Aktualisierung der Lizenzierungsrichtlinien für Adobe Produkte verbindlich ab 23.04.2012, sie ergänzen den CLP-Vertrag und die EULA (End User License Agreement) 23.05.2012 1
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Aufgabengebiet Überschrift 1 Textfeld 23.05.2012 2
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Neu: Adobe gestattet, eine Lizenz für eine aktuelle Version zu bestellen und für eine frühere Version zu verwenden. 23.05.2012 3
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Richtlinien für Concurrent-Lizenzen 1. Nutzung von Concurrent-Lizenzen kann eine bestimmte Anzahl von Anwendern gleichzeitig auf ein bestimmtes Adobe-Produkt ( Software ) zugreifen. Die Software wird entweder (i) auf einem Datei-Server installiert und auf einem anderen Computer im internen Netzwerk ausgeführt oder (ii) auf dem Computer eines einzelnen Anwenders installiert, wo sie aber erst nach Autorisierung des Computers über den Datei-Server des internen Netzwerks genutzt werden kann. 23.05.2012 4
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Richtlinien für Concurrent-Lizenzen 2. Einschränkungen Concurrent-Lizenzen, die im Rahmen des CLP für Bildungseinrichtungen erworben wurden, können nur auf Computern ausgeführt und verwendet werden, die sich in einem Klassenzimmer oder Computer-Pool befinden. 23.05.2012 5
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Richtlinien für Concurrent-Lizenzen 4. Überwachung der Software Nutzung Um Software nutzen zu dürfen, müssen Sie über angemessene Verifizierungs- oder Überwachungs-Software verfügen, die u. a. folgende Prozesse unterstützt: (i) die Verfolgung und Steuerung der Nutzung von Concurrent-Lizenzen, (ii) die Überwachung der Bereitstellung und Nutzung von Software und (iii) die Überprüfung und Autorisierung von Zugriffen auf Adobe-Software pro Computer und pro Aufruf. Die Technologie muss so konfiguriert sein, dass die Gesamtanzahl der Anwender, die gleichzeitig auf Software zugreifen, zu keinem Zeitpunkt die Gesamtanzahl der Concurrent-Lizenzen für diese Software überschreitet. 23.05.2012 6
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Richtlinien für Concurrent-Lizenzen 5. Verifizierung Der Programmteilnehmer führt ein detailliertes Protokoll über (i) die Computer, die in den letzten zwei (2) Jahren auf die Software zugegriffen haben, (ii) die Anzahl der erworbenen Concurrent-Lizenzen und (iii)die lizenzierten Adobe-Produkte. Diese Aufzeichnungen werden aufbewahrt und von Adobe oder einem autorisierten Adobe- Vertriebsmitarbeiter gemäß den Bedingungen der CLP- Vereinbarung mit Adobe überprüft. 23.05.2012 7
Quelle: www.adobe.com/de/volume-licensing/policies.html Richtlinien für Concurrent-Lizenzen 6. Concurrent-Lizenzen für die Adobe Creative Suite Die Anzahl der Concurrent-Lizenzen für eine Creative Suite-Edition muss der Anzahl der Anwender entsprechen, die auf beliebige Komponenten der Creative Suite zugreifen. Beispiel: Ein Kunde erwirbt zehn Concurrent-Lizenzen für die Creative Suite Web Premium. Wenn ein Anwender Adobe Photoshop und ein anderer Adobe Dreamweaver verwendet, sind noch acht Nutzungsplätze für die Creative Suite Web Premium verfügbar. 23.05.2012 8
Zusammenfassung: 23.05.2012 9
Zusammenfassung: 1. Es gibt die Downgradeberechtigung jetzt auch bei Adobe. 23.05.2012 10
Zusammenfassung: 1. Es gibt die Downgradeberechtigung jetzt auch bei Adobe. 2. Concurrent-Lizenzen sind nur noch für Pools möglich, die Nutzung dieser Lizenzform in Verwaltungs- und Mitarbeiterbereichen ist nicht zulässig. 23.05.2012 11
Zusammenfassung: 1. Es gibt die Downgradeberechtigung jetzt auch bei Adobe. 2. Concurrent-Lizenzen sind nur noch für Pools möglich, die Nutzung dieser Lizenzform in Verwaltungs- und Mitarbeiterbereichen ist nicht zulässig. 3. Es muss die Benutzung mit einem geeigneten Lizenzmanager kontrolliert und archiviert werden. 23.05.2012 12
Zusammenfassung: 1. Es gibt die Downgradeberechtigung jetzt auch bei Adobe. 2. Concurrent-Lizenzen sind nur noch für Pools möglich, die Nutzung dieser Lizenzform in Verwaltungs- und Mitarbeiterbereichen ist nicht zulässig. 3. Es muss die Benutzung mit einem geeigneten Lizenzmanager kontrolliert und archiviert werden. 4. Ein solcher Lizenzmanager wird von Adobe nicht genannt. 23.05.2012 13
Zusammenfassung: 1. Es gibt die Downgradeberechtigung jetzt auch bei Adobe. 2. Concurrent-Lizenzen sind nur noch für Pools möglich, die Nutzung dieser Lizenzform in Verwaltungs- und Mitarbeiterbereichen ist nicht zulässig. 3. Es muss die Benutzung mit einem geeigneten Lizenzmanager kontrolliert und archiviert werden. 4. Ein solcher Lizenzmanager wird von Adobe nicht genannt. 5. Alle vor dem 23.04.2012 gekauften Concurrent- Lizenzen unterliegen nicht den aufgeführten Änderungen. 23.05.2012 14
Zusammenfassung: 1. Es gibt die Downgradeberechtigung jetzt auch bei Adobe. 2. Concurrent-Lizenzen sind nur noch für Pools möglich, die Nutzung dieser Lizenzform in Verwaltungs- und Mitarbeiterbereichen ist nicht zulässig. 3. Es muss die Benutzung mit einem geeigneten Lizenzmanager kontrolliert und archiviert werden. 4. Ein solcher Lizenzmanager wird von Adobe nicht genannt. 5. Alle vor dem 23.04.2012 gekauften Concurrent- Lizenzen unterliegen nicht den aufgeführten Änderungen. 23.05.2012 15