Staatliches Schulamt Offenburg. Leitfaden. Koordination: Diplom-Pädagogin Doris Maisenbacher, Schulrätin



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Transkript:

Leitfaden

1. LRS-Verständnis a) Ursachen In der Diskussion um Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten kursieren zahlreiche, teils differente Vorstellungen. Einige Autoren definieren LRS als besondere Schwäche mit Krankheitscharakter und spezifischen Ursachen, andere wiederum Negieren das Phänomen gänzlich. Bei der Interpretation von solch gegenläufigen Forschungsdaten haben Schulen es oft schwer, nicht in ideologieträchtige Dispute zu verfallen. Ursachen für Schwierigkeiten beim Lesen und/oder Schreiben sind vielfältig. Bei einem Teil der Schüler fehlt einfach die Übung. Viele Schüler schreiben im Gegensatz zu früher keine Briefe und lesen keine Bücher mehr, weil ihnen Handy, Computerspiele und Fernseher einen kommunikativen Ersatz bieten. Da sie dadurch Lese- und Schreibfertigkeiten weniger gebrauchen, reagieren sie auf die entsprechenden schulischen Anforderungen mit einer gewissen Nachlässigkeit. Es gibt aber auch eine Schülergruppe, deren Schwierigkeiten auf einer Lernstörung oder Entwicklungsverzögerung beruht. Diese Schwäche kann eine auf medizinischen Gründen beruhende Teilleistungsstörung von sonst normal begabten Schülern sein oder es kann ein sehr komplexes Feld an Ursachen für einen gestörten oder verzögerten Schriftspracherwerb vorliegen. Auch schulische Faktoren haben ihren Einfluss auf die Entstehung von Lese-Rechtschreib- Schwierigkeiten, wenn z. B. Unterrichtskonzepte individuelle Förderbedürfnisse nicht abdecken oder individuelles Lerntempo nicht zulassen. So gibt es selten die eine Ursache für Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten, fast immer kommen mehrere Faktoren zusammen, wobei die verschiedenen Faktoren bei jedem Kind anders gelagert sind. Die besondere Problematik besteht darin, dass es für Lehrerinnen und Lehrer sehr schwer möglich ist, die Ursachen zu diagnostizieren. Um diese komplexe Problemlage zu lösen, beruht eine sinnvolle Unterstützung der betroffenen Schüler auf einem pragmatischen Vorgehen, wie es in der Verwaltungsvorschrift 2008 beschrieben ist.

b) Kernaussagen der Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008 LRS-Förderung ist eine Pflichtaufgabe der Schule, individuelle Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen bestimmen den Unterricht Lernstandsdiagnosen, Elternberatung, Durchführung von Fördermaßnahmen sind Aufgaben der Schule Wenn sich die Schwierigkeiten des Kindes beim Lesen und/oder Schreien trotz aller Maßnahmen nicht bessern, werden auf einer Klassenkonferenz weitere Maßnahmen beraten, z. B. zurückhaltende Entwicklung der Note im Lesen und Rechtschreiben, Anmeldung in einer LRS-Klasse oder LRS-Ambulanz oder Einschaltung des sonderpädagogischen Dienstes. Eine Empfehlung für Schulleitungen zur Dokumentation der Klassenkonferenzentscheidung liegt dem Leitfaden bei. c) Alarmzeichen für LRS Einzelne Symptome können Hinweise auf LRS sein, müssen es aber nicht. Im Folgenden eine Zusammenstellung häufig auftretender Erscheinungsbilder: ab Klasse 1: Laute in einem Wort werden nicht gehört oder anders gesprochen. Die Stellung des Lautes im Wort kann nicht bestimmt werden. Wörter können nicht in Silben zerlegt werden. Geübte Buchstaben werden nicht sicher wieder erkannt. Laute und Buchstaben werden nicht sicher zugeordnet. Ende Klasse 1 können auch einfache Wörter nicht lautgetreu aufgeschrieben werden. Das Zusammenlauten (Synthese) mehrerer Buchstaben gelingt nur schwer oder gar nicht. ab Klasse 2: Beim Lesen werden Wörter und Wortteile ausgelassen, ersetzt, verdreht oder hinzugefügt. Das Lesetempo ist sehr langsam. Hörbare Buchstaben werden beim Schreiben oft ausgelassen. Für Wortarten wird kein Gespür entwickelt. ab Klasse 3:

Die Groß- und Kleinschreibung kann nicht umgesetzt werden. Wort- und Satzgrenzen werden oft nicht erkannt. Unterschiede zwischen lang und kurz gesprochenen Selbstlauten werden nicht gehört. Die lautgetreue Schreibung überwiegt, Rechtschreibregeln können nicht übernommen werden. Das gleiche Wort wird oft auf verschiedene Weise falsch geschrieben. Ungenaues Lesen. Zu geringe Lesegeschwindigkeit. Langes Verharren im gleichen Fehlermuster. 2. Wegweiser für Fördermöglichkeiten a) LRS-Ambulanzen LRS-Ambulanzen werden erst dann eingeschaltet, wenn innerhalb der Schule keine Aussicht auf zusätzlich wirksame Hilfe besteht. Dabei ist das Zusammenwirken von Schule Eltern Ambulanzlehrerin für eine nachhaltige Wirksamkeit der Fördermaßnahme von großer Bedeutung. Entsprechend der Verwaltungsvorschrift werden in den Ambulanzen Kinder von Klasse 1 bis Klasse 6 begleitet. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Klasse 1 3, in Ausnahmefällen Klasse 4. Für anstehenden Förderbedarf ab Klasse 5 sind die Ambulanzen in Grafenhausen und Ortenberg zuständig (siehe Übersicht über LRS-Ambulanzen), ab Klasse 7 die Schulpsychologische Beratungsstelle in Offenburg. Die Kontaktaufnahme mit der Ambulanz erfolgt, mit Zustimmung der Eltern über die Schule. Eine Vorabinformation der Schule (siehe Anmeldebogen) über den Schüler ersparen zum einen umfassende Diagnoseverfahren, zum anderen weitergehende Gespräche zwischen Ambulanzlehrerin und Klassen bzw. Deutschlehrerin. Nach Beendigung der Ambulanzförderung erhalten die Schulen Rückmeldung. Die Begleitung in den Ambulanzen umfasst in der Regel 6 Termine. Methodisch wird weitgehend nach der Freiburger Rechtschreibschule FRESCH gearbeitet. Bei den Treffen werden den Eltern auch Anleitungen in die Art des Übens gegeben. Eine Beendigung der Begleitung erfolgt entweder durch die Ambulanzlehrerin selbst oder auf Elternwunsch. Ist keine Weiterentwicklung bzw. Verbesserung des Lesens und/oder Rechtschreibens erkennbar, werden die Schulen gebeten, eine evtl. weitere Lernortfrage abzuklären.

Falls Eltern den Erstkontakt mit einer LRS-Ambulanz aufnehmen, wird die Schule von der Ambulanzlehrerin informiert. Der Anmeldebogen wird dann nachgereicht. Es bleibt im Ermessen der Ambulanzlehrerin, ob eine Förderung erfolgt. Eine Abstimmung Schule Eltern - Ambulanz soll auf jeden Fall erfolgen. Zusammenfassung LRS-Ambulanzen Klassen- bzw. Deutschlehrerin informiert Eltern über den LRS-Förderbedarf ihres Kindes. Nach deren Zustimmung Anmeldebogen an die zuständige Ambulanz. Eltern melden sich bei der zuständigen Ambulanz an. Evtl. Rücksprache Ambulanzlehrerin mit Deutschlehrerin zur weiteren Abklärung der schulischen Situation des Kindes. Eltern und Kind kommen in die Ambulanz. Kind bringt seine Deutschhefte, Kopien von Arbeiten, Kopien von Zeugnissen/ Schulbericht Eltern und Ambulanzlehrerin führen ein Erstgespräch, Anmeldebogen wird ergänzt. Ambulanzlehrerin führt die Diagnostische Bilderliste durch (falls noch nicht geschehen), lässt einen Text abschreiben, evtl. weitere diagnostische Verfahren. Eltern und Kind kommen gemeinsam zu den Terminen und lernen sinnvolle Übungsmöglichkeiten kennen (Handreichungen für Eltern und Lehrer nach der FRESCH- Methode). Das Kind bringt nach Beendigung der Ambulanzförderung den Schnellhefter der LRS- Ambulanz mit in die Schule, evtl. Empfehlungen zum Weiterüben. b) LRS-Klassen Kinder des 1. bzw. 2. Schuljahres, die große Schwierigkeiten beim Lesen und Rechtschreiben haben, können in LRS-Klassen unterrichtet werden. Neben dem Aufbau und der Sicherung des Lese- und Schreibwortschatzes und der Verbesserung der Wahrnehmungsfähigkeit, unterstützt diese intensive Begleitung auch die Stärkung des Selbstwertgefühls eines Kindes. Die LRS-Klassen befinden sich in Lahr, Offenburg und Gengenbach. Die Kinder bleiben Schüler ihrer Stammschule und sollen auch an deren außer-unterrichtlichen Veranstaltungen möglichst teilnehmen.

Kontaktaufnahme: Gengenbach: Lahr: Offenburg: su-feld@t-online.de eva.nord@gmx.de silja.klei@online.de c) LRS-Beratungsstelle im Lernzentrum Kinzigtal (in Biberach) Die Beratungsstelle ist ein Service-Zentrum rund um das Thema LRS. LRS-Materialien und Literatur werden präsentiert, Beratung von Lehrkräften wird angeboten, über die verschiedenen LRS-Unterstützungssysteme der Ortenau wird informiert und Kontakte zu schulischem und außerschulischem Umfeld werden aufgebaut. Darüber hinaus ist die Beratungsstelle zuständig für Qualitätsentwicklung aller LRS- Maßnahmen in der Ortenau. Kontaktaufnahme: lrs-beratungsstelle-biberach@web.de

E m p f e h l u n g f ü r S c h u l l e i t u n g e n z u r D o k u m e n t a t i o n d e r Klassenkonferenzentscheidung 1. Über die LRS-Förderbedürftigkeit wurde in der Klassenkonferenz am entschieden. 2. Entscheidungsgrundlagen waren: eigene Testunterlagen der Schule als Grundlage Diktate, freie Verschriftungen, Aufsätze, Lesetexte usw. Aussagen und Beobachtungen jetziger und früherer Lehrkräfte, die den Schüler/die Schülerin unterrichten oder unterrichtet haben Aussagen und Beobachtungen der Erziehungsberechtigten Testunterlagen außerschulischer Einrichtungen (können, müssen aber nicht hinzugezogen werden) zusätzliche Tests, Beobachtungen und Aussagen von Beratungslehrkräften und/oder sonderpädagogischen Fachkräften medizinische Stellungnahme zu den Sinnesfunktionen Unterlagen einer schulpsychologischen Beratungsstelle 3. Die Klassenkonferenz befürwortet auf dieser Basis eine besondere LRS-Fördermaßnahme an der eigenen Schule befürwortet besondere LRS-Fördermaßnahme an einer LRS-Ambulanz (nur ankreuzen, wenn an der eigenen Schule keine besondere LRS- Fördermaßnahme organisiert werden kann!) befürwortet Fördermaßnahmen an einer LRS-Klasse lehnt besondere LRS-Fördermaßnahme ab 4. Das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zur Einbeziehung des Schülers/der Schülerin in besondere LRS-Fördermaßnahmen wurden am eingeholt. Datum Unterschrift Schulleiter/in

Rückmeldung der LRS-Ambulanz Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege, der LRS-Unterricht in der Ambulanz ist für am beendet. Die Inhalte und Maßnahmen entnehmen Sie bitte dem Schnellhefter. Eine weitere Förderung besteht in folgenden Bereichen: Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Über eine Rückmeldung bezüglich des Lernstandes würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen

LRS-Ambulanz in Stammschule Klasse Name, Vorname des Kindes Geburtsdatum, Alter Straße, Nr Klassenlehrer/in Name E-mail Deutschlehrkraft Name E-mail Telefon Telefon PLZ - Ort Besteht/bestand Anspruch auf ein sonderpädagogisches Ja O Nein O Unterstützungsangebot? Telefon ( Wird von der LRS-Ambulanz ausgefüllt) Kindergarten Ergotherapie E-mail GFK Logopädie Geschwister 1. Hat das Kind in folgenden Bereichen Schwierigkeiten? ja - nein Sonstige Probleme im Fach Deutsch: An-, End-, Inlaute erkennen Laut-Buchstaben-Zuordnung Zusammenschleifen von Silben Wörter in Silben gliedern lauttreues Schreiben Schriftbild 2. Wann traten die Probleme auf? 3. Welches Fibelwerk, bzw. welche Leselern-Methode wurde angewandt?

4. Haben Sie Lese- und/oder Rechtschreibtests durchgeführt? Wenn ja, welche? 5. Welche Maßnahmen hat die Schule bisher getroffen? Binnendifferenzierung Sonstige: Stütz- und Förderstunde Außerschulische Zusammenarbeit 6. Wie schätzen Sie die häusliche Unterstützung ein? 7. Wie beurteilen Sie die Leistung in anderen Fächern, vor allem in Mathematik? 8. Wird die Verwaltungsvorschrift vom 22.08.2008 zu LRS angewandt? Lesen Nachteilsausgleich Zurückhaltende Gewichtung Nein Rechtschreiben Nachteilsausgleich Zurückhaltende Gewichtung Nein Ort Datum Unterschrift