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N i e d e r s c h r i f t über die 5. Sitzung des Finanzausschusses des am 27.03.2011 gewählten Kreistages im Sitzungssaal des Verwaltungsgebäudes II in Eschwege am 27.04.2012 Anwesend: Der Vorsitzende des Finanzausschusses: Abg. Karl J e a n r o n d Die Mitglieder des Finanzausschusses: Abg. Gerd H o ß b a c h Abg. Martina O e h l Abg. Lothar Q u a n z Abg. Fritz S c h i n d e w o l f Abg. Michael Z i m m e r m a n n Abg. Dirk L a n d a u Abg. Michael C r a c i u n Abg. Lena A r n o l d t Abg. Freiherr Peter R o e d e r v o n D i e r s b u r g Abg. Dr. Ulrich F i e g e Abg. Armin J u n g Abg. Waldemar R e s c h e r Die beratenden Mitglieder des Finanzausschusses: Abg. Bernhard G a s s m a n n Abg. Jürgen V o g e l e i Außerdem: Vom Kreistag: Stellv. KT-Vorsitzende Ilona R o h d e E r f u r t h Stellv. KT-Vorsitzender Andreas T r u b e Vom Kreisausschuss: Landrat Stefan R e u ß Erster Kreisbeigeordneter Dr. Rainer W a l l m a n n Kreisbeigeordneter Wolfhard A u s t e n Kreisbeigeordneter Helga F ö r s t Kreisbeigeordneter Ekkehard G ö t t i n g Kreisbeigeordneter Hans H e c k r o d t Kreisbeigeordneter Lothar H e l l w i g Kreisbeigeordnete Anita K r ü g e r Kreisbeigeordneter Lothar N ö d i n g Kreisbeigeordneter Fritz R ö m e r Kreisbeigeordneter Peter S c h i l l Kreisbeigeordnete Sabine W i l k e Schriftführer: Fachbereichsleiter Dirk H o h m a n n

Der Vorsitzende eröffnet um 9.04 Uhr die öffentliche Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Einladung zu dieser Sitzung mit Schreiben vom 26. März 2012 ordnungsgemäß und fristgerecht erfolgte und Beschlussfähigkeit besteht. Zur Behandlung steht folgende Tagesordnung an: 1. Gebühren für Pfändungsschutz-Konten senken TOP 22) der Kreistagssitzung am 27. Februar 2012 - Zuweisungsbeschluss nach 29 der Geschäftsordnung für den Kreistag zur abschließenden Beratung Zu diesem TOP) sind Vertreter der Sparkasse Werra-Meißner, der VR-Bank Werra-Meißner, der Postbank, der Sparda-Bank Hessen eg, der Deutschen Bank AG und der Commerzbank AG eingeladen. 2. Bericht zur Bedeutung des sog. Kommunalen Schutzschirms des Landes Hessen für den Werra-Meißner-Kreis TOP 12) der Kreistagssitzung am 27. Februar 2012 - Zuweisungsbeschluss nach 29 der Geschäftsordnung für den Kreistag - Nachdem Anträge zur Tagesordnung nicht gestellt werden, ruft der Vorsitzende TOP 1) zur Beratung auf. 1. Gebühren für Pfändungsschutz-Konten senken Der Vorsitzende begrüßt hierzu die Vertreter der Sparkasse Werra-Meißner (Herr Nickel und Herr Siebald), der VR-Bank Werra-Meißner (Herr Linnenkohl) und der Sparda-Bank Hessen e. G. (Herr Masendorf). Die Commerzbank und die Deutsche Bank haben eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. Die Postbank hat sich nicht geäußert. Die Stellungnahmen werden mit einer Tischvorlage verteilt. Abg. Gassmann begründet noch einmal kurz den Antrag seiner Fraktion. Abg Quanz erläutert, dass der Antrag eigentlich aus formalen Gründen hätte abgelehnt werden müssen und begründet die Erweiterung des Antrages, damit mehr Transparenz geschaffen werden kann. Im Anschluss erläutern die anwesenden Vertreter der Kreditinstitute den Umgang mit den P- Konten. Herr Nickel erläutert für die Sparkasse Werra-Meißner, dass die Verwaltungsräte aufgrund der Regelungen im Hess. Sparkassengesetz nicht an Weisungen gebunden sind und somit der Antrag in dieser Form nicht zulässig ist. Zum Preismodell für das P-Konto erklärt er, dass dieses 15 monatlich kostet und alles beinhaltet, also keine weitere Kosten für einzelne Buchungen hinzukommen. Zu den Ausführungen im Antrag merkt er an, dass der Preis für ein P-Konto nicht im Gesetz geregelt ist und sich daher auch kein Preis ablesen lässt. Auch gibt es zu diesem Thema mehrere Gerichtsurteile. Sofern eine BGH-Entscheidung kommt, wird die Sparkasse Werra-Meißner hierauf reagieren. Eine Empfehlung des Sparkassen- und Giroverbandes existiert im Übrigen hierzu nicht. Herr Linnenkohl schließt sich hinsichtlich der grundsätzlichen Bewertung den Ausführungen von Herrn Nickel an. Jede Bank ist für die Preisgestaltung selbst verantwortlich. Bei der VR-Bank kostet ein P-Konto 7,75, das sind 4 über dem Preis eines normalen Girokontos. Herr Linnenkohl stellt fest, dass die Führung eines P-Kontos Mehraufwand für die Banken bedeutet, die verursachungsgerecht auf die Kunden umgelegt werden. Derzeit sind die Gebühren hierfür nicht kostendeckend. 2

Herr Masendorf von der Sparda-Bank Hessen e. G. erläutert, dass nicht nur die Institute, sondern auch die Kunden Mehraufwand durch die P-Konten haben. Die Abwicklung gestaltet sich schwierig. Bei der Sparda-Bank sind die Konten generell kostenlos, so dass auch die P-Konten kostenlos sind. Ein P-Konto kann nicht für Neukunden eingerichtet werden, eine Umstellung eines vorhandenen Kontos ist aber möglich. Der Vorsitzende verweist auf die Stellungnahmen der Deutschen Bank und der Commerzbank und erläutert die wesentlichen Inhalte. Im Anschluss werden folgende Fragen behandelt: Aktives Anbieten von P-Konten (Frage von Abg. Landau) Anzahl der P-Konten bei den Kreditinstituten (Frage von Abg. Jung) Unterschiedliche Kosten der einzelnen Sparkassen für die Führung der P-Konten (Feststellung von Abg. Roeder von Diersburg); Landrat Reuß erläutert, dass man sich hierzu auch die verschiedenen Strukturen ansehen muss. Herr Nickel erklärt, dass man nicht nur allein auf den Grundpreis achten muss, sondern auch die Postenpreise berücksichtigen muss. Neueste Entscheidung des OLG Frankfurt zu dieser Thematik (Feststellung von Abg. Roeder von Diersburg) Existenz des Kontomodells Konto intensiv ab Mitte 2010 (Frage von Abg. Gassmann) Die Fragen werden von den jeweiligen Vertretern beantwortet. Abg. Gassmann erklärt für die antragstellende Fraktion, dass aus seiner Sicht zu wenig Transparenz geboten wird. Er geht auch noch einmal auf die Gerichtsentscheidungen ein und wirft die Frage auf, ob gezahlte Gebühren nach einer höchstrichterlichen Entscheidung auch rückwirkend zurückgezahlt würden. Abg. Craciun stellt fest, dass es wie bei anderen Leistungen auch für diesen Bereich sehr viele Tarife gibt. Der Vorsitzende fasst kurz die Ergebnisse der Beratungen zusammen und schlägt vor, dass der Finanzausschuss die Ausführungen zur Kenntnis nimmt. Die Vertreter der Institute bestätigen die Nachfrage von Abg. Gassmann, dass bei Eheleuten jeder, der ein P-Konto hat, die entsprechenden Gebühren zu zahlen hat. Abg. Gassmann beantragt, dass über den Antrag abgestimmt wird und die Ausführungen nicht nur zur Kenntnis gegeben werden. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass dem Finanzausschuss der Antrag zur abschließenden Beratung zugewiesen wird und lässt darüber abstimmen. Der Finanzausschuss lehnt den vorliegenden Antrag der Kreistagsfraktion DIE LINKE bei einer Ja-Stimme und 12 Gegenstimmen ab. 2. Bericht zur Bedeutung des sog. Kommunalen Schutzschirms des Landes Hessen für den Werra-Meißner-Kreis Abg. Quanz erläutert kurz den gestellten Antrag. 3

Landrat Reuß geht auf die Anhörung vor dem Haushaltsausschuss des Hessischen Landtags ein. Bis zum 29. Juni 2012 muss ein entsprechender Antrag zur Teilnahme am Schutzschirm gestellt werden. Ob hierfür ein Beschluss der Vertretungskörperschaft gefasst werden muss, wird noch geklärt. Er weist in diesem Zusammenhang auch auf einen Änderungsantrag der Landtagsfraktionen CDU und FDP hin, nach dem die Aufsicht über die Schutzschirmkommunen zum Regierungspräsidium verlagert werden soll. Landrat Reuß spricht sich dagegen aus und auch die anderen Landräte werden sich entsprechend positionieren. Auch auf die Benachteiligung des Werra- Meißner-Kreises aufgrund der Nichtberücksichtigung der Verbindlichkeiten des Eigenbetriebes Gebäudemanagement geht er ein. Im Anschluss beantwortet er die Fragen des Berichtsantrages. Diese werden auch als Tischvorlage verteilt. Im Hinblick auf eine Verbesserung der Haushaltssituation verweist er exemplarisch auf eine mögliche Erhöhung der Kreis- und Schulumlage und die Einführung von Entgelten für die Nutzung der Turnhallen. Er geht auch auf das weitere Verfahren ein, wonach der Kreisausschuss die Antragstellung beschließen soll. Sofern der Kreistag eingebunden werden muss, könnte dies am 11. Mai 2012 oder in einer Sondersitzung erfolgen. Abg. Landau bedankt sich für den sachlichen Vortrag. Er stellt fest, dass sich manche Fragen erst im laufenden Verfahren ergeben haben und deutet an, dass es bei der Berücksichtigung der Schulden der Eigenbetriebe noch zu Veränderungen kommen kann, die Summe der Entschuldung des Werra-Meißner-Kreises aber nicht höher wird. Nach seiner Kenntnis ist die Verschlechterung beim KFA wegen des Entzugs der Mittel aber nicht so hoch. Fachbereichsleiter Hohmann erläutert die Hochrechnung für den Werra-Meißner-Kreis anhand der vorläufigen Festsetzung vom Januar 2012. Abg. Quanz spricht sich gegen eine Verlagerung der Kommunalaufsicht zum Regierungspräsidium aus. Der Kreistag kann aus seiner Sicht jetzt einen Grundsatzbeschluss für die Antragstellung und im Herbst einen endgültigen Beschluss nach Abschluss der Verhandlungen fassen und dann auch eine Bewertung des Sachverhaltes vornehmen. Auch steht die Rechtsverordnung zum Gesetz noch aus. Landrat Reuß erläutert auf Nachfrage von Abg. Quanz kurz, wie sich der Entschuldungsbetrag des Kreises errechnet. Abg. Jung fragt an, ob es für die Kommunen, die nicht unter den Schutzschirm kommen, eine andere Behandlung im Rahmen der Kommunalaufsicht gibt. Auch fragt er nach der gesetzlichen Grundlage für eine Schuldenbremse der Kommunen ab dem Jahr 2020, nach den Maßnahmen zur Konsolidierung für den Kreis, nach den Auswirkungen auf Ergebnis- und Vermögensrechnung und zum Anteil der Schulden, die möglicherweise doch noch durch den Eigenbetrieb eingebracht werden kann. Landrat Reuß erklärt im Bezug auf die Schuldenbremse, dass dies für das Land in der Hessischen Verfassung geregelt ist. Inwieweit dies für die Kommunen auch zutrifft, muss dann im Detail geklärt werden. Die Kommunen werden aber darauf achten, dass ihnen aus diesem Grund keine zusätzlichen Aufgaben des Landes übertragen werden. Im Zweifelsfall wird die Konnexitätskommission angerufen. Er erläutert auch die Auswirkungen auf die Ergebnis- und Vermögensrechnung. Auch macht Landrat Reuß einige Ausführungen zur Kommunal- und Finanzaufsicht. Fünf Kommunen würden in der Kommunalaufsicht beim Kreis verbleiben. Auch diese Kommunen müssten ihre Haushalte konsolidieren. Hinsichtlich der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung verweist er auf das vom Kreistag zu beschließende Haushaltssicherungskonzept. Abg. Craciun stellt fest, dass der Kreistag in seiner nächsten Sitzung den Beschluss als Prüfauftrag fassen soll. Landrat Reuß erkärt, dass die Tagesordnung bereits versandt wurde, aber die Möglichkeit besteht, diesen Punkt mit 2/3-Mehrheit zusätzlich auf die Tagesordnung zu nehmen. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, stellt der Vorsitzende fest, dass der Finanzausschuss den Bericht zur Kenntnis genommen hat. 4

Als Unterzeichner der Niederschrift über die heutige Sitzung werden die Abg. Schindewolf und Craciun bestimmt. Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit und beendet um 11.02 Uhr die Sitzung. Der Vorsitzende: gez. Jeanrond Die Abgeordneten: gez. Schindewolf gez. Craciun Der Schriftführer: gez. Hohmann 5