Zertifikatslehrgang Energiemanager IHK / European Energy Manager EUREM 1. März 2013 die Energiekosten senken und damit die Wettbewerbsfähigkeit am Standort sichern, sich auf Veränderungen des Energiemarktes einstellen und vorbereiten, einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten Die Leistungsbilanz in den Unternehmen quer über alle Branchen, Größen und Eigentumsformen wird zunehmend von der Senkung des Energieverbrauchs, dem Einsatz von Effizienztechnologie und der Anwendung eines professionellen Energiemanagements bestimmt. Mit dem vorliegenden Trainingsprogramm werden Mitarbeiter mit den fachlichen Kompetenzen ausgestattet, die Energieanwendungen im Unternehmen technisch zu optimieren und gezielt zu managen. Nach erfolgreichem Abschluss erfüllen die Teilnehmer die Voraussetzungen und Anforderungen für den European EnergyManager, die im Rahmen den Projekte EUREM und EUREM.NET der Europäischen Kommission entwickelt und unterstützt wurden. Eurochambres, der Dachverband der Europäischen IHKn, befürwortet die Umsetzung zur Stärkung der Wirtschaftskraft in den Unternehmen der EU. Aus dem Inhalt Energietechnische Grundlagen Energiewirtschaft Gebäudeenergie Wärmetechnik / Kältetechnik Elektrische Anwendungen Wirtschaftlichkeitsrechnung Solartechnik Green IT Abschluss: IHK Zertifikat Sie erhalten das Zertifikat EnergieManager (IHK) durch eine regelmäßige Teilnahme (mindestens 80%) am Präsenzunterricht und das erfolgreiche Ablegen des lehrgangsinternen Leistungsnachweises. Der Leistungsnachweis besteht aus einem schriftlichen Test, der Ausarbeitung einer Projektarbeit und einer Präsentation. Die Bewertung erfolgt nach dem IHK Notenschlüssel. Sie erhalten zusätzlich ein Zertifikat European EnergyManager, da die Entwicklung des Praxistrainings im Rahmen von zwei EU-Projekten gefördert wurde Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK.Die Bildung - Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg Anschrift: An der Schusterinsel 2 51379 Leverkusen Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 2171 4908-0 Fax +49 2171 4908-909/-919
Zielgruppe Fach- und Führungskräfte, die als Energieverantwortliche im Unternehmen fungieren, z.b. Betriebsleiter, Produktionsleiter, Energiebeauftragte, Instandhalter, Prozess-Ingenieure, Betriebstechniker sowie Energiedienstleister Unternehmen mit Energieverbrauch: > 1000 MWh/Jahr Strom oder > 2000 MWh/Jahr Gas/Heizöl Energiekosten: > 100.000 pro Jahr für Strom oder > 100.000 pro Jahr Gas/Heizöl Lehrgangsleiter Dipl.-Ing. Dietmar Bernhard Dipl.-Ing. Stefan Krämer Dipl.-Ing. Martin Theweleit Angaben zur Methode Vortrag mittels verständlicher, standardisierter Materialien, Berechnungsübungen mit Energiedaten aus den Unternehmen, Umsetzungsunterstützung durch praxisgerechte Werkzeuge: Checklisten, Erfassungsbögen, Tabellenkalkulations-Mustervorlagen, Selbstlernen und Anwendungsunterstützung in einer geschlossenen Internet Community, Projektarbeit, Exkursion Teilnahmeentgelt 2.250,00 Euro Im Rahmen der Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium die Teilnahme am Lehrgang mit bis zu 30 Prozent der Lehrgangsgebühren, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: - mindestens 80-prozentige Teilnahme am Präsenzunterricht - Vorlage der Projektarbeit mit Zusammenfassung - Schriftliche Erklärung, dass Sie oder Ihr Unternehmen weder Energieeffizienzberatung anbieten, noch beabsichtigen, dies zu tun - Sie dürfen keine andere Förderung (z.b. NRW-Bildungsscheck oder Bildungsprämie) für diesen Lehrgang in Anspruch nehmen Dauer (Präsenzzeiten) Beginn: 1. März 2013 Ende: 22. Juni 2013 Abschlusstest: 26. Juni 2013; Projektpräsentation: Terminvergabe nach Absprache Übergabe der Zertifikate: September 2013 240 Unterrichtsstunden, davon 160 Präsenzeinheiten und 80 Selbstlerneinheiten über Projektarbeit und elektronische Medien Unterrichtstage: 13 Wochen montags und mittwochs 18:00-21:15 5 Wochenenden freitags 13:00-18:00, samstags 8:00-13:00
Termine (siehe S. 4/5) Unterrichtsort IHK Köln Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg An der Schusterinsel 2 51379 Leverkusen Anmeldung (Anmeldemodalitäten) Wir freuen uns, wenn dieser Zertifikatslehrgang Ihr Interesse findet und erwarten gerne Ihre Anmeldung. Bitte melden Sie sich auf dem beiliegenden Anmeldeformular an. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Rücktritt und die Kündigung sind schriftlich zu erklären. Bitte beachten Sie die beigefügten Teilnahmebedingungen der IHK Köln. Neben der IHK bieten zahlreiche Träger Seminare an. Namen, Adressen und Telefonnummern uns bekannter Anbieter können bei der Weiterbildungsberatung der IHK Köln, Tel. 0221 1640 621/622 erfragt werden. Unsere Veranstaltungen können grundsätzlich durch den Bildungsscheck NRW/ die Bildungsprämie gefördert werden. Details hierzu und eine eingehende, inhaltliche Beratung zum Thema Weiterbildung können Sie ebenfalls unter der angegebenen Rufnummer erfragen. Ansprechpartner/-in Cornelia Njai Tel.: +49 2171 4908-905 Fax: +49 2171 4908-909 E-Mail: cornelia.njai@koeln.ihk.de www.ihk-koeln.de www.facebook.com/ihk.weiterbildung
Inhalte*: Datum Wochentag Uhrzeit Fach Std. Block 1: Basiswissen/Energiewirtschaft 01.03.2013 Freitag 13:00-16:15 Energietechnische Grundlagen 4 01.03.2013 Feitag 16:30-18:00 Emissionshandel 2 02.03.2013 Samstag 08:00-09:30 Energierecht 2 02.03.2013 Samstag 09:45-13:00 Energieeinkauf und -handel 4 Block 2: Gebäude 04.03.2013 Montag 18:00-21:15 Bauphysik / Baukonstruktion / Gebäudehülle 4 06.03.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Gebäudesimulation 4 11.03.2013 Montag 18:00-21:15 ENEV / Gebäudeenergieausweis 4 13.03.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Energiebewusstes Bauen und Sanieren 4 Block 3: Wärmetechnik 18.03.2013 Montag 18:00-21:15 Heizungstechnik / Geothermie 4 20.03.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Heizungstechnik / Geothermie 4 08.04.2013 Montag 18:00-21:15 Energie aus Biomasse 4 10.04.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Energie aus Biomasse 4 Block 4: Elektrische Anwendungen 15.04.2013 Montag 18:00-21:15 Elektrische Antriebe 4 17.04.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Elektrische Antriebe 4 22.04.2013 Montag 18:00-21:15 Beleuchtung 4 24.04.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Beleuchtung 4 Block 5: Wirtschaftlichkeitsrechnung 26.04.2013 Freitag 13:00-16:15 MSR-Technik 4 26.04.2013 Freitag 16:30-18:00 Basiswissen Projektmanagement 2 27.04.2013 Samstag 08:00-13:00 Wirtschaftlichkeitsrechnung 6 29.04.2013 Montag 18:00-21:15 Energiemanagementsysteme 4 06.05.2013 Montag 18:00-21:15 Energiemanagementsysteme/Energieaudit 4 Block 6: Druckluft / Klimatechnik 13.05.2013 Montag 18:00-21:15 Druckluft 4 15.05.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Druckluft 4 24.05.2013 Freitag 13:00-16:15 Lüftungs- und Klimatechnik 4 24.05.2013 Freitag 16:30-18:00 Lüftungs- und Klimatechnik 2 25.05.2013 Samstag 08:00-13:00 Lüftungs- und Klimatechnik 6 27.05.2013 Montag 18:00-21:15 Druckluft 4 Block 7: Kältetechnik / Wärmetechnik 29.05.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Kältetechnik 4 03.06.2013 Montag 18:00-21:15 Kältetechnik 4 05.06.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Wärmebedarfsberechnung 4 10.06.2013 Montag 18:00-21:15 Kraft-Wärme-Kopplung 4 12.06.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Kraft-Wärme-Kopplung 4 Block 8: Green IT u.a. 14.06.2013 Freitag 13:00-18:00 Green IT 6 15.06.2013 Samstag 08:00-09:30 Interne Energieaudits 2
15.06.2013 Samstag n.n. Testvorbereitung 2 15.06.2013 Samstag n.n. Exkursion 4 Block 9: Wärmetechnik: Prozesswärme 17.06.2013 Montag 18:00-21:15 Prozesswärme 4 19.06.2013 Mittwoch 18:00-21:15 Prozesswärme 4 Block 10: Solartechnik 21.06.2013 Freitag 13:00-16:15 Photovoltaik 4 21.06.2013 Feitag 16:30-18:00 Solares Heizen 2 22.06.2013 Samstag 08:00-09:30 Solares Heizen 2 22.06.2013 Samstag 09:45-13:00 Solare Warmwassererzeugung 4 26.06.2013 Mittwoch 18:00-20:00 Abschlusstest 2 160 * Änderungen in Anpassung an aktuelle Vorgaben des Projektbüros behalten wir uns vor.
Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK.Die Bildung - Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg An der Schusterinsel 2 51379 Leverkusen Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK.Die Bildung - Zweigstelle Leverkusen/Rhein-Berg An der Schusterinsel 2 51379 Leverkusen Unsere Zeichen Ansprechpartner Nj Cornelia Njai E-Mail cornelia.njai@koeln.ihk.de Telefon Fax +49 2171 4908-905 +49 2171 4908-909 Anmeldung zum Zertifikatslehrgang Energiemanager (IHK) / European EnergyManager EUREM Beginn: 1. März 2013 Name/Vorname Geburtsdatum Privatanschrift Firmenanschrift Branche Mitarbeiterzahl Tagsüber telefonisch zu erreichen E-Mail Rechnung an Privatanschrift Firmenanschrift Datum, Firmenstempel, Unterschrift Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen für Weiterbildungsveranstaltungen der Industrie- und Handelskammer zu Köln an.
Allgemeine Teilnahmebedingungen Mit der Anmeldung werden die folgenden "Allgemeinen Teilnahmebedingungen" anerkannt: 1. Anmeldung Die Anmeldung zu Weiterbildungsveranstaltungen ist schriftlich oder über das Anmeldeformular per Internet bei der IHK Köln vorzunehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangsdatums berücksichtigt. Vertragspartner ist der Teilnehmer, soweit sich nicht etwas anderes aus der Anmeldung ergibt. Die IHK Köln bestätigt Ihre Anmeldung schriftlich. Besondere Zulassungs- oder Auswahlkriterien für bestimmte Maßnahmen bleiben davon unberührt. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so informiert die IHK hierüber schriftlich. 2. Zahlungsbedingungen Das Teilnahmeentgelt wird bei kostenpflichtigen Weiterbildungsveranstaltungen nach Beginn der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist spätestens bis zu dem in der Rechnung genannten Termin zu zahlen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. der Arbeitsagentur) zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen können gesondert berechnet werden. 3. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtseinheiten Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. 4. Widerrufsrecht Verbrauchern im Sinne des 13 BGB, die sich über Fernkommunikationsmittel (Briefe, Fax, online) anmelden, steht nachgenanntes gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 2 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Industrie- und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln, Fax: 0221 1640-689; E-Mail-Adresse: bildungszentrum@koeln.ihk.de Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Besondere Hinweise Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ende der Widerrufsbelehrung 5. Rücktritt Bei Seminaren (1-3tägige Veranstaltungen bzw. Veranstaltungen unter 50 Unterrichtsstunden) kann der Vertragspartner über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens fünf Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK mitteilt. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei später eingehenden Rücktrittserklärungen oder bei Nichtteilnahme ist der Vertragspartner zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Das Nichterscheinen zum Seminar befreit nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Entgelts. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist möglich. Bei Lehrgängen (ab 50 Unterrichtsstunden, ganztägig oder berufsbegleitend) kann der Vertragspartner über die gesetzlichen Vorschriften hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens drei Wochen vor Beginn des Lehrgangs schriftlich der IHK mitteilt. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bei einem späteren Rücktritt ist ein Entgeltanteil von 30 % zu zahlen. Bei Lehrgängen mit mehr als 200 Unterrichtsstunden ist in diesem Fall ein Entgeltanteil von 30 % für den ersten Abschnitt (s.u. 6.) zu zahlen. Ein Rücktritt nach Lehrgangsbeginn ist nicht möglich. Das Nichterscheinen zum Lehrgang befreit nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Lehrgangsentgelts. Das Stellen eines Ersatzteilnehmers unter Einhaltung der jeweiligen Auswahlkriterien ist bis zum Beginn der ersten Lehrgangsstunde möglich. Dem Vertragspartner ist in sämtlichen vorgenannten Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Die Bestimmungen zum Rücktritt lassen das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 4 unberührt.
6. Kündigung Lehrgänge mit mehr als 200 Unterrichtsstunden sind in Abschnitte von jeweils drei Monaten aufgeteilt. Bei dieser Lehrgangsform kann der Vertragspartner den Lehrgang unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Ende eines Abschnitts schriftlich gegenüber der IHK kündigen. Maßgebend ist hierbei der Eingang der Kündigung bei der IHK. Der Vertragspartner bleibt zur Zahlung des anteiligen Lehrgangsentgeltes bis zum Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet. Kosten für bereits erhaltene Bücher und Unterrichtsmaterial werden in Rechnung gestellt. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Hat der Vertragspartner bereits den Gesamtbetrag des Lehrgangsentgeltes gezahlt, wird bei Kündigung der anteilig zuviel gezahlte Betrag unverzüglich erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Ziffer 4 bleiben unberührt. Die IHK ist insbesondere dann zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Vertragspartner das Lehrgangsentgelt oder Teile hiervon nicht zahlt. Die IHK setzt ihm bei Nichtzahlung des Lehrgangsentgelts oder Teilen hiervon nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eine Nachfrist, die mindestens zwei Wochen beträgt, bevor sie eine fristlose Kündigung ausspricht. Kündigt die IHK das Vertragsverhältnis fristlos, steht ihr ein Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz in Höhe des Lehrgangsentgelts zu, das bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zu zahlen gewesen wäre. Dem Vertragspartner ist der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. 7. Absage und organisatorische Änderungen von Veranstaltungen Die Veranstaltung kann mangels kostendeckender Teilnehmerzahl, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit des Referenten ohne Möglichkeit des Einsatzes eines Ersatzreferenten, oder aufgrund höherer Gewalt durch die IHK abgesagt werden. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert und bereits gezahlte Entgelte werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, sofern die Haftung nicht auf grober Fahrlässigkeit der IHK Köln oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Die IHK ist zum Wechsel von Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan aus triftigem Grund, z.b. Erkrankung des Referenten, berechtigt, soweit dies dem Teilnehmer zumutbar ist. 8. Ausschluss aus besonderen Gründen Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei Zahlungsverzug (siehe Ziffer 2.), Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen hat die IHK einen Anspruch auf die Zahlung des vollen Teilnahmeentgeltes bzw. Abschnittsbetrages. 9. Datenschutzerklärung Die IHK Köln unterliegt als öffentliche Stelle den Vorschriften des Landesdatenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Umgang mit Ihren Daten erfolgt nach allen einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur zum Zweck der Veranstaltungs- oder Prüfungsabwicklung und nur in dem Umfang verarbeitet, gespeichert, weitergeleitet oder verwendet, soweit es für diesen Zweck erforderlich ist. Sofern Sie uns Ihre Daten zur Speicherung für bestimmte Zwecke überlassen, können Sie die von Ihnen erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Ferner haben Sie das Recht, auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. 10. Haftung Die Haftung der IHK Köln ist gleich aus welchem Rechtsgrund beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, einschließlich dem Vorsatz und der groben Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Im Fall der Verletzung einer wesentlichen Kardinalspflicht haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Hier ist unsere Haftung jedoch auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistiger Täuschung oder der Übernahme einer Garantie. 11. Urheberrecht Arbeitsunterlagen und verwendete Computersoftware sind urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren oder die Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Urheberrechteinhabers zulässig. 12. Gerichtsstand und Erfüllungsort Sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand und Erfüllungsort Köln. 13. Schlussbestimmungen Nebenabreden sind nicht getroffen.