PwC FS Tax GmbH Seite 1/1 SEI Global Master Fund plc Dublin / Irland Bekanntmachung vorläufiger der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG SEI Global Master Fund plc, eine nach irischem Recht inkorporierte Investmentgesellschaft, hat für die Investmentvermögen mit den folgenden Anteilklassen: The SEI Global Opportunistic Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing, The SEI Emerging Markets Debt Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI Global Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing, The SEI Euro Core Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI High Yield Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing, The SEI US Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing, The SEI US Large Companies Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI US Small Companies Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI Emerging Markets Equity - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI Japan Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI Global Developed Markets Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI European (Ex UK) Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI Pacific Basin (Ex Japan) Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, The SEI UK Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing, je Anteil für das Geschäftsjahr vom 1. Juli 2008 bis 30. Juni 2009 die nachfolgend aufgeführten Zwischenausschüttungen vorgenommen. Die vorläufigen Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InvStG werden nachfolgend bekannt gemacht.
PwC FS Tax GmbH Seite 2/2 The SEI Global Opportunistic Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B01JBB37 WKN: A0ER6D Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0798204 0,0798204 0,0798514 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0794990 0,0794990 0,0794990 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0315414 0,0315414 0,0315414 - davon aus dem Geschäftsjahr etc. 30.06.2007 0,0479576 0,0479576 0,0479576 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0798204 0,0798204 0,0798204 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0003214 0,0003214 0,0003524 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0003214 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0003524 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0003214 0,0003214 0,0003214 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0000804 0,0000804 0,0000804 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 3/3 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 4/4 The SEI Emerging Markets Debt Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B01J6G38 WKN: A0ER54 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,1763697 0,1763697 0,1763697 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,1763697 0,1763697 0,1763697 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2007 0,1682420 0,1682420 0,1682420 - davon aus dem Geschäftsjahr etc. 30.06.2006 0,0081277 0,0081277 0,0081277 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,1763697 0,1763697 0,1763697 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 5/5 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 6/6 The SEI Global Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B01J8C30 WKN: A0ER56 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0631071 0,0631071 0,0631071 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0625046 0,0625046 0,0625046 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2007 0,0625046 0,0625046 0,0625046 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0631071 0,0631071 0,0631071 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0006025 0,0006025 0,0006025 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0006025 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0006025 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0006025 0,0006025 0,0006025 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0001506 0,0001506 0,0001506 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 7/7 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 8/8 The SEI Euro Core Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B068B823 WKN: A0ER6L Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0866097 0,0866097 0,0866097 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0460112 0,0460112 0,0460112 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0460112 0,0460112 0,0460112 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0866097 0,0866097 0,0866097 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0405985 0,0405985 0,0405985 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0023488 0,0023488 0,0023488 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0023488 0,0023488 0,0023488 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) 0,0429473 0,0429473 d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0429473 0,0429473 0,0429473 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0107368 0,0107368 0,0107368 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 9/9 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 10/10 The SEI High Yield Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B01J7Z91 WKN: A0ES82 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,1563827 0,1563827 0,1564328 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,1563827 0,1563827 0,1563827 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,1149855 0,1149855 0,1150356 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0014838 0,0014838 0,0014838 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0014838 0,0014838 0,0014838 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0036834 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0037335 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000043 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000043 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) 0,1127816 0,1127816 d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,1164692 0,1164692 0,1164692 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0291173 0,0291173 0,0291173 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG
PwC FS Tax GmbH Seite 11/11 h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 12/12 The SEI US Fixed Income Fund - Anteilklasse: Euro Hedged Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B01J6741 WKN: A0ER59 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0967616 0,0967616 0,0968167 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0862151 0,0862151 0,0862151 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0862151 0,0862151 0,0862151 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0967616 0,0967616 0,0967616 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0105466 0,0105466 0,0106016 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0016676 0,0016676 0,0016676 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0016676 0,0016676 0,0016676 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0011936 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0012486 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000011 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000011 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) 0,0110195 0,0110195 d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0122142 0,0122142 0,0122142 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0030535 0,0030535 0,0030535 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 13/13 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 14/14 The SEI US Large Companies Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0689K05 WKN: A0ER6K Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0118251 0,0118251 0,0118251 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0044504 0,0044504 0,0044504 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0044504 0,0044504 0,0044504 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0118251 0,0118251 0,0118251 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0073747 0,0073747 0,0073747 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0000436 0,0000436 0,0000436 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0000436 0,0000436 0,0000436 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) 0,0000173 0,0000173 d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0074183 0,0074183 0,0074183 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0018546 0,0018546 0,0018546 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 15/15 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 16/16 The SEI US Small Companies Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0689N36 WKN: A0ER6A Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0043803 0,0043803 0,0072190 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0043803 0,0043803 0,0043803 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0043803 0,0043803 0,0043803 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0043803 0,0043803 0,0043803 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000000 0,0000000 0,0065262 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0026443 0,0026443 0,0015287 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0026443 0,0026443 0,0015287 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0065262 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0026443 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0015287 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0026443 0,0026443 0,0026443 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0006611 0,0006611 0,0006611 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 17/17 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 18/18 The SEI Emerging Markets Equity - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0689554 WKN: A0ER55 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0056328 0,0056328 0,0075007 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0056328 0,0056328 0,0056328 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0056328 0,0056328 0,0075007 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0021362 0,0021362 0,0021362 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0021362 0,0021362 0,0021362 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0056328 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0075007 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0021362 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0021362 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0077690 0,0077690 0,0077690 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0019423 0,0019423 0,0019423 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG
PwC FS Tax GmbH Seite 19/19 h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 20/20 The SEI Japan Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0689C21 WKN: A0ER6E Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0307419 0,0307419 0,0348277 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0307419 0,0307419 0,0307419 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0305064 0,0307419 0,0348277 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0023637 0,0023637 0,0023637 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0023637 0,0023637 0,0023637 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0305064 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0345922 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0002355 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0002355 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0023637 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0023637 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0328701 0,0328701 0,0328701 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0082175 0,0082175 0,0082175 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8) g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG
PwC FS Tax GmbH Seite 21/21 h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 22/22 The SEI Global Developed Markets Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0689885 WKN: A0ER6C Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0184017 0,0184017 0,0220826 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0018672 0,0018672 0,0018672 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0018672 0,0018672 0,0018672 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0184017 0,0184017 0,0184017 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0165345 0,0165345 0,0202155 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0010257 0,0010257 0,0010257 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0010257 0,0010257 0,0010257 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0165345 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0202155 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0010257 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0010257 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0175602 0,0175602 0,0175602 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0043900 0,0043900 0,0043900 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 23/23 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 24/24 The SEI European (Ex UK) Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0688Z82 WKN: A0ER6B Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0211547 0,0211547 0,0276073 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0037170 0,0037170 0,0037170 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2007 0,0037170 0,0037170 0,0037170 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0211547 0,0211547 0,0211547 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0174377 0,0174377 0,0202080 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0000532 0,0000532 0,0029679 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0000532 0,0000532 0,0029679 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0027703 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0029147 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) 0,0010129 0,0010129 d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0174909 0,0174909 0,0174909 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0043727 0,0043727 0,0043727 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)
PwC FS Tax GmbH Seite 25/25 g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach 3 Abs. 3 Satz 1 InvStG h) Von der ausschüttenden Körperschaft nach 37 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes in Anspruch genommener Körperschaftsteuerminderungsbetrag 0,0000000
PwC FS Tax GmbH Seite 26/26 The SEI Pacific Basin (Ex Japan) Equity Fund - Anteilklasse: Euro Institutional B Distributing Zwischenausschüttung ISIN: IE00B0689G68 WKN: A0ER57 Geschäftsjahresbeginn: 01.07.2008 Geschäftsjahresende: 30.06.2009 Privatvermögen 2) KStG 3) Zahltag: 16.04.2009 Ex-Tag: 01.04.2009 pro Anteil pro Anteil pro Anteil 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG Buchstabe: EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 4) 0,0420643 0,0420643 0,0426401 In der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0020392 0,0020392 0,0020392 - davon aus dem Geschäftsjahr: 30.06.2008 0,0020392 0,0020392 0,0020392 nachrichtlich: gezahlter Ausschüttungsbetrag einschließlich einbehaltener 0,0420643 0,0420643 0,0420643 Kapitalertragsteuer b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0400251 0,0400251 0,0406009 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG ausschüttungsgleichen Erträge (Teilthesaurierungsbetrag) 0,0021625 0,0021625 0,0021625 - davon nicht abzugsfähige Werbungskosten im Sinne des 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 InvStG 0,0021625 0,0021625 0,0021625 c) In den ausgeschütteten Erträgen enthaltene aa) (aufgehoben) bb) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der 0,0000000 am 31.Dezember 2008 anzuwendenden Fassung cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0400251 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0406009 ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0000000 ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des 8b Abs. 2 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0000000 gg) Erträge im Sinne des 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31.Dezember 2008 0,0000000 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des 20 des Einkommensteuergesetzes sind hh) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des 2 Abs. 3 InvStG 0,0000000 In den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) enthaltene cc) Erträge im Sinne des 3 Nr. 40 des Einkommensteuergesetzes 5) 0,0021625 dd) Erträge im Sinne des 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes 0,0021625 In den ausgeschütteten und den ausschüttungsgleichen Erträgen (Teilthesaurierungsbetrag) kumulativ enthaltene ii) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 1 InvStG jj) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 6) kk) Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 6) ll) Erträge im Sinne des 2 Abs. 2a InvStG 7) d) Zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigender Teil der 0,0421877 0,0421877 0,0421877 Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge im Sinne von 7 Abs. 1 bis 3 InvStG e) Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer im Sinne von 7 0,0105469 0,0105469 0,0105469 Abs. 1 bis 3 InvStG f) Betrag der ausländischen Steuern, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des 4 Abs. 2 InvStG entfällt, und aa) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde 8) bb) nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit 34c Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach 4 Abs. 2 und 3 InvStG in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 8)