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Transkript:

Ihr neu gegründetes Unternehmen fordert Ihren vollen Einsatz wir sind für Sie da. Wir machen es Ihnen leicht, sich bei Versicherungen und Vorsorge zurechtzufinden.

Zurich Ihr zuverlässiger Partner beim Start Als weltweit grösster Schweizer Versicherer begleitet Zurich Firmen ab deren Gründung und passt den benötigten Versicherungsschutz den Bedürfnissen an, die sich mit der Entwicklung des Unternehmens laufend verändern. So haben Sie die beruhigende Gewissheit, jederzeit den optimalen Schutz zu geniessen. In der Schweiz ist Zurich mit über 200 Geschäftsstellen vertreten und somit überall ganz in Ihrer Nähe. Welchen Versicherungsschutz benötigt Ihr junges Unternehmen? Bei der Firmengründung stehen Aspekte wie Finan zierung, Business-Plan und anderes im Vordergrund. Aber auch der Versicherungsschutz ist eine wichtige Komponente und darf nicht vergessen werden. Er erspart in unvorhergesehenen Situationen viel Ärger. Zudem brauchen Sie sich nicht um die dadurch entstehenden finanziellen Folgen zu sorgen. Je nach Art und Grösse Ihres Unternehmens benötigen Sie einen spezifischen Versicherungsschutz und haben mehr oder weniger finanzielle Mittel für Ihre Vorsorge sowie diejenige Ihrer Mitarbeiter zur Verfügung. Nachfolgend finden Sie einen Überblick zu wichtigen Fragen rund um Ver sicherung und Vorsorge. Sie entscheiden, welche Risiken Sie abdekken möchten wir beraten Sie dabei. Soweit Sie nicht nach Gesetz oder gemäss Gesamtarbeitsverträgen (GAV) obligatorisch Versicherungen abschliessen müssen, stellt sich die Frage, wie viel Versicherungsschutz notwendig und für Sie finanziell verkraftbar ist.

Sach- und Vermögensversicherungen Mit den Sach- und Vermögensversicher - ungen sichern Sie sich, Ihr Unter nehmen und Ihre Betriebseinrichtung gegen Schäden und Risiken bzw. deren Folgen ab. Business Sach die flexible Lösung für Ihre beweglichen Sachen Mit Business Sach bewahren Sie Ihren Be trieb vor finanziellem Verlust, falls das Waren lager oder Einrichtungen zum Bei spiel in Folge von Feuer, Elementar ereignissen, Wasseroder Diebstahlschäden beschädigt oder zerstört wird. Ausserdem können Sie Ihren Geschäftsertrag absichern, falls Ihr Betrieb in Folge eines Schadenereignisses beeinträchtigt wird. Business Technik umfassender Schutz für Ihre Maschinen und EDV-Anlagen Wenn Sie für Ihre unternehmerische Tätig - keit hochwertige Maschinen einsetzen und/oder grössere EDV-Anlagen haben, können Sie diese mit unseren Technischen Versicherungen absichern. Warentransportversicherung damit Ihre Waren sicher ankommen Wenn Sie Güter transportieren, sind diese während des Transportes verschiedenen Gefahren ausgesetzt. Mit den Transport - versicherungslösungen von Zurich sind Sie gut gewappnet. Business Immobilien die solide Gebäudeversicherung Wenn Ihre Firma eigene Gebäude besitzt, schützt die Gebäudeversicherung vor finanziellem Verlust unter anderem bei Schäden durch Feuer, Elementarereignisse, Wasseroder Diebstahlschäden sowie Glasbrüchen. Ausserdem kann entgangener Mietertrag als Folge eines Schadenereignisses mitversichert werden. Business Haftpflichtversicherung die sichere Lösung bei Schadenersatzforderungen Trotz aller Sicherheitsmassnahmen können Sie und Ihre Mitarbeiter mit Schadenersatz - forderungen konfrontiert werden, wenn bei Ihren betrieblichen und beruflichen Tätig - keiten Dritte zu Schaden kommen oder Sachen zerstört oder beschädigt werden. Unsere Haftpflichtversicherung übernimmt begründete Forderungen und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche ab. Berufshaftpflichtversicherung die beruhigende Lösung Gewisse Berufe beispielsweise Ärzte, Rechtsanwälte, Treuhänder und Notare oder Architekten sowie Ingenieure bringen ein besonderes Haftungsrisiko mit sich. Damit Sie sich auch nach Schadenersatz forderun - gen keine Sorgen um Ihre Existenz machen müssen, sichern wir Sie und Ihr Personal mit der Berufshaftpflichtversicherung ab. Orion Betriebsrechtsschutz - versicherung sicher im Recht Sie können sich und Ihr Unternehmen schützen, z.b. bei Streitigkeiten betreffend Schadenersatz, Arbeitsrecht oder Strafrecht.

Personenversicherungen obligatorisch oder freiwillig? Was muss ein Unternehmen obligatorisch, was kann es freiwillig versichern? Je nach juristischer Form, welche Sie für Ihr Unternehmen wählen, haben Sie unterschiedliche freiwillige und obligatorische Versicherungen zu beachten. Das 3-Säulen-Konzept in der Schweiz Das 3-Säulen-Konzept bildet die Grundlage für die persönliche Sicherheit: 3-Säulen-Konzept 1. Säule 2. Säule 3. Säule Gründer/in einer Einzelfirma, Kollektivoder Kommanditgesellschaft Sie gelten aus Sicht der Sozialversicherung als «echte» selbstständig Erwerbende und müssen nur die Versicherungen der 1. Säule obligatorisch abschliessen. Gründer/in einer AG oder GmbH Sie sind zwar grundsätzlich Unternehmerin und Unternehmer, zugleich sind Sie aber von Ihrem Unternehmen angestellt. Aus Sicht der Sozialversicherung gelten Sie deshalb als unselbstständig Erwerbende/r, d.h. als Arbeitnehmer/in. Damit ist auch für den Versicherungsschutz Ihr eigenes Unter nehmen zuständig. Mehrere Versicher ungen sind gesetzlich vorgeschrieben, z.b. AHV, UVG und die zweite Säule (BVG). Existenzsicherung Staatliche Vorsorge AHV IV Ergänzungsleistung Fortführung des gewohnten Lebensstandards Berufliche Vorsorge BVG UVG obligatorisch UVGZ KTG überobligatorisch Die 1. Säule Die 1. Säule, auch staatliche Vorsorge genannt, hat gemäss Bundesverfassung den Auftrag der Existenzsicherung der versicherten Personen. Die Alters- und Hinter lassenen versicherung (AHV) und die Invali denversicherung (IV) können diese Anfor derungen nur teilweise erfüllen. Eine zu sätzliche Absicherung durch die 2. und 3. Säule wird empfohlen. Die Arbeitslosenversicherung (ALV/AVIG) deckt bei Arbeitslosigkeit zum Teil den Lohnausfall von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und fördert mit verschiedenen Massnahmen den Wieder einstieg in den Arbeitsmarkt. Selbst ständig Erwerbende können sich nicht versichern (für Arbeitnehmer obligatorisch). Individuelle Ergänzungen Private Vorsorge Gebundene Vorsorge 3a Freie Vorsorge 3b Die Erwerbsersatzordnung (EO) ist obligatorisch. Sie deckt teilweise die Einkommens - ausfälle wegen Dienstleistungen in Armee und Zivilschutz sowie während des 14- wöchigen Mutterschaftsurlaubs erwerbs - tätiger Frauen.

Die 2. Säule Die berufliche Vorsorge umfasst alle Mass - nahmen auf kollektiver Basis, die älteren Menschen, Hinterbliebenen und Invaliden mit Eintritt des Versicherungsfalls (Alter, Tod oder Invalidität) zusammen mit den Leistungen der 1. Säule die Fort setzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. Selbstständig Erwerbende können sich bei der Vorsorgeeinrichtung Ihres Berufs - verbandes bzw. ihrer Arbeitnehmer oder über die Auffangeinrichtung BVG versichern lassen. In der Schweiz werden hauptsächlich das klassische «Vollversicherungsmodell» der Versicherer und die so genannte «Sparkassen- Risikolösung» von teilautonomen Stiftungen angeboten. Merkmale Sicherheit bei der Anlage der Vorsorgegelder Kapitalerhaltungs- und Verzinsungszusagen Anlagestrategie Anlageerträge Transparenz Vollversicherungsmodell Anlage der Vorsorgegelder durch den Lebensversicherer Abzugeltende «Garantie» des Lebensversicherers Keine Unterdeckung erlaubt Risikoarme Anlagestrategie mit einem tieferen Aktienanteil (häufig <10%) tiefere Performance Werden teilweise an die Aktionäre abgeführt Geringe Transparenz: Keine Trennung von Anlageund Versicherungsteil Kapitalerträge können systembedingt und intransparent («Legal Quote») zur Finanzierung (Quersubventionierung) von Risiko- und Verwaltungskosten eingesetzt werden Sparkassen-Risikolösung Anlage der Vorsorgegelder durch die Stiftung Garantie durch Aufbau von Wertschwankungen Temporäre Unterdeckung möglich Professioneller Anlageprozess mit einer ertragsorientierten, auf die Risikofähigkeit abgestimmten, Anlagestrategie Mittel- bis langfristig kann mit einer höheren Performance gerechnet werden Vollständig zu Gunsten der Stiftung bzw. der versicherten Personen Hohe Transparenz: Trennung von Anlage- und Versicherungsteil Vollständige Transparenz bei der Kapitalanlage und -verwendung Sammelstiftung Vita Berufliche Vorsorge einfach und sicher Die Sammelstiftung Vita (Sparkassen-Risiko - lösung) bietet eine einfache und transparente Lösung zur Umsetzung der beruflichen Vorsorge. Das einfache und innovative Modell lässt die versicherten Personen vollumfänglich am Anlageerfolg teilhaben. Es richtet sich nach den Bestimmungen des BVG, lässt aber auch darüber hinausgehende Leistungen zu. Das Zurich Freizügigkeitskonto attraktiv und sicher Das Freizügigkeitskonto bietet Ihnen eine attraktive Möglichkeit, das Kapital aus der beruflichen Vorsorge optimal anzulegen. Ist es doch ein wichtiges Standbein für eine unbeschwerte Zukunft im Rentenalter. Das Freizügig keitskonto ist unter anderem für Personen geeignet, die eine selbstständige Erwerbstätig keit aufnehmen (Wegfall der Sanierung Reduktion der Verzinsung des Sparkapitals in Abhängigkeit des BVG-Mindestzinssatzes Einführung einer Zins-Umwandlungssatz-Garantieprämie Durchsetzen höherer Risiko- Kostenprämien beruflichen Vorsorgepflicht) und ihr Pensions - kassengeld nicht oder nur teilweise für die Selbstständigkeit verwenden. Sie profitieren dabei von folgenden Vorteilen: Ihr Freizügigkeitsguthaben wird optimal angelegt Ihre Anlagestrategie bestimmen Sie selbst Bei Bedarf verwenden Sie Ihre Vorsorge - gelder im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Finanzierung von Wohneigentum etc. Reduktion der Verzinsung des Sparkapitals in Abhängigkeit des BVG- Mindestzinssatzes Wiedereinführung des im Jahr 2006 von Vita aufgehobenen Beitrags für Pensionierungsverluste Erhebung von Sanierungsbeiträgen in Abhängigkeit des Deckungsgrades

Business Personen Unfallversicherung optimal für Sie und Ihre Mitarbeiter Die Unfallversicherung von Zurich bezweckt den Ausgleich der wirtschaftlichen Folgen von Berufs- und Nichtberufsunfällen sowie Berufskrankheiten. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeit nehmerinnen und Arbeitnehmer. Freiwillig können sich selbstständig Erwer - bende und nicht UVG unterstellte Familien - angehörige versichern. Gewisse Berufsgruppen sind bei der SUVA pflichtversichert (www.suva.ch) und haben keine Wahlmöglichkeiten. Da der Leistungskatalog und der maximal versicherte Lohn der gesetzlichen Unfall - versicherung begrenzt sind, besteht die Möglichkeit, eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte UVG-Zusatzversicherung abzuschliessen. Business Personen Krankenlohnausfall - versicherung genau abgestimmt auf Ihre Firma Die Krankenlohnausfallversicherung entlastet Sie als Arbeitgeber von der gesetzlichen oder vertraglichen Lohnfort zahlungs pflicht. Sie garantiert gleichzeitig das Einkommen des Versicherten selbst bei längerer krankheitsbedingter Arbeitsun fähig keit. Die Krankenlohnausfallversicherung ist freiwillig, sofern der Gesamtarbeitsvertrag oder andere Bestimmungen nichts Weiteres vorsehen. Die 3. Säule auch private Vorsorge genannt Aufgrund des 3-Säulen-Konzepts soll die private Vorsorge die Leistungen der 1. und 2. Säule so ergänzen, dass die Versicherten den gewohnten Lebensstandard weiter - führen können und zusätzlich individuelle Bedürfnisse (z.b. vorzeitige Pensio nierung) gedeckt sind. Die Vorsorge erfolgt indivi - duell und kann bis zu einem bestimmten Maximum vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Selbstständig Erwerbende ohne Pensions - kasse also ohne obligatorische 2. Säule können in die Säule 3a freiwillig bis zu einem gesetzlich festgelegten Maximalbetrag einzahlen und für das Alter vorsorgen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bsv.admin.ch.

Woran müssen Sie beim 3-Säulen-Konzept denken? Checkfrage Selbstständig oder unselbstständig erwerbend? Muss ich in die 2. Säule einzahlen? Was ist ein Freizügigkeitskonto? Was muss ich als selbstständig Erwerbender alles beachten? Wo muss ich mich für die AHV/IV anmelden? Wo erhalte ich weitere Antworten zu den Sozialversicherungen? Wer hilft mir bei Fragen zur Arbeitslosenversicherung weiter? BVG wer kann mich umfassend beraten? UVG wer kann mich ausführlich beraten? Krankenversicherung wer kann mich umfassend beraten? 3. Säule wer kann mich umfassend beraten? Weitere Informationen Ausgleichskasse, Formulare in der Regel bei der Gemeinde erhältlich (www.ausgleichskasse.ch). Als selbstständig Erwerbender nicht, weitere Informationen unter www.ahv.ch/home-d/allgemeines/mementos/2.09-d.pdf oder www.gruenden.ch/sozialversicherungen.45.html. Informationen bei Ihrem Berater für Versicherungen und Vorsorge und unter www.bsv.admin.ch. «Ratgeber Sozialversicherung» des BSV bietet umfassenden Überblick unter www.bsv.admin.ch («KMU-Ratgeber»). Das KMU-Portal der Bundesverwaltung bietet hilfreiche Informationen, welche Sozialversicherungen für welche Unternehmensform wichtig sind, wo man sich anmelden muss sowie Handelsregister-Eintragung online (www.kmuadmin.ch). Ausgleichskasse Gemeinde/Kanton; Adressen im Internet oder auf den hintersten Seiten des Telefonbuchs (www.ausgleichskasse.ch). Bundesamt für Sozialversicherung in Bern (www.bsv.admin.ch). Arbeitslosenkasse der Gemeinde/des Kantons (www.treffpunkt-arbeit.ch). Ihr Berater für Versicherungen und Vorsorge und allgemeine Informationen unter www.bsv.admin.ch oder www.vorsorgeforum.ch. Ihr Berater für Versicherungen und Vorsorge und allgemeine Informationen unter www.suva.ch. Ihr Berater für Versicherungen und Vorsorge. Ihr Berater für Versicherungen und Vorsorge. Zurich-Schadenservice rund um die Uhr für Sie da Wenn ein Schaden eintritt, unterstützen Sie unsere Experten professionell, damit Ihr Betrieb weiterläuft. Spezialisierte Care Manager und der Medipoint ein Netzwerk von medizinischen Spezialisten unterstützen Sie, wenn Ihre Mitarbeiter verunfallen oder längerfristig erkranken.

Risikoanalyse überlassen Sie nichts dem Zufall Wenn Sie ein Unternehmen gründen, gehört eine gründliche Risikoanalyse von Anfang an dazu. Prüfen Sie anhand unserer Checkliste einfach und schnell, ob Sie an alles gedacht haben! Viele Risiken können Sie vorausschauend minimieren, andere auslagern, z.b. durch eine Versicherung oder entsprechende Vorsorgemassnahmen. Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell. Kontaktieren Sie einfach Ihre nächste Zurich- Agentur, rufen uns kostenlos an unter 0800 80 80 80 oder nehmen Sie direkt Kontakt auf mit Ihrem Makler/Broker. www.zurich.ch 49907-0808 «Zürich» Versicherungs-Gesellschaft Thurgauerstrasse 80, 8050 Zürich Telefon 044 628 28 28, Fax 044 628 29 29 www.zurich.ch Weichen die Angaben in dieser Broschüre von den jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen ab, gehen die letztgenannten vor.