53. Hohenloher Vergleichsfliegen 2018

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Transkript:

: 53. Hohenloher Vergleichsfliegen 2018 Das Hohenloher Vergleichsfliegen 2018 wird von dem Flugsportclub Odenwald Walldürn e.v. auf dem Verkehrslandeplatz Walldürn in der Zeit vom 05./06./10./11./12./13. Mai 2018 ausgetragen. Termine: 05.05.2018 9 00 Uhr Eröffnungsbriefing 05./06./10./11./12./13. Mai 10 00 Uhr Tägliches Briefing Wertungsflüge nach Tagesausschreibung Siegerehrung 13.05.2018 in Anschluss an den letzten Wertungstag Wettbewerbsleitung: Wettbewerbsleiter: Sportleiter: Jury: Florian Erbacher Wolfgang Lehnert wird im Eröffnungsbriefing bekannt gegeben TeilnahmeVoraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besitz von: gültigem Luftfahrerschein mit LuftfahrzeugSchlepp bzw. EigenstartBerechtigung, gültigem medizinischen Tauglichkeitszeugnis die Anerkennung der Wettbewerbsordnung, der Ausschreibung und der. Für das Segelflugzeug sind nachzuweisen: gültiger Zulassungsschein, Nachprüfschein, Haftpflichtversicherung für Wettbewerbsflüge, Genehmigungsurkunde der Luftfunkstelle (8,33 khz Funkgerät), Nachprüfschein und Packnachweis für den Fallschirm, Variometer mit akustischer Anzeige Flarm Bordbuch und Flugbuch sind mitzuführen und können auf Verlangen kontrolliert werden. Für Bodenfunkstellen muss bei Benutzung eine Genehmigung vorliegen. Vor Beginn des Eröffnungsbriefings wird eine Kontrolle der Dokumente durchgeführt. Mängel an den Unterlagen haben den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge. Die Dokumentenkontrolle erfolgt am 04.05.18 abends und am 05.05.18 morgens in der Werft am Flugplatz Walldürn. Jedes Flugzeug darf nur innerhalb der im Lufttüchtigkeitszeugnis angegebenen Grenzwerte geflogen werden. Besonders hingewiesen wird auf den Punkt 4.2 der SWO des DAeC wie folgt: Seite 1 von 8

Die Sorgfaltspflicht für die Verkehrssicherheit des Gerätes, für das Vorhandensein der gesetzlichen und vom Veranstalter geforderten Dokumente und für die Einhaltung der Klassenmerkmale liegt beim Teilnehmer." Sicherheit Die Vorgaben zur Sicherheit im Wettbewerbsflug gemäß SWO Punkt 9 sind obligatorisch Informationspflicht Die Anwesenheit beim Eröffnungsbriefing und bei allen Tagesbriefings ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Ein Teilnehmer, der aus objektiven Gründen verhindert ist, muss die Wettbewerbsleitung informieren und sich durch ein Mannschaftsmitglied vertreten lassen. Für die Teilnehmer besteht Informationspflicht. Klassendefinition und Fluggerät Gewertet wird in drei Klassen: Grundlage ist die gültige DAeC Indexliste. Einsteigerklasse: Startberechtigt sind ALLE Flugzeuge. Aufgaben sind für Wettbewerbseinsteiger angepasst. Gemischte Klasse: Segelflugzeuge gemäß SWO des DAeC bis Index 109 Wasserballast ist NICHT zugelassen Leistungsklasse: Startberechtigt sind ALLE Flugzeuge. Wettbewerbsraum und Karten Der Wettbewerbsraum wird durch die ICAOKarten Frankfurt Stuttgart Nürnberg München abgedeckt. Regelgrundlage Der Wettbewerb wird ausgetragen gemäß der Ausschreibung und den vorliegenden des FSCO Walldürn sowie der Wettbewerbsordnung für Segelflugmeisterschaften des DAeC aktuelle Ausgabe. Die Auflagen der Deutschen Flugsicherung in Verbindung mit der Wettbewerbsplanungskarte, die Auflagen der Genehmigungsbehörde und die für den Verkehrslandeplatz Walldürn bestehenden Regularien sowie die Bekanntmachungen des täglichen Briefings sind zu beachten. Ergänzend gelten alle Ausführungen des Code Sportif, Annex D (neueste Ausführung). Integrationsregeln Alle Segelflugzeuge und motorisierten Segelflugzeuge fliegen in den Grenzen ihrer amtlichen Verkehrszulassung, d. h. nach Flughandbuch und Betriebsanweisung. Dies gilt insbesondere für das maximale Abfluggewicht. Nach virtueller Außenlandung können die motorisierten Segelflugzeuge den Motor zum Heimflug verwenden. Ebenso ist der Rückschlepp der Segelflugzeuge von Flugplätzen mit Schleppmöglichkeit erlaubt. Flugzeuge Motorhilfe oder Rückschlepp müssen dies beim Zielüberflug melden und in der Landemeldung unbedingt angeben. Seite 2 von 8

Wettbewerbskennzeichen Während des Wettbewerbs werden alle Wettbewerbsflugzeuge durch ein Wettbewerbskennzeichen definiert. Wurde bei der Anmeldung kein Wettbewerbskennzeichen angegeben, oder besitzt das Wettbewerbsflugzeug kein Wettbewerbskennzeichen, werden die letzten beiden Stellen der Zulassungsnummer als Wettbewerbskennzeichen definiert. Regelwidrigkeiten Bei Verstößen gegen die WO kann die Wettbewerbsleitung angemessene Maßnahmen verfügen, z.b.: Strafpunkte für nicht ordnungsgemäße Umrundung der Wendepunkte Überfliegen der Ziellinie mit geringerer als vorgeschriebener Mindesthöhe, sofern keine Direktlandung folgt. Zu späte Abgabe der Flugdokumentation. Ausschluss bzw. Disqualifikation von einem oder mehreren Wertungstagen z.b. bei Einflug in Flugbeschränkungsgebiete, Gefährdung der Sicherheit des Luftverkehrs. Verweis bei Nichteinhaltung der Anweisungen der Wettbewerbs/Sportleitung. Beschwerde / Einspruch Die Verfahren und Regularien für Beschwerden und Einsprüche werden nach Wettbewerbsordnung, Punkt 10 abgehandelt. Funk Die Wettbewerbsleitung bestimmt eine Wettbewerbsfrequenz (Sicherheitsfrequenz). Auf dieser Sicherheitsfrequenz ist die Hörbereitschaft nach dem Ausklinken und bis zum Abflug und im Radius von 25 km um den Austragungsort zu sichern. Ein zugelassenes, eingetragenes Funkgerät im 8,33 khz Raster ist verpflichtend. Frequenzen Walldürn Info / Schleppfrequenz 130,010 MHz! Achtung Neu! Änderungen bzw. Erweiterungen bleiben vorbehalten. Flugregeln Für alle Wettbewerbsflüge gelten die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen. Wolkenflüge, auch mit Freigabe der DFS, sind verboten. Die im Briefing bekannt gegebenen Flughöhen und Gebietsbeschränkungen sind unbedingt einzuhalten. SWO: In der Thermik ist die Kreisrichtung zu fliegen, die das erste in diesem Aufwind befindliche Segelflugzeug innehatte. Fliegen mehrere Segelflugzeuge gleichzeitig in den Aufwind ein, so wird die Kreisrichtung durch das oberste Segelflugzeug bestimmt. Die gleiche Kreisrichtung wird auch dann verlangt, wenn ausreichender vertikaler Abstand zwischen zwei Segelflugzeugen besteht, da ansonsten weitere hinzukommende Segelflugzeuge keine eindeutige Kreisrichtung haben. Das Einordnen in den Kreisflug muss von seitlich außen erfolgen. Wenn mehrere Segelflugzeuge im gleichen thermischen Aufwind fliegen oder räumlich eng zusammen den gleichen Streckenabschnitt befliegen, ist Hörbereitschaft auf der Wettbewerbsflugfrequenz zu halten. Seite 3 von 8

Jedes Flugzeug muss mit einem Kollisionswarnsystem FLARM oder einem kompatiblen System ausgerüstet sein. Dies muss während des gesamten Fluges eingeschaltet und aktiv sein. Die FLARM ID ist bei der Dokumentenkontrolle zu melden. Sportregeln Die Beurkundung des Abfluges, der Wendepunkte und des Ziellinienüberfluges erfolgt mittels GNSS Flugrekorder laut SWO des DAeC. Systeme aller drei IGCzugelassenen Levels sind erlaubt (siehe FAI Sporting Code Section 3 Annex B). Motorisierte Segelflugzeuge benötigen Systeme mit der Möglichkeit zum Nachweis des Motorlaufes (i.d.r. ENLSignal). Die Teilnehmer bringen entsprechende Systeme zum Wettbewerb mit. Für die Funktion dieser Systeme und die ordnungsgemäße Aufzeichnung ist der Pilot verantwortlich. Mit der Teilnahme an dem Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die Flugdateien im Internet veröffentlicht werden. Als Backup ist nur ein zweiter GNSSFlugrekorder zugelassen. Fotodokumentation ist auch als Backup System nicht zugelassen. Das Aufzeichnungsintervall des Loggers muss auf 4 Sekunden eingestellt werden (man sollte aufpassen dass immer genügend Speicherplatz auf dem Logger zur Verfügung steht; betrifft insbesondere Volkslogger). Startaufstellung Der Aufbau der Startaufstellung ist in der Regel vor dem Briefing zu beginnen und bis spätestens zur Startbereitschaft abzuschließen. Die Zeit der Startbereitschaft wird in der Regel vor dem Briefing, spätestens aber während des Briefings bekannt gegeben. Die Reihenfolge der Startaufstellung wird durch Aushang bekannt gegeben. Die Wettbewerbsleitung kann zusätzlich zur Zeit der Startbereitschaft eine Grid Closing Time definieren. Teilnehmer, deren Flugzeuge sich zur Grid Closing Time noch nicht an der vorgesehenen Stelle befinden, können von der Teilnahme am Wettbewerbstag ausgeschlossen werden. Nach Startbereitschaft eintreffende Flugzeuge starten vom Ende der momentan im Start befindlichen Klasse. Zur Startbereitschaft müssen alle Fahrzeuge aus dem Grid entfernt sein. Behinderungen des Startbetriebs können mit Strafpunkten geahndet werden. Die Piloten sollen zum Startbetrieb Helferinnen und Helfer bereitzustellen. Bei der Startaufstellung bleibt aufgrund der Platzverhänltnisse vorbehalten, dass eine Klasse erst nach dem Start anderer Flugzeuge aufgestellt wird. Da unser Flugplatz recht schmal ist, werden wir ein entfernt gelegenes Feld zum Seilabwurf nutzen. Da es einige Zeit dauert, die Seile einzusammeln und zum Flugplatz zurückzubringen, werden viele Seile benötigt. Deshalb muss jeder Teilnehmer ein eigenes Schleppseil mitbringen. Die Seile müssen in leichter Bauart sein, um auch an Ultraleichtflugzeugen verwendet werden zu können. Start Reine Segelflugzeuge und Segelflugzeuge mit Heimkehrhilfen werden zu Wettbewerbsflügen im Flugzeugschlepp gestartet. Sie werden in den vorher festgelegten Ausklinkraum geschleppt und wenn nicht anders verkündet, in 600 m GND ausgeklinkt. Die Pilotinnen/Piloten haben zum Startbetrieb mindestens 1 Helferinnen/Helfer pro Flugzeug bereit zu stellen. Eigenstartfähige Segelflugzeuge dürfen in allen Klassen mit eigener Kraft starten, sofern der Motorlauf und die Höhe dokumentiert werden können. Die für Segelflugzeuge festgelegte Schlepphöhe darf im Kraftflug auch nicht vorübergehend überschritten werden. Der Verzicht auf Eigenstart muss rechtzeitig bekannt gegeben werden. Abflug Seite 4 von 8

Die Betriebsbereitschaft des Motors Nichtselbststartender muss vor dem Abflug ausreichend dokumentiert werden. Dies erfolgt in der Regel durch einen kurzen Probelauf des Motors nach dem Ausklinken ( ca. 1 Minute im Ausklinkraum unterhalb 600 m GND ). Ein Wiederstart des Motors vor dem Abflug ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Wettbewerbsleitung in der Platzrunde des Flugplatzes erlaubt. Wenn dieser Wiederstart bei kritischem Wetter zu einer Benachteiligung von reinen Segelflugzeugen führen könnte, kann die Wettbewerbsleitung eine Landung mit nachfolgendem Wiederstart verlangen. Die Abflugfreigabe erfolgt 15 Minuten nach dem Start des letzten regulär gestarteten Segelflugzeuges der jeweiligen Wettbewerbsklasse. Die Abflugfreigabe wird auf der Wettbewerbsfrequenz angekündigt. a.) letztes Flugzeug im Schlepp = 15 Minuten b.) 5 Minuten vor Freigabe c.) Die Freigabe wird durch Funk bekannt gegeben. Für alle Wettbewerbsklassen wird der jeweilige Abflugpunkt im täglichen Briefing bekannt gegeben. GNSS Abflugverfahren Der Überflug über die Abfluglinie wird durch das GNSS System dokumentiert. Hierbei ist eine 20 km breite Abfluglinie durch die Abflugkoordinaten senkrecht zur ersten Teilstrecke vorgesehen. Die jeweiligen Abflugpunkte werden im Briefing bekannt gegeben und Wetter und Aufgabenspezifisch festgelegt. Laut Wettbewerbsordnung sind beliebig viele Abflüge möglich. Als Abflugzeit zählt das letzte Kreuzen der Abfluglinie in Richtung auf den ersten Wendepunkt, sofern der Abflugzeitschluss noch nicht überschritten wurde. Nach Abflugzeitschluss gilt der Abflugzeitschluss als Abflugzeit, sofern der Abflug noch vor dem Abflugschluss registriert wurde. Die Abflugzeit muss nicht gemeldet werden (stiller Abflug). Erfolgt der Abflug außerhalb der Abfluglinie oder ist vor Abflugschluss kein überqueren der Abfluglinie registriert, ist der Abflug ungültig. Aufgabenarten Geflogen werden die Aufgaben in den drei Aufgabenarten: a) Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendepunkten (Racing) Der Teilnehmer muss die größte ihm mögliche Geschwindigkeit über eine durch festgelegte Wendepunkte definierte Strecke erzielen. b) Geschwindigkeitsaufgabe mit festgelegten Wendegebieten (Assigned Area Task AAT) Der Teilnehmer muss über einen durch festgelegte Wendegebiete definierten Streckenbereich die größte ihm mögliche Geschwindigkeit erzielen. Eine Mindestzeit wird vorgegeben. Details dazu finden sich in der SWO 6 GNSS Beurkundung Beim Primäreinsatz der GNSS Beurkundung gilt die exakte Umrundung der Koordinate; das Bodenmerkmal (definiert laut Code Sportif) dient hierbei als Bezug für die Koordinate. Seite 5 von 8

Die korrekte Umrundung des Wendepunktes erfolgt in 90 Sektor ( Fotosektor ), mit einem Radius von 10 km und dem 500m Zylinder um die Koordinate. Umrundungen außerhalb des Sektors werden als virtuelle Außenlandung gewertet, d.h., dass der dem Wendepunkt nächste Punkt als Außenlandepunkt angenommen wird. Bei Assigned Area Tasks wird der optimalste Punkt im vorgegebenen WendeGebiet berechnet und gewertet. Zielankunft Als Zielverfahren wird der Zielkreis eingesetzt. Der Zielkreis ist ein Kreis mit einem Radius von 4 km um den Mittelpunkt des Flugplatzes und einer Höhe von 650 m MSL (die FlugplatzBezugshöhe ist 400 m MSL). Radius und Höhe des Zielkreises können durch Ankündigung im Tagesbriefing geändert werden. Die Unterschreitung der Zielkreishöhe wird gemäß SWO bestraft mit zwei Strafpunkten pro Meter, maximal jedoch mit Strafpunkten in Höhe der Geschwindigkeitspunkte. Beim Unterschreiten der Zielkreishöhe um mehr als 100 Meter wird der Einflugpunkt als virtueller Außenlandepunkt gewertet und es werden keine Geschwindigkeitspunkte vergeben. Es zählt immer der erste Einflug in den Zielkreis. Eine Wiederholung des Einflugs zur Vermeidung von Strafpunkten ist nicht möglich. Nach dem Einflug in den Zielkreis muss der Pilot unverzüglich und möglichst geradlinig den Endanflug auf den Flugplatz beginnen und landen. Die Landung auf dem Zielflugplatz ist für den Erhalt von Geschwindigkeitspunkten nicht zwingend erforderlich. Im Endanflug verständigt die Pilotin/ der Pilot die Ziellinie auf der Wettbewerbs/Sicherheitsfrequenz spätestens 10 Minuten vor dem geplanten Überflug (z.b. Walldürn Whisky 2 in 10 Minuten ). Beim Einflug in den Zielkreis und in der Landephase ist verstärkte Luftraumbeobachtung und Rücksichtnahme erforderlich. Der Anflug auf den Zielkreis ist als kontinuierlicher Sinkflug durchzuführen. Beim Einfliegen in den Zielkreis ist starkes Hochziehen verboten. Überfahrt darf nur in einer flachen Steigflugbahn in Höhe umgesetzt werden. Unsicheres seitliches Überholen, Unterfliegen oder Überfliegen im Endanflug sowie absichtlich sehr tiefe Endanflüge werden als gefährliches Fliegen eingestuft und mit Strafpunkten geahndet. In der Regel sollte der Landeanflug je nach Ankunftsrichtung als Direktanflug oder direkter Queranflug (ohne Platzrunde) gestaltet werden. Bei zu großer Ankunftshöhe ist auch eine Platzrunde möglich dies sollte aber unbedingt über Funk angekündigt werden, und beim Eindrehen in den Queranflug und den Endanflug muss unbedingt auf die direkt anfliegenden Flugzeuge Rücksicht genommen werden. Den Anweisungen des Flugleiters ist Folge zu leisten. Zum Schutz parallel oder weiter hinten landender Flugzeuge muss das Ausrollen geradeaus erfolgen (kein seitliches Abrollen, außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Flugleiters). Solange die Landebahn frei ist, wird immer eine lange Landung bis zum Ende der Bahn gefordert, um genügend Seite 6 von 8

Platz für nachfolgende Flugzeuge zu lassen. Die Anfahrt zum Flugzeug mit einem Auto und das Zurückziehen muss soweit nicht anders genehmigt ebenfalls geradeaus in Richtung Platzende erfolgen. Unerlaubtes seitliches Abrollen von der Bahn und verschuldetes Blockieren der Bahn kann mit Strafpunkten geahndet werden. Flugmeldung Nach einer Landung am Ziel oder nach Rückkehr von einer Außenlandung ist die Teilnehmerin/ der Teilnehmer verpflichtet, ihre/seine komplette Flugdokumentation (ausgelesene Loggerdateien) per Email an die von der Wettbewerbsleitung bekannt gegebenen Adresse zu senden, oder auf einem Online Meldeportal hochzuladen. Die Abgabe der Unterlagen muss so schnell wie möglich erfolgen, bei Landungen am Zielflugplatz spätestens 30 Minuten nach der Landung. Verzögerungen durch Nachlässigkeit können nach SWO geahndet werden. Verfahren zur Durchgabe von Außenlandemeldungen Nach einer Außenlandung muss eine Landemeldung abgegeben werden. Diese soll von den Rückholern an die Wettbewerbsleitung weitergegeben werden. Dabei ist mit anzugeben, die Landezeit, welche Wendepunkte erreicht wurden, genauer Landeort. Wenn nicht anders möglich kann die Landemeldung auch direkt telefonisch bei der Wettbewerbsleitung abgegeben werden. Die Telefonnummern hierfür werden noch bekannt gegeben. Bei der Meldung des Landeortes gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Landung auf einem Flugplatz Hierbei genügt die Angabe des Landeflugplatzes und der Uhrzeit. 2. Landung auf einem Acker/Feld Die genaue Landemeldung wird über die Angabe der Koordinaten durchgegeben. Unterkunft und Verpflegung Für die Unterkunft und Verpflegung haben die Teilnehmer grundsätzlich selbst zu sorgen. Zelt, Wohnwagen und Wohnmobilstellplätze sowie Sanitäreinrichtungen sind auf dem Flugplatz vorhanden. Jeder Wohnwagen und Wohnmobilbesitzer muss das Schmutzwasser in Behältern auffangen und über die Kläranlage entsorgen. Für die Verpflegung ist im Fliegerstübchen gesorgt. Kosten/ Gebühren Flugzeugschlepp: Schlepps auf 600 m. werden mit ca. 45, berechnet Bekanntgabe des Preises im Eröffnungsbriefing Zeltplatz pauschal pro Zelt 30, Wohnwagen/mobil pauschal pro Fahrzeug 40; In den genannten Campinggebühren sind Strom und Wasserverbrauch enthalten. Haftung und Rechtsweg Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe der Meldung, dass er außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf alle Schadensansprüche gegenüber dem Veranstalter, dem Ausrichter sowie deren Organe und Erfüllungsgehilfen verzichtet. Dieser Verzicht gilt nicht so weit und in Höhe, als ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und begleicht. Seite 7 von 8

Die Teilnehmerin/der Teilnehmer erklärt ferner für sich und seine Mannschaft, dass er die Vorschriften der Ausschreibung und in allen Punkten anerkennt. Soweit die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit einem in fremden Eigentum stehenden Flugzeug fliegt, erklärt er sich mit der Haftungsbeschränkung für Ansprüche wegen eines Schadens an dem von ihm benutzten Flugzeug einverstanden. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gez. Wolfgang Lehnert, Florian Erbacher Walldürn 15. April 2018 Seite 8 von 8