FAQ zur Umstellung des Lizenzmodells auf User CAL mit Gültigkeit ab 1.10.2015



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Transkript:

FAQ zur Umstellung des Lizenzmodells auf User CAL mit Gültigkeit ab 1.10.2015 Stand: 13.8.2015 / Version 2.0 Vorbemerkung Sage Software bietet ab 1.10.2015 bei Neu- und Nachkauf von Office Line- und Personalwirtschaft-Lizenzen nur noch User CAL (Client Access Licence) an. Dieses FAQ soll Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Lizenzmodell beantworten. 1. Was ist eine User CAL? Eine User CAL erlaubt einem menschlichen Benutzer, von verschiedenen Geräten aus auf eine Server-Software zuzugreifen oder diese zu verwenden. Das Nutzungsrecht einer Software wird dabei von der Client-Implementierung vollkommen entkoppelt. Das heißt, egal ob und welche Client-Software verwendet wird, es fallen für die Nutzung der Software pro Benutzer Lizenzkosten an. User CAL werden daher auch als Named-User- Lizenzierung bezeichnet. 2. Welchen Vorteil haben Kunden von User CAL? Das bisherige Lizenzmodell der sogenannten Concurrent-User ist User CAL mehrere Jahrzehnte alt. Es wurde zu einer Zeit eingeführt, als noch pro Rechner ein oder mehrere Benutzer üblich waren. Heute haben Benutzer jedoch nicht nur Device CAL einen sondern mehrere Rechner (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone). User CAL erlauben die Nutzung einer Software auf allen Der MS-SQL Server ist Vorbild für unsere User CAL. Geräten eines Anwenders. Das alte Concurrent-Lizenzmodell passt also nicht mehr in die heutige Zeit und wenn, dann nur als Device CAL (d.h. pro physikalischem Gerät). Mit User CAL sind unsere Kunden einfach besser aufgestellt (siehe unsere Antworten auf Frage 3). 3. Warum stellt Sage Software sein Lizenzmodell um? Dafür gibt es verschiedene Gründe: Die Datenbank unserer beiden Produkte (MS-SQL Server) verwendet ebenfalls User CAL. Mit der Vereinheitlichung beider Lizenzmodelle kann die rechtlich korrekte Lizenzierung deutlich leichter abgebildet werden. Lizenzierungsfragen, die aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Lösungen verschiedener Hersteller entstehen, lassen sich mit einem auf User CAL basierenden Preismodell ebenfalls einfacher beantworten. Einzelne Teile unserer Produkte lizenzieren wir bereits als User CAL. Die Existenz von zwei unterschiedlichen Lizenzmodellen in einem Produkt erhöht die Komplexität. Das wollen wir ändern. Unser Produktangebot bewegt sich zunehmend in Richtung Cloud-Lösungen. Aus Gründen der Sicherheit und der Authentifizierung (Microsoft Windows 10 ermöglicht Page 1 of 6

z.b. eine Gesichtserkennung statt Passwort) ist es notwendig, streng personalisierte Zugänge anzubieten. Große Teile der Funktionalität werden inzwischen auf der Server-/Datenbankseite unserer Produkte zur Verfügung gestellt und unabhängig von der jeweiligen Art des Clients genutzt (z.b. Applikationserver). User CAL setzen sich zunehmend durch. Hersteller wie SAP, Microsoft, Oracle und andere haben sie bereits vor Jahren eingeführt. Die wachsende Zahl von Anwendern, die mit mehreren Devices (Geräte) die Sage Produkte nutzen macht ebenfalls eine Umstellung des Lizenzmodells notwendig. 4. Warum muss Sage Software diese Umstellung jetzt vornehmen? Sage Software hat schon vor längerer Zeit eine Umstellung seines Lizenzmodells auf User CAL begonnen. Für Sage CRM gibt es bereits seit vielen Jahren sogenannte Named-User. Die Office Line 24 wird seit 2012 mit User CAL angeboten. 2014 haben wir den Office Line Web-Client und im Frühjahr 2015 die Produkte Sage Customer View und Sage Reports ebenfalls mit diesem Lizenzmodell eingeführt. 5. Was bedeutet das für neue Kunden unserer Produkte? Kunden, die ab 1.10.2015 eine Office Line oder Sage Personalwirtschaft erstmals erwerben, müssen diese pro Benutzer lizenzieren. Die Namen der Personen, die unser Produkt künftig nutzen werden, müssen Sage Software nicht genannt werden. Wir planen in den nächsten Versionen unserer Lösungen eine geänderte Lizenzierung, um User CAL auch technisch umzusetzen. 6. Was bedeutet das für bestehende Kunden unserer Produkte? Client-Lizenzen, die bis zum 30.9.2015 für die Office Line oder die Sage Personalwirtschaft erworben werden, können auch nach dem 1.10.2015 concurrent genutzt werden. Allerdings werden ab diesem Termin zusätzliche Arbeitsplätze nur noch als User CAL angeboten. Da ein gemischter Einsatz von Concurrent-Usern und User CAL s nicht möglich ist, benötigen wir vor dem Kauf neuer Arbeitsplätze vom Kunden das Einverständnis, seine bisherige Lösung auf User CAL umzustellen. User CAL erlauben im Gegensatz zu Concurrent-Usern eine Installation unserer Software auf beliebigen Devices (Geräten) eines Benutzers. Daher ist auch eine freiwillige Umstellung ohne Kauf neuer User CAL für interessierte Kunden ab dem 1.10.2015 möglich. 7. Was bezeichnet heute ein Client? Ein Client meint alle Lizenzen, mit denen ein Kunde das Recht erwirbt, auf die Daten und Funktionen unserer Produkte zuzugreifen und diese zu nutzen. Neben den Clients für die Kernmodule der jeweiligen Produkte sind das auch die externen Clients wie z.b. das Aufgaben-Center, DMS, Produktkonfigurator und 3rd-Party-Anwendungsobjekte. Soweit in der Vergangenheit eine unlimitierte Lizenz erworben wurde, ist auch die Zahl der User CAL künftig unlimitiert. Bestehende User CAL wie beispielsweise Office Line Web-Clients oder Sage Customer View und Sage Reports bleiben im neuen Lizenzmodell unverändert. 8. Welche Preise gelten ab 1.10.2015 für User CAL? Die Preise für die Clients der zwei Produkte ändern sich nicht. Eine User CAL der Office Line Warenwirtschaft enthält künftig den Web-Client Warenwirtschaft. Die User CAL des Office Line Rechnungswesens wird um den Web-Client Rechnungswesen erweitert. Wer beide Module hat, erhält den Web-Client Business Management (Warenwirtschaft & Rechnungswesen) für jede User CAL der Office Line. 9. Was ändert sich in der Preisliste zum 1.10.2015? Die User CAL verändern die Preisliste nicht. Vielmehr wird das Lizenzmodell durch die Nutzungsbedingungen bestimmt, die für unsere Produkte ab 1.10.2015 gelten werden. In Page 2 of 6

der Preisliste wird der Hinweis stehen, dass vor dem Kauf eines User CAL die neuen Nutzungsbedingungen ab 1.10.2015 vom Kunden anerkannt werden müssen. Damit verbunden ist die Umstellung aller Clients des Kunden auf User CAL, wenn Sie Client- Lizenzen nachkaufen. 10. Ändern sich die Wartungspreise durch User CAL? Nein, die Wartungspreise ändern sich durch diese Änderung des Lizenzmodells nicht. 11. Was bedeutet die User CAL für externe Clients, Thin-Clients oder 3rd-Party- Clients, die für Office Line angeboten werden? Auch diese Lizenzen sind künftig User CAL. Alle Zugriffsrechte für unsere Produkte, die einem Nutzer gewährt werden, sind personenbezogen. Unlimitierte Lizenzen erlauben analog der Core-Lizenzierung des SQL Servers eine Nutzung durch eine beliebige Zahl an Nutzern. 12. Für den Microsoft SQL Server gibt es Device CAL. Gibt es die künftig auch für die zwei Produkte? Ja, und zwar für Geräte, die schon heute je Terminal lizenziert werden. Das trifft z.b. auf das BDE Softwareterminal der Office Line oder die Terminal-Anbindung für Sage HR Time zu. Bitte beachten Sie jedoch, dass für den MS-SQL Server Device CAL nur in der Ausprägung Full Use angeboten werden. Sollen Runtime-Lizenzen des SQL-Servers stattdessen eingesetzt werden, braucht man für jeden User eine solche. 13. Was ist mit dem SNC Lohn? Gibt es für den künftig auch nur noch User CAL? Ja. Mit Erscheinen der HR Next wird der SNC Lohn abgelöst. Damit unterliegen die Kunden, die bisher einen SNC Lohn hatten den gleichen Regeln wie alle anderen Kunden von HR Next. 14. Was bedeutet das für die Named und Concurrent User von Sage CRM? In Bezug auf Sage CRM ergibt sich keine Änderung an dem bestehenden Modell. Lediglich die Bezeichnung ändert sich von Named User auf User CAL. Der für Sage CRM alternativ existierende Concurrent User bleibt bestehen und wird in Concurrent CAL umbenannt. Ein gemischter Einsatz beider Varianten ist nicht möglich und bereits heute findet innerhalb von Sage CRM eine technische Prüfung der Lizenzierung statt. 15. Wen kann ich fragen, wenn mir noch etwas unklar ist? Wir haben die E-Mail-Adresse User CAL@sage.de eingerichtet unter der Sie uns kontaktieren können wenn Sie Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden. 16. Mein Unternehmen hat vier Office Line Arbeitsplätze. Was liefert Sage, wenn ich nach dem 1.10.2015 einen weiteren bestelle? Wer nach dem 1.10.2015 weitere Clients für die Office Line bestellt, willigt mit seiner Bestellung ein, seine Installation auf User CAL umzustellen, da ab diesem Termin neue Nutzungsbedingungen für unsere Produkte gelten. Die Bestellung eines neuen Clients für die Office Line führt dazu, dass die vier Mitarbeiter, die die bisherigen Arbeitsplätze nutzen, dies nun auch mit dem Web-Client tun können. Dazu wird die Lizenz der Office Line entsprechend erweitert. 17. Kostet der Web-Client, der im Office Line Client enthalten ist extra Wartung? Nein, die ist im Office Line Client enthalten. 18. Kann ich den Web-Client künftig auch noch einzeln kaufen? Ja. Für Personen, die keinen vollumfänglichen Office Line Client benötigen kann auch nur ein Web-Client erworben werden. Page 3 of 6

19. Kann ich einen Web-Client in einen Office Line Client (inkl. Web-Client) umwandeln? Ja, das geht. Wir rechnen wie beim Wechsel von Office Line Basic auf Business den Kaufpreis an. 20. Wird es künftig auch Core-Lizenzen für Sage Produkte analog dem Microsoft SQL-Server geben? Wir bieten bereits Core-Lizenzen an. Für die Office Line FLEX- oder COMPLETE-Pakete gibt es die Module Produktion, Aufgaben-Center, DMS und einige Zusatzpakete als Core- Lizenzen, wenn mehr als elf Clients lizenziert sind. 21. Schränkt die Anzahl der User CAL die Anzahl der angelegten Benutzer ein oder nur die der angemeldeten Benutzer? Es wird nur die Anzahl der angemeldeten Benutzer eingeschränkt. Man kann wie heute so viele Benutzer anlegen, wie man möchte. 22. Wann wird die User CAL als Lizenz technisch abgeprüft? Wir planen dies mit der Office Line 2016 und der Sage Personalwirtschaft 2016 umzusetzen. 23. Muss man unbedingt auf User CAL umstellen? Nein, das muss man nicht. Nur wer Clients für Office Line oder Sage Personalwirtschaft nach dem 1.10.2015 neu erwirbt, muss die neuen Nutzungsbedingungen zuvor anerkennen, was dazu führt, dass man künftig dem Lizenzmodell User CAL unterliegt. 24. Kann man Office Line und Sage Personalwirtschaft nach dem 30.9.2015 noch mit Concurrent-Lizenzen nutzen? Ja, das geht so lange bis man sich den neuen Nutzungsbedingungen für diese Produkte unterwirft, die ab dem 1.10.2015 gelten. Wer seine Lizenzen nicht um neue Clients erweitert unterliegt dem Lizenzmodell, das zum Zeitpunkt des Kaufes gegolten hat. 25. Müssen Kunden die 3rd-Party-Lizenzierung noch durchführen, wenn sie auf User CAL wechseln? Ja, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. 3rd-Party-Lizenzen sind Lizenzen, die für Arbeitsplätze benötigt werden, für die kein Office Line Clients zur Verfügung steht. 26. Müssen bei einer Personalwirtschaft, die 100 Mitarbeiter abrechnet, künftig 100 User CAL lizenziert werden? Nein. Es müssen nur jene Mitarbeiter lizenziert sein, die die Abrechnungen ausführen und im Personalbüro die Daten der Mitarbeiter pflegen. Da die Sage Personalwirtschaft nach Anzahl abzurechnender Mitarbeiter lizenziert wird, ist hier eine weitere Dimension zu berücksichtigen. Das Web-Portal kann wie bisher nach Anzahl abzurechnender Mitarbeiter lizenziert werden. Hier ist nur zu beachten, dass die Lizenzierung des SQL-Servers für alle Mitarbeiter im Unternehmen als User CAL erfolgen muss. 27. Warum nimmt sich Sage Software ausgerechnet die Lizenzierung des SQL- Servers von Microsoft als Vorbild für die User CAL? Weil der SQL-Server die technische Basis unserer beiden Produkte ist. Auch andere Datenbankhersteller lizenzieren User CAL (z.b. Oracle). Daher sind praktisch alle unsere Produkte, die eine kostenpflichtige Datenbank nutzen, von User CAL betroffen. Das gilt z.b. auch für die Sage New Classic, die seit 2010 eine MySQL-Datenbank verwendet. Page 4 of 6

28. Kann ein Office Line Basic Kunde, dessen sieben Mitarbeiter sich bisher vier Arbeitsplätze geteilt haben einen weiteren Arbeitsplatz nach dem 1.10.2015 nachkaufen ohne auf die Office Line Business umzustellen? Ja. Der Kunde muss sich aber entscheiden, wie er künftig arbeiten will. Er kann trotz Umstellung auf User CAL bei der Office Line Basic bleiben wenn er für die überzähligen Mitarbeiter einen Web-Client oder den lesenden Client lizenziert. Benötigen jedoch alle Mitarbeiter die volle Funktionalität des Office Line Clients, führt kein Weg an einer Umstellung auf die Business vorbei. 29. Sechs Lagerarbeiter teilen sich in einer Schicht bisher einen Office Line Arbeitsplatz. Wie wäre hier künftig zu verfahren, wenn nach User CAL lizenziert werden soll? Wenn eine Lizenzierung nach User CAL erfolgen soll, braucht künftig jeder Lagerarbeiter eine Client-Lizenz der Office Line. Da der Office Line Client von den sechs Lagermitarbeitern aber nur zu einem sehr geringen Umfang genutzt wird, wäre es sinnvoller, eine Betriebsdatenerfassung als Device-Lizenz zu installieren, um die Lagerbewegungen einzugeben. Das hat auch den Vorteil, dass für den Microsoft SQL-Server eine Device- Lizenz eingesetzt werden kann. Alternativ wäre zu überlegen statt personalisierter Zugänge sich im Lager immer mit einem allgemeinen Lager-Benutzer anzumelden (siehe Frage 36). 30. Sind die User CAL von Office Line und Personalwirtschaft übergreifend? Nein, jedes Produkt lizenziert seine eigenen User CAL. Sollte ein Mitarbeiter jedoch sowohl Office Line ReWe als auch Personalwirtschaft nutzen, so benötigt er für den Microsoft SQL-Server tatsächlich nur eine User CAL, wenn die Datenbanken auf dem gleichen SQL-Server liegen. 31. Ist es möglich eine User- oder Device CAL einem neuen User oder Device (Gerät) zuzuordnen? Ja. CAL s dürfen grundsätzlich alle 90 Tage neu zugewiesen werden. Die dauerhafte oder vorübergehende neue Zuordnung einer CAL vor Ablauf dieser Frist regeln die vier folgenden Ausnahmefälle (siehe die Fragen 32, 33, 34 und 35). 32. Ein Mitarbeiter hat gekündigt. Kann ein anderer Mitarbeiter die User CAL übernehmen? Ja. User CAL sind zwar einem Mitarbeiter fest zugeordnet. Wenn dieser Mitarbeiter aber das Unternehmen verlässt, darf die User CAL einem anderen Mitarbeiter dauerhaft zugewiesen werden. 33. Ein Mitarbeiter ist krank oder geht in Urlaub und eine Vertretung soll seine Arbeit erledigen. Braucht es dafür eine weitere User CAL? Nein. Wenn ein Mitarbeiter temporär ausfällt (z.b. wg. Krankheit oder Urlaub) und die Aufgaben werden durch eine andere Person übernommen, so darf die User CAL dem Vertreter vorübergehend zugewiesen werden. 34. Ein Gerät (z.b. Handscanner, Industrie-PC) wird ausgetauscht. Kann das neue Gerät die bisherige Device CAL übernehmen? Ja. Device CAL sind zwar einem Gerät fest zugeordnet. Wenn dieses Gerät aber durch ein neues ersetzt wird, darf die Device CAL einem neuen Gerät dauerhaft zugewiesen werden. Page 5 of 6

35. Ein Gerät (z.b. Handscanner, Industrie-PC) ist in Reparatur. Braucht das Ersatzgerät eine weitere Device CAL? Nein. Wenn ein Gerät temporär ausfällt (z.b. Reparatur) und die Aufgaben werden durch ein Ersatzgerät übernommen, so darf die Device CAL dem Ersatzgerät vorübergehend zugewiesen werden. 36. Was für Geräte dürfen als Device CAL lizenziert werden? Device CAL werden pro Gerät lizenziert. Klassisch gehören dazu z.b. Waagen, Kassen, Betriebsdatenerfassungen, mobile oder stationäre Scanner und Zeiterfassungsterminals. Zu den Device CAL zählen aber auch stationäre PC s (z.b. Industrie-PC s) an denen mehrere Nutzer arbeiten, ohne dass sie sich jeweils dafür neu anmelden, z.b. mehrere Lagerarbeiter an einem Rechner, die Packaufträge ausdrucken und zurück melden. Die Anmeldung an ein Device darf nicht personalisiert sondern nur Gerätebezogen erfolgen. Ein Webshop oder ein Terminal-Server kann z.b. nicht als Device lizenziert werden. 37. Darf man sich an einem Device CAL mit verschiedenen Benutzern anmelden? Nein, das sehen Device CAL nicht vor. Einem Device wird ein fester Benutzername zugewiesen und alle Personen, die an dem Gerät arbeiten, tun das anonym. Das bedeutet, dass bestimmte Geschäftsprozesse mit einem Device CAL nicht ausgeführt werden dürfen, wenn man rechtskonform arbeiten möchte. Bitte prüfen Sie vor dem Einsatz von Device CAL, ob dann noch das Regelwerk der GoB oder GoBD bzw. datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Die Arbeit in der Buchhaltung oder das Ausstellen von Rechnungen verlangen z.b. zwingend User CAL, da der Gesetzgeber hierfür eine personenbezogene Protokollierung vorschreibt. Personalisierte Daten können über ein Device CAL hingegen erfasst werden (z.b. bei BDE, Kasse oder Zeiterfassungsterminal). Es geht also nur um die Anmeldung an der Office Line oder der Personalwirtschaft, die nicht personenbezogen sein darf. 38. Muss ein Bestandskunde ab 1.10.2015 auf User CAL umstellen auch wenn er nur ein einzelnes Modul nachkauft? Nein. Wer ein Office Line Zusatzpaket, DMS, Aufgaben-Center, Produktion oder eine Portallösung der Personalwirtschaft neu erwirbt und dabei die Zahl seine OL-/PW-Clients nicht verändert, muss nicht auf User CAL umstellen aber er kann es tun. 39. Kann eine User CAL gleichzeitig von mehreren Geräten genutzt werden? Ja, aber es darf immer nur derselbe Benutzer sein, der die Geräte bedient. 40. Erlaubt die User CAL wie bisher an einem Arbeitsplatz mehrfach das Programm (z.b. die Warenwirtschaft) auszuführen? Ja, soweit das bisher ein technisches Merkmal der Lösung war, wird das auch weiterhin der Fall sein. 41. Ist eine User CAL mandantenübergreifend? Ja. Disclaimer: Alle Rechte vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung ist es nicht gestattet, diese Unterlagen oder Teile daraus mithilfe irgendeines Verfahrens zu kopieren oder zu vervielfältigen oder in Maschinensprache zu übertragen. Änderungen vorbehalten. Dieses Dokument stellt keine Beschaffenheitsangaben des Produkts oder zugesicherten Eigenschaften dar. Page 6 of 6