung Datenschutz- Zuständiger eingeführt. Datenschutz-Zuständige sind Personen des Vereins, die von den nach der Satzung vertretungsbefugten Organen bevollmächtigt wurden, im Netzwerk Fußballösterreich Willenserklärungen mit Wirkung für den Verein im Bereich des Datenschutzes abzugeben. Jeder Verein muss mindestens eine Person benennen, die diese Rolle übernimmt. Diese Personen müssen in der Folge im Namen des Vereins die entsprechende Einwilligung erteilen.

Wie geht das?

ERKLÄRUNGEN DES VEREINS Beim Einstieg in das System wird zuerst geprüft, ob es bereits Personen im Verein gibt, die die Rolle Datenschutz-Zuständiger zugeordnet haben. Ist das nicht der Fall, so wird das dem Benutzer angezeigt. Zudem wird ihm angezeigt, welche Personen in seinem Verein das Recht haben, einen solchen zu bestimmen. Der Benutzer sollte sich in der Folge an eine dieser Personen wenden, um zumindest einen Datenschutz-Zuständigen festzulegen. Sind bereits Personen der Rolle zugeordnet worden, so prüft das System, ob die entsprechende Erklärung bereits erteilt wurde. Ist das nicht der Fall, so wird dem Benutzer angezeigt, dass das nicht der Fall ist und welche Personen im Verein das entsprechende Recht haben. Ein Datenschutz-Zuständiger wird - wie die anderen Rollen/Funktionen - via Bearbeiten des jeweiligen Funktionärs festgelegt. Die folgenden Screenshots zeigen das schematisch

ERTEILEN DER ROLLE Datenschutz-Zuständiger

Einstieg in das System bei fehlendem Datenschutz- Zuständigem: Bisher wurde keiner Person im Verein diese Rolle zugewiesen - Anzeige, wer das vornehmen kann

Einstieg in das System bei fehlender Zustimmung, wenn bereits ein Datenschutz-Zuständiger festgelegt wurde; Anzeige, wer das die Zustimmung geben kann

FRAGEN ZUM DATENSCHUTZ-ZUSTÄNDIGEN Ist der Datenschutz-Zuständige der Datenschutzbeauftragte im Sinne der DSGVO? Nein. Der Datenschutz-Zuständige im Netzwerk Fußballösterreich ist nicht mit der Funktion des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO zu verwechseln. Der Datenschutz-Zuständige ist eine Person des Vereins, der für den Verein ausschließlich im Netzwerk Fußballösterreich Willenserklärungen wirksam abgeben darf, die datenschutzrelevante Themen betreffen. Wir benötigen im Netzwerk Fußballösterreich einen Ansprechpartner des Vereins zum Thema Datenschutz, der für den Verein im Netzwerk Fußballösterreich auch entsprechende Willenserklärungen wirksam abgeben kann. Anders ließe sich die Umsetzung der DSGVO im Netzwerk Fußballösterreich praktisch nicht umsetzen. Datenschutz-Zuständiger kann der Obmann oder ein sonstiger Funktionär bzw. Verantwortlicher des Vereins sein. Vom Datenschutz-Zuständigen zu unterscheiden ist ein allenfalls von einem Verein bestellter Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO, den die Pflichten aus der DSGVO treffen. Ein Datenschutzbeauftragter nach der DSGVO die Entscheidung einen Datenschutzbeauftragten im Sinne der DSGVO zu bestellen kann ein Verein nur für sich allein treffen hat mit der Namhaftmachung des Datenschutz-Zuständigen im Netzwerk Fußballösterreich nichts zu tun. Der Datenschutz-Zuständige eines Vereins im Netzwerk Fußballösterreich ist auch nicht automatisch Datenschutzbeauftragter im Sinne der DSGVO. Es handelt sich hierbei um zwei völlig unterschiedliche Funktionen!

FRAGEN ZUM DATENSCHUTZ-ZUSTÄNDIGEN Muss jeder Verein zumindest einen Datenschutz-Zuständigen angeben? Ja - das ist zwingend erforderlich! Wer kann einen Datenschutz-Zuständigen festlegen? Die jeweiligen Vereins-Administratoren. Kann ich in meinem Verein mehr als einen Datenschutz-Zuständigen nominieren? Ja - es können auch mehrere Personen für den Datenschutz im Verein zuständig sein. Was passiert, wenn mein Verein keinen Datenschutz-Zuständigen nominiert? Dann ist den Funktionären des Vereins der Einstieg in das System ab dem 25. Mai nicht mehr möglich.