Informationen zum Studium 2. Wissenschaftliche Weiterbildung



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Informationen zum Studium 2 Wissenschaftliche Weiterbildung

Campus der an der Universitätsstraße / Horst Pierdolla Die ist die einzige staatliche Fernuniversität im deutschsprachigen Raum; bietet Studiengänge mit Bachelor- und Masterabschlüssen, besondere Weiterbildungsstudien sowie frei wählbare Kurse und Module im Akademiestudium an; besteht aus den Fakultäten Kultur- und Sozialwissenschaften, Mathematik und Informatik, Wirtschaftswissenschaft und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät; kombiniert klassische Methoden des Wissenserwerbs mit der Nutzung der neuen Medien zum Blended Learning; liefert Ihnen das Studienmaterial direkt ins Haus. Ihr Fernstudium: flexibel, modern und gut betreut Impressum Herausgeber Fotos Der Rektor Veit Mette, Torsten Silz, Jakob Studnar, Hardy Welsch Stand Mai 2015 2

INHALT Wissenschaftliche Weiterbildung an der FernUniversität 4 Angebote Fernstudium Umweltwissenschaften 6 Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften infernum 6 Masterprogramm zum Master of Science Zertifikatsstudium Weiterbildung an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät 10 Einführung in den Anwaltsberuf 10 Einführung in das japanische Recht 12 Fachanwaltsausbildung Strafrecht 14 Steuerstrafrecht 16 Sportrecht 18 Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte 20 Examinatorium Europaeum 22 Mediation Kompakt 24 Weiterbildendes Studium Studium Mediation 25 Weiterbildender Masterstudiengang Mediation 26 Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis 28 Weiterbildender Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz 30 Weiterbildung an der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften 32 Medizinische Ethik 32 Weiterbildung an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft 34 Hagener Zertifikatsstudium Management 34 Hagener Masterstudium Management 36 Weiterbildung an der Fakultät für Mathematik und Informatik 38 Mediengestützte Weiterbildung 38 Themenbereich Informatik Projektmanagement Statistik Sprachen Mediengestützte Weiterbildung mit Online-/Präsenzphasen 40 Lehrgang E-Trainer Übersicht Bachelor- und Masterprogramme 42 Heftreihe Informationen zum Studium 44 3

Wissenschaftliche Weiterbildung an der FernUniversität Cordula van Almsick Ich habe die Weiterbildung Mediation an der FernUniversität belegt. Persönlich konnte ich die Ergebnisse sehr gut in meinen beruflichen Alltag integrieren und verwerten. Die Möglichkeit des berufsbegleitenden Studiums habe ich als eine Bereicherung empfunden. Sie möchten sich persönlich weiterentwickeln und sich durch intensive Beschäftigung mit interessanten Themen neue Perspektiven eröffnen? Sie möchten sich beruflich verändern oder auf der Karriereleiter endlich die nächste Stufe nehmen? Eine qualifizierte Weiterbildung kann Ihnen die richtigen Türen öffnen. An der finden Sie vielfältige wissenschaftliche Weiterbildungsangebote auf universitärem Niveau. Mit dem Wandel der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Strukturen steigen die Anforderungen an Qualifikationen und Wissen stetig. Damit Sie Ihre fachlichen, beruflichen und individuellen Kompetenzen erweitern können, hat die FernUniversität zum Teil in Kooperation mit den jeweiligen Berufsverbänden und Unternehmen ein differenziertes Angebot an Weiterbildungsstudien in den verschiedenen Fachdisziplinen entwickelt und positioniert sich damit einmal mehr als eine Universität des lebensbegleitenden Lernens. Weiterbildungsstudien an der FernUniversität beruhen auf Ergebnissen der Forschung sowie dem grundständigen Lehrangebot der vier Fakultäten der Hochschule. Damit ist ihr hohes Qualitätsniveau garantiert. Flexibel und modern An der FernUniversität studieren Sie nach der Methode des Blended Learning Sie lernen sowohl in virtuellen Lernumgebungen als auch mit schriftlichem Studienmaterial, das Sie bequem nach Hause geliefert bekommen. Das Studienmaterial ist in überschaubare Einheiten gegliedert, die ein individuelles Auswählen der Lehrinhalte nach Vorkenntnissen und Interessen ermöglichen. Frei von festgelegten Vorlesungszeiten und ohne in überfüllten Hörsälen sitzen zu müssen, können Sie das Material immer dann bearbeiten, wenn es zeitlich passt, und dort, wo es Ihnen am angenehmsten ist: am Schreibtisch zuhause, unterwegs im Zug oder im Sommer auch draußen. Je nach Studienrichtung werden auch Präsenzveranstaltungen in relativer Wohnortnähe angeboten, die den Lernerfolg durch Vertiefung und Diskussion vergrößern.

Pluspunkt für Unternehmen: Personalentwicklung durch Weiterbildung Aber nicht nur die weiterqualifizierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verschaffen sich Vorteile auf dem Arbeitsmarkt auch die Unternehmen profitieren von dem in der Weiterbildung erworbenen Wissen und verschaffen sich so Wettbewerbsvorteile. Denn qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ihr wichtigstes Kapital. Das Fernstudium ist dabei eine effiziente Lösung: Die relativ freie Zeitgestaltung ermöglicht die Anpassung der Lernphasen an persönliche, soziale und berufliche Anforderungen. Weiterbildung im Fernstudium lässt sich parallel zur Berufstätigkeit absolvieren, wobei das erworbene Wissen in den Arbeitsprozess einfließt, und die direkte Anwendung in der Praxis das Gelernte vertieft. Die FernUniversität bietet wissenschaftliche Weiterbildung für alle jedoch gibt es je nach Qualifizierung unterschiedliche Einstiegsmöglichkeiten und Abschlüsse. Weiterbildung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen und beruflich Qualifizierte Sie wollen entweder bereits bestehende Kenntnisse auffrischen oder sich gezielt in einem Bereich spezialisieren und mit einem Zertifikat, einem universitären Zeugnis oder sogar mit dem Mastergrad abschließen? Die meisten der in diesem Heft aufgeführten Weiterbildungsangebote sind für Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzipiert, die bereits ein Studium abgeschlossen haben oder über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Die genauen Zugangsvoraussetzungen sind bei den jeweiligen Angeboten aufgeführt. Da sich Weiterbildungsangebote wirtschaftlich selbst tragen müssen, unterscheiden sie sich in den Kosten von den grundständigen Studienangeboten der FernUniversität. Bitte beachten Sie daher jeweils auch die aufgeführten Kosten. Die aufgeführten Kosten entsprechen dem Stand des Veröffentlichungsdatums. Über etwaige Änderungen der Kosten können Sie sich zu gegebener Zeit bei den jeweiligen Ansprechpersonen informieren. Akademiestudien Weiterbildung ohne Zulassungsvoraussetzungen Interessierten ohne Hochschulzugangsberechtigung bietet die FernUniversität die Gelegenheit, über die Akademiestudien ausgewählte Kurse/Module zu studieren. Ganz gemäß dem Konzept der FernUniversität werden die Lerninhalte dabei parallel zu Beruf oder Familienzeit im betreuten Fernstudium vermittelt. Als Akademiestudierende/r belegen Sie einzelne Kurse/Module aus beruflichem oder privatem Interesse, streben dabei aber keinen akademischen Abschluss an. Hinter diesem, in der deutschen Hochschullandschaft einzigartigen Angebot steht die Überzeugung, dass sich die Fähigkeit zu studieren erst im Studium selbst zeigt. Akademiestudierende können nach ihren individuellen Interessen aus dem Gesamtangebot der FernUniversität ihr persönliches Studienprogramm zusammenstellen und in diesem Rahmen natürlich auch Module belegen und ggf. an Prüfungen teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, auch wenn es keine formale Zulassungsbeschränkung gibt, einige Kurse dennoch besondere Kenntnisse voraussetzen, die z. B. in vorangegangenen Kursen oder Modulen erarbeitet wurden. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an unsere Studienberatung. Eine Gesamtübersicht über die angebotenen Kurse/Module und deren Gebühren finden Sie in den Bewerbungsunterlagen. In einigen Fakultäten gibt es im Rahmen der Akademiestudien auch bestimmte Kurse und Module, die thematisch zu sogenannten strukturierten Weiterbildungspaketen zusammengefasst wurden. Diese Pakete sind auf bestimmte Berufsfelder und/oder Themenbereiche abgestimmt. Durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem Weiterbildungspaket kann ein Zertifikat erworben werden. Im Folgenden erhalten Sie jetzt einen Überblick über die Weiterbildungsangebote der FernUniversität, gegliedert nach Fakultäten, denen sie zugeordnet sind. 5

Interdisziplinäres Fernstudium Umweltwissenschaften infernum FERNSTUDIUM UMWELTWISSEN- SCHAFTEN Als Kooperationsprojekt bündelt das Interdisziplinäre Fernstudium Umweltwissenschaften infernum aktuelles und praxisnahes Wissen aus verschiedenen Gebieten der Umweltwissenschaften. infernum ist ein gemeinsames Angebot der FernUniversität in Hagen und des Fraunhofer-Instituts für Umwelt-, Sicherheitsund Energietechnik UMSICHT in Oberhausen. Innerhalb der FernUniversität kooperieren im Rahmen dieses Studienangebotes die Fakultäten für Kultur- und Sozialwissenschaften, Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaft. Diese Vernetzung verschiedener Disziplinen ermöglicht Ihnen eine interdisziplinäre Sicht auf umweltwissenschaftliche Fragestellungen und verbessert Ihre Chancen auf dem Umwelt-Arbeitsmarkt. Je nach Vorbildung (mit erstem Hochschulabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung) und Interesse erwerben Sie abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse Grundlagen- und Methodenwissen aus verschiedenen umweltwissenschaftlichen Fachgebieten, fächerübergreifendes Know-how und interdisziplinäre Kommunikationsfähigkeiten. Das Studienangebot wurde bereits zum dritten Mal als Dekadeprojekt im Rahmen der UN-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung von der Deutschen UNESCO-Kommission ausgezeichnet. Zudem wurde infernum im Oktober 2014 vom NRW-Wissenschaftsministerium als Ort des Fortschritts ausgezeichnet. infernum zeigt, wie Bildung für nachhaltige Entwicklung funktionieren kann: Das Studienangebot bildet in seiner curricularen Struktur die drei Nachhaltigkeitsdimensionen Ökonomie (z.b. Nachhaltigkeitsmanagement oder Umweltökonomie), Ökologie (z.b. Umweltchemie oder Energie) und Soziales (z.b. Umweltpolitik und Umweltpsychologie) ab und vermittelt Ihnen Gestaltungskompetenz zur Lösung komplexer umweltwissenschaftlicher Fragestellungen. Adressatenkreis infernum richtet sich an Beschäftigte in Wirtschaft, Wissenschaft, Verbänden und Verwaltung, an Selbstständige sowie an Einsteigerinnen und Einsteiger in den Umweltbereich. Wie alle Weiterbildungsangebote ist das Studium berufs- oder familienbegleitend in Teilzeitform möglich. 6

Studieninhalte und -organisation Der Studiengang ist modularisiert. Die Lehrinhalte zu jedem Modul werden Ihnen in Form von gedrucktem Fernstudienmaterial sowie auf der virtuellen Lernplattform zur Verfügung gestellt. Ausgewählte Module werden durch Präsenzveranstaltungen und Online-Seminare ergänzt. Die Betreuung sowie die Kommunikation zwischen den Studierenden erfolgt per E-Mail, sowie über die Lernumgebung Moodle. Die Studieninhalte sind in vier Bereiche gegliedert: 1. Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften 2. Natur- und Ingenieurwissenschaften 3. Interdisziplinärer Querschnittsbereich 4. Profilbereich Es werden Module zu vielfältigen Themenbereichen angeboten, so dass Sie Ihr Studium Ihren eigenen Interessen und Bedürfnissen anpassen und doch ein übergeordnetes Lernziel erreichen können. Umweltmediation Umweltpolitik Umweltpsychologie Ökologie Bio- und Gentechnologie Energie Klima Mobilität Standortentwicklung Systemanalyse Im 4. Bereich, dem Profilbereich, bilden Sie Ihr umweltwissenschaftliches Profil heraus: Hier wählen Sie aus dem gesamten Modulangebot individuell Module aus, realisieren praxisorientierte Arbeiten oder belegen Module im virtuellen Auslandsstudium. Der Masterstudiengang wurde 2003 von AQAS akkreditiert und in 2009 und 2015 erfolgreich reakkreditiert. Unter anderem stehen folgende Themenbereiche in den Bereichen 1 bis 3 zur Auswahl: Betriebliches Nachhaltigkeitsmanagement Umweltökonomie Umweltrecht 7

Zulassungsvoraussetzungen Masterprogramm zum Master of Science (M.Sc.) Sie können das Masterprogramm zum Master of Science (M.Sc.) absolvieren, das in Abhängigkeit von Ihrem Erststudium 60, 90 oder 120 Credits umfasst. Die Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, eine mindestens einjährige, postgraduale Berufstätigkeit sowie umweltrelevante Kenntnisse, die in Beruf, Studium, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden. Absolventinnen und Absolventen mit Diplom-, Magister- oder Staatsexamina können im 60-Credits-Programm studieren. Bachelorabsolventinnen und -absolventen mit 210 oder 180 Credits studieren den Masterstudiengang mit 90 oder 120 Credits. Zertifikatsstudium (ohne ersten Hochschulabschluss möglich) Sie können Module im Zertifikatsstudium belegen und schließen mit einem Zertifikat zu einem einzelnen Modul (5 Credits), mit einem Universitäts-Zertifikat Umweltwissenschaften (15 Credits) oder einem Universitäts-Zeugnis zur Umweltmanagerin / zum Umweltmanager (30 Credits) ab. Die Zulassungsvoraussetzungen sind eine allgemeine Hochschulreife (Abitur) sowie umweltrelevante Kenntnisse, die in Beruf, Studium, Weiterbildung oder durch privates Engagement erworben wurden. Anmeldefristen Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Studiendauer Als Weiterbildungsstudium ist infernum ein Teilzeitangebot, kann aber auch als Vollzeitstudienprogramm absolviert werden. Sie benötigen etwa 15 bis 20 Stunden pro Woche für Ihr Studium. Im Master beträgt die Regelstudienzeit zwischen 4 Semester (60 Credits) und 8 Semester (120 Credits). Bei den Zertifikatsangeboten beträgt die Studiendauer im Durchschnitt zwischen einem und drei Semestern. Abschluss Abhängig von der Qualifikation (siehe Zulassungsvoraussetzungen) können einzelne Zertifikate zu Modulen, ein Universitätszertifikat Umweltwissenschaften, ein universitäres Zeugnis zum/ zur Umweltmanager/-in oder der akademische Grad Master of Science erworben werden. 8

WEITERE INFORMATIONEN Internet: www.umweltwissenschaften.de zur inhaltlichen Struktur Sara Becker Tel.: 02331 987-4854 E-Mail: Sara.Becker@FernUni-Hagen.de Dr. Andrea Petmecky Tel.: 02331 987-315 E-Mail: Andrea.Petmecky@FernUni-Hagen.de Fraunhofer UMSICHT Anja Gerstenmeier Tel.: 0208 8598-1111 E-Mail: Anja.Gerstenmeier@Umsicht.Fraunhofer.de Maren Schulz Tel.: 0208 8598-1490 E-Mail: Maren.Schulz@Umsicht.Fraunhofer.de Gebühren in Semestergebühr: Modulzertifikat (5 ECTS): 600 165 pro Semester zuzüglich Universitäts-Zertifikat (15 ECTS): ca. 1.800 Universitäts-Zeugnis (30 ECTS): ca. 3.600 Master of Science (60 ECTS): ca. 7.050 Master of Science (90 ECTS): ca. 7.650 Master of Science (120 ECTS): ca. 9.450 zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 9

EINFÜHRUNG IN DEN ANWALTS- BERUF Einführung in den Anwaltsberuf Das Institut für juristische Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät hat diese Weiterbildung konzipiert, um Absolventinnen und Absolventen rechtswissenschaftlicher Studiengänge den Einstieg in den Anwaltsberuf zu erleichtern. In diesem Weiterbildungsangebot werden Ihnen die für die Ausübung des Anwaltsberufs wichtigen rechtlichen Regelungen, deren theoretischen Grundlagen und berufsspezifische Kenntnisse vermittelt. Adressatenkreis Das Weiterbildungsangebot richtet sich an Referendarinnen und Referendare, an Assessorinnen und Assessoren, an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte und andere Interessierte. Zulassungsvoraussetzungen Abschlussziel: Hochschulzeugnis abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaft (erstes oder zweites juristisches Staatsexamen) oder eine vergleichbare juristische Prüfung Abschlussziel: Zertifikat keine Zulassungsvoraussetzung Anmeldefristen Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Studieninhalte und -organisation Berufswahl/Praxisgründung/Kanzleiorganisation Anwaltliches Berufsrecht Anwaltshaftung Anwaltliche Berufsorganisationen Steuerrecht im Anwaltsberuf Rechtsanwaltsgebührenrecht Praxis des arbeitsrechtlichen Mandats Praxis der Strafverteidigung Das Mandat im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht Marketing für Rechtsanwälte Einführung in die anglo-amerikanische Rechtssprache 10

Einführung in die italienische Rechtssprache Einführung in die französische Rechtssprache Einführung in die spanische Rechtssprache Das Modul Praxis der Strafverteidigung kann auf die Fachanwaltsausbildung Strafrecht angerechnet werden. Die Studienmaterialien werden, mit Ausnahme der Rechtssprachen, über das Internet bereitgestellt (pdf-dokumente). Studiendauer Die Studiendauer ist flexibel (max. 4 Semester) und hängt nur von der Bearbeitung der Einsendearbeiten ab. Abschluss Je nach Umfang der Belegung kann ein Hochschulzeugnis oder ein Zertifikat erworben werden. Gebühren in pro Modul zwischen 160-300 ; 72,50 je Rechtssprache Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 1.200 (Ermäßigung für Referendare/-innen möglich) WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Institut für Juristische Weiterbildung Frau Dr. Vanessa Bargon Tel.: 02331 987-2774 E-Mail: Vanessa.Bargon@FernUni-Hagen.de Internet: www.juristische-weiterbildung.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 11

EINFÜHRUNG IN DAS JAPANISCHE RECHT Einführung in das Japanische Recht Dieses weiterbildende Studium ist ein Angebot des Instituts für Japanisches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Der deutschsprachige Studienkurs wurde in Zusammenarbeit mit namhaften Rechtswissenschaftlern renommierter japanischer Universitäten erarbeitet und vermittelt fundierte, systematische sowie praxisnahe Kenntnisse in wesentlichen Bereichen des japanischen Rechts, insbesondere in gesetzlichen Bestimmungen, herrschenden Lehren und in der aktuellen Rechtsprechung des Privatrechts. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsvergleichung zum deutschen Recht durch Hervorhebung der maßgeblichen Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Eigenarten beider Rechtsordnungen. Durch die Einbeziehung historischer, sozialer und wirtschaftlicher Hintergründe werden Ihnen daneben auch das japanische Rechtsverständnis sowie Einblicke in die Funktionen von Institutionen und Einzelvorschriften im japanischen Rechtsleben vermittelt. Adressatenkreis Das Angebot richtet sich vor allem an Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen sowie Volljuristen und Volljuristinnen, aber auch an Studierende und Hochschulabsolventen/-innen anderer Fachrichtungen sowie an Personen, die ein besonderes berufliches Interesse am japanischen Recht haben. Zulassungsvoraussetzungen Nachweis juristischer Kenntnisse durch Scheine, abgeschlossenes Grundstudium, Staatsexamen etc. Anmeldefrist Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Studieninhalte und -organisation Das vollständige Studium besteht aus einem Grundmodul, mindestens einem Wahlmodul und der Prüfung. Das Grundmodul setzt sich aus folgenden Kursen zusammen: Einführung in die Rechtsvergleichung Japan Staat, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik Grundlagen des japanischen Rechtssystems Japanisches Verfassungsrecht Japanisches Bürgerliches Recht 12

Zurzeit stehen zwei Wahlmodule zur Verfügung: Handels-, Gesellschaft- und Steuerrecht Japanisches Arbeitsrecht Die Kurse werden ergänzt durch Materialien zu Literaturhinweisen, Gesetzestexten etc. Die Kursmaterialien werden ausschließlich über das Internet bereitgestellt (pdf-dokumente). Studiendauer Die Studiendauer ist flexibel und abhängig von der Bearbeitung der Einsendeaufgaben. Die Regelstudienzeit für das Grund- und Wahlmodul beträgt ein Jahr. Abschluss Nach erfolgreicher Bearbeitung des Grundmoduls kann Ihnen ein Teilnahmezertifikat ausgestellt werden. Nach erfolgreicher Bearbeitung des Grundmoduls sowie eines Wahlmoduls wird Ihnen nach abschließender Prüfung ein Zeugnis ausgestellt. WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Institut für japanisches Recht Herr Prof. Dr. Marutschke/Herr Kim Tel.: 02331 987-2928 E-Mail: InHo.Kim@FernUni-Hagen.de Internet: www.japanrecht.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Zank Tel.: 02331 987-4925 Mo. bis Do. von 8.00 bis 13.00 Uhr E-Mail: Petra.Zank@FernUni-Hagen.de Gebühren in Grundmodul 1.000,00 (Ermäßigung für Studierende und Referendare/-innen möglich) pro Wahlmodul 300,00 13

Fachanwaltsausbildung Strafrecht FACHANWALTS- AUSBILDUNG STRAFRECHT Dieses Weiterbildungsstudium des Instituts für Juristische Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist ein anwaltsspezifisches Angebot, das Sie auf den Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung Strafrecht vorbereitet. Das Studium vermittelt Ihnen die hierfür nach 4 Abs. 1, 13 Fachanwaltsordnung (FAO) erforderlichen besonderen Kenntnisse im Strafrecht per Fernstudium. Adressatenkreis Das Weiterbildungsstudium richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Juristinnen und Juristen mit erstem Staatsexamen. Als Rechtsreferendarin und Rechtsreferendar können Sie die Ausbildung berufsbegleitend absolvieren und ggf. als Wahlstation im Referendariat anrechnen lassen. Zulassungsvoraussetzungen Erstes juristisches Staatsexamen oder gleichwertiger ausländischer Abschluss Anmeldefristen Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Die Abschlussklausuren werden im März und Oktober eines jeden Jahres angeboten. Studieninhalte und -organisation Die Studienmaterialien bestehen aus 16 Studienbriefen (Kurseinheiten) und dazugehörigen Prüfungsaufgaben. Sämtliche Materialien werden grundsätzlich über das Internet bereitgestellt (pdf-dokumente). Die Kurse gliedern sich in drei Module: Grundlagen der Strafverteidigung Praxis der Strafverteidigung Strafverteidigung bei besonderen Verfahrensgestaltungen 14

Das Modul Praxis der Strafverteidigung wird auch auf das weiterbildende Studium Einführung in den Anwaltsberuf angerechnet. Studiendauer Die Studiendauer ist flexibel (max. 4 Semester) und hängt nur von der Bearbeitung der Einsendearbeiten und Abschlussklausuren ab. Abschluss Über das Bestehen der Abschlussklausuren wird ein Zeugnis ausgestellt (Leistungsnachweis i.s.d. 6, 13 FAO). WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Institut für Juristische Weiterbildung Frau Dr. Vanessa Bargon Tel.: 02331 987-2774 E-Mail: Vanessa.Bargon@FernUni-Hagen.de Internet: www.juristische-weiterbildung.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de Gebühren in 1.800,00 (ermäßigt für Rechtsreferendare/innen 1.596,20 ) 15

STEUERSTRAF- RECHT Steuerstrafrecht Dieses Weiterbildungsstudium des Instituts für Juristische Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vermittelt Ihnen grundlegende Kenntnisse der Kerngebiete des Steuerstrafrechts im Fernstudium. Anmeldefristen Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Studieninhalte und -organisation Adressatenkreis Das Weiterbildungsstudium richtet sich an Steuerberaterinnen/ Steuerberater, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Finanzverwaltung und alle, die beruflich im Bereich des Strafrechts oder des Steuerrechts tätig sind. Zulassungsvoraussetzungen Erstes juristisches Staatsexamen oder Berufsexamen als Steuerberaterin/Steuerberater, Abschluss als Dipl.-Finanzwirtin/ Dipl.-Finanzwirt, Dipl.-Kauffrau/Dipl.-Kaufmann oder jeweils gleichwertiger ausländischer Abschluss Grundlagen Strafrecht/Steuerrecht Materielles Steuerstrafrecht Steuerstrafverfahren Steuerfahndung Die Studienmaterialien werden ausschließlich über das Internet bereitgestellt (pdf-dokumente). 16

Studiendauer Die Studiendauer ist flexibel (max. 4 Semester) und hängt nur von der Bearbeitung der Einsendearbeiten ab. Abschluss Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Hochschulzeugnis ausgestellt. Gebühren in 1.200,00 WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Institut für Juristische Weiterbildung Frau Dr. Vanessa Bargon Tel.: 02331 987-2774 E-Mail: Vanessa.Bargon@FernUni-Hagen.de Internet: www.juristische-weiterbildung.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 17

Sportrecht SPORTRECHT Dieses Weiterbildungsstudium des Instituts für Juristische Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät vermittelt Ihnen theoretische Grundlagen und berufspraktische Kenntnisse für die Ausübung sportvereinsbezogener Tätigkeiten. Damit werden die verschiedenen Teilrechtsgebiete des Sportrechts erstmals kompakt in einem Studium angeboten. Adressatenkreis Das Weiterbildungsstudium Sportrecht richtet sich an Studierende, Rechts- und Lehramtsreferendarinnen und -referendare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in Sportvereinen mit Rechtsfragen betraute Personen sowie Sportjournalistinnen und -journalisten. Zulassungsvoraussetzungen Abschluss eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums mit rechts- oder sportwissenschaftlichen Bezügen oder Studium der Rechts- oder Sportwissenschaften oder vergleichbare ausländische Studien/ Studienabschlüsse oder Tätigkeit in Sportvereinen mit Rechtsfragen oder Tätigkeit als Sportjournalist/-in Anmeldefristen Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Studieninhalte und -organisation Grundlagen des Sportrechts Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht im Sport Zivilrechtliche Haftung und Strafbarkeit im Sport Sportgerichtsbarkeit und Gesellschaftsrecht im Sport Die Studienmaterialien werden ausschließlich über das Internet bereitgestellt (pdf-dokumente). 18

Studiendauer Die Studiendauer ist flexibel (max. 4 Semester) und hängt von der Bearbeitung der Einsendeaufgaben ab. Abschluss Nach erfolgreicher Teilnahme wird ein Hochschulzeugnis/ Zertifikat ausgestellt. Gebühren in 600,00 (ermäßigt für Referendare/-innen 450,00 ) WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Institut für Juristische Weiterbildung Frau Dr. Vanessa Bargon Tel.: 02331 987-2774 E-Mail: Vanessa.Bargon@FernUni-Hagen.de Internet: www.juristische-weiterbildung.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 19

Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte PATENTRECHT Die Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet in Kooperation mit der Patentanwaltskammer das weiterbildende Studium Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte an. Das Studium zielt auf die Vermittlung grundlegender Rechtskenntnisse, die für die spätere berufliche Tätigkeit des u.g. Personenkreises von Bedeutung sind. Im Rahmen der Grundlagenkurse (z.b. Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht) werden die Bezüge zum gewerblichen Rechtsschutz herausgestellt. Das Kursangebot deckt daneben einige spezifisch patentrechtliche Themengebiete ab, nämlich das Lizenzvertragsrecht, das Verfahrensrecht in Patentsachen sowie die Patentverletzung. Adressatenkreis Das ausbildungsbegleitende Studium ist für angehende Patentanwältinnen und -anwälte gedacht und wendet sich an Interessierte: die gem. 1-3 Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen sind, oder die die in 158 Patentanwaltsordnung (PAO) aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und mindestens fünf Jahre aufgrund eines ständigen Dienst- bzw. ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich eine Beratungs- oder Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeübt haben und eine solche Tätigkeit, die nach Art und Umfang bedeutend ist, noch ausüben. Der Nachweis der bestandenen Europäischen Eignungsprüfung ersetzt die fünfjährige Tätigkeit. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung muss bei der Patentanwaltskammer beantragt werden. Diese entscheidet nach den oben genannten Kriterien über die Zulassung und meldet die Teilnehmenden der FernUniversität. 20

Anmeldefristen Das Programm beginnt, abgestimmt auf die Zulassungstermine der Patentanwaltskammer, alle vier Monate neu. Zulassungstermine sind der 1. Februar, der 1. Juni und der 1. Oktober. Studieninhalte und -organisation 1. Studienjahr Grundlagen des Bürgerlichen Rechts Handelsrecht Gesellschaftsrecht (Individual-) Arbeitsrecht Patentverletzung Rechtsgeschichte 2. Studienjahr Kartellrecht Wettbewerbsrecht Verfahrens- und Vollstreckungsrecht Verfahrensrecht in Patentsachen Öffentliches Recht Europarecht Lizenzvertragsrecht Patentanwaltsrecht Das Fernstudium wird durch drei Präsenzphasen ergänzt. Studiendauer Die Studiendauer beträgt zwei Jahre. Abschluss Auf der Grundlage einer Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme stellt die FernUniversität ein Zeugnis aus. Gebühren in Patentanwaltskandidaten/-innen: 1.300,00 Personenkreis nach 158 PAO: 3.200,00 WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum Prof. Dr. Eisenhardt / Prof. Dr. Kubis / Dr. Hofmeister Tel.: 02331 987-2946 mittwochs von 9.00-12.00 Uhr Internet: www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/patent Patentanwaltskammer Tal 29 80331 München Tel.: 089 242278-0 zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 21

EXAMINATORIUM EUROPAEUM Examinatorium Europaeum Dieses Weiterbildungsstudium wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit der Patentanwaltskammer angeboten. Es bereitet abhängig von der Modulbelegung sowohl auf die Vor- als auch Hauptprüfung der Europäischen Eignungsprüfung (EQE) vor. Hierzu werden Ihnen die prüfungsrelevanten Kenntnisse (Teile A D) sowie Grundsätze der Prüfungstechnik und Prüfungstaktik vermittelt. Mit dem gesondert belegbaren Vorprüfungsmodul wird Ihnen außerdem eine spezielle Vorbereitung auf die Vorprüfung der Europäischen Eignungsprüfung (EQE) angeboten. Das Studium ist modular belegbar. Adressatenkreis Das (Teilzeit-)Angebot richtet sich an Berufstätige, die im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind und die Anmeldung von europäischen Patenten avisieren. Im Einzelnen wendet sich das Studium an: Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach 29 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung (PAO) in die Liste der Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind, Patentassessoren nach 11 PAO, Personen, die gem. 1 3 PAPrVO zur Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes zugelassen sind und Personen, die die in 158 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 PAO aufgeführten Voraussetzungen erfüllen und mindestens 2,5 Jahre aufgrund eines ständigen Dienst- oder ähnlichen Beschäftigungsverhältnisses hauptberuflich eine Beratungsoder Vertretungstätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes ausgeübt haben und eine solche Tätigkeit, die nach Art und Umfang bedeutend ist, noch ausüben. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung erfolgt durch die Patentanwaltskammer. Über die Zulassung wird nach den o.g. Kriterien entschieden. Anmeldefristen Sie können das Studium zur Vorbereitung auf die Hauptprüfung nur zum 15. Juni eines jeden Jahres beginnen (Anmeldefrist: 08. Mai). Der Einstieg ab dem C-Teil ist genau wie für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Vorprüfungsmoduls zum 15. Oktober eines Jahres (Anmeldefrist: 31.08.) gesondert möglich. Studieninhalte und -organisation Das Weiterbildungsstudium zur Vorbereitung auf die Hauptprüfung umfasst insgesamt 11 Semesterwochenstunden (SWS) und besteht im Einzelnen aus den folgenden Modulen: Vorprüfungsmodul Modul 1 Modul 2 Modul 3 Modul 4 Modul 5 Modul 6 Einführung in die Prüfungstechnik (1 SWS) Die Ausarbeitung der Patentanmeldung (1,5 SWS) Die Bescheidserwiderung (1,5 SWS) Das Einspruchsverfahren (3 SWS) Rechtskenntnisse (D Teil) (3 SWS) Rechtsauskunft auf Anfrage der Mandanten (D Teil) (1 SWS) Bei dem Studium zur Vorbereitung auf die Hauptprüfung findet am Anfang eine eintägige Einführungspräsenzphase zur Prüfungstechnik statt. Auch die Module 2-6 schließen Sie jeweils mit einer eintägigen Präsenzphase ab. Entsprechend der 22

Europäischen Eignungsprüfung wird bei den Modulen 2 und 3 für die Studierenden aus den Fachrichtungen Chemie sowie der Mechanik/Elektrotechnik unterschiedliches speziell konzipiertes Studienmaterial eingesetzt. Bei dem Studium zur Vorbereitung auf die Vorprüfung der EQE wird mindestens eine Präsenzphase angeboten. Bitte beachten Sie, dass alle Präsenzphasen in München stattfinden. Studiendauer Die Studiendauer für die Vorbereitung auf die Hauptprüfung der EQE beträgt 8 Monate, für die Teilbelegerinnen und Teilbeleger je nach Belegung 2 bis 4 Monate, für die Vorbereitung auf die Vorprüfung der EQE 4 Monate. Hauptstudium Teilbelegung (C-D Teil) Bei modularer Belegung fallen anteilig Gebühren an. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Webpage des Instituts. Vorprüfungsmodul Kandidaten/-innen nach 7 PAO: 800,00 Patentassessoren/-innen und Patentanwälte/-innen: 1.000,00 Patentsachbearbeiter/-innen nach 158 PAO mit mind. 2 Jahren Berufserfahrung: 1.900,00 Abschluss Über die erfolgreiche Teilnahme wird auf Antrag ein Zeugnis respektive eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Gebühren in Gesamtbelegung Hauptstudium (A-D Teil) Kandidaten/-innen nach 7 PAO: 2.500,00 Patentassessoren/-innen und Patentanwälte/-innen: 3.000,00 Patentsachbearbeiter/-innen nach 158 PAO mit mind. 2,5 Jahren Berufserfahrung: 5.800,00 WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum Prof. Dr. Eisenhardt / Prof. Dr. Kubis / Dr. Hofmeister Tel.: 02331 987-2442 Internet: www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/ europaeum Patentanwaltskammer Tal 29 80331 München Tel.: 089 242278-0 zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 23

MEDIATION KOMPAKT Mediation Kompakt Mediation Kompakt ist ein Einstiegsstudium, das sachlich und zeitlich komprimiert Essentiale der Mediation vermittelt. Als Absolventin oder Absolvent von Mediation Kompakt können Sie Konflikte rechtzeitig erkennen, ihnen vorbeugen oder mit bereits entstandenen Konfliktsituationen zukunfts-, ergebnisund interessenorientiert umgehen. Sie erwerben Kompetenzen, die Sie unmittelbar in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Adressatenkreis Wer sich unsicher ist, ob Mediation die richtige Ausrichtung ist, wählt mit Mediation Kompakt das richtige Angebot. Als Elementarkurs konzipiert, wendet es sich an Berufstätige, die ihre Methoden im Umgang mit Konfliktsituationen verbessern bzw. Mediator oder Mediatorin werden wollen. Mediation Kompakt wird häufig von Juristen und Juristinnen studiert, aber auch von Berufstätigen in Wirtschaft und Verwaltung, freiberuflich Tätigen sowie Angehörigen sozialer und pädagogischer Berufe. Auch ohne Hochschulabschluss können Sie unter der Voraussetzung, dass Sie Ihre Eignung durch eine konfliktbezogene berufliche Tätigkeit nachweisen können, dieses Angebot belegen. Zulassungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium oder Erwerb der erforderlichen Eignung im Beruf. Studieninhalte und Organisation Mediation Kompakt verbindet das Fernstudium mit zwei Präsenzveranstaltungen, die mit Übungen oder Rollenspielen das erworbene Wissen in die Praxis umsetzen. Dadurch erwerben Sie Handlungswissen, das Sie unmittelbar im Beruf verwenden können. Im Rahmen des Fernstudiums erhalten Sie zehn Skripte zu den Grundlagen der Mediation, zum Entstehen von Konflikten und den psychologischen und kommunikationstheoretischen Grundlagen. Studiendauer Die Studiendauer ist flexibel. Die Vorlaufzeit für das Fernstudium können die Studierenden selbst bestimmen. Das Studium kann von der Zulassung bis zur Fertigstellung der Abschlussarbeit daher prinzipiell in drei bis vier Monaten absolviert werden. Abschluss Nach erfolgreicher Bearbeitung einer häuslichen Abschlussarbeit erhalten Sie ein universitäres Teilnahmezertifikat. Gebühren in 1.250,00 Anmeldefristen Feste Anmeldefristen bestehen nicht. Das Studium ist nicht an den Semester-Rhythmus gebunden und kann daher jederzeit begonnen werden. Die Präsenzseminare werden jeweils vier- bis sechsmal jährlich angeboten. Die Zulassung sollte sechs bis acht Wochen vor dem ersten Seminar erfolgt sein. Weitere Studienmöglichkeiten und Anrechnung der Präsenzseminare Absolventinnen und Absolventen des Angebots Mediation Kompakt können ihre Ausbildung zur Mediatorin/zum Mediator fortsetzen und das Studium Studium Mediation abschließen oder den Master of Mediation erwerben. Sämtliche Studienleistungen aus Mediation Kompakt werden in den Anschlussangeboten angerechnet. 24

STUDIUM MEDIATION Weiterbildendes Studium Studium Mediation Das Studium Mediation wird seit über zehn Jahren von der angeboten. Es bietet ein umfassendes, interdisziplinäres Programm über zwei Semester und eröffnet die Möglichkeit zur Spezialisierung in einem Wahlfach. Adressatenkreis Das Studium Mediation wendet sich an alle, die eine gründliche Mediationsausbildung anstreben. Adressaten sind insbesondere Juristinnen und Juristen, aber auch Berufstätige in Wirtschaft und Verwaltung, freiberuflich Tätige sowie Angehörige sozialer und pädagogischer Berufe. Zulassungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Hochschulstudium oder Erwerb der erforderlichen Eignung im Beruf. Anmeldefristen Studienbeginn ist zum Sommersemester (01.04.) und zum Wintersemester (01.10.). Die Anmeldefrist für das Sommersemester endet am 01.03., für das Wintersemester am 01.09. Studieninhalte und -organisation Grundstudium Mediation und Rechtskultur Mediation und menschliches Verhalten Rhetorik und Verhandeln Hauptstudium Allgemeiner Teil Wahlfächer: Mediation im familiären Umfeld Mediation in der Wirtschaft Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen Das weiterbildende Studium kombiniert das Fernstudium mit jeweils zwei dreitägigen Präsenzphasen. Es gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium. Zudem müssen Sie während dieser Weiterbildung selbst Erfahrungen im Bereich der Konfliktbehandlung sammeln, die Sie in mindestens zwei Fällen schriftlich dokumentieren. Studiendauer Die Studiendauer beträgt zwei Semester. Abschluss Über den erfolgreichen Abschluss des Grundstudiums kann ein Zertifikat ausgestellt werden. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Hauptstudiums durch eine mündliche Prüfung wird ein universitäres Zeugnis ausgestellt. Weitere Studienmöglichkeiten Sie haben die Möglichkeit, in nur einem weiteren Semester im Rahmen des weiterbildenden Masterstudiengangs Mediation der den nationalen Abschluss Master of Mediation (MM) zu erwerben (s. folgende Seite). Gebühren in 4.900,00 (25% Ermäßigung für Rechtsreferendare/-innen und Berufsanfänger/-innen möglich) 25

MASTER OF MEDIATION Weiterbildender Masterstudiengang Mediation Der interdisziplinär ausgerichtete Master of Mediation bietet Ihnen eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Thema Mediation in der stofflichen Breite und Tiefe eines Postgraduiertenstudiengangs. Zusätzlich zu dieser wissenschaftlichen Ausrichtung weist der Studiengang auch im beträchtlichen Umfang Praxiselemente auf. Sie erwerben Verhandlungs- und Mediationskenntnisse für Ihre Arbeit und erhalten eine vollständige Mediationsausbildung. Der Masterstudiengang ist seit 2003 durch die Agentur AQAS akkreditiert. Anmeldefristen Studienbeginn ist zum Sommersemester (01.04) und zum Wintersemester (01.10). Die Anmeldefrist für das Sommersemester endet am 01.03., für das Wintersemester am 01.09. In jedem Semester steht nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anträge bei der FernUniversität. Studieninhalte und -organisation Adressatenkreis Das Angebot richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die bereits eine akademische Ausbildung absolviert haben und nun einen Mastergrad in der Disziplin Mediation (MM) erwerben möchten. Häufig wählen Juristinnen und Juristen aber auch Absolventinnen und Absolventen anderer Hochschulstudiengänge (etwa Betriebswirtschaft, Verwaltungswirtschaft, Sozialpädagogik, Psychologie, Naturwissenschaften oder Medizin) das Masterprogramm in Ergänzung ihres Studiums. Zulassungsvoraussetzung Abgeschlossenes Hochschulstudium und der Nachweis einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung oder mediationsaffiner Kenntnisse und Fähigkeiten (z. B. Ausbildung oder Seminare in Disziplinen wie Moderation, Konfliktmanagement, Rhetorik und Verhandeln). 1. Semester Mediation und Rechtskultur Mediation und zwischenmenschliches Verhalten Rhetorik und Verhandeln 2. Semester Herausforderungen für Mediatoren und zwei der folgenden Wahlmodule: Mediation im familiären Umfeld Mediation in der Wirtschaft Mediation im öffentlichen Bereich/Großgruppenmediation Mediative Bewältigung strafbarer Handlungen 26

3. Semester Konfliktordnungen im Umbruch Sammlung eigener Erfahrungen im Bereich der Konfliktbehandlung, die in mindestens zwei Fällen schriftlich zu dokumentieren sind Erstellen einer Masterarbeit Der weiterbildende Masterstudiengang kombiniert das Fernstudium mit jeweils zwei dreitägigen Präsenzphasen im 1. und 2. Semester und einem zweitägigen Supervisionsseminar im 3. Semester. Studiendauer Die Studiendauer beträgt drei Semester. Abschluss Über den erfolgreichen Abschluss des ersten und des zweiten Semesters kann Ihnen auf Antrag ein Zertifikat ausgestellt werden. Nach dem Bestehen der mündlichen Abschlussprüfung und der Masterarbeit wird Ihnen der Titel Master of Mediation (MM) verliehen. Gebühren in 7.200,00 (25% Ermäßigung für Rechtsreferendare/-innen und Berufsanfänger/-innen möglich) WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Lehrstuhl für Öffentliches Recht, juristische Rhetorik und Rechtsphilosophie Frau Prof. Dr. Gräfin von Schlieffen Tel.: 02331 987-2878 und 987-4259 Fax: 02331 987-395 E-Mail: Mediation@FernUni-Hagen.de Internet: www.studium-mediation.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Zank Tel.: 02331 987-4925 Mo. bis Do. von 8.00 bis 13.00 Uhr E-Mail: Petra.Zank@FernUni-Hagen.de 27

Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis ANWALTSRECHT UND ANWALTSPRAXIS Das Institut für Juristische Weiterbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bietet diesen anwendungsorientierten weiterbildenden Studiengang in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) an. Mit dem Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis erwerben Sie zeitlich flexibel und berufsbegleitend wertvolles Know-how für die anwaltliche Tätigkeit. Das aus Ihrer grundständigen juristischen Ausbildung bekannte materielle Rechtswissen wird dabei mit praxisorientiertem Anwaltswissen optimal verzahnt. Rechtswissenschaftliche Inhalte werden interdisziplinär vermittelt, und Sie können Ihr rechtsmethodisches anwaltliches Denkvermögen stärken. Renommierte und erfahrene Anwältinnen und Anwälte sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler verfassen die Studienmaterialien und betreuen Sie bei Ihrer Masterarbeit. Zudem unterliegen alle Lernmaterialien einer regelmäßigen Qualitätssicherung und Evaluation. Ein international anerkannter Titel und unser differenziertes Ausbildungskonzept schärfen Ihr Profil und bilden den Grundstein Ihrer erfolgreichen Anwaltskarriere. Der Studiengang wurde am 27.03.2009 akkreditiert. Adressatenkreis Das Weiterbildungsstudium richtet sich an Juristinnen und Juristen mit erstem Staatsexamen, an Rechtsreferendarinnen und -referendare sowie an Volljuristinnen und Volljuristen, insbesondere Rechtanwältinnen und Rechtsanwälte. Zulassungsvoraussetzungen In den Weiterbildungsstudiengang Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis wird zugelassen, wer das erste juristische Staatsexamen bzw. die erste juristische Prüfung oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss erworben hat. Ebenso kann zugelassen werden, wer nach deutschlandweiter Umsetzung des Bologna-Prozesses in der Juristenausbildung einen vergleichbaren Bachelor-Abschluss mit mindestens 240 ECTS-Punkten erworben hat, der den späteren Zugang zum Anwaltsberuf ermöglicht. Hinzu tritt in jedem Fall das Erfordernis des Nachweises einschlägiger berufspraktischer Erfahrung von nicht unter einem Jahr. Als Rechtsreferendarin/Rechtsreferendar werden Sie zum Studiengang zugelassen, sobald Sie die rechtsverbindliche Zusage über die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst beifügen. 28

Anmeldefristen Anmeldung und Studienbeginn sind jederzeit möglich. Studieninhalte und -organisation Die Studienmaterialien bestehen aus vier Modulen, die insgesamt 27 Kurseinheiten umfassen. Dazu gehört u.a. organisatorisches Know-how bezüglich der Kanzleiorganisation, Marketing, Zeitmanagement und Gebührenrecht. Der fachlichen Weiterbildung dienen Einheiten zum materiellen Recht, vertieftem Prozessrecht, Mahnverfahren, Berufung und Revision. Modul I: Die Anwaltskanzlei Modul II: Privatrecht Modul III: Wirtschaftsrecht Modul IV: Verfahrensrecht WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Institut für Juristische Weiterbildung Herr Benedikt Beßmann Tel.: 02331 987-2176 E-Mail: Benedikt.Bessmann@FernUni-Hagen.de Frau Stefanie Achenbach Tel.: 02331 987-4339 E-Mail: Stefanie.Achenbach@FernUni-Hagen.de Internet: www.juristische-weiterbildung.de zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de Sämtliche Materialien werden für Sie grundsätzlich über die Internet-Lernplattform Moodle der im pdf-dateiformat bereitgestellt. Die Bearbeitung eines Moduls schließen Sie mit dem erfolgreichen Bestehen einer Modulabschlussklausur ab. Eine viertägige Präsenzphase dient neben dem Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern der Festigung Ihrer im Selbststudium erworbenen Kenntnisse sowie der Vertiefung von Schlüsselqualifikationen. In Rollenspielen und Workshops werden Kompetenzen wie Rhetorik, Verhandlungsführung und Streitschlichtung geschärft. Sie beenden Ihr Studium mit der erfolgreichen Erstellung einer Masterarbeit über ein Thema mit anwaltlichem Bezug. Studiendauer Die Vermittlung der Studieninhalte umfasst zwei Semester. Wenn Sie in Teilzeit studieren, verlängert sich Ihre Studiendauer entsprechend. Abschluss Ihre Master-Gesamtnote wird aus den Noten der einzelnen Modulabschlussklausuren und der Masterarbeit gebildet. Nach erfolgreichem Studium wird Ihnen der akademische Grad eines Master of Laws (LL.M.) Anwaltsrecht und Anwaltspraxis verliehen. Gebühren in 3.990,00 29

EUROPÄISCHER GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ Weiterbildender Masterstudiengang Europäischer Gewerblicher Rechtsschutz Dieser weiterbildende Masterstudiengang wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kooperation mit der Patentanwaltskammer angeboten. Er vermittelt Bewerberinnen und Bewerbern wissenschaftliche und praxisrelevante Kenntnisse im Bereich des Europäischen Gewerblichen Rechtsschutzes. Darüber hinaus werden Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht und Europäisches Verfassungsrecht gelehrt. Der Masterstudiengang wurde am 22.02.2011 reakkreditiert. Adressatenkreis Das (Teilzeit-)Angebot richtet sich an Berufstätige, die im nationalen oder internationalen Bereich der Beratung und Vertretung auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes tätig sind. Im Einzelnen wendet sich das weiterbildende Studium an: Patentanwältinnen und Patentanwälte, die nach 29 Abs. 2 der Patentanwaltsordnung in die Liste der Patentanwälte beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen sind, European Patent Attorneys, die nach Artikel 134 Abs. 1 des Europäischen Patentübereinkommens in die beim Europäischen Patentamt geführte Liste eingetragen sind, Angehörige von Patentanwaltsberufen aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder anderer Staaten, die gemäß 154a der Patentanwaltsordnung berechtigt sind, sich im Geltungsbereich der Patentanwaltsordnung niederzulassen. Zulassungsvoraussetzungen Die Zulassung erfolgt durch die Patentanwaltskammer. Über die Zulassung wird nach den o.g. Kriterien entschieden. Anmeldefristen Sie können das Studium nur zum Wintersemester (01.10.) eines jeden Jahres beginnen. Für jeden Durchgang steht eine Anzahl von 30 Plätzen zur Verfügung. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anträge bei der Patentanwaltskammer. Studieninhalte und -organisation 1. Semester Einführung in die Rechtsvergleichung Einführung in das Internationale Privatrecht Einführung in das Europäische Verfassungsrecht 2. Semester Der Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess in Deutschland Der Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess in England Der Patentverletzungs- und Nichtigkeitsprozess in Frankreich 30

3. Semester Das Verfahrensrecht nach der Gemeinschaftsmarken- und Geschmacksmusterverordnung Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht mit Bezügen zum EPÜ 4. Semester Masterprüfung Zum Ende der Semester 1-3 findet ein dreitägiges Wochenendblockseminar statt. Eine Wahlmöglichkeit zwischen den oben genannten Fächern besteht nicht, Sie müssen alle genannten Fächer belegen. Studiendauer Die Studiendauer beträgt 4 Semester. Abschluss Nach dem erfolgreichen Abschluss wird der Titel Master of Laws (LL.M.) verliehen. Gebühren in Patentanwälte/-innen nach 29 II PAO: 8.000,00 European Patent Attorneys und Personen nach 154a PAO: 10.000,00 (Diese Beträge werden von der Patentanwaltskammer erhoben) WEITERE INFORMATIONEN zur inhaltlichen Struktur Kurt-Haertel-Institut für geistiges Eigentum Prof. Dr. Eisenhardt / Prof. Dr. Kubis / Dr. Hofmeister Tel.: 02331 987-2442 Internet: www.fernuni-hagen.de/kurthaertel/gewerbe Patentanwaltskammer Tal 29 80331 München Tel.: 089 242278-0 zum Zulassungsverfahren Studierendensekretariat / Frau Lehmann-Bongardt Tel.: 02331 987-2468 E-Mail: Bianca.Lehmann-Bongardt@FernUni-Hagen.de 31

MEDIZINISCHE ETHIK Medizinische Ethik Dieses weiterbildende Studienangebot wird vom Institut für Philosophie der Fakultät für Kultur- und Sozialwissenschaften angeboten. Unter der Leitung von Prof. Dr. Jan P. Beckmann beschäftigen Sie sich mit ethischen Fragen und Problemen des Gesundheitswesens. Sie vertiefen Ihre ethische Analysefähigkeit und Expertise im Umgang mit ärztlichen und pflegerischen Aufgaben in Klinik, Forschung und Praxis. Adressatenkreis Medizinische Ethik richtet sich an Berufstätige aus dem Gesundheitswesen sowie an Interessierte, die sich mit ethischen Fragen im Bereich von Medizin und Gesundheit auseinandersetzen möchten. Zulassungsvoraussetzungen Abgeschlossenes Studium oder Ausbildung im Gesundheitsbereich mit anschließender Berufstätigkeit oder Nachweis entsprechender einschlägiger Kenntnisse, bei Studierenden der Medizin mindestens das Physicum. Studieninhalte und -organisation Modul Medizinische Ethik I: (Es besteht keine Verpflichtung zur anschließenden Belegung der Module II und III.) Einführung in die philosophische Ethik Fragen und Probleme einer medizinischen Ethik Das Arzt-Patient-Verhältnis Modul Medizinische Ethik II: Persönliches Glück und politische Gerechtigkeit Krankheit und Gesundheit Sterben und Tod Modul Medizinische Ethik III: Ethische Herausforderungen in der Forschung: Stammzellenforschung in der Diagnostik: Genetische Diagnostik in der Therapie: Organ- und Gewebetransplantation Anmeldefristen Die Anmeldung ist bis zum 15.04. für das Sommersemester und bis zum 15.10. für das Wintersemester möglich. Die Zulassung erfolgt in der Reihenfolge des Posteingangs der Zulassungsanträge. in der nicht-kurativen Medizin: Palliativmedizin Voraussetzung zur Teilnahme an der Medizinischen Ethik II ist die Teilnahme an der Medizinischen Ethik I. Jeweils im Sommer- und im Wintersemester findet eine Präsenzveranstaltung an einem 32