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Transkript:

Folie 1 Themenvorstellung und Veranstaltungsort Folie 2 Unterschiede bei der Höhe der Geldbuße OWI: 25 Euro - 40 Euro 5.000 Euro / StrafR: Tagessätze mit Tageshöhe (Monatsgehalt : 30 = Tageshöhe) Unterschiede bei der Punkteintragung im VZR OWI: 1 4 Punkte / StrafR: 5-7 (Unfallflucht) Punkte (Hinweis: Punkte nie im Urteil sichtbar) TIPP: Plädoyer immer auf 5 Punkte, sonst verurteilt Richter automatisch zu 7 Punkten TIPP: Punkthandel ist als mittelbare Falschbeurkundung im Sinne des 271 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Unterschied Fahrverbot und Fahrerlaubnisentzug Fahrverbot temporär: 1-3 Monate (kein Splitting möglich; aber Parallelvollstreckung bei nicht privilegierten / Fahrerlaubnisentzug grundsätzlich 6 Monate + (aber Sperrfristverkürzung); beachte MPU bei 18 Punkte oder 1,6 % Promille sowie Wiederholungstäter Alkohol. Unterschiede Kostenübernahme Rechtsschutz Grundsätzlich bei OWI immer Deckung; beachte StrafR, meist nur fahrlässige Delikte; nachträglicher Wegfall Deckungsschutz. TIPP: bei Unfällen mit Alkohol = Regress der Haftpflicht aus AKB (allg. Kraftfahrtversicherungsbedingungen) Unterschied Bußgeldbescheid und Strafbefehl (eigentlich gibt es keine) Bußgeldbescheid: Verwaltungsverfahren / Strafbefehl gleich bei Gericht Allgemeine Erläuterung Strafbefehl: Schock Mandant über Höhe wg. Standardschreiben. OWi Strafrecht (Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht 170.000 Fälle) Achtung: keine reformatio in peus (kein Verschlechterungsverbot!!!) Jeweils 14 Tage Einspruchsfrist /

Folie 3 Firmenfahrzeug / Fahrer ist nicht Halter Richtiges Verhalten: Angabe Fahrer wurde überlassen an Max Mustermann nicht geführt. Auf jeden Fall an Aufklärung teilnehmen. Haftung Fuhrparkleiter. Pflicht zur Aufklärung und Fahrerbenennung Es droht ein Fahrtenbuch, wenn möglicher Fahrer nicht benannt wird. Meist nach zweitem Verstoß (Behörde notiert sich Unternehmen). Ausfüllen des Anhörungsbogens/ Zeugenfragebogens Anhörungsbogen: 14 Tage Regel beachten, Mitteilung, dass man sich nicht mehr an den Fahrer erinnern kann, aber durch Übersendung eines Lichtbildes gerne an der Aufklärung teilnehmen möchte ; damit schließt man Fahrtenbuch aus. Lichtbildanforderung / Fahrerbild Wenn Lichtbild eingetroffen, dann prüfen ob Fahrer identifiziert werden kann und Mitteilung an Behörde. Verjährung der Tat Die Tat verjährt nach 3 Monaten ab dem Tattag; sowie 6 Monate Zwischenverjährung bei unterlassener Zwischenverfügung Einspruchsfrist Bußgeldbescheid 14 Tage ab Zugang Wiedereinsetzung bei Verfristung Klassisches Beispiel nach dem Urlaub oder Krankenhausaufenthalt; Bei Antrag auf Wiedereinsetzung gleichzeitig Einspruch einlegen.

Folie 4 Kraftfahrtbundesamt www.kba.de / Antrag auf Auskunft Jeder kann ohne einen Anwalt sein aktuelles VZR anfordern (Kopie Ausweis oder Identnummer) Verjährungsfristen von Punkten einfache OWI: 2 Jahre ohne weitere Punkteeintragung Bei weiterer Punkteeintragung, beginnen die 2 Jahre von vorne Bei verkehrsstraftaten nach 5 Jahren (Unfallflucht) Bei Alkoholdelikten mit Führerscheinentzug nach 10 Jahren Gefahr der verspäteten Rechtskraft Beachten Sie, dass unnötig in die Länge gezogene Verfahren nur den Nachteil bringen, dass die Punkte später eingetragen werden. Manche Kollegen sagen gerne: das lassen wir einfach mal liegen und sitzen es aus! = schlechte Variante. Was bedeutet Überliegefrist Wenn die Punkte nach 2 Jahren eigentlich gelöscht werden, bleiben Sie ein weiteres Jahr in der Überliegefrist, falls ein Verfahren, dass noch innerhalb der 2 Jahre begonnen wurde, verschleppt wurde. Tipps und Tricks für den Erhalt der Fahrerlaubnis Generell gilt: Flensburger Punkte können nur einmal in 5 Jahren abgebaut werden. 4-8 Flensburger Punkte im Strafregister: Punkte Abbau durch freiwillige Teilnahme am Aufbauseminar Schließt man das Aufbauseminar erfolgreich ab, werden bei einem Punktestand von 8 Punkten 4 Punkte erlassen. 9-13 Punkte im Strafregister: Weniger Punkte durch die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar Hat der Betroffene zwischen 8 und 13 Punkten im VZR, wird er schriftlich verwarnt. Möglichkeit an einem Seminar teilzunehmen. Schließt man das Aufbauseminar erfolgreich ab, werden bei einem Punktekonto von 9 bis 13 Punkten allerdings nur 2 Punkte erlassen.

Das Seminar kann nur einmal innerhalb von 5 Jahren besucht werden. 14-17 Punkte: Hier ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar Pflicht Der Betroffene wird hier ebenfalls schriftlich verwarnt. Anordnung an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Wer an diesem Pflicht-Seminar nicht teilnimmt, dem wird automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Hat der Betroffene bereits an einem solchen Seminar in den letzten fünf Jahren teilgenommen, wird er nur schriftlich verwarnt. Ein Punkte-Rabatt wird ihm dabei nicht gewährt. Hier gibt es die Möglichkeit, sich verkehrspsychologisch beraten zu lassen. Wer das macht, bekommt 2 Punkte erlassen. 18Punkte auf einmal (Prinzip Sciolla ) Wer auf einmal 18 Punkte erreicht, ohne dass er die oben beschriebenen Hilfestellungen in Anspruch nehmen konnte, dem werden automatisch nur 14 Punkte zugewiesen. 18Punkte:Fahrerlaubnis-Entzug Wer 18 Punkte gesammelt hat, gilt als ungeeigneter Autofahrer. Ihm wird die Fahrerlaubnis automatisch entzogen. Eine Neuerteilung ist erst nach 6 Monaten und nach bestandener medizinisch psychologischer Untersuchung, auch MPU genannt, möglich.

Folie 5 Geldbuße in Form von Regelsätzen (Bußgeldkatalog-Verordnung -BKatV) in der Regel: 21-25 km/h 80,- 1 Punkt 26-30 km/h 100,- 3 Punkte 31-40 km/h 160,- 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot Gefahr des Übergangs ins Strafverfahren Bei Alkoholdelikten mit geringem Alkohol besteht gerne die Gefahr eines Vergehens. Gefahr der Erhöhung der Geldbuße wg. Vorsatz Gerne wollen die Richter dem Anwalt drohen, ab 51 km/h eine vorsätzliche Verurteilung auszusprechen, damit dieser den Einspruch zurück nimmt! TIPP: Richter hinweisen, dass er den Hinweis protokollieren muss; danach Befangenheitsantrag prüfen; danach auf Rechtsfolgen beschränken, dann ist der Tatvorwurf anerkannt, es geht nur noch um die Strafe. Erhöhung der Geldbuße bei Wiederholungstätern Bei Wiederholungstätern (Bayern, Hessen) gerne das Doppelte! Auf Rechtsfolgen beschränken. Wechselwirkung Geldbuße /Fahrverbot Fahrverbot als Nebenfolge zur Geldbuße und Punkteintragung; daher ist das Fahrverbrot alleine angreifbar unabhängig der der Geldbuße und der Messung. Häufigster Fall in der Praxis.

Folie 6 Grundvoraussetzung für die Verhängung eines Fahrverbotes Innerorts zu schnell um: 31-40 km/h 160,- 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h 200,- 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 280,- 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot 61-70 km/h 480,- 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot über 70 km/h 680,- 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell um: 41-50 km/h 160,- 3 Punkte 1 Monat Fahrverbot 51-60 km/h 240,- 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot 61-70 km/h 440,- 4 Punkte 2 Monate Fahrverbot über 70 km/h 600,- 4 Punkte 3 Monate Fahrverbot oder zweimal mehr als 25 km/h innerhalb von 12 Monaten Sinn und Zweck der Verhängung eines Fahrverbotes Denkzettelfunktion Fahrverbot wegen Pflichtverletzung Bsp.: Geschwindigkeitsüberschreitung / Abstand 3/10 Abstand des Tachowertes Fahrverbot wegen Alkohol am Steuer 0,5-1,09 Promille (500 + 1 Monat); Beachte: ab 1,1% Straftat mit Fahrerlaubnisentzug TIPP: beachte 2-fache Wertung des Geräts Dräger (nicht beweisverwertbar) TIPP: Blutentnahme widersprechen, aber nicht zur Wehr setzen( Richterbeschluss) Kürzung oder Splittung eines Fahrverbotes Kürzung von Fahrverbot möglich, jedoch kein Splittung z.b. 2 Monate in 2x1. Viermonatsfrist bei Fahrverbot Bei erstmaligem Fahrverbot wird eine Viermonatsfrist eingeräumt (Beschreibung)

Aufhebung wg. Augenblickversagen Folie 7 Klassiker: Mitzieheffekt bei grünem Rechtsabbieger und der Betroffen selbst fährt gerade aus; es wäre aber so oder so kurz danach grün geworden Aufhebung wg. objektiver oder subjektiver Merkmale - Objektiv kein schwerwiegender Verstoß Klassiker: Anhängen bei der Baustellenampel an Vordermann - subjektiv kein schwerwiegender Verstoß; Klassiker: Irrtum über die Bedeutung eines Verkehrszeichens oder Verstoß erfolgt um Sorge einer kranken Person (Wille ist entscheidend) Aufhebung wg. beruflicher Erfordernisse Klassiker: 2-facher Vater; Vertriebstätigkeit in Probezeit auf Provision und Haus gebaut (existenzielle Gefahr, kein Urlaub; Gefahr der Kündigung) Aufhebung wg. langer Verfahrensdauer Ab 18 Monaten Verfahrensdauer, ist der Sinn des Fahrverbotes Denkzettelfunktion längst verwirkt. Aufhebung wegen erfolgter Nachschulung Verkehrspsychologische Beratung; nachschulungskurs Fahrschule (Nur auf Eigeninitiative); Alkoholtherapie bei Owi. Aufhebung wegen eines individuellen Härtefalls Behinderter Ehegatte; eigen Erkrankung; 6 Kinder. Aufhebung wg. Bedeutungslosigkeit Wenn durch ein anderes Verfahren möglicherweise eine längere Fahrerlaubnisentziehung vorliegt, steht das Fahrverbot hinten an und wird verrechnet.

Folie 8 Abgabe des Führerscheins bei der Behörde / Gericht Immer persönlich abgeben oder per Einwurf-Einschreiben; beachte Postsendedauer Rücksendung des Führerscheins Erfolgt automatisch postalisch 3 Tage zuvor mit Hinweis Folgen bei Verstoß gegen das Fahrverbot Straftat nach 21 StVG wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (6 Monate plus Monatsgehalt) Parallelvollstreckung mehrerer Fahrverbote Bei nicht privilegierten Fahrverboten möglich. EU-Führerschein bei inländischen Wohnsitz Kurz um: bei Fahrerlaubnis dürfen Sie nicht auf deutschen Straßen fahren Führerscheine aus Drittstaaten analog

Folie 9 Rechtsschutzversicherung nötig? Ich meine ja; Kosten liegen bei 40-80 Euro pro Jahr Rechtsschutz mit oder ohne Ohne SB ist ratsam, da 150 Euro SB bei kleinen Bußgeldern nicht im Verhältnis stehen. Anwaltskosten RVG von ca. 285,60 Euro bis ca. 1000,00 Euro Gutachterkosten Sachverständiger kostet Messung oder humanbiologisches Gutachten kostet zwischen 500-1000 Euro Erstberatungskosten richtige Rechtsberatung zwischen 100-190 Euro (schlecht wenn SB)

Folie 10 Spätestens bis zur Bundestagswahl 2013 soll die Reform der Flensburger Verkehrssünder geändert werden. Ziel Verkehrssicherheit / Vereinfachung Punktesystem Vereinfachung ja; Verkehrssicherheit noch fraglich auf jeden Fall ist der Lappen schneller weg. (Bsp.: 4x 35 km/h heute 12 Punkte; Reform: 8 Punkte) Veränderungen im Punktesystem In Zukunft ist bereits mit maximal 8 Punkten Fahrerlaubnis weg derzeit noch 18. 1 Punkt für schwere Verstöße (bisher OWi), z. B. für mehr als 20 km/h innerorts zu schnell fahren. Aktuell: 1-4 Punkte. 2 Punkte gehen aufs Konto für besonders schwere Verstöße (bisher OWi mit Fahrverbot), z. B. bei Rot über die Ampel, Drängeln. Aktuell: drei bis vier Punkte. 3 für Straftaten, z.b. Unfallflucht, dafür gibt es zurzeit noch fünf bis sieben Punkte. Maßnahmen werden künftig ab einem niedrigeren Punktestand ergriffen: AKTUELLES PUNKTESYSTEM KÜNFTIGES PUNKTESYSTEM FOLGEN 1-7 1-2 Vormerkung ohne weitere Maßnahmen 8-13 3-5 Ermahnung, Information über Punktestand 14-17 6-7 Verwarnung, Fahreignungsseminar 18 8 Führerschein-Entzug Bei Straftaten wie z. B. Trunkenheit am Steuer ist die Fahrerlaubnis sofort weg. Klare Tilgungsfristen der bestehenden Punkte im VZR Jeder Eintrag verjährt für sich! Ein Eintrag der Kategorie 1 (1 Punkt) nach 2 1/2 Jahren (bisher 2 Jahre), ein Eintrag der Kategorie 2 (2 Punkte) nach 5 Jahren (bisher 2 Jahre). Straftaten werden künftig generell erst nach 10 Jahren (bisher 5-10 Jahre)

Neu ist auch: Es gibt keine automatischen Verlängerungen der Einträge um weitere 2 Jahre, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Veränderung Geldbußen Geldstrafen werden erhöht. z.b. Handy 70 Euro anstatt 40 Euro. Wer im Winter mit Sommerreifen 70 Euro 40 Euro. Das Fahreignungsseminar soll die bisher freiwilligen bzw. angeordneten Aufbauseminare ersetzen. Es soll aus zwei je 90-minütigen Kursen in der Fahrschule und drei je einstündigen Einzelgesprächen bei Verkehrspsychologen bestehen. Die Kosten sollen sich nach Schätzungen des Ministeriums auf rd. 600 Euro belaufen. Einen Termin, wann das neue Punktesystem in Kraft tritt, gibt es noch nicht. Der Entwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung mit Ressorts, Ländern und Verbänden. Bis Ende des Jahres wollen sie den Gesetzesentwurf ins Kabinett einbringen. Positive und negative Kritik Negativ: Negativ: Es gibt keine Punkteabbaukurse mehr! Positiv: Punkte für belanglose Verstöße werden mit Inkrafttreten der Reform gelöscht. z.b.: Fahren in der Umweltzone ohne Plakette /Verstoß gegen Sonntagsfahrverbot (wer hat das denn, das ist nur das politische Lockmittel) Negativ: Wie alte Punkte ins neue System umgerechnet werden, ist noch nicht entschieden.(eigentlich die wichtigste Frage) Positiv: Es gibt auch keine Überliegefrist mehr, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der (alten) Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird (z. B. weil der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann). Taktik Verkehrsanwalt Abschlusswort: Fahren Sie vorsichtig! Wenn es doch mal blitzt, rufen Sie uns an. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!