Organspende Leben schenken: Organspende Ob Sie sich dafür dagegen entscheiden füllen Sie eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende aus.
Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, in Deutschland besteht eine sehr hohe Organspendebereitschaft, die allerdings nur zu einem geringen Teil dokumentiert ist. Deshalb die Bitte: Wer seine Entscheidung in einem Organspendeausweis festhält, schafft Klarheit und erspart seinen Angehörigen unter Umständen eine große Belastung. Erst in Zukunft wird die Gesundheitskarte einen Hinweis auf den Aufbewahrungsort speichern können, später die Erklärung selbst. Ob Sie sich für gegen eine Organspende entscheiden, füllen Sie noch heute eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende aus und geben Sie diesen Ausweis zu Ihren persönlichen Unterlagen (Personalausweis, Pass, Führerschein u. ä.), einem Angehörigen einer nicht verwandten Vertrauensperson. Es besteht absolute Freiwilligkeit, niemand kann dazu verpflichtet werden. Ihre BKK Organe und Gewebe Weder für die Spende noch für die Übertragung gibt es starre Altersgrenzen. Entscheidend sind immer medizinische Gesichtspunkte, ob Organe für eine Entnahme geeignet sind. Derzeit können insbesondere folgende Organe und Gewebe nach dem Tod gespendet und übertragen werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Gehörknöchelchen, Herz klappen und Teile der Blutgefäße, des Knochenbzw. Knorpelgewebes und der Sehnen. Darüber hinaus ermöglicht es der medizinische Fortschritt, aus Gewebe Zellen mit Hilfe hochkomplexer technischer Verfahren Arzneimittel zur Behandlung verschiedener Erkrankungen herzustellen.
Schenken Sie Leben! Die Bereiche Organspende, Organvermittlung und Transplantation sind voneinander streng getrennt und im Transplantationsgesetz geregelt. Bei den Entnahmekliniken sind Transplantationsbeauftragte bestellt, die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) koordiniert die Organspende. Organe werden nur in dafür zugelassenen Transplantationszentren übertragen und zwar an Patienten, die nach Erfolgsaussichten, insbesondere der Gewebeverträglichkeit und nach der Dringlichkeit ausgewählt werden; maßgebend sind Wartelisten nach den Richtlinien der Bundesärztekammer. Leben schenken: Organspende Leider müssen viele Patienten vorzeitig sterben: Während die Wartelisten immer länger werden, gibt es zu wenige Organspender! In Deutschland warten etwa 12 000 Patient(inn)en auf ein Spenderorgan, etwa 8 000 davon auf eine Niere. Es warten etwa drei mal so viele Menschen auf eine neue Niere, wie Transplantate vermittelt werden können. Bei der Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden/Niederlande werden für jedes Organ gemeinsame Wartelisten der Mitgliedsländer Niederlande, Belgien, Luxemburg, Österreich, Slowenien, Kroatien und Deutschland geführt. Die länderübergreifende Kooperation ermöglicht es, in dringenden Fällen möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem werden mehr immunologisch passende Organe, insbesondere Nieren, vermittelt und damit die Erfolgsaussichten erhöht. Operationstechniken und Medikamente, die ein Abstoßen des übertragenen Organs verhindern sollen, sind in den letzten Jahrzehnten erheblich verbessert worden. Die meisten Patienten fühlen sich wie neugeboren.
Klarheit schaffen! Für die Entnahme gilt in Deutschland gesetzlich und zwar vorrangig eine Entscheidungslösung. Wenn aus medizinischer Sicht eine Organ- Gewebespende in Frage kommt, ist zunächst der persönliche Wille des Verstorbenen maßgebend: Jede Entscheidung ob für gegen eine Spende ist für Ärzte und Angehörige bindend. Liegt keine Erklärung vor, werden die Angehörigen in der Reihenfolge Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister und die Großeltern nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt und gebeten, in seinem Sinne zu entscheiden. Über den Tod hinaus Das steht unverrückbar fest: Es gibt keine Organentnahme bei Sterbenden. Sie ist nur möglich, wenn vorher der Tod von zwei Ärzten festgestellt wird, die den Spender unabhängig voneinander untersucht haben. Diese dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe Gewebe des Spenders beteiligt sein. Alle Vorgänge werden dokumentiert. Organspendeausweis bei Bedarf einfach ausschneiden Organspendeausweis Organspende nach 2 des Transplantationsgesetzes Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Geburtsdatum Überreicht durch Ihre schenkt Leben. Antwort auf Ihre persönlichen Fragen erhalten Sie beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Rufnummer 0800 / 90 40 400.
Für die zweifelsfreie Feststellung des Todes sind nach den Richtlinien der Bundesärztekammer die Kriterien des Gesamthirntodes maßgebend. Dies ist der endgültige, nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Stammhirns, wie er zum Beispiel nach schweren Unfällen eintreten kann. Durch mehrere Untersuchungen, Methoden und Geräte muss also feststehen, dass die definitive Grenze des Lebens überschritten ist. Sie ist nicht manipulierbar und nicht mehr rückgängig zu machen. Das Gehirn ist nicht mehr durchblutet, seine Zellen zerfallen. Ausweis ausfüllen! Mit dem Organspendeausweis kann man sich generell für eine Spende aussprechen. Möglich ist aber auch, sie auf bestimmte Organe Gewebe einzuschränken, bestimmte Organe/Gewebe auszuschließen einer Spende generell zu widersprechen. Unter Anmerkungen/ Besondere Hinweise kann auf eine Erkrankung hingewiesen werden, die für eine Spende von Bedeutung sein könnte eine Person benannt werden, die im Todesfall benachrichtigt werden soll. Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Spende ab dem 16. Lebensjahr erklären. Der Ausweis kann jederzeit vernichtet und gegen einen neuen ersetzt werden. Erklärung zur Organ- und Gewebespende Erklärung zur Organ- und Gewebespende Für den Fall, dass nach meinem Tod eine Spende von Organen/Geweben zur Transplantation in Frage kommt, erkläre ich: JA, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden. JA, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: JA, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: NEIN, ich widerspreche einer Entnahme von Organen Geweben. Über JA NEIN soll dann folgende Person entscheiden: Name, Vorname Straße PLZ, Wohnort Telefon Platz für Anmerkungen/Besondere Hinweise DATUM UNTERSCHRIFT
Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung In diesen Unterlagen können Sie erklären, dass Ihre Bereitschaft zur Organ-/Gewebespende vorgeht und dafür ärztliche Maßnahmen erfolgen sollen, die Sie sonst nicht mehr wünschen. Entsprechende Texte finden Sie in den Muster- Vollmachten/-Verfügungen. Die Lebend-Organspende Bestimmte Organe Organteile können bereits zu Lebzeiten gespendet werden. Ein gesunder Mensch kann eine Niere spenden, die verbliebene kompensiert den Ausfall. Ebenso kann ein Teil der Leber zur Transplantation entnommen werden. Die Entnahme ist nur zulässig für die Übertragung auf Verwandte ersten und zweiten Grades, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Verlobte andere Personen, die dem Spender in besonderer persönlicher Verbundenheit nahestehen. Lebendspender haben einen eigenen Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse des Organempfängers sowie einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für sechs Wochen gegenüber dem Arbeitgeber. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf alle Gesundheitsschäden im Zusammenhang mit der Organspende. Informationen zur Organspende kostenfreies Infotelefon Organspende: 0800 9040400 eine gemeinsame Einrichtung der BZgA (www.bzga.de) und der DSO (www.dso.de) Bestell-Nr. 11414, 84503 Altötting. Die Ausführungen stellen eine Kurzfassung dar, ersetzen keinesfalls die Beratung durch die Fachorganisationen. Bildnachweis: Fotolia. (08/2013)