Vom 8. September 2003



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Transkript:

Seite 1 von 5 Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der Fortbildung für Mitarbeiterinnen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiterin einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen 1. Ziel der Fortbildung Vom 8. September 2003 Der Einsatz als Leiterin oder Leiter einer Kindertageseinrichtung ist geprägt durch einen komplexen Aufgabenbereich, der sich im Spannungsfeld von Pädagogik, Betriebswirtschaft, Personalführung und Erziehungspartnerschaft bewegt. Insbesondere bei der Organisation des alltäglichen Ablaufs bedarf es für die Erreichung der Organisationsziele fachlicher Kompetenz, um auf Veränderungen und Entwicklungen angemessen reagieren zu können. Leitungskräfte haben neben einer fundierten Ausbildung und der persönlichen Eignung auch eine Zusatzqualifikation nachzuweisen. Ziel der Fortbildung ist es, teilnehmerorientiert und unter Einbeziehung der vorhandenen Erfahrungen, die Führungskompetenz in fachlicher, sozialer und kommunikativer Hinsicht zu erweitern. Die Fortbildung für Mitarbeiterinnen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiterin einer Kindertageseinrichtung in Sachsen wird vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales empfohlen. Die Fortbildung schließt mit einem Fachbericht und einem Fachgespräch ab. Über die Teilnahme an der Fortbildung stellt der Bildungsträger ein Zertifikat aus. 2. Zulassungsvoraussetzungen und Bewerbung 2.1. Für diese Fortbildung können Bewerberinnen zugelassen werden, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung als - staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Erzieher, - staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagogin, staatlich anerkannter Diplom- Sozialpädagoge, - staatlich anerkannte Diplom-Sozialarbeiterin, staatlich anerkannter Diplom- Sozialarbeiter, - staatlich anerkannte Diplom-Heilpädagogin, staatlich anerkannter Diplom- Heilpädagoge verfügen und bereits eine mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in einer Kindertageseinrichtung eines öffentlichen oder freien Trägers der Jugendhilfe nachweisen können oder Bewerberinnen, die zum Zeitpunkt des Erscheinens dieser Empfehlung Leitungsaufgaben in Kindertageseinrichtungen ausüben, ohne über einen der o.g. Berufsabschlüsse zu verfügen. Passage KönigstraßeRähnitzgasse 23

Seite 2 von 5 2.2. Für die Zulassung zu der Fortbildung haben die Bewerberinnen beim Bildungsträger folgende Unterlagen einzureichen: a) Kopien von Zeugnissen und Urkunden über Schul- und Berufsabschlüsse, b) Darstellung des beruflichen Werdegangs, c) Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Teilnahme an der berufsbegleitenden Fortbildung. In begründeten Ausnahmefällen können auf Antrag auch Bewerberinnen zugelassen werden, wenn sie Voraussetzungen erfüllen, die den in Nummer 2.1 genannten Zugangsvoraussetzungen gleichwertig sind. Hierüber entscheidet die Verwaltung des Landesjugendamtes. 3. Dauer, Gliederung und Kosten der Fortbildung 3.1 Die Fortbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert in der Regel ein Jahr. Sie umfasst insgesamt 250 Stunden und gliedert sich in 6 Kurswochen zu je 40 Stunden. Zwischen den einzelnen Abschnitten sollen zur Vertiefung der Inhalte regionale Reflexionstage in Gruppen stattfinden. Dort sollen die am Ende jedes Abschnitts formulierten Arbeitsaufträge und Erkenntnisse aus den Seminaren reflektiert werden. Kursbegleitende Supervision wird empfohlen. Die verbleibenden 10 Reststunden stehen für die Einweisung in die kursbegleitende Supervision zur Verfügung. 3.2 Während der Fortbildung ist eine fachliche Anleitung im Arbeitsbereich von einer Fachkraft mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation zu gewährleisten. 3.3 Die Höhe der Kosten für die Fortbildung wird vom Bildungsträger festgelegt und ist in eine Vereinbarung aufzunehmen, die zwischen den Teilnehmern, den Arbeitgebern und den Bildungsträgern abzuschließen ist. Der Bildungsträger kann für die Fortbildung zum Erwerb der Qualifikation als Leiterin Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beantragen. Der ESF-Antrag ist an das für den Regierungsbezirk (RB) zuständige Consultbüro zu richten, in dem sich die Bildungsstätte befindet. 1 4. Inhaltliche Schwerpunkte der Fortbildung Führungskräfte werden mit Fragen nach Werten, Normen und Leitbildern der Organisation, nach Gestaltung und Entwicklung der Organisationsstrukturen sowie der Personalentwicklung bis hin zu Fragen des Konfliktmanagements konfrontiert. Nachfolgend aufgeführte inhaltliche Schwerpunkte bilden das Rahmenprogramm für die Vermittlung fachlicher Kenntnisse mit dem Ziel der Erweiterung von Leitungs- und 1 Für den RB Chemnitz: BBJ-SERVIS GmbH in Chemnitz Für den RB Dresden: Kommunalentwicklung Sachsen (KES) GmbH in Meißen Für den RB Leipzig: Institut für Entwicklungsplanung und Strukturförderung (IES) GmbH in Leipzig Passage KönigstraßeRähnitzgasse 23

Seite 3 von 5 Führungskompetenzen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen das vermittelte Wissen durch Training und begleitende Beratung vertiefen. 4.1 Planung, Leitung und Koordinierung sozialer Arbeit Zeitrichtwert: 120 Stunden a) Grundgedanken des Sozialmanagements - Management als sozialer Prozess - Management als System von Wertvorstellungen - Sozialmanagement als Steuerungsinstrument des sozialen Dienstleistungssektors b) Führungspersönlichkeit - Verständnis der eigenen Leitungsrolle (Ideale, Wunschvorstellungen, Ziele) - Wertvorstellungen, Menschenbilder, Leitbilder, Erwartungen an eine Leiterin beziehungsweise an einen Leiter - Biografiearbeit c) Betriebsführung - Grundlagen des Verwaltungsrechts, Arbeitsrechts, Haushaltsrechts, Vertragsrechts - Arbeitsorganisation, Marketing - Öffentlichkeitsarbeit - Dokumentation, EDV d) Personalmanagement - Führungsinstrumente - Regelung von Verantwortlichkeit, Zuständigkeit und Befugnis - inhaltliche Ausgestaltung von Leitungsaufgaben (Zielvereinbarungen, Delegation von Arbeitsaufgaben) - Zeitmanagement - Dienstplangestaltung - Führen von Mitarbeitergesprächen - Beurteilen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern - Stellenbeschreibung - Anleitung, Betreuung und Begleitung von Praktikantinnen und Praktikanten 4.2 Teamarbeit und Beziehungsverhalten a) Grundlagen der Gruppendynamik b) Kennzeichen und Arbeitsweisen von Teams c) Teamführung d) Gesprächsführung, Teamgespräche e) Konfliktmanagement, Teamarbeit 4.3 Konzeptionsentwicklung und Gestaltung von innovativen Prozessen in der pädagogischen Arbeit Passage KönigstraßeRähnitzgasse 23

Seite 4 von 5 a) Prozessziele entwickeln, Entwicklungsprozesse führen b) Handlungsschritte planen und entwickeln c) Dokumentation pädagogischer Konzepte und Projekte d) Moderation von Gruppenprozessen e) Mitarbeiterberatung f) Zusammenarbeit mit den Eltern und weiteren Erziehungspartnern 4.4 Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement a) Grundlagen der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung b) Methoden und Instrumente der Qualitätsentwicklung c) Regelung von Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten und Befugnissen d) Dokumentation von Qualitätsentwicklungsprozessen, Controlling e) Evaluation von Qualitätsentwicklungsprozessen 5. Hinweise für den Fachbericht und für das Fachgespräch 5.1 Der Fachbericht im Umfang von maximal 12 Textseiten soll insbesondere das in der Zusatzqualifikation erworbene Fachwissen an einem konkreten Beispiel widerspiegeln. Er soll mit dem Nachweis über die durchgeführten Reflexionstage vor dem Fachgespräch vorgelegt werden. 5.2 Die Zusatzqualifikation schließt mit einem Fachgespräch ab. Am Fachgespräch sind der für die Zusatzqualifikation verantwortliche Leiter sowie eine berufserfahrene Fachkraft aus einer Kindertageseinrichtung nach Wahl beteiligt. Das Fachgespräch soll pro Teilnehmer 20 Minuten nicht überschreiten. 5.3 Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten bei dem Fachgespräch die Gelegenheit, sich über die nach Nummer 4 erworbenen theoretischen Kenntnisse und ihre praktischen Erfahrungen mündlich zu äußern. 5.4 Der Bildungsträger erteilt den Teilnehmerinnen und den Teilnehmern nach dem Fachgespräch ein Zertifikat (Muster s. Anlage). Im Zertifikat sind die Inhalte der Fortbildung und die Teilnahme an 4 Reflexionstagen auszuweisen. Dresden, den 8. September 2003 Sächsisches Staatsministerium für Soziales Janiszewski Abteilungsleiter Anlage: MusterZertifikat Passage KönigstraßeRähnitzgasse 23

Seite 5 von 5 Anlage Muster.. Bezeichnung der Bildungsstätte Zertifikat Über die Teilnahme an der Fortbildung nach der Empfehlung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Durchführung der Fortbildung für Mitarbeiterinnen zum Erwerb der Zusatzqualifikation als Leiterin einer Kindertageseinrichtung im Freistaat Sachsen vom 8. September 2003 Name, Vorname Geburtsdatum Geburtsort Hat in der Zeit vom bis Regelmäßig an der Fortbildung und dem Fachgespräch teilgenommen. Der Fachbericht und der Nachweis über die vier Reflexionstage haben vorgelegen.. (Stempel der Bildungsstätte) Ort, Datum.. Unterschrift der Leitung der Bildungsstätte Anlage: Nachweise über Inhalte der Fortbildung Passage KönigstraßeRähnitzgasse 23