Hinweise zur Ausschreibung des Smart Mobile Award 2013 Kategorie Business Kategorie Start-up



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Transkript:

Hinweise zur Ausschreibung des Smart Mobile Award 2013 Kategorie Business Kategorie Start-up und allgemeine Bedingungen für die Teilnahme 1) Zielsetzung des Awards und Kategorien Mit dem Smart Mobile Award zeichnet das Bayerische Wirtschaftsministerium innovative mobile IKT-Anwendungen aus. Der Preis wird in den Kategorien Business und Start-up vergeben. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und der bayerische Cluster für Informations- und Kommunikationstechnologie (BICCnet) sind Veranstalter des Awards in der Kategorie Business. Die Auszeichnung in der Kategorie Business würdigt die Einführung innovativer Produkte, Dienstleistungen oder Geschäftsprozesse, die bereits eine wirtschaftliche Relevanz erreicht haben. Die Messe München GmbH als Veranstalter der Communication World, die IDG Business Media GmbH, die Weptun GmbH, die mindrockets GbR, und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sind Veranstalter des Awards in der Kategorie Start-up. Die Auszeichnung in der Kategorie Start-up wird als Anerkennung für innovative mobile Lösungen im Business-Umfeld vergeben, die von jungen Unternehmen und Start-ups realisiert wurden. Die Auszeichnungen würdigen die zentrale Bedeutung von mobilen Anwendungen, die in zukunftsträchtigen Geschäftsfeldern entstehen. Der Freistaat Bayern bietet wie kaum ein anderer Standort Möglichkeiten der Vernetzung und Mobilisierung zwischen der mobilen IKT-Industrie und der hochtechnologischen Anwenderindustrie. Mit den Preisen wird einerseits die Entwicklung von mobilen Geschäftsmodellen in Bayern angeregt und andererseits das Potential des High-Tech- und Wirtschaftsstandortes Bayern als Austauschplattform für die Entwicklung von mobilen Anwendungen gewürdigt. Der Smart Mobile Abward ist Teil der Strategie Digital Bavaria.

2 2) Teilnahmevoraussetzungen 2.1 Kategorie Business Award Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell durch erfolgreiche mobile Anwendungen nachhaltig verbessern konnten. Die Vorteile der mobilen Anwendungen sollten auf Seiten des Unternehmens sowie auf Seiten des B2B- oder B2C-Kunden liegen. Daneben sind auch Unternehmen teilnahmeberechtigt, die derartige Applikationen ihren Kunden anbieten. Der Schwerpunkt liegt dabei - im Gegensatz zum Start-up Award - auf der Marktreife der Anwendung. Prämiert wird eine im Feld erprobte und fest etablierte Lösung. 2.2 Kategorie Start-up Award Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die nicht älter als 5 Jahre sind, die im deutschsprachigen Raum ansässig sind, deren Innovation im Bereich Mobile Business (App, Prozess, Lösung etc.) nicht länger als 12 Monate im Einsatz ist und deren Projekt oder Produkt sich mindestens in der Betaphase befindet. 3) Bewerbung Das Bewerbungsformular finden Sie für die Kategorie Business im Internet unter www.communication-world.com/business und für die Kategorie Start-up unter www.communication-world.com/startup und ist an die dort jeweils angegebene Mail- Adresse einzureichen. Bewerbungen, die die Voraussetzungen für eine Teilnahme nicht erfüllen (siehe oben 2.1 und 2.2), können von den Jurys nicht berücksichtigt werden. Die Frist für die Einreichung von Bewerbungen endet mit Ablauf des 30. September 2013. Bewerbungen, die nach diesem Termin eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

3 4) Bewertungskriterien Für die Auswahl der jeweiligen Preisträger sind folgende Kriterien maßgeblich: 4.1 Kategorie Business Die unabhängige Jury trifft ihre Entscheidung auf Basis der eingereichten Unterlagen nach folgenden Kriterien: a) Innovationsgrad b) Inhaltliche Konzeption c) Veränderung der Prozesse d) Reife/ Akzeptanz e) Wirtschaftlichkeit f) Präsentation g) Erfüllung der Teilnahmebedingungen 4.2 Kategorie Start-up Die unabhängige Jury trifft ihre Vorauswahl auf Basis der eingereichten Unterlagen nach folgenden Kriterien: a) Innovationsgrad b) Marktpotenzial und Kundennutzen c) Erfüllung der Teilnahmebedingungen 5) Durchführung und Entscheidungsverfahren 5.1 Smart Mobile Award Kategorie Business Alle fristgerecht eingegangenen Bewerbungen werden der unabhängigen Jury zur Beurteilung und abschließenden Entscheidung zur Bestimmung des Gewinners vorgelegt. Vom Ergebnis der Entscheidung wird der Preisträger umgehend unterrichtet. Die Entscheidungen der Jury sind jeweils verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen. Begründungen für die Entscheidungen der Jury, insbesondere für nicht berücksichtigte Bewerbungen, werden nicht abgegeben.

4 5.2 Smart Mobile Award Kategorie Start-up a) Vorauswahl Alle Bewerbungen, die fristgerecht unter www.communication-world.com/startup eingereicht wurden, werden der unabhängigen Jury zur Beurteilung vorgelegt. Durch die Jury erfolgt eine Vorauswahl (maximal fünf Nominierte). Vom Ergebnis der Vorauswahl werden die vorausgewählten Bewerber umgehend unterrichtet. Die Entscheidungen der Jury sind jeweils verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist jeweils ausgeschlossen. Begründungen für die Entscheidungen der Jury, insbesondere für nicht berücksichtigte Bewerbungen, werden nicht abgegeben. b) Abstimmung durch die Community Nach der Vorauswahl durch die Jury werden die Nominierten während des Zeitraums vom 16. bis 27. Oktober 2013 auf der Facebook-Seite der Messe Communication World 2013 unter www.facebook.com/communication World/Award zur Abstimmung durch die Facebook-Nutzer ( Community ) gestellt. Am Ende entscheidet die Community mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen über den Gewinner des Preises. Für den Fall, dass zwei oder mehrere Nominierte gleichauf liegen, trifft die Jury, die bereits die Vorauswahl getroffen hat, die Entscheidung zwischen diesen Nominierten. Es gelten die Punkte 5.2 a) und die allgemeinen Hinweise zur Jury in Punkt 6.1 und 6.3 entsprechend. Es ist nur eine (1) Stimme pro Facebook-Nutzer zulässig. Stimmabgaben, die nach der begründeten Ansicht der Veranstalter gegen die Abstimmungsbedingungen verstoßen oder auf sonstige Weise den anderen Teilnehmern gegenüber unfair sind, insbesondere Manipulation und Missbrauch von Stimmabgaben, werden vom Veranstalter vom Voting durch die Community ausgeschlossen und stellen keine gültigen Stimmabgaben dar. Überdies ist der Veranstalter berechtigt, Vorkehrungen zu treffen, um Manipulationen und einen Missbrauch von Stimmabgaben zu unterbinden. Vom Ergebnis der Abstimmung wird der Preisträger umgehend unterrichtet.

5 Diese Entscheidungen sind verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. c) Hinweise und allgemeine Bedingungen für die Teilnahme am Voting in der Kategorie Start-up Bitte beachten Sie die Hinweise zum Ablauf und zur Vorbereitung der Präsentation der Bewerbungen auf der Facebook-Seite der Communication World 2013 (www.facebook.com/communicationworld/award) für den Smart Mobile Award in der Kategorie Start-up sowie zur endgültigen Abstimmung in der Kategorie Start-up durch die Community: (1) Die Teilnehmer erklären sich durch die Einsendung der Bewerbung gegenüber dem Veranstalter damit einverstanden, dass folgende vom Teilnehmer formulierte Angaben mit einer Beschreibung (höchstens 500 Zeichen) ihrer Innovation auf der Facebook-Seite der Communication World 2013 (www.facebook.com/communicationworld/award) veröffentlicht werden: Angaben zur Beschreibung der Innovation: Name des Unternehmens, Beschreibung der Innovation, Einsatzmöglichkeiten der App, Markt und Kundengruppen sowie bisherige Erfolge. Diese Angaben sind Grundlage für die Abstimmung durch die Community. Die Teilnehmer versichern die Richtigkeit der Angaben. Die Veröffentlichung auf der o.g. Seite erfolgt nur in dem Fall, dass die Bewerbung von der Jury für die Abstimmung durch die Community vorausgewählt wurde (vgl. oben Punkt 5.2.a). Bitte beachten Sie, dass auf der Facebook-Seite der Communication World 2013 (www.facebook.com/communicationworld/award) lediglich eine kurze,

6 allgemeine Beschreibung der Innovation veröffentlicht werden soll, ohne dass technische Details preisgegeben werden. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, technische Details aus dem Text, der veröffentlicht werden soll, zu entfernen, sollten die von den Teilnehmern eingereichten Texte solche Informationen beinhalten. (2) Die Nominierten erhalten vor Beginn der Präsentation und Abstimmung auf der Facebook-Seite der Communication World 2013 (www.facebook.com/communicationworld/award) die Gelegenheit, ihre Angaben zu überarbeiten und zur Veröffentlichung freizugeben. 6) Jurys 6.1 Allgemeines Die Sitzungen und Beratungen der Jurys sind in beiden Kategorien nicht öffentlich. Die jeweiligen Jurys entscheiden über die Zulassung eines Bewerbers zur Abstimmung durch die Community in der Kategorie Start-up und über den Preisträger in der Kategorie Business mit der Mehrheit der jeweils stimmberechtigen Jurymitglieder. In Fällen, in denen ein Bewerber aus demselben Unternehmen oder derselben Einrichtung wie ein Jurymitglied stammt, hat dieses Jurymitglied kein Stimmrecht. Enthalten zwei oder mehrere Bewerbungen eine identische positive Stimmenanzahl, so entscheidet das Los. Die Entscheidungen der Jurys sind in beiden Kategorien verbindlich und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist in beiden Kategorien ausgeschlossen. Begründungen für die Entscheidungen der Jurys, insbesondere für nicht berücksichtigte Bewerbungen, werden in beiden Kategorien nicht abgegeben. 6.2 Jury des Smart mobile Award Kategorie Business Die Mitglieder der unabhängigen Jury werden vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in Abstimmung mit dem

7 bayerischen Cluster für Informations- und Kommunikationstechnologie (BICCnet) berufen. Die sechsköpfige Jury besteht aus: 1 Vertreter aus der Wissenschaft, voraussichtlich Herr Prof. Dr. Helmut Krcmar von der TU München, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik und Dekan der Fakultät für Informatik 1 Vertreter der Messe München 1 Vertreter des IuK-Cluster Bayern (BICCnet) 2 Vertreter der IKT-Industrie 1 Vertreter der Evernine GmbH (Medien) Ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nimmt als neutraler Gast ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Jury teil. 6.3 Jury des Smart mobile Award Kategorie Start-up Die Mitglieder der unabhängigen Jury werden von der Messe München GmbH als Veranstalter der Communication World, der IDG Business Media GmbH, der Weptun GmbH, der mindrockets GbR, und dem Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie als Veranstalter des Awards in der Kategorie Start-up berufen. Die sechsköpfige Jury besteht aus: 1 Vertreter aus der Wissenschaft, voraussichtlich Herr Prof. Dr. Bernd Heinrich von der Universität Regensburg, Lehrstuhl für Wirtschaftsinformatik II 1 Vertreter der Messe München GmbH Je 1 Vertreter der Weptun GmbH, der evobis GmbH, der mindrockets GbR 1 Vertreter der IDG Business Media GmbH Ein Vertreter des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nimmt als neutraler Gast ohne Stimmrecht an den Sitzungen der Jury teil.

8 7) Preise und Preisverleihung Die Preisverleihung findet in beiden Kategorien im Rahmen eines Staatsempfangs zur Communication World am Abend des 6. Novembers 2013 statt. Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt voraussichtlich durch den Bayerischen Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie. Hierzu wird gesondert eingeladen. Auch alle Nominierten für die Endauswahl in der Kategorie Start-up werden zur Veranstaltung eingeladen. Der Smart mobile Award in der Kategorie Business ist nicht dotiert. Der Gewinner des Smart Mobile Award in der Kategorie Start-up erhält für die nächste Veranstaltung der Communication World ein Start-Up-Aussteller-Paket (4 m² Komplettstand, inkl. Beleuchtung, Stromanschluss, Stromverbrauch, Gebühren, etc.) im Wert von 1.186,- netto. Daneben ermöglicht der Bayerische IuK-Cluster BICCnet dem Gewinner freien Zugang zu allen von ihm organisierten Veranstaltungen innerhalb der nächsten 12 Monate. Die Sieger beider Kategorien finden Erwähnung in den Pressemitteilungen und Berichterstattungen über die Communication World. 8) Werbung Die Preisträger sind berechtigt, die mit dem Smart Mobile Award Kategorie Business Award bzw. die mit dem Smart Mobile Award Kategorie Start-up ausgezeichneten Innovationen unter Angabe des Verleihungsjahres zu kennzeichnen, solange diese unverändert auf dem Markt angeboten werden. Die Nominierten in der Kategorie Start-up sind berechtigt, die für den Smart Mobile Award Kategorie Start-up nominierten Innovationen unter Angabe des Nominierungsjahres im Zeitraum der Abstimmung durch die Community zu kennzeichnen.

9 9) Rechte am geistigen Eigentum und Haftungsfragen 9.1 Übergang von Rechten, Einräumung von Rechten, Hinweis zur Patentierbarkeit einer Erfindung und Gebrauchsmusterschutz Es entsteht weder durch die Teilnahme noch durch eine Prämierung eine Verpflichtung des Inhabers, etwaige bestehende Rechte am geistigen Eigentum hinsichtlich der Innovation bzw. der App selbst auf den Veranstalter zu übertragen bzw. Rechte hieran einzuräumen. Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass eine Erfindung dann nicht (mehr) als neu im Sinne des Patentgesetzes angesehen wird, sobald die Erfindung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist (vgl. 3 Patentgesetz). Diese Zugänglichmachung kann durch eine schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt sein, siehe 3 Patentgesetz. Weitergehende Hinweise zur Patentierbarkeit, zu den Voraussetzungen für die Anmeldung einer Erfindung zum Patent und Informationen zum Gebrauchsmusterschutz finden Sie unter: http://www.dpma.de. Für den Inhalt dieser Seite und Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen des Anbieters entstehen, haftet allein der Anbieter der verlinkten Seite. 9.2 Hinsichtlich der Angaben der Teilnehmer gemäß Punkt 5.2.c) räumen die Teilnehmer dem Veranstalter das nicht-exklusive Recht ein, diese Angaben zeitlich unbeschränkt auf der Facebook-Seite der Communication World 2013 (www.facebook.com/communicationworld/award) zu veröffentlichen und für interne Zwecke zu archivieren. 9.3 Bitte beachten Sie auch die folgenden allgemeinen Bedingungen für die Teilnahme, insbesondere Haftungsfragen a) Für Schäden, die durch die Verletzung von etwaigen Rechten am geistigen Eigentum durch Teilnehmer, Internetnutzer oder sonstige Dritte entstehen, besteht keine Haftung der Veranstalter. Die Veröffentlichung der oben genannten Daten der Facebook-Seite der Communication World 2013 (www.facebook.com/communicationworld/award) erfolgt auf eigene Gefahr.

10 b) Darüber hinaus gilt, dass auch keine Haftung für Schäden, die insbesondere durch eine Verletzung geistigen Eigentums durch die Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstehen, übernommen wird, es sei denn, dass sie auf grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. In letzterem Fall haftet der Veranstalter nur, wenn es sich bei diesen Schäden um typische Schäden und nicht um Folgeschäden handelt und dann auch nur bis zur Höhe der 5-fachen Summe des Nettobeteiligungspreises, höchstens jedoch bis 100.000 EUR je Schadensfall; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit. 10) Gebühren und Kosten Die Teilnahme am Award ist gebühren- und kostenfrei. 11) Schlussbestimmungen a) Auf diese Teilnahmebedingungen ist deutsches Recht anwendbar. b) Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam, so bleibt davon die Gültigkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. Unwirksame Bestimmungen sind dann durch solche zu ersetzen, die dem gewünschten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.