Support- und Wartungsvertrag



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Transkript:

Support- und Wartungsvertrag Bei Fragen zur Installation, Konfiguration und Bedienung steht Ihnen unser Support gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen per E-Mail, Telefon und Remote Desktop (Fernwartung). Support Vertrag Support ohne Vertrag S M L Preis (jährlich) Enthaltende Stunden Zusätzliche Stunden 99 299 649-2 6 12-65 55 50 80 E-Mail Support Telefon Support Remote Desktop Support Priorität normal hoch hoch niedrig Reaktionszeit 8Std. 6Std. 6Std. - Halten Sie Ihre Telefonanlage immer auf dem neusten Stand und buchen Sie mit einem Wartungsvertrag alle Updates und Folgesoftwareversionen gleich mit. Wartungsvertrag (Software Updates) Preis (jährlich) 49 Neue Funktionen Softwarepflege Sicherheitsverbesserungen

Support- und Wartungsvertrag Bitte faxen Sie den ausgefüllte Vertrag an (0)5331 900 989 499 oder schicken Sie ihn per E-Mail an info@askozia.com Wir bestätigen den Empfang des Vertrages mit dem Zusenden einer von uns unterschriebenen Kopie. Firmenname: Kontaktperson: Telefonnummer: E-Mail-Adresse:" Straße: Postleitzahl/Stadt: Umsatzsteuer ID:" Support:!! S" M" L Supportvertrag" " " " " " Support ohne Vertag Updates:! Wartungsvertrag Zahlungsart:! Banküberweisung" Paypal Es gelten die Bestimmungen zum Support- und Wartungsvertrag entsprechend der Anlage. Datum, Unterschrift:" " " " " " Kunde (Anwender) Datum, Unterschrift:" " " " Askozia, Tecema GmbH (Vertragspartner) Banküberweisung Tecema GmbH Bank: Bankhaus Hallbaum Konto-Nr.: 31 45 49 Bankleitzahl: 250 601 80 Paypal payments@askozia.com

Bestimmungen zum Support- und Wartungsvertrag 1. Allgemeines Dieser Vertrag kommt zwischen dem Vertragspartner und dem Anwender zustande. 2. Vertragsgegenstand Vertragsgegenstand ist die Softwarepflege (Wartung) der in den Vertragsdaten aufgeführten Produkte (berechtigte Programme) und/oder die dazugehörige Supportleistung wie in den Vertragsdaten definiert. 2.1 Leistungen Die vertraglichen Leistungen gelten für die Produkte deren Nutzungsrechte der Anwender erworben hat, soweit es die technischen Möglichkeiten der Hardware und Software zulassen. 2.2 Wartung (Updates) Mit dem Schließen eines Wartungsvertrags erhält der Anwender während der Vertragslaufzeit für alle von ihm im Rahmen der Vertragsdaten zur Softwarepflege berechtigten Programme die neuesten Versionen, Releases, Updates oder Upgrades. Gepflegt und erweitert wird die jeweils aktuelle Produktversion für die in den Vertragsdaten aufgeführten, berechtigten Programme. 2.3 Support Support im Rahmen dieses Vertrages wird in Form von Unterstützung (E- Mail, Telefon, Remote Desktop) gewährt. Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Anwender während der in den Vertragsdaten genannten Zeiten Zugang zu den in den Vertragsdaten aufgeführten Unterstützung. Mit dem Erwerb von Support erhält der Anwender Unterstützung bei 1) Fragen zur Installation und zur Verwendung sowie 2) bei Code-bedingten Problemen der Software für die der Vertragspartner laut diesem Vertrag veranwortlich ist. Support wird nicht erbracht für 1) das Design und die Entwicklung von Anwendungen, 2) den Einsatz von Software außerhalb der spezifizierten Betriebsumgebung oder 3) bei Fehlern, die von Produkten verursacht werden, für die der Vertragspartner im Rahmen dieses Vertrages nicht verantwortlich ist. Support wird während der Geschäftszeiten des Vertragspartners von Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr erbracht (Feiertage ausgenommen).

Für Supportfälle außerhalb der Geschäftszeiten des Vertragspartners (Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr) wird ein Aufschlag von 50% auf die vereinbarten Stundensätze erhoben. Für Supportfälle an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen wird ein Aufschlag von 100% auf die vereinbarten Stundensätze erhoben. Supportstunden werden in 15 Minuten Intervallen abgerechnet. 2.3.1 Reaktionszeiten Die Reaktionszeit bei Supportleistungen gemäß 2.3 beträgt maximal einen Werkstag (8 Stunden) bei einem bestehenden Supportvertrag. Die Leistungen aus 2.2 werden in angemessenem Zeitraum nach dem jeweiligen Software Release erbracht. 3. Entgelt Das Entgelt für laufende Verträge ist jährlich, gemäß Rechnungsstellung im Voraus fällig, die Rechnungsstellung erfolgt über den Vertragspartner. Werden Supportstunden über den Umfang des im Vertrages festgelegte Stundenanzahl geleistet, werden die zusätzlichen Stunden am Ende der Kalenderwoche in Rechnung gestellt. Leistungen ohne Vertrag (z.b. Support ohne Supportvertrag) werden unverzüglich nach Erbringung der Leistung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. in gesetzlicher Höhe. 4. Vertragsdauer und Kündigung Der Vertrag wird mit der Unterzeichnung der Vertragsparteien wirksam. Die Berechnung erfolgt ebenfalls ab diesem Zeitpunkt. Die Vertragslaufzeit endet am 31. Dezember des Folgejahres nach Vertragsunterzeichnung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Vertragspartner ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Anwender über zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der zu zahlenden Gebühr in Verzug kommt. In diesem Falle ist der Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz in Höhe der noch ausstehenden Vertragslaufzeit bis zum frühest möglichen Kündigungszeitpunkt geltend zu machen. Dem Anwender bleibt die Möglichkeit eröffnet, den Nachweis eines geringeren Schadens zu erbringen.

5. Gebührenänderung, außerordentliche Kündigung durch den Anwender Der Vertragspartner behält sich vor, seine allgemeinen Gebühren den Bedingungen des Wettbewerbs und betriebswirtschaftlichen Erfordernissen anzupassen. Eine Änderung der laufenden Gebühren ist dem Anwender 2 Monate vor ihrer Wirksamkeit schriftlich mitzuteilen. Der Anwender ist berechtigt, mit einer Frist von 4 Wochen vor Inkrafttreten der Gebührenordnung den Vertrag schriftlich zu kündigen. 6. Haftung Bei Personenschäden und Verletzung einer Haupt- (Kardinal-) pflicht haftete der Vertragspartner im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen wird die Haftung des Vertragspartners für alle Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund sich die Haftung ergibt, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparung, Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Anwender und sonstige mittelbare Schäden, insbesondere Schäden an der Hardware und Peripherie, für Folgeschäden sowie für Schäden an aufgezeichneten Daten und Datenträgern. Der Schadensersatz pro Schadensfall ist begrenzt auf die vertragstypisch vorhersehbaren Schäden. Der Anwender ist selbst dafür verantwortlich, vor jedem Supportfall, jedem Software Update, sowie darüber hinaus regelmäßig, seine Daten zu sichern. Weiterhin hat er dafür Sorge zu tragen, dass grundsätzlich, bevor ein Mitarbeiter des Vertragspartners beim Anwender tätig wird, eine Datensicherung angefertigt wird. Der Anwender hat sich von der Vollständigkeit und der Lesbarkeit der Datensicherung selbst zu überzeugen. Eine absolute Fehlerfreiheit kann trotz umfangreicher und sorgfältiger Prüfung durch den Vertragspartner und Askozia (tecema GmbH) nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Der Anwender und der Vertragspartner stimmen darin überein, dass Softwareprogramme nicht unter allen Bedingungen und Systemumgebungen fehlerfrei sein können. 7. Rechtsanwendung, Gerichtsstand und Erfüllungsort Es gelten die Lizenzbestimmungen von Askozia (tecema GmbH) sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag oder der Anbahnung ist der Sitz des Vertragspartners. 8. Schlussbestimmungen Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der Übrigen nicht

betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, dass der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird. Sollte dies nicht möglich sein, ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die gesetzlich zulässig ist und dem beabsichtigten Vertragszweck möglichst nahe kommt. Zusätzlich gelten die Lizenzbestimmungen sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hersteller sowie des Systempartners. Mündliche Nebenabsprachen sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.