Internationale Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studienprogrammen. Richtlinien

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Transkript:

Internationale Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studienprogrammen Richtlinien Wien, Oktober 2012

Inhaltsverzeichnis 1 Ziel und Ergebnis der Programmakkreditierung... 3 2 Standards... 3 2.1 Standard 1: Qualifikationsziele... 3 2.2 Standard 2: Aufbau und Gestaltung... 4 2.3 Standard 3: Studierbarkeit... 4 2.4 Standard 4: Prüfungssystem... 4 2.5 Standard 5: Ressourcen... 4 2.6 Standard 6: Transparenz und Dokumentation... 5 2.7 Standard 7: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung... 5 2.8 Standard 8: Chancengleichheit... 5 2.9 Standard 9: Studienprogrammbezogene Kooperationen... 5 3 Verfahrensablauf im Überblick... 5 4 Akkreditierungsentscheidung... 6 5 Selbstdokumentation der Hochschule... 7 5.1 Schlüsselinformationen... 7 5.2 Selbstanalyse... 8 5.2.1 Leitfragen Standard 1: Qualifikationsziele... 8 5.2.2 Leitfragen Standard 2: Aufbau und Gestaltung... 8 5.2.3 Leitfragen Standard 3: Studierbarkeit... 9 5.2.4 Leitfragen Standard 4: Prüfungssystem... 9 5.2.5 Leitfragen Standard 5: Ressourcen... 9 5.2.6 Leitfragen Standard 6: Transparenz und Dokumentation... 10 5.2.7 Leitfragen Standard 7: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung... 10 5.2.8 Leitfragen Standard 8: Chancengleichheit... 11 5.2.9 Leitfragen Standard 9: Studienprogrammbezogene Kooperationen... 11 5.3 Anlagen... 11 6 Wesentliche Elemente des Verfahrens... 12 6.1 Gutachterinnen und Gutachter (Peers)... 12 6.2 Vor-Ort-Besuch... 13 6.3 Gutachten und Entscheidung... 13 2/13

1 Ziel und Ergebnis der Programmakkreditierung Mit der internationalen Akkreditierung von Studienprogrammen bestätigt die AQ Austria die Erfüllung europäischer Qualitätsstandards. Diese Standards leiten sich aus den Grundsätzen der Bologna-Studienarchitektur und den Europäischen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Hochschulbereich (ESG) 1 ab. Erbringt die Hochschule den Nachweis, dass das zu begutachtende Studienprogramm die Qualitätsanforderungen der Agentur erfüllt, erlangt sie das Zertifikat der AQ Austria. Die Akkreditierung wird für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgesprochen. 2 Standards Die Qualitätsanforderungen der AQ Austria sind durch neun Standards definiert, welche die Gestaltung und Umsetzung von Bachelor- und Master-Studienprogrammen im Sinne der Bologna-Studienarchitektur beschreiben. Für die Akkreditierung ist der Nachweis der Erfüllung dieser Standards zu erbringen 2. Standard 1 Standard 2 Standard 3 Standard 4 Standard 5 Standard 6 Standard 7 Standard 8 Standard 9 Qualifikationsziele des Studienprogramms Aufbau und Gestaltung des Studienprogramms Studierbarkeit Prüfungssystem Ausstattung Transparenz und Dokumentation Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Chancengleichheit Studienprogrammbezogene Kooperationen Um einen Standard als erfüllt betrachten zu können, sind jedenfalls folgende Erfordernisse nachzuweisen: 2.1 Standard 1: Qualifikationsziele Das Studienprogramm orientiert sich an Qualifikationszielen. Diese umfassen fachliche und überfachliche Aspekte sowie die Erlangung von fachlichen, methodischen und generischen Kompetenzen. Die Aspekte beziehen sich insbesondere auf die Bereiche wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung, auf die Befähigung, eine qualifizierte Erwerbstätigkeit aufzunehmen, sowie auf die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und zur Persönlichkeitsentwicklung. 1 http://www.enqa.eu/files/esg%20in%20german.pdf bzw. http://www.enqa.eu/files/esg_3edition%20(2).pdf 2 Die Standards sind an die Kriterien des deutschen Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studienprogrammen an deutschen Hochschulen angelehnt. 3/13

2.2 Standard 2: Aufbau und Gestaltung Das Studienprogramm entspricht dem Nationalen Qualifikationsrahmen, soweit dieser im betreffenden Land umgesetzt ist. Die Anwendung des ECTS ist konform mit den Empfehlungen der Europäischen Kommission 3. Das Studienprogramm ist in der Kombination der einzelnen Module stimmig im Hinblick auf formulierte Qualifikationsziele (siehe Standard 1) aufgebaut und sieht adäquate Lehr- und Lernformen vor. Gegebenenfalls vorgesehene Praxisanteile werden so ausgestaltet, dass Leistungspunkte (ECTS) erworben werden können. Zugangsvoraussetzungen und gegebenenfalls ein adäquates Auswahlverfahren sowie Anerkennungsregeln für extern erbrachte Leistungen gemäß der Lissabon-Konvention 4 und außerhochschulisch erbrachte Leistungen sind festgelegt. Gegebenenfalls vorgesehene Mobilitätsfenster sind curricular eingebunden. Die Studienorganisation gewährleistet die Umsetzung des Studienprogramms. 2.3 Standard 3: Studierbarkeit Die Studierbarkeit des Studienprogramms wird gewährleistet durch die Berücksichtigung der erwarteten Eingangsqualifikationen, eine geeignete Studienplangestaltung die auf Plausibilität hin überprüfte Angabe der studentischen Arbeitsbelastung sowie eine adäquate und belastungsangemessene Prüfungsdichte und -organisation. Es sind entsprechende Betreuungsangebote (z.b. Studienberatung, Problemberatung (psychisch, finanziell, familiär), Karriereservice, Internationale Angelegenheiten, Rechtsberatung, etc.) sowie fachliche und überfachliche Studienberatung sichergestellt. Die Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen (siehe auch Standard 8) werden berücksichtigt. 2.4 Standard 4: Prüfungssystem Die Prüfungen dienen der Feststellung, ob die formulierten Qualifikationsziele (siehe Standard 1) erreicht wurden. Sie sind modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert. Jedes Modul schließt in der Regel mit einer das gesamte Modul umfassenden Prüfung ab. Flexibilität für Studierende in besonderen Lebenslagen hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium sowie bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen ist sichergestellt. 2.5 Standard 5: Ressourcen Die adäquate Durchführung des Studienprogramms ist hinsichtlich der personellen Ressourcen, der sachlichen Ausstattung und der Räumlichkeiten sowohl qualitativ als auch quantitativ langfristig gesichert. Dabei werden Verbindungen mit anderen Studiengängen berücksichtigt. Kriterien zur Personalauswahl sind definiert, und Maßnahmen zur Personalentwicklung und -qualifizierung sind vorhanden. 3 http://ec.europa.eu/education/lifelong-learning-policy/doc/ects/guide_en.pdf 4 Gilt für Staaten, die die Lissabon Konvention ratifiziert haben und in denen sie in Kraft getreten ist. Siehe: http://conventions.coe.int/treaty/commun/cherchesig.asp?nt=165&cm=1&df=07/10/2009&cl=ger 4/13

2.6 Standard 6: Transparenz und Dokumentation Studienprogramm, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen und Zugangsvoraussetzungen sowie alle Änderungen sind dokumentiert und veröffentlicht. Alle relevanten Informationen sind barrierefrei zugänglich. 2.7 Standard 7: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Ergebnisse der hochschulinternen Qualitätssicherung werden bei den Weiterentwicklungen des Studienprogramms berücksichtigt. Dazu zählen Evaluationsergebnisse, Untersuchungen der studentischen Arbeitsbelastung, des Studienerfolgs und des Absolvent/innenverbleibes. Studierende werden an Qualitätssicherungsmaßnahmen beteiligt. 2.8 Standard 8: Chancengleichheit Auf der Ebene des Studienprogramms werden die Konzepte der Hochschule zur Geschlechtergerechtigkeit und zur Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen wie beispielsweise Studierende mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen, Studierende mit Kindern, ausländische Studierende, Studierende mit Migrationshintergrund, und/oder aus sogenannten bildungsfernen Schichten umgesetzt. 2.9 Standard 9: Studienprogrammbezogene Kooperationen Umfang und Art bestehender Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen sind beschrieben und die der Kooperation zu Grunde liegenden Vereinbarungen sind dokumentiert. Übereinkommen zur Förderung und Unterstützung internationaler Mobilitäten von Studierenden und Lehrenden sind erläutert. 3 Verfahrensablauf im Überblick Die Hochschule stellt in Form einer Selbstdokumentation (siehe Kapitel 5) dar, wie sie aus ihrer Sicht die Standards der AQ Austria erfüllt. Eine Gruppe externer Gutachter/innen (Peers) prüft die Selbstdokumentation und führt einen Vor-Ort-Besuch an der Hochschule durch. Die Gutachter/innen erstellen ein Gutachten (Bericht), zu dem die Hochschule in zwei Phasen Stellung bezieht. Gutachten und Stellungnahme der Hochschule sind Grundlage für die Akkreditierungsentscheidung der AQ Austria. Das gesamte Verfahren dauert sechs bis zwölf Monate. 5/13

4 Akkreditierungsentscheidung Die Akkreditierungsentscheidung trifft das Board der AQ Austria 5 auf Grundlage des Gutachtens und einer Stellungnahme der Hochschule. Es bestehen drei Entscheidungsoptionen: Akkreditierung ohne Auflagen Die Qualitätsanforderungen sind erfüllt. Im Gutachten angeführte Empfehlungen sollen der Hochschule in der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Studienprogramms als Unterstützung dienen. Die Agentur spricht eine Akkreditierung für den Zeitraum von fünf Jahren aus. Akkreditierung mit Auflagen Es wurden Mängel festgestellt, die voraussichtlich innerhalb von neun Monaten behebbar sind. Die Auflagenerfüllung wird seitens der Hochschule nachgewiesen und durch die AQ Austria geprüft. 5 Die Mitglieder des Board sind auf der Webseite der AQ Austria genannt. 6/13

Versagung der Akkreditierung Es wurden gravierende Mängel festgestellt, die voraussichtlich nicht innerhalb von neun Monaten behebbar sind. Im Falle einer positiven Akkreditierungsentscheidung erhält die Hochschule das Zertifikat der AQ Austria. 5 Selbstdokumentation der Hochschule Die Hochschule erstellt eine Selbstdokumentation, in welcher der Studiengang dargestellt und die Erfüllung der Akkreditierungsstandards dokumentiert wird. Sie gliedert sich in drei Teile: 1. Schlüsselinformationen zum Studienprogramm und zur Hochschule 2. Selbstanalysebericht zum Studienprogramm 3. Anlagen Bei einem optionalen Treffen zwischen AQ Austria und der Koordinierungsgruppe der Hochschule (s. unten) werden offene Fragen zum Leitfaden und zum Prozess der Selbstdokumentation sowie der Zeitplan behandelt. Die AQ Austria steht der Hochschule während der Erstellung der Selbstdokumentation für die Klärung offener Fragen zur Verfügung. Die Hochschule hat die Möglichkeit, vor Vorlage der Selbstdokumentation einen Final check durch die AQ Austria in Anspruch zu nehmen. Hierbei handelt es sich um eine Rückmeldung zur Vollständigkeit der Selbstdokumentation, jedoch keine bewertende Rückmeldung zu deren Inhalten. Die AQ Austria empfiehlt der Hochschule zur Erstellung der Selbstdokumentation die Bildung einer Koordinierungsgruppe, in der Mitglieder aus allen relevanten Bereichen des Studienprogramms sowie der Hochschulleitung mitwirken. Zur leichteren Lesbarkeit werden eine einheitliche Formatierung der gesamten Selbstdokumentation sowie die Nutzung von Kapitelüberschriften, Seitenzahlen und nummerierten Grafiken angeraten. 5.1 Schlüsselinformationen Einleitend wird das Studienprogramm anhand von Schlüsselinformationen beschrieben, wobei für einen raschen Überblick jedenfalls folgende Elemente zu berücksichtigen sind: Name der Hochschule/Fakultät/des Instituts Bezeichnung des Studienprogramms Akademischer Grad (Abschlussbezeichnung) Standort/e des Studienprogramms Für das Studienprogramm verantwortliche Ansprechperson(en) Datum der Einführung des Studiengangs Regelstudienzeit in Semestern Studienform (Vollzeit/Berufsbegleitend/Teilzeit/Fernstudium) Anzahl der Studienplätze Studiengebühren Zugangsvoraussetzungen Anzahl der zu vergebenden ECTS-Leistungspunkte 7/13

Zielgruppe(n) des Studienprogramms (z.b. Berufstätige, direkt nach Schulabschluss, ohne Matura ) Quantitative Eckdaten: Anzahl der Studienanfänger/innen pro Studienjahr bzw. Semester, aktuelle Anzahl der Studierenden im gesamten Studienprogramm, Zahl der bisherigen Absolvent/innen des Studienprogramms, durchschnittliche Absolvent/innenzahl pro Studienjahr, Zulassungsquote, Studienabbruchsquote 5.2 Selbstanalyse Die Analyse des Studienprogramms erfolgt anhand der neun Standards. Zur Orientierung dienen folgende Leitfragen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit zur Abdeckung aller Aspekte des jeweiligen Standards erheben. Zusätzliche Dokumente, die zur Erläuterung der analytischen Ausführungen dienen, können in Teil 3 (Anlage) zur Verfügung gestellt werden. Handelt es sich bei dem begutachteten Studienprogramm um ein Studium mit besonderem Profilanspruch, wie das beispielsweise bei einem Fernstudium der Fall wäre, sind alle neun Standards unter besonderer Berücksichtigung des pädagogisch-didaktischen Konzepts, der zusätzlichen Qualifikationen der Lehrenden und Betreuer/innen und der Unterstützungsangebote für Studierende anzuwenden. 5.2.1 Leitfragen Standard 1: Qualifikationsziele Welche sind die spezifischen Qualifikationsziele des Studienprogramms? Wie wurden fachliche und überfachliche Qualifikationsziele des Studienprogramms ermittelt und definiert? Wie wird gewährleistet, dass die Ziele des Studienprogramms eindeutig definiert sind und sich am Profil der Hochschule orientieren? Wie wird im Rahmen des Studienprogramms eine wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung sichergestellt? Wie werden zivilgesellschaftliches Engagement und Persönlichkeitsentwicklung gefördert? Wie wird sichergestellt, dass Qualifikationsbedarfe schlüssig ermittelt wurden? 5.2.2 Leitfragen Standard 2: Aufbau und Gestaltung Wie wird dem Nationalen Qualifikationsrahmen entsprochen? Wie wird gewährleistet, dass die Zuteilung von ECTS Punkten den europäischen Anforderungen entspricht? Wie sind die Module hinsichtlich der formulierten Qualifikationsziele aufeinander abgestimmt? Wie wird das pädagogisch-didaktische Gesamtkonzept (Lehr- und Lernformen) entwickelt und umgesetzt? Wie ist sichergestellt, dass es zu den definierten Qualifikationszielen führt? Wie wird sichergestellt, dass das Bachelor-Studienprogramm zur Berufsbefähigung führt? Wie wird garantiert, dass der Master-Studiengang zu einer zusätzlichen Qualifikation führt und dem spezifischen Charakter eines Masters (anwendungsorientiert / forschungsorientiert, Berechtigung zur Promotion) Rechnung getragen wird? Wie wird die Verbindung von Forschung und Lehre gewährleistet? Wie und in welchem Ausmaß sind Studierende in Forschung und Kooperationsprojekte eingebunden? Wie werden angemessene studienprogrammspezifische Zulassungsvoraussetzungen definiert ((Hoch-)Schulabschluss, Sprachkenntnisse, vorausgesetzte spezifische 8/13

Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, ) und wie wird sichergestellt, dass diese angewendet werden? Welche Schritte und Inhalte sieht das Auswahlverfahren vor und wie wird sichergestellt, dass Informationen zum Auswahlverfahren wie Durchführung, Kriterien, Art, Umfang, Ziel und Dauer sowie Entscheidungsfindung für Interessierte transparent zugänglich sind? Welche Regeln wendet die Hochschule zur Anerkennung und Anrechnung von Kompetenzen und Fähigkeiten an, die außerhalb der Hochschule erworben wurden (auch in extracurricularer Mobilität)? Mit welchen Maßnahmen unterstützt die Studienorganisation die Umsetzung des Studienprogramms? 5.2.3 Leitfragen Standard 3: Studierbarkeit Wie werden unterschiedliche Eingangsqualifikationen der Studierenden berücksichtigt? Wie wird gewährleistet, dass die Studienorganisation die Umsetzung des Studienprogramms unterstützt und die Einhaltung der Mindeststudienzeit ermöglicht? Wie wurde die studentische Arbeitsbelastung (Workload) ermittelt? Wie sind Workload und vorgesehene Studiendauer in Bezug auf die Studierbarkeit vereinbar? In welcher Form gewährleistet die Studienorganisation für die Studierenden Betreuung und (fachliche und überfachliche) Beratung auch im Hinblick auf spezifische Themen wie Praktikum, Mobilität, etc.? Wie werden Belange von Studierenden in besonderen Lebenslagen berücksichtigt? 5.2.4 Leitfragen Standard 4: Prüfungssystem Welche Regelungen bestehen in der Studien- und Prüfungsordnung für die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel? Wie wird gewährleistet, dass Prüfungen der Feststellung dienen, ob formulierte Qualifikationsziele und Lernergebnisse erreicht wurden? Wodurch ist garantiert, dass Prüfungen modulbezogen sowie wissens- und kompetenzorientiert sind? Wie wird sichergestellt, dass in der Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) die Fähigkeit zur selbständigen Problembearbeitung nach wissenschaftlichen Methoden nachgewiesen wird? Wie ist sichergestellt, dass Prüfungsdichte und studentischer Workload vereinbar sind? Wie ist die Prüfungsorganisation (Häufigkeit, Prüfungsanforderungen, Wiederholungsmöglichkeiten, Bewertungsstandards, ) gestaltet? Welche Prüfungsdokumente stehen zur Verfügung (Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement, Transcript of Records)? Welche Möglichkeiten bietet die Hochschule Studierenden in besonderen Lebenssituationen hinsichtlich zeitlicher und formaler Vorgaben im Studium und bei allen abschließenden oder studienbegleitenden Leistungsnachweisen? Welche Einspruchsmöglichkeiten für Studierende sind vorgesehen und wie werden diese gehandhabt? 5.2.5 Leitfragen Standard 5: Ressourcen Wodurch ist die Finanzierung des Studienprogramms (Mittel für Lehre und Forschung, für Sachausstattung (Literatur, IT, Raumausstattung, ) etc.) gesichert? Wie sieht die vorhandene Raum- und Sachausstattung für das Studienprogramm aus und wie wird sichergestellt, dass Raum- und Sachausstattung (Labore, Arbeitsräume, IT- 9/13

Lizenzen, Zugang zu rezenter Fachliteratur, Zeitschriftenabonnements etc. ) langfristig den Bedürfnisse des Studienprogramms angemessen ist? Wie finden dabei die Bedürfnisse von Studierenden und Lehrenden in besonderen Lebenslagen Berücksichtigung? Wie ist eine angemessene quantitative Relation zwischen den in Lehre und Forschung des Studienprogramms beschäftigten Personen des Stammpersonals und externen Lehrbeauftragten garantiert? Wie wird der Austausch mit anderen Studienprogrammen der Hochschule über Lehrende und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen genutzt? Wie wird ein adäquates Betreuungsverhältnis Lehrende-Studierende sichergestellt? Wie garantieren die Auswahl- und Aufnahmeverfahren für Lehrende sowie wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (einschließlich Berufungen) für das Studienprogramm die Aufnahme der bestgeeigneten Personen? Wie ist sichergestellt, dass die Lehrenden über aktuelle wissenschaftliche Qualifikationen sowie didaktische Kompetenzen zur Durchführung des Studienprogramms verfügen? Welche Personalentwicklungs- und Personalqualifizierungsstrategien sind implementiert um einen kontinuierlich hohen Standard der Lehrenden garantieren? Welche Maßnahmen zur Nachwuchsförderung werden im Rahmen des Studienprogramms gesetzt? Wie und in welchem Ausmaß erfolgt die Einbindung der wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen des Studienprogramms in nationale und internationale Projekte in Lehre und Forschung? 5.2.6 Leitfragen Standard 6: Transparenz und Dokumentation Wie wird innerhalb des Studienprogramms / des Instituts / der Fakultät / der Hochschule der Informationszugang zu allen relevanten Elementen sichergestellt (z.b.: Informationen zum Studienprogramm, (Modulhandbuch, ), Aufnahmekriterien, Studienverlauf, Prüfungsanforderungen, Praktika, Mobilität, Förderung der Chancengleichheit, etc.)? Wann finden Aktualisierungen statt und in welcher Form erfolgt die Informationsweitergabe darüber? 5.2.7 Leitfragen Standard 7: Qualitätssicherung und Weiterentwicklung Wie ist das Qualitätsmanagement des Studienprogramms organisiert und welche Ziele werden damit verfolgt? Wie ist das Qualitätsmanagement des Studienprogramms in das Qualitätsmanagementsystem der gesamten Hochschule eingebunden? Welche Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung des Studienprogramms werden eingesetzt? Wie werden ihre Ergebnisse bei der systematischen Weiterentwicklungen des Studiengangs (z.b.: Planung, Durchführung, Überprüfung und Rückkopplung) berücksichtigt? In welcher Form, in welchem Umfang und mit welchem Ziel werden Studiendaten erfasst und ausgewertet? Wie finden Ergebnisse aus Auswertungen in Studienplanentwicklung, Personalauswahl, Zulassungsmodalitäten, Lehrevaluation, etc. Eingang? Welche Maßnahmen zur regelmäßigen Überprüfung von Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren sind implementiert? Wer ist an der Planung und Auswertung der Qualitätssicherung und -entwicklung sowie an den einzelnen Maßnahmen in welcher Form beteiligt (Lehrende, Studierende, Gremien)? 10/13

5.2.8 Leitfragen Standard 8: Chancengleichheit Welche Maßnahmen bestehen zur Wahrung der Geschlechtergerechtigkeit, Förderung der Chancengleichheit von Studierenden in besonderen Lebenslagen und zur Unterstützung für Studierende mit besonderen Bedürfnissen? 5.2.9 Leitfragen Standard 9: Studienprogrammbezogene Kooperationen In welcher Art und in welchem Umfang bestehen Kooperationen mit anderen Hochschulen, Unternehmen und sonstigen Einrichtungen (Studienprogrammspezifische Hochschulkooperationen, Forschungskooperationen, Arbeitsgemeinschaften, etc.)? Stehen die Kooperationen des Studienprogramms im Einklang mit der Internationalisierungsstrategie der Hochschule? Mit welchen Maßnahmen werden Internationalisierung und Mobilität gefördert und wer wird damit erreicht? 5.3 Anlagen zur Selbstdokumentation Dieser Teil der Selbstdokumentation enthält Unterlagen, deren genaue Erläuterung den Analyseteil der Selbstdokumentation im Umfang übersteigen würde. Jedenfalls notwendig sind folgende Anlagen: Studienplan Modulhandbuch mit detaillierten Beschreibungen der einzelnen Module (Inhalte und Qualifikationsziele, Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen für die Teilnahme, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Höhe der zu vergebenden Leistungspunkte und Noten, Häufigkeit des Angebots der Module, Arbeitsaufwand, Dauer der Module, Liste empfohlener Literatur und Lernunterlagen, etc.) Studien- und Prüfungsordnung, falls vorhanden auch Praktikumsordnung Diploma Supplement Transcript of Records Learning Agreement Liste der Lehrenden (Qualifikationsprofile, Kurzlebensläufe mit Angaben zu wichtigsten Publikationen, Forschungstätigkeiten und Umfang der Lehrverpflichtung) Darstellung der Vereinbarungen zu studienprogrammbezogenen Kooperationen (Art der Zusammenarbeit, gemeinsame Studienangebote und Forschungsprojekte, gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Vereinbarungen zu Studierendenund Lehrendenmobilität, etc.) Lizenz der zuständigen Behörde zur Durchführung des Studienprogramms (falls national erforderlich) Mögliche weitere Anlagen können von der Hochschule übermittelt bzw. von den Gutachter/innen eingefordert werden: Organigramm der Hochschule Darstellung des Qualitätsmanagementsystems Personalentwicklungskonzept Zulassungsordnung sowie Gebühren- und Entgeltordnung Anerkennungsregeln für extern erworbene Qualifikationen und Kompetenzen Übersicht über durchgeführte Evaluationen und Lehrveranstaltungsbefragungen sowie zusammenfassende Darstellung der Ergebnisse Übersicht über durchgeführte Absolvent/innenbefragungen und wesentliche Ergebnisse 11/13

6 Wesentliche Elemente des Verfahrens Hochschule und AQ Austria treffen eine schriftliche Vereinbarung zur Verfahrensdurchführung, in der insbesondere die beidseitigen Rechte und Pflichten, das Entgelt und die Abstimmung eines Zeitplans festgelegt sind. 6.1 Gutachterinnen und Gutachter (Peers) Die von der AQ Austria nominierte Gruppe der Gutachter/innen (Review-Team) besteht aus zumindest zwei Gutachter/innen aus der Wissenschaft aus fachverwandten Studienprogrammen, einer/m studentischen Gutachter/in aus einem fachverwandten Studienprogramm und einer/m Vertreter/in aus fachverwandter Berufspraxis. Bei der Nominierung des Review-Teams wird ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis angestrebt. Bei Clusterakkreditierungen (gemeinsame Akkreditierung mehrerer fachverwandter Studienprogramme) wird die Gruppe der Gutachter/innen entsprechend erweitert. Für alle Gutachter/innen gilt gleichermaßen, dass keine Gründe zur Unvereinbarkeit ihrer Tätigkeit an der Hochschule des zu begutachtenden Studienprogramms vorliegen dürfen. Die AQ Austria prüft vor der Nominierung mögliche Unvereinbarkeiten nach zuvor definierten Auschlusskriterien 6. Die Hochschule hat ein Einspruchsrecht gegen die nominierten Gutachter/innen, muss dies jedoch schriftliche begründen. Mit der Vorbereitung des Review-Teams soll ein gemeinsames Verständnis zu Zielen der Programmakkreditierung und den Aufgaben der einzelnen Gutachter/innen sowie des gesamten Teams gewährleistet werden. Die Vorbereitung durch die AQ Austria erfolgt mittels elektronisch übermittelter Informationen in Form eines Leitfadens für Gutachterinnen und Gutachter, durch virtuelle Besprechungen sowie durch einen Workshop mit der Agentur direkt vor dem ersten Vor-Ort-Besuch. Die Mitglieder des Review-Teams nutzen für ihre interne Vorbereitung die Selbstdokumentation der Universität und erarbeiten mit der Unterstützung der Agentur einen Gesprächsund Fragenkatalog für die Vor-Ort-Besuche an der Hochschule. Gegebenenfalls erstellen sie eine Liste jener Dokumente und Informationen, die sie noch benötigen, um einen Gesamteindruck zu erhalten. Diese wird von der Agentur an die Universität übermittelt. Ein gleiches Verständnis der Akkreditierungsstandards sowie der Erfüllungskriterien sind ein wesentliches Ergebnis der Vorbereitung. Weiters werden die Gutachter/innen über das jeweilige Hochschulsystem und dessen Besonderheiten sowie aktuelle hochschulpolitische Entwicklungen informiert. Die Gutachter/innen gewährleisten Transparenz in Bezug auf ihre Entscheidungsfindung und verpflichten sich zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Verfahrens erworbenen Kenntnisse über die Hochschule und das Studienprogramm. 6 Das wären z.b. ein Vertragsverhältnis mit der Hochschule während der vergangenen Jahre oder die Absolvierung von Prüfungen an der Hochschule in den letzten fünf Jahren. Gutachterinnen und Gutachter werden zusätzlich aufgefordert, der Agentur mögliche Unvereinbarkeitsgründe zu nennen, aufgrund derer sie für ein Verfahren an einer bestimmten Hochschule nicht eingesetzt werden können. 12/13

6.2 Vor-Ort-Besuch Der Vor-Ort-Besuch (bei der Akkreditierung eines einzelnen Studienprogramms in der Regel 1-1,5 Tage) dient den Gutachter/innen dazu, getrennte Gespräche mit den Angehörigen der Hochschule (Hochschulleitung, wissenschaftliches und administratives Personal und Studierende) zu führen. In der Regel werden auch Vertreterinnen und Vertreter der Berufspraxis und Alumni befragt. Eine Besichtigung der speziell mit der Durchführung des Studiengangs notwendigen Infrastruktur (Bibliotheken, Labore, Seminarräume etc.) dient zur Ergänzung der Eindrücke. Zum Abschluss des Vor-Ort-Besuchs findet ein Gespräch mit der Hochschulleitung statt, in dem die Gutachterinnen und Gutachter Fragen zur Klärung noch offener Aspekte stellen und zusammenfassende Eindrücke zum Studienprogramm vermitteln. 6.3 Gutachten und Entscheidung Das vorläufige Gutachten wird von den Gutachter/innen auf Grundlage der Selbstdokumentation und der Erkenntnisse aus den Gesprächen während des Vor-Ort- Besuchs erstellt, wobei hierzu explizit die dem Verfahren zugrunde liegenden Akkreditierungsstandards berücksichtigt werden. Das Gutachten gliedert sich wie folgt: 1. Allgemeine Darstellung des Verfahrens der Programmakkreditierung 2. Kurzporträt der Hochschule 3. Zusammenfassung der Eindrücke der Gutachter/innen 4. Feststellungen der Gutachter/innen zum Studienprogramm entlang der Standards 5. Gegebenenfalls verpflichtende Auflagen und empfehlende Maßnahmen an den Studiengang 6. Beschlussvorschlag der Gutachter/innen an das Board Die Hochschule erhält die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme zum Gutachten, das ihr ohne Beschlussvorschlag der Gutachterinnen und Gutachter übermittelt wird. In einer ersten, formalen Stellungnahme kann die Hochschule die Agentur auf mögliche Faktenfehler und Missverständnisse im Gutachten hinweisen. Diese Stellungnahme der Hochschule wird den Gutachter/innen vorgelegt, welche über Änderungen und Korrekturen des Gutachtens entscheiden und das endgültige Gutachten entsprechend verfassen. Im Rahmen einer inhaltlichen Stellungnahme kann die Hochschule zu Feststellungen im endgültigen Gutachten Position beziehen. Der Beschlussvorschlag beinhaltet eine Einordnung des Erfüllungsgrades jedes Standards (nicht erfüllt teilweise erfüllt weitgehend erfüllt vollständig erfüllt) und einen Vorschlag zur Akkreditierungsentscheidung. Zudem schlagen die Gutachter/innen eventuelle Auflagen vor. Die Vorschläge sind an das Board als Entscheidungsgremium der AQ Austria gerichtet. Abgesehen von dem Beschlussvorschlag formulieren die Gutachter/innen Empfehlungen, die der Hochschule als Unterstützung in der Weiterentwicklung des Studienprogramms dienen sollen. Die inhaltliche Stellungnahme der Hochschule wird gemeinsam mit dem endgültigen Gutachten (inklusive Beschlussvorschlag) dem Board vorgelegt, das die Akkreditierungsentscheidung trifft. 13/13