Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat



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Transkript:

Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat 28. April 2015 Nr. 2015-262 R-270-18 Bericht und Antrag des Regierungsrats an den Landrat zum Jahresergebnis, Geschäftsbericht und Gewinnverwendung der Urner Kantonalbank 2014 I. Ausgangslage Der Leistungsauftrag der Urner Kantonalbank (UKB) geht aus der Verfassung des Kantons Uri (RB 1.1101), dem Gesetz über die Urner Kantonalbank (UKBG; RB 70.1311) und der Verordnung über die Urner Kantonalbank (UKBV; RB 70.1312) sowie der Eigentümerstrategie des Regierungsrats für die Urner Kantonalbank hervor. Die Urner Kantonalbank gehört zu 100 Prozent dem Kanton Uri. Zudem garantiert der Kanton die Verbindlichkeiten der Bank (Staatsgarantie) gemäss Artikel 54 Absatz 1 Kantonsverfassung. Laut Zweckartikel dient die Bank der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung des Kantons, indem sie als Universalbank die banküblichen Geschäfte nach anerkannten Bankgrundsätzen tätigt und dadurch für den Kanton eine Einnahmequelle bildet (Art. 2 UKBG). Der Kanton Uri hat verschiedene Interessen an der Kantonalbank: Er ist an einer sicheren und soliden Bank interessiert, da er für deren Verbindlichkeiten haftet. Er hat Interesse daran, dass die UKB ihr Geschäft erfolgreich betreibt, da die Gewinnausschüttung für den Kanton eine wesentliche Einnahmequelle darstellt. Die UKB soll durch ihre Geschäftstätigkeit als grösste Bank im Kanton im Dienste der Urner Wirtschaft und Urner Bevölkerung stehen. Der Kanton als Eigentümer, Garant und Dienstleistungsbezüger ist darauf angewiesen, dass die Bank ihr Jahresergebnis korrekt ermittelt und aussagekräftig darstellt und jederzeit Gesetze und Verordnungen einhält. Dazu stellt die UKB der Regierung bzw.

2 der zuständigen Sachdirektion verschiedene Berichte zur Verfügung und gibt darüber Auskunft. Der Regierungsrat übt nach Artikel 25 Absatz 1 des Gesetzes über die Urner Kantonalbank die unmittelbare Aufsicht über die Bank aus, während der Landrat die Oberaufsicht inne hat. Der Regierungsrat hat die allgemeine Geschäftspolitik der UKB zu prüfen, dem Landrat Bericht zu erstatten und ihm die notwendigen Anträge zu stellen. Der Regierungsrat übernimmt damit bisherige Aufgaben der landrätlichen Kantonalbankkommission, welche mit Landratsbeschluss vom 18. März 2015 rückwirkend auf den 1. Januar 2015 aufgehoben wurde. Zu den Aufgaben des Regierungsrats nach Gesetz und Verordnung über die Urner Kantonalbank gehören unter anderem: Antragstellung an den Landrat zur Genehmigung der Jahresrechnung, des Geschäftsberichts und der Gewinnverwendung, zur Entlastung des Bankrats und zur Wahl der bankgesetzlichen Prüfgesellschaft; Einsichtnahme in den Bericht der bankgesetzlichen Prüfgesellschaft; Prüfung, ob die allgemeine Geschäftspolitik der Bank den gesetzlichen Bestimmungen entspricht sowie Überprüfung der Einhaltung der Eigentümerstrategie. Am 9. April 2015 fand eine Besprechung zwischen dem Bankratspräsidenten, dem Vorsitzenden der Geschäftsleitung und der Finanzdirektion statt. Anlässlich dieser Sitzung erhielt die Finanzdirektion den Geschäftsbericht 2014 sowie den umfassenden Bericht der Revisionsstelle 2014 zur Prüfung. Weitere Fragen konnten im Anschluss geklärt werden. II. Kommentar zur Vermögens- und Finanzlage sowie zur Ertragslage 1. Bilanz Während die Kundengelder im Berichtsjahr um 2,9 Prozent zugenommen haben, sind die Kundenausleihungen um 2,8 Prozent gewachsen. Die Hypothekarforderungen haben insbesondere durch die Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum und von Gewerbe-/ Industriebauten zugenommen. Der Kanton garantiert die Verpflichtungen der Bank (Staatsgarantie) in der Höhe von 2'470 Mio. Franken. Diese Eventualverpflichtung ist im Anhang zur Kantonsrechnung in Ziffer 6.3.18 "Gewährleistungsspiegel" ausgewiesen.

3 2. Wertberichtigungen und Rückstellungen Die Wertberichtigungen und Rückstellungen wurden 2014 um 1,4 Mio. Franken erhöht auf 33,3 Mio. Franken. Sie bestehen vor allem aus Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Kreditgeschäft (83 Prozent) und aus Rückstellungen für operationelle Risiken (14 Prozent). Damit konnte die Quote der Wertberichtigungen auf dem Kreditportefeuille praktisch auf dem gleichen Stand wie im Vorjahr gehalten werden. 3. Eigenkapital/Eigenkapitalquote/Eigenmittelvorschriften Das Eigenkapital der UKB betrug per Ende 2014 nach Abzug der Gewinnablieferung an den Kanton rund 253 Mio. Franken, dies entspricht einer Zunahme von knapp 10 Mio. Franken. Die anrechenbaren Eigenmittel im Verhältnis zu den risikogewichteten Aktiven (Eigenkapitalratio) betragen 15,8 Prozent. Die Eigenmittel im Verhältnis zur Bilanzsumme (Eigenkapitalquote, bereinigtes Kernkapital) nach Gewinnverwendung beträgt 9,3 Prozent (Vorjahr 9,2 Prozent). Im Branchenvergleich ist die Höhe der Eigenkapitalquote nach wie vor überdurchschnittlich. In der Schweiz gelten seit dem 1. Juli 2011 höhere Eigenmittelanforderungen für Banken. Gemäss der Kategorisierung durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) müsste die UKB demnach eine Eigenkapitalratio von 11,2 Prozent vorweisen (ohne antizyklischen Puffer). Mit dem Inkrafttreten der Eigenmittelverordnung (ERV; SR 952.03) per 1. Januar 2013 hat die FINMA beschlossen, den national geltenden Basel Standard ("Swiss Finish") durch den internationalen Standard Basel III (BIZ) zu ersetzen. Eine gute Eigenkapitalausstattung ist in mehrerlei Hinsicht wichtig: sie minimiert das Risiko für den Kanton; sie ermöglicht es der Bank, im Kerngeschäft weiter zu wachsen und sie ist relevant bezüglich weiterer regulatorischer Verschärfungen. 4. Erfolgsrechnung Die UKB konnte im Geschäftsjahr 2014 Bruttoerfolg und Reingewinn leicht steigern (+1,0 Prozent bzw. +0,1 Prozent). Die Eigenkapitalrendite erreichte einen Wert von 6,9 Prozent (Vorjahr 7,1 Prozent).

4 Die wichtigste Ertragskomponente ist das Zinsengeschäft. Der Anteil des Zinserfolgs am Bruttoerfolg betrug im Berichtsjahr 75 Prozent. Der höhere Ertrag gegenüber dem Vorjahr (+0,7 Prozent) ist hauptsächlich auf das angestiegene Volumen im Kundengeschäft und tiefere Refinanzierungskosten zurückzuführen. Im Vergleich mit anderen Kantonalbanken liegt die Zinsmarge der UKB über dem Durchschnitt. Aufgrund des aktuellen Marktumfelds zeigt sich jedoch ein anhaltender Druck auf die Margen. Im Kommissions- und Dienstleistungsgeschäft konnte ebenfalls ein leicht höherer Ertrag erzielt werden (+2,7 Prozent), dafür fiel der Erfolg aus dem Handelsgeschäft tiefer aus. Der Handel auf eigene Rechnung wurde im Jahr 2014 wie bereits im Vorjahr durch die UKB praktisch nicht betrieben. Der Geschäftsaufwand hat gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent zugenommen. Der Anstieg betrifft einerseits den Personalaufwand (vorübergehende Projektstellen für den Umbau der Agentur Schattdorf und die Vorbereitungen für das 100-Jahr-Jubiläum) sowie Aufwendungen wegen vorzeitiger Pensionierungen. Der höhere Personalaufwand konnte nicht vollständig durch tiefere Sachaufwendungen kompensiert werden. Die Cost-Income-Ratio (Geschäftsaufwand in Prozent des Betriebsertrags) stieg gegenüber dem Vorjahr leicht an; sie liegt im Durchschnitt der Kantonalbanken. Zusammenfassend darf gesagt werden, dass die UKB über eine ausgewogene Bilanzstruktur, eine gute Substanz und eine gute Ertragslage verfügt. 5. Ausblick Für 2015 erwartet die UKB ein schwächeres Ergebnis als 2014. Gründe dafür sind eine weiter rückläufige Zinsmarge, tiefere Einnahmen bei den Vergütungen für Anlagefonds sowie höhere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem 100-Jahr-Jubiläum. 6. Ereignisse/Massnahmen Die UKB hat 2014 ihre bestehende Strategie einem Review unterzogen und neu festgelegt. Als wichtiges Ziel soll die Kapitalquote nach Ausschüttung an den Kanton in den kommenden Jahren auf dem Niveau von 2014 gehalten werden. Die UKB konzentriert ihre Geschäftstätigkeit auf die Geschäftsfelder Privatkunden und Firmenkunden im Kanton Uri. Darüber hinaus werden auch Kundenbeziehungen schweizweit

5 für klar definierte Kundensegmente über definierte Vertriebskanäle im Sinne einer selektiven Markterschliessung ausgebaut. Die Umsetzung der regulatorischen Verschärfungen wie z. B. im Bereich des Liquiditätsmanagements (LCR), revidierte Empfehlungen der Bankiervereinigung, das FINMA-Rund-schreiben Management Operationelle Risiken oder FATCA (US-Foreign Account Tax Compliance Act) usw. entwickelt sich mehr und mehr zu einer Herausforderung und vor allem auch zu einem erheblichen Kostenfaktor. Am 29. August 2013 hat das US Department of Justice ein Programm zur Bereinigung des Steuerstreits der Schweizer Banken mit den Vereinigten Staaten publiziert ("Program for Non-Prosecution Agreements or Non-Target Letters for Swiss Banks"). Dieses Programm enthält die Vorgaben und Bedingungen, gemäss welchen nicht in US-Steuerstrafverfahren verwickelte Schweizer Banken ihre Situation direkt mit den zuständigen US-amerikanischen Behörden regeln können. Der Bankrat der Urner Kantonalbank hat am 28. November 2014 nach eingehender Prüfung seiner Handlungsoptionen entschieden, nicht an diesem Programm teilzunehmen. Der Entscheid stützt sich auf die Ergebnisse einer Untersuchung durch eine externe Anwaltskanzlei. Mitte November 2014 konnte die neu erbaute Agentur Schattdorf eröffnet werden. Die erweiterte Partnerschaft mit Swisscanto im Anlagegeschäft hat sich etabliert. 7. Rechnungslegung Die Jahresrechnung der UKB wurde nach den Vorschriften des Schweizerischen Obligationenrechts (OR; SR 220), des eidgenössischen Bankengesetzes (SR 952.0) und kantonalen Bankengesetzes inklusive dazugehörenden Verordnungen sowie nach den Rechnungslegungsvorschriften für Banken und Effektenhändler (RVV-FINMA) erstellt. Sie wurde nach dem Prinzip "True and Fair View" erstellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild. Dies bestätigt auch die bankengesetzliche Prüfgesellschaft. Im 2014 wurden keine Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze vorgenommen. 8. Risiken Zu den wichtigsten Risiken für die UKB gehören: Kreditrisiken, Marktrisiken, operationelle Risiken und das Liquiditätsrisiko.

6 Kreditrisiken: Der Wertberichtigungs- und Rückstellungsbedarf nahm zwar um 1,9 Mio. Franken zu, der Anstieg liegt aber unter dem langjährigen Durchschnitt. Die UKB hat keine Anzeichen für eine unmittelbare Verschlechterung der Situation, allerdings könnte die Aufhebung der EUR/CHF-Untergrenze durch die Schweizerische Nationalbank im Januar 2015 zu steigenden Risikokosten führen. Marktrisiken: Das Zinsänderungsrisiko stellt im Umfeld anhaltend tiefer und sogar negativer Zinsen eine besondere Herausforderung dar. Mit der Limite für die Duration des Barwerts des Eigenkapitals von sieben Jahren bewegt sich das Zinsänderungsrisiko der UKB auf einem hohen Niveau. Es ist aber unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit vertretbar. Operationelle Risiken: Für Schadenfälle wurden Rückstellungen im Umfang von 262'000 Franken verwendet. Die Rückstellung für operationelle Risiken beträgt rund 4,7 Mio. Franken; sie wird jährlich um 200'000 Franken geäufnet. Ein Grossteil der Informatikdienstleistungen ist an die Econis AG ausgelagert. Diese hat die Anforderungen der FINMA vollumfänglich zu erfüllen und untersteht auch dem Bankgeheimnis. Die UKB bleibt aber gegenüber der FINMA für diesen ausgelagerten Geschäftsbereich verantwortlich. Liquiditätsrisiko: Die Zahlungsbereitschaft wird mittels verschiedener Kennzahlen laufend überwacht und gesteuert. Die UKB konnte stets eine hohe Liquidität halten. Per 1. Januar 2013 wurde eine neue Verordnung über die Liquidität der Banken (Liquiditätsverordnung [LiqV]; SR 952.06) in Kraft gesetzt. Die UKB ist diesen Anforderungen nachgekommen. Und mit der Revision der Liquiditätsverordnung müssen Banken ab dem 1. Januar 2015 eine neue Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) erfüllen. 9. Zusammenfassende Erkenntnisse aus dem umfassenden Bericht der Revisionsstelle Die bankgesetzliche Prüfgesellschaft, PricewaterhouseCoopers AG, Luzern, hat die Jahresrechnung der Urner Kantonalbank für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. Im Bericht an den Bankrat und den Regierungsrat sind keine Einschränkungen oder Hinweise zu Gesetzesverstössen enthalten. Im umfassenden Bericht sind die wichtigsten Feststellungen zur Rechnungslegung, zum internen Kontrollsystem sowie zu Durchführung und Ergebnis der Revision enthalten.

7 Die Jahresrechnung wurde gemäss den Vorgaben der FINMA erstellt. Die Belehnungsrichtlinien für Grundpfanddeckung und übrige Deckungsarten sind in den Kreditweisungen der UKB festgehalten und bewegen sich im banküblichen Rahmen. Die UKB überwacht ihre Kreditrisiken angemessen. Die gebildeten Wertberichtigungen bewegen sich auf vergleichbarem Niveau wie im Vorjahr. Die angewandte Politik zur Beurteilung der Wertminderungen wird als angemessen beurteilt. Die getätigten Geschäfte der UKB im Zinsund Handelsgeschäft lagen innerhalb der definierten Limiten. Die getätigten Absicherungsinstrumente werden als effektiv beurteilt. Es bestehen keine Unsicherheiten zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Das interne Kontrollsystem (IKS) der UKB wurde in die Prüfungshandlungen einbezogen. Es wurden keine negativen Feststellungen im Zusammenhang mit der Prüfung der Existenz sowie der Wirksamkeit des IKS gemacht. Das Kontrollumfeld der UKB wird als angemessen beurteilt. Seitens der Revisionsgesellschaft sind keine Verbesserungsvorschläge zum IKS anzubringen. In der Berichtsperiode sind keine aussergewöhnlichen oder wesentlichen Transaktionen mit nahestehenden Personen zu verzeichnen und es wurde weder ein Betrug noch ein Verdacht auf Betrug festgestellt. Aus Sicht der Revisionsgesellschaft besteht somit kein Handlungsbedarf. Die Revisionsgesellschaft bestätigt, dass keine Verstösse gegen Gesetze oder Geschäftsreglemente festgestellt wurden und dass der Gewinnverwendungsvorschlag gesetzeskonform ist. Daher empfiehlt die Revisionsgesellschaft, die Jahresrechnung zu genehmigen. III. Berichterstattung zu weiteren Punkten 1. Bericht zur Einhaltung der Eigentümerstrategie Mit dem Inkrafttreten des revidierten Gesetzes und der revidierten Verordnung über die Urner Kantonalbank wurde auch die Eigentümerstrategie des Regierungsrats für die Urner Kantonalbank per 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt. An dieser Stelle wird der Regierungsrat künftig (ab Geschäftsjahr 2015) den Landrat über die Einhaltung der Eigentümerstrategie bzw. die Zielerreichung der gesteckten Eigentümerziele informieren. Falls eine Anpassung der Eigentümerstrategie nötig sein sollte, wird dies

8 ebenfalls in diesem Kapitel dargelegt und begründet. 2. Vorschlag für die Gewinnverwendung Der Bankrat schlägt in Absprache mit dem Regierungsrat vor, den Jahresgewinn 2014 wie folgt zu verwenden (Zahlen in TFr.): Jahresgewinn 2014 9'603 Gewinnvortrag Vorjahr + 36 Bilanzgewinn 9'639 Verzinsung Dotationskapital./. 491 Gewinnablieferung an Kanton./. 6'800 Zuweisung an allgemeine gesetzliche Reserve./. 2'287 Gewinnvortrag 61 3. Wahl der bankgesetzlichen Prüfgesellschaft Als bankgesetzliche Prüfgesellschaft wurde im Juni 2014 die PricewaterhouseCoopers AG, Luzern, für zwei Jahre (Geschäftsjahre 2014 und 2015) gewählt. Die nächste Wahl der Prüfgesellschaft erfolgt demnach im Frühjahr 2016. IV. Antrag Gestützt auf diesen Bericht beantragt der Regierungsrat dem Landrat, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Jahresrechnung und Geschäftsbericht 2014 der UKB werden genehmigt. 2. Der Antrag des Bankrats für die Verwendung des Bilanzgewinns wird gutgeheissen. 3. Dem Bankrat wird Entlastung erteilt. Beilage: - Geschäftsbericht 2014 der Urner Kantonalbank (wird separat in gedruckter Form geliefert)

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