INHALT. Ausgabe 01 2014. Seite 2 Das Thema Pflege von der Herzens- zur Kopfsache machen



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Transkript:

Ausgabe 01 2014 Einfach per Mausklick auf die richtige Seite fotolia.com Ratgeber Pflege

der Herzens- zur Kopfsache Wer die Deutschen nach ihrer Einstellung zur Pflege Angehöriger befragt, erhält eine klare Antwort: Zwei Drittel sagen, es wäre ihnen eine echte Herzensangelegenheit, die Pflege eines Angehörigen zu übernehmen. Das ergab eine repräsentative Umfrage der Süddeutschen Krankenversicherung (SDK) unter 1.000 Bundesbürgern. Allerdings scheitert dieser Wunsch häufig an der Realität. So traut sich nur jeder zweite Deutsche den zeitaufwändigen und kräftezehrenden Dienst am Menschen tatsächlich zu. Die Befragten erkennen die Grenzen der Belastbarkeit: Neun von zehn Deutschen wünschen sich Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Zwei Drittel halten eine Heimbetreuung für sinnvoll selbst wenn die Pflege innerhalb der Familie für viele die Wunschlösung wäre. Nicht nur für die Angehörigen stellt sich die Pflegefrage jeder Einzelne sollte über die eigene Pflege nachdenken und rechtzeitig vorsorgen. Fragen, die sich dabei ergeben, sind zum Beispiel: Wie wird die Pflege organisiert und finanziert? Wer hilft bei der Suche nach einem geeigneten Pflegeheim oder -dienst? Umdenken bei der Rollenverteilung in einer familiären Pflegesituation Der Wille zur Pflege ist da, aber Pflege und Beruf sind laut jedem zweiten Deutschen häufig nicht vereinbar. Diese Einschätzung wird von Männern mit knapp 60 Prozent häufiger vertreten als von Frauen, die sich diese Doppelbelastung mehrheitlich vorstellen können. Zumindest in den Köpfen der Deutschen hat sich aber die Rollenverteilung zwischen den Geschlechtern bei der Pflege weiterentwickelt: Acht von zehn Männern sind der Ansicht, für diese Aufgabe seien beide Geschlechter gleichermaßen verantwortlich. Diese Einschätzung teilen auch 83 Prozent der Frauen. Tipps zur Pflege und finanziellen Vorsorge Der Wunsch, Angehörige pflegen zu wollen, scheitert häufig an der finanziellen Situation und an den eigenen körperlichen Grenzen. 65 Prozent der Deutschen sagen, dass die Pflege Angehöriger kräftezehrend und zeitaufwändig ist. Das Ergebnis sind enttäuschte Erwartungen und zwar auf allen Seiten. Wer frühzeitig plant, kann das vermeiden. Weil die Pflege eines Angehörigen eine gewaltige Herausforderung darstellt, muss sie sich von einer Herzensangelegenheit zu einer Kopfsache entwickeln. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur als Teilkaskoversicherung konzipiert. Rund die Hälfte der durchschnittlichen Pflegekosten müssen Betroffene oder ihre Angehörigen selbst bezahlen. Diese Versorgungslücke kann mit ein wenig Planung geschlossen werden.

im Pflegefall schließen lässt Seit 1995 gibt es die Gesetzliche Pflegeversicherung, die allerdings bewusst nur als Teilkasko-Versicherung konzipiert wurde. Nach dem Grundsatz Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung sind Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung in der sozialen Pflegeversicherung der Kassen und Versicherte der Privaten Krankenversicherung in der privaten Pflegepflichtversicherung untergebracht. Versorgungslücken bleiben immer. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung kann das erhebliche finanzielle Risiko abgesichert werden. Was Viele nicht wissen: Nicht nur das eigene Vermögen wird im Pflegefall aufgebraucht, sondern unter Umständen auch das der Kinder (Tabelle S. 7 oben). Warum die Frage nach Pflegevorsorge immer relevanter wird, zeigt die Pflege-Statistik des Statistischen Bundesamtes: Gibt es heute rund 2,5 Millionen Pflegebedürftige, werden es 2050 mit 4,7 Millionen fast doppelt so viele sein. Schon in wenigen Jahren wird die Zahl der Pflegebedürftigen als Folge der Alterung der Gesellschaft die Marke von drei Millionen überspringen. Alternativ genügt der Blick auf die eigene Familie und die Familien der Freunde. Immer mehr Menschen haben pflegebedürftige Angehörige oder rechnen in den nächsten Jahren damit. Selbst vorsorgen auch für die eigene Pflege Die SDK-Umfrage zeigt, dass nur noch jeder fünfte Deutsche allein auf die Leistungen des Staates vertraut. Die große Mehrheit von 78 Prozent ist der Ansicht, die gesetzliche Pflegeversicherung decke die Kosten der Pflege nicht ab. Doch während die Notwendigkeit, eigenverantwortlich private Vorsorge zu treffen inzwischen allgemein anerkannt ist, sind viele Bundesbürger beim Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung noch zurückhaltend. Dabei hat die Bundesregierung Anfang 2013 ein staatlich gefördertes Pflegevorsorgeprodukt eingeführt Pflege-Bahr genannt. Die staatliche Förderung soll mehr Menschen, insbesondere auch die jüngeren, dazu ermutigen, privat für die eigene Pflege vorzusorgen. Je nach persönlicher Situation ist der Abschluss einer staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung, einer regulären Pflegezusatzversicherung oder eine Kombination aus beidem sinnvoll. Wer den Pflege-Bahr abschließt, bekommt einen staatlichen Zuschuss von 60 Euro pro Jahr. Das lohnt sich insbesondere für junge Menschen oder für Menschen mit Vorerkrankungen. Beim Pflege- Bahr herrscht Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen von der Versicherung abgewiesen werden darf. Einzige Ausnahme: Der Pflegefall ist schon eingetreten. Weil sich die Annahmepflicht in höheren Beiträgen widerspiegelt, ist die bisherige Form der Pflegezusatzversicherung nach wie vor attraktiv. Sie ist günstiger und in vielen Fällen leistungsstärker als die vom Staat geförderten Tarife. Wer die Vorteile aus beiden Angeboten ziehen möchte, kombiniert den Pflege-Bahr, um den staatlichen Zuschuss voll ausschöpfen zu können, mit leistungsstarken Zusatzversicherungen nach altem Muster. Je früher, desto besser Wer in jungen Jahren eine Pflegeversicherung abschließt, profitiert von günstigeren Beiträgen. Es lohnt sich also, sich schon früh mit dem Pflegerisiko auseinanderzusetzen. Zumal das Pflegerisiko mit steigendem Alter zwar zunimmt, es aber immer wieder tragische Fälle gibt, in denen auch junge Menschen durch schwere Erkrankungen oder Unfälle pflegebedürftig werden. Seite 3

im Pflegefall schließen lässt Mehrheit der Deutschen sorgt sich um die eigene Pflege, ist aber nicht genügend abgesichert Was glauben Sie, was passiert, wenn Sie pflegebedürftig werden? Trifft zu Trifft nicht zu Ich bin unsicher, ob ich für den Fall der Pflege ausreichend abgesichert bin Meine Familie wird sich im Pflegefall um mich kümmern Ich mache mir sorgen, dass eine dauerhafte Pflege im Heim für mich zu teuer sein wird Grundsätzlich würde ich es vorziehen, zuhause gepflegt zu werden Auf die Leistungen des Staates im Pflegefall kann ich mich verlassen Ich würde es meiner Familie nicht zumuten wollen, mich über eine lange Zeit hinweg zuhause zu pflegen Mit diesem Thema beschäftige ich mich nicht 70% 30% 59% 41% 73% 27% 80% 20% 25% 75% 72% 28% 30% 70% zum Thema Pflege Quelle: Umfrage der Süddeutschen Krankenversicherung Pflege und Absicherung für den Pflegefall. Basis: Bundesrepublik Deutschland, Bevölkerung ab 18 Jahren. August 2013. Seite 4

fotolia.com Pflegebedürftigkeit ist nicht nur eine finanzielle Herausforderung, sondern stellt die Betroffenen und deren Angehörige vor eine ganze Reihe von organisatorischen Fragen. Wie wird die Pflegestufe beantragt? Gibt es Zuschüsse, um eine Wohnung pflegegerecht umzubauen? Wie mache ich ein geeignetes Pflegeheim ausfindig und welche Formulare sind auszufüllen? Um Pflegende in diesen Situationen zu unterstützen, gibt es seit 2009 den gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung. Diese leisten Pflegeberaterinnen und -berater der Krankenkassen, oder die Pflegestützpunkte sowie Service- und Beratungsstellen der Bundesländer. Die jeweilige Krankenkasse informiert darüber, wo gesetzlich Versicherte den nächstgelegenen Pflegestützpunkt finden. Privat Versicherte profitieren von der Pflegeberatung COM- PASS, die neben ersten Informationen im Internet detaillierte telefonische Beratung oder auch Hausbesuche von regional vernetzten Mitarbeitern anbietet. Entlastung für Pflegende Die Pflegeberatungen informieren über Entlastungsund Unterstützungsangebote sowie Selbsthilfe- oder auch ehrenamtliche Organisationen, die Pflegende bei ihrer Arbeit unterstützen. Viele Pflegende wissen zum Beispiel nicht, dass sie Anspruch auf eine Auszeit haben. Bis zu vier Wochen im Jahr greift die Verhinderungspflege, in welcher die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege übernimmt, wenn der pflegende Angehörige selbst verhindert ist. Voraussetzung ist, dass der Angehörige den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate häuslich gepflegt hat. Bis zu 28 Tage pro Jahr kann auf diese Weise ein Pflegedienst einspringen oder stundenweise einzelne Pflegedienstleistungen übernehmen. Die Verhinderungspflege lässt sich übrigens nicht nur zu Hause in Anspruch nehmen, sondern auch, wenn man mit dem zu pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren möchte. Mittlerweile gibt es sogar eine ganze Reihe Pflegehotels, in denen geschultes Personal die Pflege übernimmt. Pflege und Beruf Weil Pflege und Beruf sich nicht immer miteinander vereinbaren lassen, gibt es die Pflegezeit. Mitarbeiter haben demnach Anspruch auf unbezahlte, sozialversicherte Freistellung von der Arbeit für die Dauer von bis zu sechs Monaten. Als freiwillige Leistung des Arbeitgebers gibt es die Familienpflegezeit. Danach kann die wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf 15 Stunden pro Woche reduziert werden. In dieser Zeit besteht Kündigungsschutz und das Gehalt wird aufgestockt. Nach dem Ende der Familienpflegezeit wird in der Nachpflegezeit solange das reduzierte Gehalt weiter gezahlt, bis der Gehaltsvorschuss ausgeglichen ist. Tritt eine Pflegesituation unerwartet ein, haben Mitarbeiter das Recht, der Arbeit bis zu zehn Tage fernzubleiben. Seite 5

Gute Heime erkennen In der Pflege ist Qualität gefragt. Deshalb prüfen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Prüfdienst des Verbands der Privaten Krankenversicherung einmal pro Jahr alle Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. Die Qualitätsberichte sind öffentlich und kostenfrei einsehbar, beispielsweise im Internet bei den Krankenkassen, im Pflegestützpunkt oder direkt bei den Pflegeeinrichtungen. Pläne der Politik Die Pflegeversicherung ist mittlerweile zur Dauerbaustelle der Politik geworden. In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Bundesregierung festgehalten, den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2015 um 0,3 Prozent zu erhöhen und einen Pflegevorsorgefonds bei der Bundesbank zu installieren. Durch einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen die Leistungen weiter verbessert werden. Links zur Pflegeberatung Gesetzlich Versicherte erhalten über Ihre Krankenkasse Auskunft zum nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Sämtliche Pflegestützpunkte in Baden-Württemberg sind auf www.bw-pflegestuetzpunkt.de aufgelistet. Privat Versicherte wenden sich an die COMPASS Pflegeberatung, die unter www.compass-pflegeberatung.de verschiedene Informationsbroschüren zur Verfügung stellt. Sie können heruntergeladen oder per Post zugeschickt werden. Gleich per Mausklick auf die Website! Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Website www.bmg.bund.de unter dem Überbegriff Pflege sämtliche Informationen und zur aktuellen Gesetzgebung. Seite 6

Soll ich einen staatlich geförderten Pflegetarif, eine normale Pflegezusatzversicherung oder eine Kombination aus beidem abschließen? Diese Frage ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Die Zeit für eine Beratung ist sinnvoll investiert, da die richtige Pflegevorsorge eine individuell zu treffende Entscheidung ist. Sprechen Sie mit den Beratern Ihrer Bank. Sie helfen gerne weiter. Wie beantrage ich die staatliche Zulage, falls ich mich für den Pflege-Bahr entscheide? Die Zulage wird vom Versicherungsunternehmen beantragt, das zunächst in Vorleistung geht und die Förderung jeweils rückwirkend für das Jahr bei der zuständigen Stelle für Pflegevorsorge anfordert. Sie selbst brauchen nichts weiter zu unternehmen. Bekomme ich die staatliche Zulage auch für meine schon bestehende Pflegezusatzversicherung? Nur Tarife, die bestimmten Kriterien entsprechen, sind förderfähig. Lassen Sie sich dazu beraten. Ein Tarifwechsel ist nicht immer sinnvoll, da die Beiträge des förderfähigen Pflege-Bahrs tendenziell teurer sind als die regulären Vorsorgeangebote. Schon bei ambulanter Pflege entsteht monatlich ein hoher Eigenanteil, für den die Betroffenen aus eigener Tasche aufkommen müssen Das zahlt die gesetzliche/ private Pflegepflichtversicherung für ambulante Pflege So viel kostet ambulante Pflege im Durchschnitt* Verbleibender Eigenanteil pro Monat Pflegestufe 1 450 1.500 1.050 Pflegestufe 2 1.100 2.500 1.400 Pflegestufe 3 1.550 3.500 1.950 *Erhebungen im SDK-Versichertenbestand fotolia.com Seite 7

Wie viel kostet eine Pflegezusatzversicherung? Das hängt ganz davon ab, wie umfassend Sie die Versorgungslücke für den Pflegefall schließen möchten und wie alt Sie beim Abschluss der Versicherung sind. Je jünger Sie sind, umso günstiger wird es. Beim Pflege-Bahr liegt der Mindestbeitrag bei 15 Euro pro Monat. Selbstcheck Pflege Wo bekomme ich Hilfe, um die Pflege für einen Angehörigen zu organisieren? Seit 2009 gibt es einen rechtlich garantierten Anspruch auf umfassende Pflegeberatung zu allen Fragen (siehe Kasten auf S. 6). Die Pflegestützpunkte und die COM- PASS-Pflegeberatung sind Anlaufstellen für Ratsuchende und besuchen sie auch zu Hause. Beantworten Sie nur eine Aussage für sich mit falsch, sollten Sie sich über eine private Pflegezusatzversicherung informieren. Ich werde kein Pflegefall. richtig falsch Wenn ich gepflegt werde, dann erst im hohen Alter. richtig falsch Wenn ich gepflegt werde, dann nur kurz. richtig falsch Ich werde von meiner Familie gepflegt. richtig falsch Die gesetzliche Pflegeversicherung reicht aus. richtig falsch Ich habe eine Pflegezusatzversicherung. richtig falsch Mein Vermögen deckt die Kosten im Pflegefall komplett ab. richtig falsch Jetzt beraten lassen! zum Thema Pflege IMPRESSUM Stefanie Senfter, Fon: 0711 222 13-27 67, E-Mail: stefanie.senfter@bwgv-info.de Herausgeber: Baden-Württembergischer Genossenschaftsverband Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart. Weiterverbreitung des Gesamtproduktes ist genehmigt, Teilpassagen nur in Absprache mit dem BWGV. Gestaltung: www.summerer-thiele.de Seite 8