Vom AWD über IPCO zur Kantonalbanken-Garantie Die Befragung von IPCO-Verkäufer Philipp Kuster zeigt auf, wie sich die Kantonalbanken von Schwyz und Glarus grob fahrlässig in den Sog von Drückerkolonnen wie AWD und IPCO rein schmissen. Um sich daraus zu halten, hätten allein schon gute Vorsätze und eine funktionierende Compliance genügt. Es hätte genügt, die IPCO-Kunden nach dem Anlass ihrer Einzahlungen zu fragen, und was genau man ihnen bei IPCO erzählt. Stattdessen wurden in Schwyz und in Glarus Konten für reine Durchläufe von Millionenbeträgen erstellt, die IPCO-Kundengelder wurden fast vollständig an spanische Banken weiterspediert. Verdacht auf ein Betrugssystem kam bei der Schwyzer Kantonalbank erst Ende 2000 auf, als man seit 1993 für BELTRUST und ab 1996 auch für IPCO die Kantonalbank mit Staatsgarantie hergab. Im Zigerschlitz hinten hegte man bis zum IPCO-Crash vom März 2004 nicht die Spur eines Verdachts. Die Auskunft zu den Fragen 13/14 auf Seite 6 ist eine Schlüsselstelle zum täuschenden Einsatz der Kantonalbanken. IPCO-Verkäufer Kuster sagt dort: Uns wurden diese Banken als Depotbanken verkauft. Auf Nachfrage präzisiert er: Kuster nochmals konkret: Uns wurde die Schwyzer Kantonalbank als Depotbank verkauft, und uns wurde gesagt, dass dann ein Händler von IPCO die Devisen bei der Schwyzer Kantonalbank bewirtschaften würde. Seine weiteren Ausführungen ab Seite 6 sind auch bezüglich IPCO-Geschäftsführer REINA, der laut Schwyzer Strafgericht vom IPCO-Betrug angeblich gar nichts wusste, nicht minder interessant. Denn anlässlich jener Befragung durch Wirtschaftsdelikte-Bürochef Adj. Matthias Ammann und Untersuchungsrichter lic.iur. Roland Flüeler wurde das Betrugsmodell am Beispiel der Schwyzer Kantonalbank mit nachfolgendem Zitat sozusagen Anklage-fertig ausformuliert: Leider wurde von dieser fixfertigen Vorlage kein Gebrauch als Beweismittel gemacht. Spannend und interessant: REINA wurde mit diesen Aussagen gar nie konfrontiert. Ob dies am Einfluss von REINA s Anwalt Daniel FISCHER, und/oder an der Anklage-Rückweisung mit anschliessender Kaltstellung von Roland Flüeler gelegen hatte, interessiert das Schwyzer Kantonsgericht, welches im Fall IPCO gelegentlich auch noch sibyllinisch entscheiden sollte, wohl nur marginal. Denn in Schwyz ist in gewissen Fällen nicht selbstverständlich, dass man Gerichtsurteile aufgrund der Untersuchungsakten fällt. Anlässlich der Verhandlung vom 12./13. April 2013 wurden die Akten dem Schwyzer Strafgericht offenbar vorenthalten, oder vor ihm sogar versteckt. Dennoch wurden per 18. April 2013 die Straf urteile gegen Niggli/Reina/Duss gefällt. Dabei hatte man sich wie die hier publizierten Akten zeigen leicht bis mittelschwer verschätzt: Die 150 Bundesordner voller Akten waren dem Gericht offenbar nur von den Ordnerrücken her bekannt (vgl. dazu Was sie bei 2 Hausdurchsuchungen alles übersahen, S.2-18). Anders sind die folgenden Urteile kaum zu erklären: Niggli 7 Jahre (weilt in Dubai und lacht sich darüber einen Schranz); Reina 24 Monate bedingt (lässt sich dies nicht bieten und zieht das Urteil weiter, Anwalt Fischer verbürgt sich für seine Redlichkeit); Duss bedingte Busse, denn sie hatte nur die Kassabücher mit den zahlreichen Entnahmen in gesamthafter Millionenhöhe geführt und die Mitbringsel der Geldkuriere im Plaza Pfäffikon empfangen. Als einzige Angeschuldigte ficht sie ihr Urteil nicht an. Interessen-Gemeinschaft IPCO SZ- und GL-Kantonalbank im Clinch 1
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