Voraussichtliche Kosten Busfahrt 105,00 Unterkunft/ Verpflegung 185,50 Skipass s (FG + 6 ) 100,00 Sonstiges (Bergfest usw.) 12,00 Grundkosten 402,00 /408,00 Leihmaterial aus dem Skikeller der Schule: ggfs. Ausleihe Skier 17,50 ggfs. Ausleihe Schuhe 10,00 ggfs. Ausleihe Helm 2,50
Versicherung (falls gewünscht; zunächst bestehenden Versicherungsschutz prüfen!) Form 1: Haftpflicht, Unfall, Skibruch und diebstahl, Kranken, Rechtsschutz, Naturkatastrophen 14,41 Form 2: Haftpflicht, Unfall, Skibruch und diebstahl 10,68 Form 3: Haftpflicht, Unfall, Kranken 9,44 Form 4: Haftpflicht, Unfall 6,12 Für die Versicherungsform 1 und 2 müssen folgende Angaben gemacht werden (Extra-Zettel an Frau Richter): Skimarke und Skimodell Fabriknummer Eigentümer Anschaffungsdatum Kaufpreis
Beispiele für Angaben auf den Überweisungen: Betrag: 432,00 Name des Teilnehmers 402 / 30 Betrag: 410,62 Name des Teilnehmers 402 / 2,50 / 6,12 Überweisung bis 12. Februar 2015 an HAG Skifahrten IBAN: DE77 4015 4476 0000 3434 34 BIC: WELADED1LEN (Stadtsparkasse Lengerich)
Hinweise zur Ausrüstung Skier: Anfänger erhalten vom Skikeller der Schule Carvingski, Schuhe und Stöcke, Fortgeschrittene können ggf. eigene Ausrüstung benutzen (Empfehlung: Carvingski); unbedingt auf gepflegten Zustand achten! Kleidung: Skijacke, Skihose (keine Jeans), Mütze, Handschuhe (wasserabweisend), warme Unterwäsche, Skisocken Zubehör: Skibrille, Sonnenbrille, Rucksack, Pflegemittel für die Haut (Sonnenschutzcreme, Lippenschutz, Après-Creme) Sonstiges: Après-Kleidung (wenig, bequem), Badehose/-anzug, Wanderstiefel mit rutschfestem Profil, bewährte Medikamente, Heftpflaster, Druckstellenpflaster, Tape, elastische Binden, Salben gegen Zerrungen und Prellungen, Ausweise, ggf. Visa, Bescheinigungen der Krankenkassen, Gesellschaftsspiele (Absprache), Bücher, Tischtennisschläger und -bälle, Fotoausrüstung, ggf. Musikinstrumente
Rechtsverbindliche Einverständniserklärung 1. Teilnahme: Ich stimme / Wir stimmen den Regelungen (Teilnahme, Hausordnung und Ordnungsmaßnahmen) zu und haben die Möglichkeit zum Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung zur Kenntnis genommen. Vor- und Zuname des Schülers / der Schülerin Unterschrift des Schülers / der Schülerin Unterschrift eines Erziehungsberechtigten Ort, Datum
2. Hausordnung Damit der gemeinsame Aufenthalt in Südtirol für alle Beteiligten zu einem erfreulichen Erlebnis wird, müssen folgende Spielregeln eingehalten werden: 2.1. Pünktlichkeit zu den Kursstunden und Mahlzeiten ist selbstverständlich. Dazu gehört auch das Einhalten ausreichender Essenszeiten. 2.2. Rauchen und der Konsum von Alkohol sind grundsätzlich auf Schulveranstaltungen verboten. Dies gilt für den gesamten Aufenthalt und selbstverständlich auch während der Hinund Rückfahrt (vgl. 54 Abs. 5+6 Schulgesetz). 2.3. Die Schlafräume werden so rechtzeitig aufgesucht, dass die Bettruhe ab 23:00 Uhr eingehalten wird. Unter Umständen ist auch schon vorher Rücksicht auf schlafbedürftige Mitschülerinnen und Mitschüler zunehmen. 2.4. Die Leiterin oder der Leiter kann den Schülerinnen und Schülern nach vorheriger Absprache die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Skifahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen, ohne dass dabei eine Aufsichtsperson jede Schülerin oder jeden Schüler überwacht. Auch bei nicht unmittelbar beaufsichtigten Unternehmungen ist eine Begleitperson jederzeit erreichbar und ansprechbar.
3. Ordnungsmaßnahmen Eine den Interessen aller Teilnehmer gerecht werdende Durchführung der Schülerfahrt kann, wie die Erfahrung gezeigt hat, in Einzelfällen leider nur durch entsprechende Erziehungs- und/oder Ordnungsmaßnahmen gewährleistet werden (vgl. 53 Schulgesetz). Bei wiederholtem oder besonders gravierendem Fehlverhalten, insbesondere im Zusammenhang mit Punkt 2.2 der Hausordnung, kann der Schüler / die Schülerin überdies frühzeitig auf eigene Kosten nach Hause geschickt werden (Abholung durch die Eltern / beaufsichtigte Bahnheimreise: der von der Bahn angebotene und für Minderjährige verpflichtende Begleitdienst ist vollständig selbst zu tragen). Dabei kann die frühzeitige Heimreise auch nur wenige Tage vor dem regulären Abreisetermin erforderlich sein. Erziehungsmaßnahmen werden im Einzelfall von den begleitenden Lehrern angeordnet. Ordnungsmaßnahmen werden nach Anhörung (telefonisch möglich!!) von der Schulleitung angeordnet. Dieses wird von mir / uns in dem hier vereinbarten Umfang anerkannt.