Allgemeines Regelwerk Kontrollierte landwirtschaftliche Unternehmensführung VERSION 3.0-1_2JULI07 () TEIL V TRAININGSVORSCHRIFTEN Gültig ab: 2. Juli 2007 Spichernstr. 55, D-50672 Köln (Cologne) Germany Tel: +49-221-57993-25; Fax: +49-221-57993-56
Seite: 1 of 7 Informationen zu den Übersetzungen Alle Übersetzungen werden zuerst als vorläufige Endversionen veröffentlicht. Deshalb steht auf jeder übersetzten Seite des Dokuments In Zweifelsfällen gilt die englische Version. Befindet sich eine Übersetzung in diesem Status, können Kommentare zur Übersetzung an das EUREPGAP Sekretariat geschickt werden. Bitte benutzen Sie das dafür vorgesehene Formular, das Sie vom CB und Member Extranet herunterladen können oder schicken Sie Ihre Kommentare per E-Mail an rauber@foodplus.org unter Angabe des Dokuments/Kapitels/Moduls/Punkts etc. In Ländern, in denen es eine NTWG (Nationale Technische Arbeitsgruppe) gibt, macht die Arbeitsgruppe eine erste Korrekturlesung der Übersetzung bevor diese veröffentlicht wird. Alle Kommentare, die zu einer Übersetzung ans EUREPGAP Sekretariat geschickt wurden, werden der entsprechenden NTWG weitergeleitet. Die NTWG kann eine Empfehlung gegenüber EUREPGAP aussprechen, damit eine Übersetzung als Endversion und normatives Dokument anerkannt wird. Die vorläufige Endversion einer Übersetzung kann unter folgenden Bedingungen ein endgültiges und normatives Dokument werden: es existiert eine NTWG im Land (oder in einem Land), indem die entsprechende Sprache gesprochen wird die vorläufige Endversion der Übersetzung ist mindestens seit einem Jahr veröffentlicht es fanden 50 Kontrollen und eine Witnesskontrolle (mit EUREPGAP) mit den übersetzten Dokumenten statt Wenn es keine NTWG für die entsprechende Sprache gibt, dann bleibt die Übersetzung im Status: vorläufige Endversion.
INHALTSVERZEICHNIS TEIL V TRAININGSVORSCHRIFTEN Seite: 2 of 7 1 AUFGABE DES EUREPGAP TRAININGS... 3 2 GELTUNGSBEREICH... 3 3 REGELN... 3 3.1 ALLGEMEINE REGELN FÜR TRAINER... 3 3.2 RECHTE ALS TRAINER... 4 3.3 RECHTE VON EUREPGAP... 4 4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS.... 4 5 VERFAHREN...4 5.1 ANERKENNUNG ERLANGEN... 4 5.2 ANERKENNUNG ERHALTEN BZW. ERNEUERN... 5 6 ABKÜRZUNGEN UND REFERENZ DOKUMENTE... 5 6.1 ABKÜRZUNGEN... 5 6.2 REFERENZ DOKUMENTE... 5 7 ANHANG V.1 ANFORDERUNGEN AN EUREPGAP TRAINER... 6 7.1 FORMELLE QUALIFIKATIONEN... 6 7.2 TECHNISCHE FERTIGKEITEN UND QUALIFIKATIONEN... 6 7.3 UNTERNEHMENSQUALIFIKATION... 6 8 ANHANG V.2 INHALTE DES ZERTIFIKATS... 7
Seite: 3 of 7 Dieser Teil ist wichtig für jeden, der offiziell anerkannter EUREPGAP Train-the-Public Trainer werden möchte, oder dies bereits ist. 1 AUFGABE DES EUREPGAP TRAININGS EUREPGAP hat erkannt, dass weltweit qualifizierte Schulungen (=Trainings) von hoher Wichtigkeit sind. Diese Trainings sollten kosteneffizient und praxisnah angepasst an die Branche sein. EUREPGAP erkennt den weltweiten Bedarf für qualifizierte EUREPGAP Schulungen an, die kostengünstig durchgeführt und auf die Bedürfnisse von Erzeugern abstimmt werden können. Das EUREPGAP Trainingsangebot soll als freiwillige Möglichkeit dienen, um Produzenten den Weg zur EUREPGAP Zertifizierung zu erleichtern; es gibt daher keine offizielle Anforderung an Erzeuger nachzuweisen, dass ein Mitarbeiter oder externer Berater an einer EUREPGAP Schulung teilgenommen hat. EUREPGAP bietet zwei Arten von Trainings an: Train-the-Trainer (TT) Workshops werden auf der Website veröffentlicht und sind offen für alle Interessenten (EUREPGAP Mitglieder und Nicht-Mitglieder). EUREPGAP Mitglieder haben die Möglichkeit, bei diesen Workshops eine freiwillige Prüfung abzulegen um offiziell anerkannter EUREPGAP Train-the-Public-Trainer zu werden und auf der EUREPGAP Website als solcher genannt zu werden. Einmal qualifiziert, dürfen Train-the-Public-Trainer eigene Kurse durchführen: sogenannte Train-the-Public-Workshops, bei denen sie die normativen, auf der Website veröffentlichten EUREPGAP Unterlagen, sowie alle weiteren Informationen, die von Zeit zu Zeit im Training Extranet veröffentlicht werden, als Grundlage nutzen. In-house Workshops diese werden nicht auf der Website veröffentlicht und nur auf Anfrage angeboten. Bei In-house Workshops ist es ebenfalls möglich, die Train-the-Public-Trainer Prüfung abzulegen. ANMERKUNG: Bei diesen beiden Arten von Workshops erhalten alle Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat. 2 GELTUNGSBEREICH Inhalt dieses Dokuments ist es, die Abwicklung eines Train-the-Trainer Workshops zu regeln, zu erklären und die Zusammenhänge zwischen dem EUREPGAP Sekretariat, der Trainer und der Öffentlichkeit darzustellen. Dieses Dokument erklärt den Ablauf, wie man offiziell anerkannter EUREPGAP Train-the-Public Trainer werden kann und was man tun muss, um diesen Status aufrecht zu erhalten. Es werden detailliert die Rechte und Pflichten des EUREPGAP Sekretariats und der Teilnehmer von Train-the-Trainer Workshops dargestellt. 3 REGELN 3.1 Allgemeine Regeln für Trainer Diese Vorschriften setzen die entsprechenden Regeln für alle anerkannten Trainer fest. EUREPGAP stellt ein Trainer-Zertifikat für anerkannte Trainer aus, welches den Trainer ermächtigt, öffentliche Schulungen durchzuführen.
Seite: 4 of 7 (v) EUREPGAP ist eine registrierte Handelsmarke. Die Nutzung des EUREPGAP Logos wird vom EREPGAP Sekretariat geregelt, weitere Informationen zum den Vorschriften für die Nutzung der EUREPGAP Handelsmarke und des Logos sind im Anhang I.1 der aktuellen Version 3.0. Die Anforderungen an EUREPGAP anerkannte Trainer befinden sich im Anhang V.1 wieder: Anforderungen an EUREPGAP anerkannte Train-the-Public Trainer. Die formalen und technischen Fertigkeiten und Qualifikationen im Bezug auf Lebensmittelsicherheit und GAP Training basieren auf den Anforderungen für EUREPGAP Auditoren (Ausnahme: formaler Lead Assessor Kurs und Erfahrung). Die Auditoranforderungen werden beschrieben im allgemeinen EUREPGAP Regelwerk Anhang II.2 der aktuellen Version 3.0. Nach Bestehen der TT Workshop Prüfung, muss der Teilnehmer folgende Unterlagen ausfüllen, unterschreiben und an das Sekretariat schicken: a) Die EUREPGAP Applicant Trainer Checklist (dazu entsprechende Zertifikate/Diplome, welche die Qualifikationen nachweisen). b) Das EUREPGAP Trainer Registration Agreement für die Anerkennung. Der anerkannte Trainer muss diese Informationen jährlich aktualisieren um seinen Trainer-Status zu erhalten und auf der EUREPGAP Website als aktiver Trainer gelistet zu bleiben (s. 5.2 Erhalten des Trainer Status ). 3.2 Rechte des Trainers Erscheinen auf der EUREPGAP Website als anerkannter EUREPGAP Train-the-Public Trainer. Zugang zum Trainer-Only Bereich des Training Extranets. Nutzung von allgemeinen EUREPGAP Präsentationen (wie im Training Extranet zur Verfügung gestellt). Trainer dürfen nur die Öffentlichkeit unterrichten (d.h. jede Person, die mehr über EUREPGAP erfahren und lernen möchte). 3.3 Rechte von EUREPGAP EUREPGAP behält sich das Recht vor, einem Trainer den Status diskret abzuerkennen, z. B. wenn Beschwerden vorliegen, deren Anschuldigungen nicht vom Trainer abgewandt werden können. EUREPGAP stellt kein Trainingsmaterial für Train-the-Public Trainer zur Verfügung. 4 HAFTUNGSAUSSCHLUSS Von EUREPGAP anerkannten Train-the-Public Trainern angebotene Kurse sind freiwillig. Teilnehmer dieser Kurse müssen sich darüber bewusst sein, dass solch ein Kurs kein offizieller EUREPGAP Workshop ist, sondern lediglich von einem anerkannten Trainer durchgeführt wird, welcher die Workshop Prüfung bestanden und Zugang zu regelmäßigen Aktualisierungen hat, und dass es bei diesem Kurs nicht möglich ist, selbst anerkannter EUREPGAP Trainer zu werden. 5 VERFAHREN 5.1 Anerkennung erlangen Der Bewerber muss sich für einen TT Workshop anmelden und die Prüfung bestehen. Außerdem muss die entsprechende Rechnung vor Beginn des Workshops beglichen werden (s. aktuelle EUREPGAP Gebührenübersicht, veröffentlicht auf www.eurepgap.org) Nach Bestehen der TT Prüfung muss der Trainer folgende Unterlagen ausfüllen, unterschreiben und an das EUREPGAP Sekretariat zur Anerkennung schicken:
Seite: 5 of 7 (v) (vi) a) Die EUREPGAP Applicant Trainer Checklist mit Kopien der entsprechenden Zertifikate und Diplome, welche die Qualifikationen nachweisen* (s. EUREPGAP Applicant Trainer Checklist, verfügbar im Training Extranet). b) Das EUREPGAP Trainer Registration Agreement (verfügbar im Training Extranet), welches Informationen über Mitgliedschaft und Gültigkeitsbereich beinhaltet. c) Aktuelle Kontaktinformationen d) Einen Lebenslauf* *ANMERKUNG: Unterlagen müssen auf Englisch vorliegen! Voraussetzung um an der TT Prüfung teilzunehmen ist, dass man einem Unternehmen angehört, welches EUREPGAP Mitglied ist. Ebenso muss die jährliche Mitgliedschaftsrechnung bereits beglichen sein. (für Preise, s. aktuelle EUREPGAP Gebührenübersicht auf www.eurepgap.org). Nachdem die Workshop Rechnung beglichen, die Prüfung bestanden und alle Unterlagen entsprechend Punkt 5.1 eingereicht wurden, werden die Unterlagen von einer unabhängigen Stelle geprüft und freigegeben. Danach stellt das EUREPGAP Sekretariat ein entsprechendes Train-the-Public-Trainer Zertifikat aus. Anerkannte EUREPGAP Trainer organisieren ihre Schulungen selbstständig. Es müssen jedoch mindestens die Inhalte des aktuellen allgemeinen Regelwerkes, Teil I (plus jeder andere relevante Teil) und die Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien des jeweilig angebotenen Bereiches abgedeckt sein. Anerkannte Trainer dürfen eine Prüfung anbieten, aber die Erstellung und Aktualisierung liegt in der Verantwortung des Trainers selbst. (vii) Zertifikate, die vom anerkannten Trainer ausgestellt werden, müssen mit in Anlage V.2 beschriebenen Anforderungen übereinstimmen. ANMERKUNG: Anerkannte Trainer erscheinen nur auf der EUREPGAP Website, wenn alle o. g. Anforderungen erfüllt sind und das Trainer Registration Agreement unterzeichnet wurde. 5.2 Anerkennung erhalten bzw. erneuern Anerkannte Trainer müssen dem EUREPGAP Sekretariat Änderungen ihrer Kontaktinformationen unverzüglich mitteilen. Um ihren Status als anerkannten Trainer zu behalten, müssen Trainer an einem eintägigen Seminar und einer anschließenden Prüfung teilnehmen, das von EUREPGAP im Laufe des Einführungsjahres einer neuen Standardversion angeboten wird. Anerkannte Trainer müssen das EUREPGAP Training Agreement für jede neue Version des EUREPGAP Standards erneut unterzeichnen. 6 ABKÜRZUNGEN UND REFERENZDOKUMENTE 6.1 Abkürzungen TT Train-the-Trainer CPCC Kontrollpunkte und Erfüllungskriterien TP Train-the-Public GR General Regulations (Allgemeines Regelwerk) 6.2 Referenzdokumente EUREPGAP Applicant Trainer Checklist EUREPGAP Training Agreement
Seite: 6 of 7 7 ANHANG V.1 ANFORDERUNGEN AN EUREPGAP TRAINER 7.1 Formale Qualifikationen 7.1.1 Post-High-School-Qualifikation (nach der Mittleren Reife erworbene Qualifikation) Nach der Mittleren Reife mindestens zweijährige Zusatzausbildung mit Abschluss in einem Fachbereich, der im Zusammenhang mit dem Geltungsbereich der Zertifizierung steht. 7.2 Technische Fertigkeiten und Qualifikationen 7.2.1 Lebensmittelsicherheit und GAP Schulung (v) Schulung zum HACCP Konzept als Bestandteil der offiziellen Qualifikation oder durch den erfolgreichen Abschluss eines offiziellen Kurses über die Grundlagen des Codex Alimentarius. Schulung zur Lebensmittelhygiene als Bestandteil der offiziellen Qualifikation oder durch den erfolgreichen Abschluss eines offiziellen Kurses. Für die Produktrichtung Pflanzen: Schulungen über Pflanzenschutz-, Dünge- und Schädlingsbekämpfungsmittel als Bestandteil der offiziellen Qualifikation oder durch den erfolgreichen Abschluss eines offiziellen Kurses. Für die Produktrichtung Nutztiere und Aquakulturen: Schulung über die Grundlagen der Veterinärmedizin und Tierhaltung, einschließlich Tiergesundheit und Tierschutz Mindestens 2 Jahre praktische Erfahrung nach dem in Punkt 7.1.1.i erwähnten Abschlusses und 3 Jahre Erfahrung insgesamt im landwirtschaftlichen Sektor. Die Erfahrung sollte beinhalten: Produktion, Qualitätssicherung für Lebensmittelsicherheit für Pflanzen (als Trainer für die Produktrichtung Pflanze) und/oder für Tierproduktion (als Trainer für den Bereich Nutztiere) und/oder Aquakulturen (als Trainer für Aquakultur). Mindestens 2 Jahre Erfahrung sind für jede Produktgruppe notwendig, wobei die Erfahrung für mehrere Produktgruppen gleichzeitig erworben werden kann. 7.2.2 Kommunikationsfähigkeiten Englisch ist notwendige Grundlage für die Kommunikation mit EUREPGAP. Sprachkenntnisse in der entsprechenden Mutter-/Arbeitssprache. Die Sprachkenntnisse schließen die entsprechende Fachterminologie der Arbeitssprache ein. Grundlegende Präsentationskenntnisse. 7.3 Unternehmensqualifikation Das Unternehmen, welchem der Trainer angehört, muss EUREPGAP Mitglied sein und die Mitgliedschaftsrechnung muss für das entsprechende Jahr beglichen sein. ANMERKUNG: Diese Regel wird aufgehoben, wenn der Teilnehmer einer Bildungseinrichtung oder einer staatlichen Einrichtung angehört.
Seite: 7 of 7 ANHANG V.2 INHALT DES ZERTIFIKATS Das Zertifikat, welches ein anerkannter Trainer aushändigen darf, muss folgende Informationen beinhalten: (v) (vi) Teilnahme an einem Train-the-Public Training Ort und Datum des Trainings Behandeltes Kursmaterial: Die Version der GR Die Version der CPCCs und die abgedeckten Produktrichtungen und Produktgruppen (s. u. Erläuterung der Produktrichtungen und Produktgruppen) Wenn zusätzliches Material verwendet wurde, muss dies ebenfalls auf dem Zertifikat erscheinen, z.b. IPM Grundlagen o. ä. Der Name des Trainers in Druckbuchstaben Ort, Land und Datum wo und wann der Trainer seine Train-the-Public Prüfung gemacht hat. Nur EUREPGAP Mitglieder dürfen das EUREPGAP Logo nutzen. Das Zertifikat darf unter keinen Umständen den Eindruck erwecken, dass es sich um einen offiziellen EUREPGAP Workshop, welcher von EUREPGAP organisiert und durchgeführt wurde, handelt. Produktrichtungen können eine oder mehrere der folgenden sein: Pflanzen, Nutztiere und Aquakultur Die dazugehörigen Produktgruppen sind folgende: Obst & Gemüse, Drusch- und Hackfrüchte, Kaffee (grün), Tee, Blumen & Zierpflanzen, Rind & Schaf, Milchvieh, Schweine, Geflügel und Lachs. ANMERKUNG: Weitere Produktgruppen sind möglich, wenn sie im EUREPGAP Standard ergänzt werden und in EUREPGAP Train-the-Trainer Workshops angeboten werden. (s. auch Anlage V.1 - EUREPGAP Train-the-Public Certificate Template)