Standpunkt der schweizerischen Aufsichtsbehörden im Engpassmanagement Dr. Walter Steinmann Direktor Bundesamt für Energie Die Schweiz als Stromhandelsdrehscheibe Europas 21. Februar 2008
Agenda 1. Schweiz die Stromhandelsdrehscheibe 2. Relevante Rechtsgrundlagen 3. Abkommen CH EU 4. Schweizerische Aufsichtsbehörden Organisation und Aufgaben 2
Agenda 1. Schweiz die Stromhandelsdrehscheibe 2. Relevante Rechtsgrundlagen 3. Abkommen CH EU 4. Schweizerische Aufsichtsbehörden Organisation und Aufgaben 3
Relevanz der Engpassverfahren für CH 25% of UCTE CB-capacities 36 interconn. / 26 000 MW 3% of consumption in the UCTE-Grid 4
Bedeutung des Stromaussenhandels Grenzüberschreitende Flüsse Landesverbrauch 5
Bedeutung des Stromhandels nimmt zu Quelle: UCTE 6
Bedeutung des Stromaussenhandels 7
Agenda 1. Schweiz die Stromhandelsdrehscheibe 2. Relevante Rechtsgrundlagen 3. Abkommen CH EU 4. Schweizerische Aufsichtsbehörden Organisation und Aufgaben 8
Relevante Rechtsgrundlagen für die Aufsichtsbehörden Bundesverfassung (BV) Kartellgesetz (KG) Preisüberwachungsgesetz (PüG) Stromversorgungsgesetz (StromVG) Energiegesetz (EnG) Kantonale Erlasse Landesversorgungsgesetz (LVG) 9
Struktur für den Strommarkt StromVG StromVV Richtlinien der Netzbetreiber (Subsidiaritätsprinzip, aber: Art. 24 Abs. 2 StromVV) Kantonales Recht (Art. 5 Abs. 1-4, Art. 14 Abs. 4, Art. 18 Abs. 4 und 8 StromVG) 10
Gesetzgebung in der Schweiz Relativ schlank Einhaltung der Subsidiarität und Kooperation Berücksichtigung der heterogenen Versorgungsstruktur Handlungsspielräume offen lassen Unbestrittenen Elemente aus abgelehntem EMG/EMV von 2002 übernommen Verordnung wird in 5 Jahren angepasst Referendum vor voller Marktöffnung möglich 11
Aufgaben- und Kompetenzverteilung Bund / Kantone Bund und Kantone sorgen gemeinsam mit geeigneten staatlichen Rahmenbedingungen dafür, dass die Energiewirtschaft ihre Aufgabe im Gesamtinteresse optimal erfüllen kann. Bundesrat Aushandlung von Staatsverträgen (z.b. Merchant-Lines, Anerkennung von Herkunftsnachweisen, umfassende Abkommen zum Strommarkt) Departement Erlass von generell abstrakten Regelungen im Rahmen von Departements- oder Amtsverordnungen (z.b. für Netzanschluss, Kostenrechnung, Messwesen und Informationsprozesse, usw.) 12
Agenda 1. Schweiz die Stromhandelsdrehscheibe 2. Relevante Rechtsgrundlagen 3. Abkommen CH EU 4. Schweizerische Aufsichtsbehörden Organisation und Aufgaben 13
Abkommen Schweiz - EU Ziel Rechtssicherheit für alle Akteure, durch gegenseitige Anerkennung der Rahmenbedingungen Verbesserung der Versorgungssicherheit Wahrung der Schweizerischen Interessen (z.b. LTC) Inhalt: 1. Grenzüberschreitender Stromhandel 2. Marktzugang 3. Anerkennung von Herkunftsnachweisen 4. Harmonisierung von Sicherheitsstandards 14
Abkommen Schweiz - EU Aktueller Stand Verhandlungen laufen seit November 2007 Schweiz hat proaktiv weitere Schritte unternommen (Inkraftsetzung StromVG per 1.1.08, Einführung von Auktionen an der Südgrenze) Umsetzung der technischen Standards zum Verbundbetrieb in der Schweiz per 1.1.08 obligatorisch Wichtige Punkte Gewährleistung des TPA auf der Transitachse Abgeltung der Transitdienstleistungen Gewährleistung der Rechts- (und damit der Investitions-) Sicherheit 15
Agenda 1. Schweiz die Stromhandelsdrehscheibe 2. Relevante Rechtsgrundlagen 3. Abkommen CH EU 4. Schweizerische Aufsichtsbehörden Organisation und Aufgaben 16
Schweizerische Aufsichtsbehörden Elektrizitätskommission (Regulator): durch Bundesrat ernannt keine Weisungsbindung Permanent, nicht nur ad hoc Zuordnung zum UVEK Administrative Behörde mit richterlichen Funktionen Erlasskompetenz (z.b. für Auktionsverfahren) 17
Mitglieder Präsident: Carlo Schmid Sutter, ehemaliger Präsident UREK-S Vizepräsidenten: Brigitta Kratz, RAin/Lehrbeauftragte für Privatrecht HSG Hans Jörg Schötzau, ehemaliges Mitglied GL Axpo Mitglieder: Anne Christine d Arcy, Professorin für Rechnungswesen, Uni Lausanne Aline Clerc, Fédération Romande des Consommateurs Matthias Finger, Professor für Management von Netzwerkindustrien, EPFL Lausanne Werner Geiger, Unternehmensberater für Energiefragen 18
Organisation Geschäftsreglement vom 12.9.2007 (vom BR genehmigt) Plenum entscheidet und verfügt Entscheidungen werden in Ausschüssen vorbereitet: 1. Preise und Tarife 2. Netze 3. Grenzüberschreitende Beziehungen 4. Einspeisevergütung und Rechtliches Die Kommission wird unterstützt durch das Kommissionssekretariat sowie das Fachsekretariat 19
Organisation CH-Regulator Bundesrat Ernennt die Mitglieder Wählt den Präsidenten genehmigt das Organisationsreglement ElCom Administratives Sekretariat Bundesamt für Energie Fachsekretariat 20
Organisation Fachsekretariat 21
Aufgaben der ElCom Generell Die ElCom überwacht die Einhaltung des Gesetzes, trifft die Entscheide und erlässt die Verfügungen, die für den Vollzug des Gesetzes und der Ausführungsbestimmungen notwendig sind. Relevant für Engpassverfahren: Art. 17 Abs. 1 StromVG: Die ElCom kann das Verfahren regeln. Abs. 2: Gesetzliche Vorgaben zur Priorisierung der bestehenden Langfristverträge Abs. 5: Verwendung der Auktionserlöse analog der Regelung der EU Art. 22. Abs. 2 StromVG: Die ElCom ist zuständig für den Entscheid der Einnahmen aus den Engpassverfahren Abs. 5: Koordinationspflicht mit ausländischen Regulatoren 22
Aufgabe des Transmission System Operator (TSO) Gesetzliche Rechte und Pflichten: Die Netzgesellschaft sorgt dauernd für einen diskriminierungsfreien, zuverlässigen und leistungsfähigen Betrieb des Übertragungsnetzes als wesentliche Grundlage für die sichere Versorgung der Schweiz. Bei Engpässen kann die Netzgesellschaft die Kapazitäten nach marktorientierten Verfahren zuteilen. Der Gesetzgeber hat deshalb der Unabhängigkeit der Netzgesellschaft grosses Gewicht beigemessen Eigentum des ÜN muss spätestens nach 5 Jahren an den Systembetreiber übertragen werden. Diverse Gesetzliche Auflagen zur Besetzung des VR und GL. Statuten des TSO sind vom Bundesrat zu genehmigen. 23
Schweizerische Aufsichtsbehörden Wettbewerbskommission Anwendung Kartellgesetz (Unternehmenszusammenschlüsse, Wettbewerbsbehinderungen) relevant z.b. für Regelenergiemarkt Preisüberwachung hat bis anhin die Preisaufsichtsfunktion ausgeübt und die Verwendung der Auktionserlöse überwacht beobachtet Entwicklung der Elektrizitätspreise verhindert oder beseitigt missbräuchliche Erhöhung und Beibehaltung von Preisen wird durch ElCom (bei der Preisbeurteilung) konsultiert 24
Zusammenfassung Standpunkt der schweizerischen Aufsichtsbehörden im Engpassmanagement Das StromVG gibt die Grundregeln vor (marktorientierte Verfahren, Investitionsschutz für bestehende Langfristverträge) Gemäss Gesetz hat ElCom die Kompetenz zum Erlass der Regeln für das Engpassmanagement Die ElCom entscheidet über die Verwendung der Erträge aus Engpassverfahren Das Gesetz schreibt eine Koordinationspflicht mit ausländischen Regulatoren vor Fragen zum Engpassmanagement sind Teil der Stromverhandlungen zwischen der Schweiz und der EU 25