Inh. Benjamin Beusse, Heinrichstrasse 6, 21244 Buchholz



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen- Webagentur Die Vertragssprache ist Deutsch. 1 Vertragspartner 1. Dieser Vertrag wird zwischen der Agentur Orange-Silver, Inhaber Benjamin Beusse, Heinrichstrasse 6, 21244 Buchholz (im Folgenden "Anbieter" genannt), sowie dem Auftraggeber (im Folgenden "Kunde" genannt) verbindlich geschlossen. 2 Geltungsbereich 1. Der Anbieter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage der Folgenden vertraglichen Bedingungen. 2. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für spätere Verträge aus den Bereichen Webagentur, Webpage Optimierung, Webdesign, Grafik. 3. Abweichende Geschäftsbedingungen erkennt der Anbieter nicht an. 4. Ausnahmen oder Ergänzungen zu den AGB bedürfen der Schriftform und müssen eindeutig durch den Anbieter anerkannt werden. 5. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, sofern der Anbieter Leistungen trotz Kenntnisnahme entgegenstehender vertraglicher Bedingungen des Kunden vorbehaltslos erbringt. 6. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen können durch den Anbieter vorgenommen werden. Der Kunde wird in einem solchen Falle schriftlich benachrichtigt. 7. Das Vertragsverhältnis kann im Falle einer Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nach 2 Abs. 6 binnen 7 Tagen durch den Kunden gekündigt werden. 8. Der Anbieter bleibt im Falle des Eintretens von 2 Abs. 7 frei von Haftung. Schadensersatzansprüche bestehen ausdrücklich nicht. 9. (Einkaufs-)Bedingungen unserer Abnehmer gelten nur insoweit, als diese unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht wiedersprechen. 3 Angebote und Auftragserteilung 1. 1 Wir sind an unsere Angebote zwei Wochen gebunden. Die Annahme unserer Angebote erfolgt durch Bestätigung des Kunden, durch schlüssige Handlung (z.b. Mitarbeit in der Konzept - und Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme einer gewünschten Präsentation. 2. Sollte ein Auftrag - auch zu einer Präsentation - erteilt werden, ohne dass ein Angebot durch uns erfolgt ist, erfolgt die Berechnung nach unserer regulären Vergütung. Stundensatz liegt je nach Tätigkeit 1

zwischen 80,00 und 125,00 (Netto). Dies gilt entsprechend bei vom Auftraggeber nachträglich veranlassten Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags. 3. Sofern keine Festpreise vereinbart werden, verstehen sich unsere Angebote im kaufmännischen Geschäftsverkehr vorbehaltlich üblicher Preissteigerungen oder -senkungen. Zu einer Kostensteigerung von mehr als 10% gegenüber unserem Angebot haben wir die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. 4. Der Anbieter leistet einen kostenlosen Support durch die zur Verfügung gestellten Supportportale. Der Support beinhaltet nicht die Beratung in Einzelfällen und ist nur auf technische Grundlagen der Webseiten zu beziehen. 5. Es wird kein kostenloser Support für Kunden des Kunden angeboten. 6. Begriffe wie "unlimitiert", "unendlich" oder "unbegrenzt" beziehen sich jeweils nur auf die technischen Möglichkeiten. 7. Gutscheine, welche in Werbeaktionen ausgelobt werden, sind nicht auszahlungsfähig. 8. Sofern ein Angebot eine begrenzte Menge von Gutscheinen auslobt, so wird ausschließlich diese begrenzte Menge vergeben. Der Kunde besitzt keinen Rechtsanspruch auf etwaige Gutscheine. 9. Prämien, welche durch das Werben von Kunden erworben werden, sind nicht auszahlungsfähig. 4 Treue und Verschwiegenheitspflicht 1. Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber zu einer fachkundigen, allein auf die Ziele des Auftraggebers ausgerichteten Beratung. Alle uns im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse werden wir mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich behandeln. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht währt über das Vertragsende hinaus und gilt auch dann, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt. 5 Urheberrechte an Entwürfen und Werkszeichnungen 1. Jeder uns erteilte Auftrag, der die Erstellung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der 2 und 31 Urheberrechtsgesetz i.v.m. den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. 2. Die Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Zeichensätze, Templates und Werkzeichnungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne unsere Zustimmung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. 3. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte bzw. in Auftrag gegebene Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und ggf. nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. 2

4. Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen und zu verwerten. Dabei räumen wir ihm in der Regel zugleich das einfache Nutzungsrecht gemäß 31 Abs. 3 Urhebergesetz ein. Wird vom Auftraggeber lediglich ein Präsentationshonorar gezahlt, so verbleiben die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an den im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten bei uns. 5. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart worden. 6. Wir sind berechtigt, die von uns gestalteten Erzeugnisse zu signieren und in unserer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. 7. Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Datenträger, bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Dies gilt sinngemäß auch für alle in Zusammenhang mit der Auftragsführung gespeicherten sonstigen Daten. 6 Haftung bei Druckfreigabe 1. Wir übernehmen bzw. vermitteln die Herstellung von Druckvorlagen aus Daten, die entweder von uns erstellt oder vom Auftraggeber auf seine Kosten und auf seine Gefahr (auf Datenträger, per Datenfernübertragung) zur Verfügung gestellt werden. Alle Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, müssen Sicherungskopien sein. Wir übernehmen bzw. vermitteln ferner die Herstellung von Druckvorlagen auf der Grundlage von Manuskripten, Daten oder Entwürfen, die der Auftraggeber auf sonstige Weise zur Verfügung stellt und die erst noch auf Datenträger erfaßt, realisiert und gesetzt werden müssen. Uns überlassene oder von uns für den Auftraggeber erstellte Daten werden bis zum Ende des Vertragsverhältnisses oder bis zur Erfüllung des Vertragszwecks aufbewahrt. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle von uns oder von Dritten gelieferten Datenträger oder Ausdrucke vor der Weiter-verarbeitung bzw. Druckfreigabe zu prüfen und etwaige Fehler innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich zu rügen. Nach rügenlosem Ablauf einer Woche bzw. nach schriftlicher Freigabe gelten die Vorlagen als abgenommen, sofern der Auftraggeber nicht eine längere Prüfungszeit verlangt. Soweit Fehler erst nach Druckfreigabe im anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten, bleibt unsere Haftung auf den Auftragswert der Druckvorlage beschränkt. 3. Der Auftraggeber ist uns zum Schadenersatz für alle Nachteile verpflichtet, die durch die Verwendung von Daten und Datenträgern entstehen, die nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß angeliefert wurden oder funktionsunfähig, insbesondere von Computerviren befallen sind. 7 Sonder- und Fremdleistungen 1. Gesondert berechnet werden Reinzeichnungen, die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, die Vorlage weiterer Entwürfe, Manuskriptstudium, Drucküberwachung, Übersetzungen, Organisations- und Beschaffungskosten sowie technische Kosten wie Satz, Zwischenaufnahmen, Fotos, Fotoabzüge, Werkzeugkosten und 3

Herstellung der von uns gestalteten Erzeugnisse je nach entsprechendem Aufwand. Auch nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem in Rechnung gestellt. 2. Kosten und Spesen für Reisen, die in Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden in Rechnung gestellt, wenn die Reise mit dem Auftraggeber vereinbart wurde 3. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter der Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Auftraggebers. Werden von uns im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Kunden anderweitig vergeben, so berechnen wir die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit- und Kostenaufwand. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber uns im Innenverhältnis von sämtlich sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten freizustellen. 8 Beendigung des Auftrages 1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluß eines Monats gekündigt werden. 9 Preise, Abrechnung & Lieferung 1. Entwürfe, Datensätze, Stilvorlagen, Templates und Werkzeichnungen, aber nicht die zur Erstellung benutzte Software (Programme, Schriften), bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung sich zusammensetzt aus: a) Entwicklung der Konzeption b) dem Gestaltungshonorar b) dem Entgelt für das Copyright (Nutzungshonorar) c) dem Ausarbeitungs- bzw. Reinzeichnungshonorar d) dem Honorar für Produktionsbetreuung Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt das Entgelt für das Copyright. An Entwürfen und Ausarbeitungen, Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 2. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die ERNST factoring GmbH, Tarpen 40, Gebäude 9, 22419 Hamburg geleistet werden, an die wir die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. 3. Sollte in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Abtretungsverbot enthalten sein, bitten wir Sie, dieses Abtretungsverbot aufzuheben, um eine Zusammenarbeit mit einem Factoring Institut zu ermöglichen. 4. Wir sind berechtigt, unsere Ansprüche an dritte zu zedieren. 4

5. Der Anbieter ist nicht zum Versand von Rechnungen über den Postweg verpflichtet 10 Lieferung 1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistung sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne des Gesetzes liegen nur dann vor, wenn die Eigenschaft des Werkes schriftlich zugesichert worden sind. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Abnahme (Druckreifeerklärung) auf den Auftraggeber über. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. 2. Der Auftraggeber hat Mängel innerhalb einer Woche nach dem Empfang der Ware schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als mangelfrei. Versteckte Mängel, die bei der unverzüglichen Untersuchung trotz gehöriger Sorgfalt nicht zu finden sind, können nur geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge uns innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung der Ware zugeht. 3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl unter Ausschluß anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle verzögerter oder unterlassener bzw. mißlungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen. 361 BGB bleibt unberührt. 4. Soweit der Auftraggeber an unseren Arbeitsergebnissen Korrekturen vornimmt oder durch Dritte vornehmen läßt, entfällt jede Haftung durch uns. 5. Mängel eines Teils der gelieferten Leistung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse. 11 Haftung 1. Wir haften - sofern dieser Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft -; gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 2. Wir haften nicht für eine patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit unserer im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, und Entwürfe. 3. Wir sind nicht verpflichtet, jeden von uns dem Auftraggeber vorgelegten Entwurf vorher auf seine rechtliche Unbedenklichkeit zu überprüfen. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbemaßnahme wird vom Auftraggeber getragen. Dies gilt nicht bei offensichtlicher Wettbewerbswidrigkeit der Werbung. 5

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. In keinem Fall haften wir wegen der enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers. 5. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernehmen wir gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit uns kein Auswahlverschulden trifft. Wir treten in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern wir selbst Auftraggeber von Subunternehmen sind, treten wir hiermit sämtliche uns zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nicht- Lieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Orange Silver Webagentur, zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. 12 Aufrechnung / Zurückbehaltung 1. Der Auftraggeber kann uns gegenüber kein Zurückbehaltungsrecht aus anderen Aufträgen geltend machen. Eine Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit rechtskräftigen oder anerkannten Forderungen erlaubt. 13 Stundensatz 2. Der reguläre Agenturstundensatz beläuft sich auf 80 Euro zzgl. MWST. Gesondert getroffene Vereinbarungen sind davon ausgenommen. Stand 01.01.2014, Buchholz. 14 Schlussbestimmungen 1. Sollten Teile dieser Bestimmungen ihre Gültigkeit verlieren, so bleiben alle weiteren Bestimmungen davon unberührt. 2. Gerichtsstand für Kaufleute ist Tostedt (Niedersachsen, Deutschland) Buchholz, 29.10.2014 6