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Im Notfall vorbereitet sein! Vollmacht - Pflege Rechtsanwalt Bernd Gräser Justitiar a.d. Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband e.v.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Einführung in Thema Vorsorge Informationen über sinnvolle Regelungen: Vollmachten, insbesondere Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Pflegeversicherung Wichtig: Rechtzeitiges Handeln Handeln setzt Geschäftsfähigkeit voraus
Unterschied Vollmachten und Patientenverfügung Vollmacht: Einseitiges Rechtsgeschäft zur Bevollmächtigung einer Person zur Vornahme bestimmter Handlungen Patientenverfügung: Seit 01.09.2009 gesetzlich geregelte Möglichkeit zur Durchsetzung des Patientenwillens
Möglichkeiten einer Vollmacht Bankvollmacht: Ermöglicht Bankgeschäfte für Bevollmächtigte Generalvollmacht: Ermöglicht jegliches wirtschaftliches Handeln im Namen des Vollmachtgebers Vorsorgevollmacht: Erweitert Generalvollmacht um persönliche Angelegenheiten im Betreuungsfall (ersetzt Betreuung)
Möglichkeiten einer Vollmacht Grundsatz: Bei Vollmachten Formfreiheit Regelfall: Schriftform und notarielle Beurkundung (Beweisgründe und durch Mitwirkung des Notars Bestätigung Geschäftsfähigkeit und der Unterzeichnung durch Vollmachtgeber)
Möglichkeiten einer Vollmacht Achtung: Banken akzeptieren in der Regel keine Fremdvollmachten ohne notarielle Beurkundung Grund: Bei Fälschungen oder fehlender Geschäftsfähigkeit haftet die Bank! Exkurs: Ermöglicht Vollmacht, Verfügungen über gesamtes Guthaben? Grenze: Erkennbarer Missbrauch
Verhältnis Betreuung zu Vorsorgevollmacht Voraussetzung Betreuung: Volljähriger kann auf Grund psychischer Krankheit oder sonstiger Behinderung seine Angelegenheit nicht mehr besorgen ( 1896 ff. BGB) Wesen Betreuung: Betreuer hat Stellung eines gesetzlichen Vertreters Bestellung durch Betreuungsgericht Voraus geht ärztliches Gutachten Auswahl des Betreuers Steuerbar durch Betreuungsverfügung Berücksichtigung von Wünschen durch Betreuungsgericht
Verhältnis Betreuung zu Vorsorgevollmacht Vorteile der Betreuung: Kontrolle durch das Gericht Nachteile der Betreuung: Aufwand Kosten für Betreuer und gerichtliche Kontrolle Fremdbestimmung Genehmigungspflicht bei bestimmten Rechtsgeschäften, z. B. Vermögensangelegenheiten, Kreditaufnahmen, Grundstücksgeschäften Genehmigungspflicht bei bestimmten ärztlichen Maßnahmen
Vorsorgevollmacht Erweitert die Generalvollmacht und ersetzt Betreuung Formfreiheit, jedoch wird notarielle Beurkundung empfohlen Kosten nach Wert (z. B. Gegenstandswert 500.000 = Gebühr 935,00 oder Gegenstandswert 50.000 = Gebühr 165,00, jeweils zzgl. Auslagen und MWSt) Begrenzte Zahl (Ausfertigungen erlaubt Wissen über Anzahl und Empfänger)
Vorsorgevollmacht Möglicher Inhalt der Vorsorgevollmacht: Sämtliche Bankgeschäfte/Vermögenssorge Erbschaftsangelegenheiten Aufenthalt und Wohnungsangelegenheiten Vertretung gegenüber Behörden/Gerichten Post und Fernmeldeverkehr
Vorsorgevollmacht Möglicher Inhalt der Vorsorgevollmacht: Ärztliche Behandlung/Gesundheitssorge Befreiung Schweigepflicht Stets widerruflich Gilt über Tod hinaus etc.
Vorsorgevollmacht Vorteile Vorsorgevollmacht: Selbstbestimmte Entscheidung Auswahl einer Vertrauensperson Geringe Kosten Nachteile Vorsorgevollmacht: Geringe Kontrolle
Patientenverfügung Greift, wenn Patientenwillen nicht mehr selbst geäußert werden kann Gesetzliche Regelung: 1901a ff. BGB seit 01.09.2009 Schriftform: Unterstützung durch einen Arzt Verbindlichkeit für alle Jederzeitiger Widerruf Betreuer oder Bevollmächtigter prüft Willen des Patienten und setzt ihn durch Nebeneinander von Patientenverfügung und Betreuung oder Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung Möglicher Inhalt: Exemplarische Situation, für die Verfügung gelten soll Festlegung zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen, z. B.: lebenserhaltende Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlung, künstliche Ernährung, künstliche Flüssigkeitszufuhr, Wiederbelebung, künstliche Beatmung, Dialyse, Antibiotika, Bluttransfusion Ort der Behandlung, Beistand Aussagen zur Verbindlichkeit zur Auslegung und Durchsetzung der Patientenverfügung Organspende Ärztliche Aufklärung/Bestätigung der Einwilligungsfähigkeit
Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer Berlin (ZVR) Eintragung von: Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung Patientenverfügung Bedeutung: Vor Bestellung Betreuer zentrale Anfrage durch Betreuungsgericht Korrekturen: Änderungen eintragen lassen! www.vorsorgeregister.de
Weitere Informationen zum Thema Justizministerium Baden-Württemberg oder Bundesministerium der Justiz: Broschüren über Betreuungsrecht und Patientenverfügung (auch im Internet!)
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Lebensqualität in jedem Alter Der Pflegefall und seine Kosten Christian Selent Bezirksdirektor Süddeutsche Krankenversicherung
Was treibt Sie an - heute unser Gast zu sein?
Warum ist das Thema Pflege aktueller denn je?
Lebenserwartung steigt weiter! Eine heute 30 jährige Frau wird über 81 Jahre Eine heute 90 jährige Frau wird über 94 Jahre Quelle Stat. Bundesamt
Lebenserwartung unterschiedlich! Männer leben im Schnitt 4 Jahre kürzer. Klosterstudie * * Klosterstudie Recherche Internet
Keine Fiktion Zukünftige Realität Demografiewandel mitgestalten
Fluch oder Segen? Sie können es sehen wie Sie möchten. Demografiewandel die größte Herausforderung Wer alt wird,muß flexibel sein.* Alt sein dürfen, heißt auch Verantwortung übernehmen.* *Seniorentag Mai 2012
Grundthemen des Demografiewandels Verdoppelung der Pflegefälle Bis 2050 Wohnen im Alter Fachkräftemangel Lebensqualität im Alter
Internetseiten sowie Buchtipps Konrad Franke Gut leben im Heim Piper Verlag www.pflege-online.de à Informationen CBT Pflegeheime www.cbt.de Seniorengenossenschaft Riedlingen
Die Pflege Eine wichtige Aufgabe: wer entscheidet über die Pflegestufen?
Leistungen Pflegepflicht ab 01.01.2013 450 Euro 235 Euro 1.023 Euro 1.100 Euro 440 Euro 1.279 Euro 1.550 Euro 700 Euro 1.550 Euro
Kosten der Pflege im Durchschnitt 1.279,- 3.464,- Kosten im Pflegeheim, Pflegestufe II Verbleibender Eigenanteil von 2.185,-
Kosten der Pflege Verfügbares Vermögen wird zuerst aufgebraucht! Unter Umständen muss das Eigenheim verkauft werden! Ist alles Vermögen aufgebraucht, werden die Kinder im Rahmen ihrer Möglichkeiten herangezogen, bevor das Sozialamt leistet.
Private Pflegeabsicherung AB 01.01.2013 VOM STAAT GEFÖRDERT
2. Was ist neu? 60,- Euro pro Jahr vom Staat! Pflege- Neuausrichtungsgesetz Ab 01.01.2013 5,- Euro monatlich bzw. 60,- Euro pro Jahr gibt der Staat ab 2013 dazu. Wer das Thema Pflege im Alter bisher vor sich herschob, sollte jetzt zumindest den Zuschuss mitnehmen.
3. Tarif PZ Der Fördertarif der SDK So wird Pflege doch bezahlbar! Mit Beginn der staatlichen Förderung ab 2013 hat die SDK ebenfalls einen förderfähigen Tarif entwickelt: Leistungen (ausgehend vom versicherten Monatsgeld in Pflegestufe 3) PFLEGEprivat Fördertarif PZ Pflegestufe 3 100 % z.b. 600,- Pflegestufe 2 30 % = 180,- Pflegestufe 1 20 % = 120,- Pflegestufe 0 10 % = 60,- Kontrahierungszwang (ausgenommen bereits Pflegebedürftige) Wartezeit beträgt 5 Jahre Leistungen ambulant und stationär identisch.
4. Integration in PFLEGEprivat Das 3-Schichten-Modell der SDK Flexible und individuelle Absicherung für jede Pflegestufe: Sie entscheiden selbst, welche Geldleistung Sie bei ambulanter bzw. stationärer Pflege erhalten. PFLEGEprivat Fördertarif PZ - Staatliche Förderung in Höhe von 60,- Euro pro Jahr Pflegepflichtversicherung - Grundsicherung - Leistungen gesetzlich definiert
4. Integration in PFLEGEprivat Absicherungsbeispiel Mit der Ergänzung durch PFLEGEprivat verlieren die hohen Restkosten ihren Schrecken. Der Anteil des Fördertarifs im Rahmen von PFLEGEprivat hängt vom Alter ab. Die Pflegepflichtversicherung ist nicht mehr als eine Art Teilkasko. PFLEGEprivat Ergänzungstarif PS PFLEGEprivat Fördertarif PZ Pflegepflichtversicherung Durchschnittliche Kosten (Erhebungen im SDK Versichertenbestand)
Vorteile ü ü ü ü ü ü ü ü ü Sicherung des Vermögens - Finanzieller Schutz der Familie Wahrung der Lebensqualität Flexible und individuelle Absicherung - Geldleistung stationär und ambulant wählbar Demenz optional versicherbar Einmalleistung auf Wunsch bei unfallbedingtem Pflegebedarf Beitragsbefreiung ab Pflegestufe I Sofortige Leistung ohne Wartezeiten Flexible Verwendung des monatlichen Pflegegeldes Umfangreiche Assistance-Leistungen
Gute Gründe für eine Beratung bei Ihrer Bank Es ist schlimm, wenn man alt wird, aber schlimmer ist es, man wird es nicht!
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen schönen Abend!