Landschaftsqualität. Informationsveranstaltungen 10. & 20 April 2017 Strickhof Lindau Rahel Tommasini

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Transkript:

Kanton Zürich Amt für Landschaft Abteilung Landwirtschaft Landschaftsqualität Informationsveranstaltungen 10. & 20 April 2017 Strickhof Lindau Rahel Tommasini 1

Grundlagen der Landschaftsqualität LQ im Kanton Zürich Massnahmen und Anmeldung Kontrollen und Anlaufstellen 2

Grundlagen der LQ Amt für Landschaft BV Art. 104 Sichere Versorgung Pflege der Kulturlandschaft Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen Dezentrale Besiedlung des Landes Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen Landschaftsqualitätsbeitrag (LQB) Vielfalt und Charakteristik der Zürcher Landschaften erhalten, pflegen, fördern und aufwerten Die LandwirtInnen werden für ihre Leistungen abgegolten Umsetzung mit regionalen Projekten (8-jährige Laufzeit) Teilnahme der LandwirtInnen ist freiwillig Finanzierung: Bund 90%, Kanton 10% 3

LQ im Kanton Zürich Amt für Landschaft Umsetzung ab 2014 Zürich-Oberland Pfannenstil Umsetzung ab 2015 Winterthur-Andelfingen Zürich-Süd Zürich-Unterland Rafzerfeld 4

Begrenzung der Beiträge Amt für Landschaft Bund begrenzt LQ-Beiträge auf CHF 120.-/ ha LN ZH: Beitragsjahr 2015/6: CHF 180.-/ha LN Neu ab 2017: CHF 210.-/ha LN Folgende Massnahmen sind nicht vom Plafond betroffen: 5

Nicht vom Plafond betroffene Massnahmen Alle einmaligen Massnahmen ZH4 Blühende Ackerbegleitflora in Hauptkulturen ZH5 Traditionelle Kulturen ZH17 Streue (nur Q1; nicht Schutzgebiet) ZH20a Begrünte Rebberge mit Artenförderung ZH20b Begrünte Rebberge mit Artenförderung, mit Zwiebelgewächsen ZH22 Strukturreiche Reben ZH23 Trockensteinmauern ZH30a Waldrand, Unterhalt ZH32 Hecken ohne BFF-Beiträge ZH34 Kopfweidenreihen ZH35 Baumgruppen und Haine aus Feldbäumen ZH36b Einzelbaum, Pflege Laubbaum, Umfang Brusthöhe grösser als 180 cm ZH40a Kleingewässer, Unterhalt ZH41a vernässte Wiesengräben, Unterhalt ZH43 Zaunübergänge an Wanderwegen ZH44 Zugängliche Aussichtspunkte 6

Projekt- und Verpflichtungsdauer Projektdauer: 8 Jahre (2014-2021/2015-2022) Grundsatz: Massnahmen umsetzen bis Ende Projektlaufzeit 7

Überblick Anmeldung 2016 1 986 beteiligte Betriebe 7.9 Mio. Franken ausbezahlt Amt für Landschaft o 630 000 Franken für einmalige Massnahmen Beiträge pro Betrieb 3 975 Franken für wiederkehrende Massnahmen 315 Franken für einmalige Massnahmen 8

Massnahmen und Anmeldung Massnahmenkatalog Zuteilung Landschaftstyp Anmeldung via Agriportal 9

Massnahmen und Bonus Betriebs- und nutzungsbezogene Massnahmen Betriebsbezogen = Anzahl erforderliche Aren und Kulturen werden über den gesamten Betrieb gerechnet z.b. Getreidevielfalt Nutzungsbezogen = Massnahmen werden auf einer bestimmten Parzelle erfüllt und angemeldet z.b. Strukturreiche Dauerweide Einmalige und jährliche Massnahmen Pflanzung Baum (einmalig) Pflege Baum (jährlich) Bonus: Für wichtige, jährliche Massnahmen 10

Massnahmen und Landschaftstyp Massnahmenkatalog Massnahmen-Zuteilung pro Landschaftstyp Homepage: www.landwirtschaft.zh.ch Direktzahlungen Landschaftsqualität Massnahmen GIS Browser: http://web.maps.zh.ch/ Landnutzung/Bodennutzung Landschaftsqualität 11

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Nutzungsbezogene Massnahmen (auf der Parzelle) Standort der Parzelle ist ausschlaggebend Liegt die Parzelle in zwei Landschaftstypen, können Massnahmen beider Typen angemeldet werden Es können auch auf Parzellen Massnahmen angemeldet werden, die in anderen Zürcher Projekten liegen BewirtschafterInnen, die auf ausserkantonalen Flächen Massnahmen anmelden möchten, werden gebeten, sich ans Team Direktzahlungen zu wenden Liegen Kulturen der betriebsbezogenen Massnahmen im Ausland, werden die BewirtschaftreInnen gebeten, sich ans Team Direktzahlungen zu wenden 15

Umsetzung: Flexibilität bei Massnahmen Ackerbau: Flexibilität bei der Umsetzung von Massnahmen bezüglich Änderung der Flächengrösse und des Standorts Bsp: Fruchtfolge mit blühenden Hauptkulturen Änderung der Massnahme in begründeten Fällen Mit schriftlichem Antrag an Kanton 16 16

Absprachen und Koordination Bestehende Schutzauflagen gehen vor: Kantonale und kommunale Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete Inventarobjekte Koordination gewährleisten: Vernetzungsprojekte Landschaftsentwicklungskonzepte 17

Auf Naturschutz- und Vernetzungsflächen Alle aktiven Veränderungen absprechen /koordinieren; z.bsp: Ansaaten für Blumenstreifen Anlegen von Strukturen in Weiden Pflanzen von Bäumen in Schutzgebieten Naturschutz: Keine LQ-Beiträge für Unterhalt von Wiesengräben, Kleingewässer, Hecken etc. Diese Massnahmen werden nach Absprache durch die Fachstelle Naturschutz finanziert 18

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Anmeldung LQ- Massnahmen 2017 Zweistufiges Verfahren 1. Strukturdaten-Erhebung 2017: Landschaftsqualitätsbeitrag Nutzungen angemeldet; z.b. Einzelbäume, Wald, bestehende Kleingewässer, Hecken Info-Veranstaltung besucht 2. LQ-Massnahmen nutzungs- und betriebsbezogen anmelden: vom 2. 16. Mai 2017 20

1. Strukturdatenerhebung Amt für Landschaft 2. LQ-Massnahmen Anmeldung Nutzung ZH 36 Einzelbaum Hochstamm Code 921 21

Anmeldung LQ-Massnahmen 2. 16. Mai 2017 Unbedingt gemäss Anleitung vorgehen! 1. Landschaftstyp LT und mögliche Massnahmen kennen 2. Massnahmen auswählen 3. Im Agriportal Massnahmen anmelden 4. Ausgewählte parzellenbezogene Massnahmen auf Parzellenplan notieren / einzeichnen, auch Bonus 22

Massnahmen und ihre Anmeldung im Agriportal 23

2 100 = CHF 210.- * LN - maximaler LQB-Beitrag für jährlich wiederkehrend: CHF 210.- x ha LN - aktueller LQB-Beitrag für jährlich wiederkehrend: muss unter maximalem Beitrag sein oder gleich hoch - aktueller LQB-Beitrag einmalige und jährlich wiederkehrende ohne Plafond: ist unabhängig vom Plafond 24

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Automatische Berechnung über gesamten Betrieb, unabhängig, in welchem Projekt / Kanton die Flächen liegen Anmeldung, falls mindestens 1 Kultur in LT wo die Massnahme erlaubt ist 26

Betriebsbezogene Massnahmen Ackerbau Massnahmen: ZH 1 Fruchtfolge mit blühenden Hauptkulturen ZH 2 Getreidevielfalt ZH 3 Vielfältige Fruchtfolge ZH 5 Traditionelle Ackerkulturen Jährlich ändernde Kulturen und Flächengrössen möglich, Beitrag kann jährlich ändern Die gleiche Art gilt als 1 Kultur (Sommer- / Winterweizen) Was im Flächenkatalog unter einem Code aufgeführt ist, zählt als 1 Kultur (Emmer / Einkorn) Liste mit den zählbaren Kulturen beachten 27

ZH 1 Fruchtfolge mit blühenden Hauptkulturen Mind. 3 Hauptkulturen vorhanden und zur Blüte gelangend Mind. 20 Aren / Kultur Max. 300 Aren / Kultur Nicht kombinierbar mit ZH 3 und ZH 5 Beitrag: 5.- / Are 28

ZH 3 Vielfältige Fruchtfolge Amt für Landschaft Mind. 5 verschiedene Kulturen Mind. 5 % der Ackerfläche (inkl. Kunstwiese) / Kultur Max. 10 ha / Kultur Nicht kombinierbar mit: ZH 1, ZH 2 und ZH 5 Beitrag je nach Anzahl Kulturen: 5 Kulturen: 0.20 CHF / Are 6 Kulturen: 2.- CHF / Are ab 7 Kulturen: 3.- CHF / Are 29

ZH 10 Vielfältiger Futterbau Amt für Landschaft Beitrag je nach Anzahl Typen: 4 Typen: 0.50 Fr. / Are 5 Typen: 1.- Fr. / Are 6 Typen: 1.50 Fr. / Are 7 Typen: 2.- Fr. / Are Mind. 4 von 7 Futterbautypen: - Kunstwiese (5%) - übrige Dauerwiese (5%) - Weide (2.5%) - extensive & wenig intensive Wiese Q1+Q2 (5%) - extensive & wenig intensive Wiese Q2 (2.5%) - extensive Weide Q1+Q2 (2.5%) - extensive Weide Q2 (2.5%) 30

ZH 46 Hofbereich Beitrag je nach Anzahl Elemente: 2 Elemente: 500.- Fr. 3 Elemente: 700.- Fr. Für Landschaftstypen mit Bonus sind 4 Elemente notwendig: 4 Elemente & Bonus: 875.- Fr. Mind. 2 von 8 Hofelementen: - Bauerngarten - Pflanzblätz - Vielfältige Tierhaltung - Hühnerhof - Traditionelles Bienenhaus - Einzelbaum - Hofbrunnen - Gestockter Misthaufen 31

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Nutzungsbezogene LQ-Massnahmen 35

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Extensive Wiese Parzelle / Nutzung gelöscht: Massnahme auch gelöscht Nutzung geändert (z.b. Fläche): Auswirkungen auf LQB 37

ZH 15 Pflege steiler Böschungen Mind. 10m lang Mind. 1m, max. 15m breit Im freien Feld, Neigung mind. 35% Keine Weidenutzung Maximale Strassenbreite: 3.9 m Keine Bahnböschungen, Böschungen an Strassen mit motorisiertem Verkehr oder durch öffentl. Hand bewirtschaftet Beitrag: 14.- CHF / Are 38

ZH15 Pflege steiler Böschungen Falls Strassenböschung: Strasse ab 3. Klasse, ohne motorisierten Verkehr (ohne Durchgangsverkehr) Definition Strassenklassen 3. Klasse: mind. 2,80 Meter breit. Nicht zwingend mit Hartbelag 4. Klasse mind 1,80 Meter breit. Naturstrassen. Bei normalen Verhältnissen mit PW befahrbar. 5. Klasse: Feld- und Waldwege 39

ZH15 Pflege steiler Böschungen Strassenböschung i.o.? 40

ZH15 Pflege steiler Böschungen Böschung genug steil? Genug breit? 41

ZH 16 Blumenwiesen-Streifen an Wegrändern Entlang von Wander-/Velowegen oder vielbegangenen Fusswegen in Siedlungsnähe Max. Breite: 12m Auf bestehenden Q2 Wiesen oder Wiesen, die neben gelben und weissen auch regelmässig andersfarbige Blüten haben Bei Neuansaat: empfohlene Saatmischung verwenden Beitrag: 18.- Fr. / Are 42

Zaunmassnahmen Amt für Landschaft Mindestens 50m lang Wenn über mehrere Parzellen hinweg: Anmeldung der gesamten Länge nur auf 1 Parzelle Nur auf LN beitragsberechtigt Zonenkonform ZH 12 Holzzäune als traditionelle Weidebegrenzung ZH 13 Lebhag ZH14 Holzpfähle 6.- Fr. / lfm 4.- Fr. / lfm 0.50 Fr. / lfm 43

ZH 12 Holzzäune als traditionelle Weidebegrenzung 44

ZH 14 Holzpfähle zur Weideeinzäunung Amt für Landschaft Abgrenzung so, dass keine anderen Zäune notwendig Naturbelassenes, unbehandeltes Holz, mind. 5 cm Durchmesser (Akazienholz wird toleriert) Keine Kunststoff- oder Metallpfosten Nur horizontal verlaufende Drähte, Litzen oder Bänder erlaubt (bis maximale Breite: 2cm) Kein Stacheldraht und keine Knotengitter nicht kombinierbar mit der Massnahme ZH 13 Wenn über mehrere Parzellen hinweg: Anmeldung der gesamten Länge nur auf 1 Parzelle Beitrag: 0.50 CHF / lfm 45

ZH 42 Geomorphologische Besonderheiten / Geotope Amt für Landschaft Pauschalbeitrag mit 2 Stufen: Fläche im Inventar der geologischen und geomorphologischen Objekte des Kantons Zürich enthalten (www.maps.zh.ch Karte Natur- und Landschaftsschutzinventar 1980) Umfeld als Dauergrünfläche genutzt Pro geomorphologischem Objekt nur eine Anmeldung möglich 100.- Fr. / Objekt bis 5 Aren 300.-Fr. / Objekt ab 5 Aren 46

47

ZH 11 Strukturreiche Dauerweiden Formular ausfüllen und für Kontrollen bereithalten Beitrag: 3.- Fr. / Are Anmeldung im Agriportal für jede Weideparzelle einzeln! Mind. 2 verschiedene Elemente Mindestens 5% der Weidefläche = Strukturreiche Elemente 1 Element = 1 Are 8 Elemente zur Auswahl: - Bäume - Hecken / Strauchgruppen - Asthaufen / Holzbeige - Trockensteinmauer - Wassergraben / Bächlein - Tümpel / Teich - Traditioneller Weidebrunnen Nicht mehr für andere LQ- Massnahmen anmeldbar! 48

48 8 12 20 Amt für Landschaft 4 ha intensiv genutzte Dauerweide Mind. 5 % verschiedene Strukturen nötig = 20 Aren oder Elemente (1 Element = 1 Are) Vorhanden: 48 lfm Hecke (48/4m) = 12 Elemente 20 Hochstamm-Obstbäume = 20 Elemente Formular ausfüllen und ablegen. Bei Kontrolle vorweisen. Identisches Vorgehen für die Massnahmen ZH 22 und 24 49

ZH 6 Fruchtfolge mit blühenden Zwischen- und Gründüngungskulturen Beitrag: 2.- Fr. / Are Mind. 50 Aren Anmeldung auf Hauptkultur Muss bis zum 15. August des Beitragsjahres gesät sein ansonsten: Abmelden per Mail an direktzahlungen@bd.zh.ch Standort so wählen, dass Zwischenkultur zur Blühte gelangt Flächen müssen jedes Jahr wieder neu angemeldet werden 50

ZH 6 Fruchtfolgen mit blühenden Zwischenkulturen und Gründüngungen Blühende Gründüngung nach Winterweizen 51

Absprache mit Forst erforderlich (Formular) Amt für Landschaft ZH 30 Gestufte und gebuchtete Waldränder Wald auf eigener / gepachteter Fläche, angrenzend an LN Wald ist nicht im Waldentwicklungsplan Einmaliger Beitrag für Initialpflege b-d Anmeldung erst wenn Massnahme ausgeführt und Unterschrift vom Forst vorhanden; Kopie des Formulars einsenden an direktzahlungen@bd.zh.ch Jährlicher Beitrag für Folgepflege 52

Hecken Keine Biodiversitätsförderflächen Hecken Nur standortheimische Strauch-/Baumarten, keine Neophyten Codes beachten 2 verschiedene Massnahmen: ZH 31 Initialpflege von Hecken, Feld- und Ufergehölzen (Code 852) 250.-/a Anmeldung erst, wenn Massnahme ausgeführt Vor Eingriff: keine Q1 oder Q2 Hecke ZH 32 Hecken ohne BFF Beiträge (Code 857) 20.-/a Für Hecken ohne BFF Beiträge, braucht keinen Krautsaum, nur Pufferstreifen 53

Baum-Massnahmen Amt für Landschaft Baumgruppen (ZH35) Hochstamm-Obstgarten (ZH37) Einzelbäume (ZH36) Neupflanzungen (ZH38) Kopfweiden (ZH34) Alleen & Baumreihen (ZH33) 54

Baum-Massnahmen Amt für Landschaft Einheimische, standortgerechte Bäume Unternutzen Wiesland (1 Are / Baum) Fachgerechte Baumpflege / -schnitt Anzahl Bäume bleibt während Vertragsdauer konstant Anforderungen an Grösse / Höhe müssen erfüllt sein Neupflanzungen: Anforderungen an Grösse / Höhe müssen erfüllt sein Ersatzpflanzungen werde nicht über LQ-Beiträge finanziert Maximal 100 Neupflanzungen / Jahr und Betrieb für Hochstammobst Maximal 50 Feldbäume pro Projektperiode und Betrieb Keine Doppelfinanzierung über Vernetzungsprojekte etc. Quittungen aufbewahren / Arbeiten im ÖLN Kalender eintragen 55

ZH 37 Hochstamm-Obstgärten Beitrag: 10.- CHF / Baum Zusammenhängende Baumgruppe aus mind. 10 Bäume Ansonsten gemäss BFF Hochstamm- Obstbäume Q1: Pro ha 120 Kern-/Steinobstbäume 100 Kirsch-/Nussbäume mind. Stammhöhe eingehalten Baumabstände: normale Entwicklung und Ertragsfähigkeit sind gewährleistet Fachgerechter Baumschnitt Anmeldung: Anzahl Bäume je Parzelle gemäss Strukturdaten anmelden 56

Hochstammobstbäume Einzelbäume 57

Beiträge werden nicht berechnet Bedingungen nicht erfüllt Fläche zu klein Änderungen noch nicht gespeichet 58

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Kontrollen und Anlaufstellen Kontrollen: Grundkontrolle: Auf allen gemeldeten Flächen und Elementen einmal in 8 Jahren Oberkontrollen durch den Kanton: 1% der angemeldeten Betriebe pro Jahr (Zufallsprinzip, oder bei Mängel im Vorjahr) 60

LQ Kontrollen im Rahmen der ÖLN Kontrolle Risikobasierte Kontrollen 61

LQ-Kontrollen Ablauf einer Kontrolle Vor dem Betriebsbesuch: 1) Bürokontrolle War die Hecke für die Initialpflege im Jahr davor bereits mit dem Code 852 angemeldet? Auf dem Betrieb: 2) Kontrolle der Unterlagen Sind die nötigen Unterlagen vorhanden und korrekt ausgefüllt? 3) Kontrolle der Massnahmen im Feld sind die Massnahmen wie gefordert umgesetzt worden? 62

Kontrollkriterien Kontrollkriterien werden dem Massnahmenkatalog entnommen (Kontrollkriterien & Bewirtschaftungsanforderung) Wenn möglich: Automatische Kontrolle durch das System bei der Anmeldung z.b.: Anmeldung nur dort möglich, wo der geforderte Nutzungscode vorhanden ist 63

Kontrollkriterien Amt für Landschaft 64

Erfahrungen Kontrollen 2016 Massnahmen nur mangelhaft auf dem Betriebsplan eingezeichnet Massnahmenkatalog wurde nicht genau gelesen ZH 16: Neigung der Böschung nicht genügend, ZH 31: Hecken die bereits Q1 oder Q2 hatten angemeldet Initialmassnahmen angemeldet aber noch nicht umgesetzt Massnahmenliste und Landschaftstypen nicht genau gelesen Bonus oder Massnahmen angemeldet, die im LT nicht zugelassen sind 65

Häufigste Mängel ZH36/ZH37/ZH38 Hochstammbäume: - Baumzahlen waren nicht korrekt - in Einzelfällen zu hohe Dichte ZH46 Hofbereich: - Fehlen von Elementen - häufig vielfältige Tierhaltung nicht erfüllt (Hühner doppelt gezählt, Anzahl Tiere nicht vorhanden) - Vorgaben Miststock nicht erfüllt 66

Häufigste Mängel ZH14 Holzpfähle - Knotengitter oder Stacheldraht - Abzüge bei Länge wegen Bahnschwelle ZH15 Böschungen - Flächen zu gross angemeldet - Neigung nicht erfüllt - Strassenbord 67

Weitere Mängel Flächen-/Mengenangaben stimmen nicht Fehlanmeldungen (Lebhäge sind Hecken, Heckeninitialpflege auf bereits angemeldeten Hecken, Ackerbegleitflora nicht aufgelaufen) Massnahmen nicht korrekt angemeldet, Verwechslung von Massnahmen (ZH15 mit ZH21 oder ZH12 mit ZH14). Anforderungen nicht oder nur teilweise erfüllt (Strukturen auf Weide fehlen) 68

Sanktionen Amt für Landschaft DZV Art. 105 Abs. 1 und Anhang 8, Kap. 1.2: Erstmalige Kürzung: Der massnahmenspezifische Beitrag des laufenden Jahres wird nicht ausbezahlt und derjenige des vergangenen Jahres zurückgefordert Wiederholungsfall: Beitrag für das laufende Jahr wird nicht ausbezahlt und alle im laufenden Projekt ausbezahlten Beiträge werden zurückgefordert Kürzung betrifft nur jene Elemente / Massnahmen, die nicht vorschriftsgemäss umgesetzt wurden. 69

Anlaufstellen Amt für Landschaft Ackerbaustellen: allgemeine Fragen; Fragen zur Anmeldung Strickhof / ZBV: Betriebsberatungen; Fragen zu den Massnahmen Team Direktzahlungen: Fragen zur Anmeldung, Spezialbewilligungen; ÖLN, Ausserkantonal Trägerschaft: Aktueller Stand des Projekts, Anregungen für Anpassungen Webseite: www.landwirtschaft.zh.ch > Direktzahlungen > Landschaftsqualität 70

Ausserkantonal Amt für Landschaft BewirtschafterInnen, die Massnahmen in anderen Kantonen umsetzen möchten, werden gebeten, sich beim Team Direktzahlungen zu melden: direktzahlungen@bd.zh.ch 71

Danke für Ihre Aufmerksamkeit! 72