Bezirkshauptmannschaft Schwaz Amtssigniert. SID2014051011284 Informationen unter: amtssignatur.tirol.gv.at Gewerbereferat Christoph Wurzer Telefon +43 5242 6931 5873 Fax +43 5242 6931 745805 bh.schwaz@tirol.gv.at DVR:0016055 I:\2014\0505ds02.docx Geschäftszahl Schwaz, Hotel Crystal KG, Fügen; Errichtung eines Schwimmteiches gewerberechtliches Betriebsanlagengenehmigungsverfahren gemäß 81 Abs. 1 GewO 1994 2.1-926/05(A)-15 05.05.2014 K U N D M A C H U N G Die Hotel Crystal KG, vertreten durch die TATANKA ZT GmbH hat mit Schreiben vom 09.04.2014, eingelangt am 24.04.2014, bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz um die Erteilung der gewerbebehördlichen Genehmigung für die Änderung der mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vom 23.09.1969, Zahl I-881/2, vom 07.11.1984, Zahl 1963/1a-83, vom 18.05.1983, Zahl 2863/d- 83, vom 28.10.1986, Zahl 2863/1j-86, vom 02.04.1998, Zahl 2863/1n-98, vom 25.05.2001, Zahl 2863/1x- 01, vom 03.12.2004, Zahl 2863/1t-04, und vom 16.05.2011, Zahl 2.1-926/05 genehmigten Betriebsanlage in 6263 Fügen, Hochfügenerstraße 63/1 auf Gp. 3265/2 KG Fügen angesucht. Beschreibung des Vorhabens: Neuanlage eines Kleinbadeteiches Künstlich angelegter, gegenüber dem Untergrund abgedichteter, mit technischen Einrichtungen, durch eine Wasserspende beschickter Teich mit einer Fläche von 130 m²., von welchem ein Teil des Gewässers zum Baden bestimmt ist, während ein anderer Teil der Regeneration des Wassers dient. Eine chemische Wasseraufbereitung im Sinne von Beckenbädern erfolgt nicht. Die Reinhaltung des Wassers erfolgt ausschließlich über ökosystemare Kreisläufe von Micro- und Macroorganismen des Gewässers, die durch technische Maßnahmen unterstützt werden. Normung : /L1126 Ausgabe 2010-01-01 Franz-Josef-Straße 25, 6130 Schwaz, ÖSTERREICH / AUSTRIA - http://www.tirol.gv.at/bh-schwaz Bitte Geschäftszahl immer anführen! ##4G4B3P3M3N3P3M3U3N3M3M3M3M3N3N##
- 2 - Norm 6235-6.7 Einbauten- sowie GhygV 7.(7)/ BGBL.II Nr.420/1998 BHygV Kennzahlen.: Gesamtfläche des Teiches 130 m² Gesamtwassermenge 180 m³ Schwimmfläche 87m² Aufbereitungsfläche/ Regeneration 43m² Verhältnis Aufbereitungsbereich zu Schwimmbereich 33% 2 Filterpumpen für KiesfilterUmwälzung in 24 h 100% Wassertiefen im Badesee von 0-1,8 Meter abfallend Bereitstellung von Füllwasser innerhalb 24 Stunden 10% ( 18m³) Befüllung des Teiches aus Trinkwasserversorgung Uferlänge gesamt 48 Meter Einstieglänge 2 Meter Nennbesucherzahl 18 Personen Einstiegstreppen in Badesee 100 cm breit 2 mit Handlauf Freiflächen und Nebenanlagen 500 m² Kleinkinderbereich nein Abfallsammelbehälter 2 Stück Duschplätze 1 Bauweise: Nach dem Aushub erfolgt eine Verdichtung aller Sohlen, darauf kommt eine Sandschicht, eine Fließauflage darüber. Das Becken und Regenerationsbecken wird aus Stahlbeton errichtet. Die Abdichtung erfolgt mit einer EPDM Kautschukfolie 1,5mm. Fa.firestone. Die Abgrenzung zwischen Schwimmbereich und Regenerationszone/Kiesfilter wird aus einer Stahlbetonwand hergestellt. An definierten Stellen werden Überlaufrinnen montiert, die Überwasser aufnehmen und über einen Fallschacht ins Kanalnetz transportieren. Einleitung von Füllwasser. Das eingeleitete Füllwasser) wird jeweils in den sogenannten Badebereich an der Oberfläche eingeleitet.( Fontaine keine Verbindung mit Teichwasser) In den klar definierten Regenerationszonen werden diverse anorganische/filter und Rieselschichten in unterschiedlichen Mächtigkeiten aufgebracht (bis zu 160cm) und mit relevanten / Röhrichtpflanzen Hydrophyten und Helophyten bepflanzt. Hydraulik Biologischer Filter In diese Regenerationszonen wird mittels Pumpen von der Oberfläche, Wasser unter die verschiedenen Filterschichten gepumpt und durchströmt den Regenerationsbereich von oben nach unten.
- 3 - Durch diese gezielte Durchströmung entstehen aerobe Zonen im gesamten Regenationsbereich zur ständigen Versorgung der Destruenten mit Sauerstoff und Einbindung von P. Die eingebauten Wasser + Sumpfpflanzen wurden in den Kiesfilter gepflanzt. Durch die eingebauten Pumpen wird das gesamte Teichwasser innerhalb 24 Stunden durch das System geführt. (theoretisch) Pumpleistung Durchströmungsgeschwindigkeit Wassergeschwindigkeit an Einläufen. Es werden 2 Pumpen Niedervolt in Kiesfilter platziert, - die Entnahme aus dem Teich erfolgt unter Kiesfilter. Kein Skimmer. Die Restentleerung erfolgt über Tauchpumpen. Zutrittsbereiche Der Zutritt zum Badesee erfolgt über 2 Einstiegstreppe aus Edelstahl, und beträgt in der Länge max.2 Laufmeter. Der gesamte Kleinbadeteich samt Nebenflächen ist mit einem festen Maschendrahtzaun eingegrenzt. Der Zutritt / Eingang ist mit absperrbaren Drehtüren gesichert. Der nebenstehende Wasserkörper dient als Nebenanlage/Beschönungsanlage die nicht dem Naturpool/ Schwimmteich zuzuordnen ist. In dieser Angelegenheit findet eine mündliche Verhandlung am Dienstag, den 20.05.2014 um ca. 12:45 Uhr in 6263 Fügen. Hochfügenerstraße 63 (Hotel Crystal). Bitte bringen Sie diese Verständigung sowie allenfalls im Verteiler neben Ihrem Namen angeführte weitere Unterlagen zur Verhandlung mit. Sie können selbst kommen oder einen Vertreter entsenden. Es steht Ihnen frei, gemeinsam mit Ihrem Vertreter zu erscheinen. Bevollmächtigter kann eine eigenberechtigte natürliche Person, eine juristische Person, eine Personengesellschaft des Handelsrechts oder eine eingetragene Erwerbsgesellschaft sein. Der Vertreter muss mit der Sachlage vertraut, voll handlungsfähig und (schriftlich) bevollmächtigt sein. Die Vollmacht hat auf Namen oder Firma zu lauten. Eine schriftliche Vollmacht ist nicht erforderlich, wenn Sie sich durch eine zur berufsmäßigen Parteienvertretung befugte Person (z.b. einen Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder) vertreten lassen oder wenn Sie sich durch Familienmitglieder, Haushaltsangehörige, Angestellte oder Funktionäre von Organisationen, die der Behörde bekannt sind, vertreten lassen und kein Zweifel an deren Vertretungsbefugnis besteht oder wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Vertreter kommen. Die für das Verfahren eingereichten Planunterlagen und technischen Beschreibungen bzw. sonstigen Behelfe liegen bis zum Tag vor der mündlichen Verhandlung bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz, Gewerbereferat, 2. Stock, Zimmer H212, während der Zeiten des Parteienverkehrs (Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr) und bei der Gemeinde Fügen zur Einsicht auf.
- 4 - Es wird darauf hingewiesen, dass die Verhandlung, abgesehen vom Anschlag in der Gemeinde Fügen auch durch Anschlag an der Amtstafel und an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen) der Bezirkshauptmannschaft Schwaz kundgemacht wurde. Gemäß 75 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 gelten als Nachbarn im Sinne der Gewerbeordnung alle Personen, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt oder deren Eigentum oder sonstige dingliche Rechte gefährdet werden können. Als Nachbarn gelten nicht Personen, die sich vorübergehend in der Nähe der Betriebsanlage aufhalten und nicht im Sinne des vorherigen Satzes dinglich berechtigt sind. Als Nachbarn gelten jedoch die Inhaber von Einrichtungen, in denen sich, wie etwa in Beherbergungsbetrieben, Krankenanstalten und Heimen, regelmäßig Personen vorübergehend aufhalten, hinsichtlich des Schutzes dieser Personen, und die Erhalter von Schulen hinsichtlich des Schutzes der Schüler, der Lehrer und der sonst in Schulen ständig beschäftigten Personen. Als Antragsteller ist zu beachten, dass die Verhandlung in Ihrer Abwesenheit durchgeführt oder auf Ihre Kosten vertagt werden kann, wenn Sie die Verhandlung versäumen bzw. Ihr Vertreter diese versäumt. Wenn Sie aus wichtigen Gründen (zb Krankheit, Gebrechlichkeit oder Urlaubsreise) nicht kommen können, teilen Sie dies sofort mit, damit allenfalls der Termin verschoben werden kann. Die sonstigen Parteien werden darauf hingewiesen, dass nur solche Einwendungen gegen den Gegenstand der mündlichen Verhandlung berücksichtigt werden können, die bei der Behörde (Bezirkshauptmannschaft Schwaz) spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung bekannt gegeben oder während der Verhandlung vorgebracht werden. Sollten sie davon keinen Gebrauch machen, verlieren sie ihre Stellung als Partei ( 42 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG). Einwendungen müssen rechtzeitig und rechtserheblich sein. Rechtsgrundlagen: 40 bis 42 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG). Ergeht an: 1. Hotel Crystal KG, Hochfügenerstraße 63, 6263 Fügen; (RSb) 2. das Arbeitsinspektorat für den 14. Aufsichtsbezirk, Arzler Straße 43a, 6020 Innsbruck, unter Anschluss eines Plansatzes, mit der Bitte um Teilnahme; 3. Herrn DI (FH) Philipp Stampfl, gewerbetechnischer Amtssachverständiger, im Hause, per E-Mail; 4. das Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet CTUA, zh Herrn Dr. Heinrich Nock, Langer Weg 27, 6020 Innsbruck, zur Kenntnis, mit der Bitte um Teilnahme; 5. TATANKA ZT GmbH, zh Herrn Tohmas Thum, Brunnholzstraße 12a, 6068 MIls, als Projektant, zur Kenntnis 6. die Gemeinde Fügen (3-fach), mit der Bitte um Anschlag dieser Kundmachung an der Amtstafel sowie in den der Betriebsanlage unmittelbar benachbarten Häusern bzw. um persönliche Verständigung der Nachbarn, soweit sie nicht bereits im Verteiler der Kundmachung angeführt sind, unter Anschluss eines Plansatzes;
- 5-7. Öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag an der Amtstafel sowie an der elektronischen Amtstafel unter http://www.tirol.gv.at/bezirke/schwaz (siehe Kundmachungen). Für den Bezirkshauptmann Wurzer