Wegleitung zum Qualifikationsverfahren 2019

Ähnliche Dokumente
Prüfungsinformation. Für Kandidatinnen und Kandidaten. Für Expertinnen und Experten. Für Mitglieder von Kommissionen

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren 2018 zur Verordnung über die berufliche Grundbildung

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren 2018 zur Verordnung über die berufliche Grundbildung. Dentalassistentin EFZ Dentalassistent EFZ

Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten

Prüfungsinformation für die Kandidatinnen und Kandidaten des schulischen Qualifikationsverfahrens

Regelung über die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfungen inkl. Wiederholungen Typ Wirtschaft BM 2

PROMOTIONS UND PRÜFUNGSREGLEMENT BM II WIRTSCHAFT UND DIENSTLEISTUNGEN AB STUDIENBEGINN 2015

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren 2018

Wegleitung für Kandidatinnen und Kandidaten an kantonalen Abschlussprüfungen

Gebäudereiniger/-in EBA

Kaufmännische Berufsfachschule. Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsverfahren. schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2014/2016

Nachholbildung für Erwachsene. Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsverfahren. schulischer Teil Gültig für den Ausbildungsjahrgang 2015/2017

7.1 Kauffrau/Kaufmann. Reglement über die Ausbildung und die Lehrabschlussprüfung (Teil B)

Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)

Über das zweisprachige Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

Regelung Berufsmaturitäts-Abschlussprüfungen inkl. Wiederholungen Typ Wirtschaft Profil M inkl. Lehrabschluss Erweiterte Grundbildung (Profil E)

Kanton Zug Das Amt für Berufsbildung des Kantons Zug,

Kaufmännische Berufsmaturität

Berufsmaturität Prüfungswegleitung

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren. Boden-Parkettlegerin EFZ / Boden-Parkettleger EFZ

QV/2018/Q&A. Informationen für Lernende zum Qualifikationsverfahren

Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent EFZ MPA

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren «Recyclistin EFZ/Recyclist EFZ»

CS Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung Schwerpunkt Deutsch»

Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent EFZ MPA

Prüfungsreglement E-Profil Grundlagen

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Promotions- und Prüfungsreglement MMK ab Lehrbeginn 2011, Juni 2017 Seite 2

Wegleitung für das Qualifikationsverfahren (QV) Medizinische Praxisassistentin / Medizinischer Praxisassistent EFZ

Bildungsdirektion Berufsfachschule. Kauffrau/Kaufmann EFZ Basis-Grundbildung 3. Lehrjahr. QV 2018: Prüfungsprogramm. Februar 2018/Version 1.

Prüfungsreglement. gemäss Bildungsverordnung 2012

Wegleitung für das Qualifikationsverfahren (QV) Medizinische Praxisassistentin / Medizinischer Praxisassistent EFZ

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Wichtige Mitteilungen zum Anmeldeverfahren 2019

Qualifikationsverfahren 2017 Berufe aus Gewerbe, Industrie und Gesundheitswesen Allgemeine Wegleitung

Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2017 Qualifikationsverfahren Technische Berufsmaturität lehrbegleitend

Fahrradmechanikerin EFZ Fahrradmechaniker EFZ

Dentalassistentin EFZ Dentalassistent EFZ DA

Tiermedizinische Praxisassistentin EFZ Tiermedizinischer Praxisassistent EFZ TPA

HANDELSMITTELSCHULE SCHAFFHAUSEN (HMS)

Wegleitung Qualifikationsverfahren Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Fachfrau/Fachmann Kundendialog EFZ 76501

Lehrplan für den beruflichen Unterricht vom 21. November 1997

Departement Bildung, Kultur und Sport Abteilung Berufsbildung und Mittelschule

Wegleitung für die Kandidatinnen und Kandidaten kaufmännische Berufsmaturitätsprüfung (M-Profil) mit Ausbildungsbeginn vor dem 1.1.

PRÜFUNGSREGLEMENT B PROFIL AB BILDUNGSVORDNUNG 2012

über die Beförderung im 2. Ausbildungsjahr der Fachangestellten Gesundheit

Reglement Überbetriebliche Kurse (ÜK) Medizinische Praxisassistentin MPA Medizinischer Praxisassistent MPA

DEPARTEMENT BILDUNG, KULTUR UND SPORT. 15. April 2016

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

QV FAGE QUALIFIKATIONSVERFAHREN FACHMANN / FACHFRAU GESUNDHEIT EFZ

QV FaGe 2018 Expertinnen/Experten. Oktober/November 2017

Reglement über die Lehrabschlussprüfung

Weisungen über die Qualifikationsverfahren in der beruflichen Grundbildung

Theatermalerin EFZ / Theatermaler EFZ

Qualifikationsverfahren Köchin/Koch EFZ, Emmental/Oberaargau

Prüfungsreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK)

Reglement über die interkantonalen und kantonalen Prüfungen an der DMS 2 Muttenz

im Qualifikationsbereich Berufskenntnisse

Reglement über die Berufsmaturitäts-Abschlussprüfungen gesundheitliche und soziale Richtung

PRÜFUNGSREGLEMENT BANKING & FINANCE ESSENTIALS. Version

12 Glossar/Abkürzungsverzeichnis

Obligatorische Informationsveranstaltung. Qualifikationsverfahren 2019 Gärtner/in EBA Pflanzenproduktion

> Information zum Qualifikationsverfahren 2017 Zeichner/-in Fachrichtung Architektur

> Information zum Qualifikationsverfahren 2019 Zeichner/-in Fachrichtung Architektur

Weisungen betr. Durchführung der Berufsmaturitätsprüfung

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

> Information zum Qualifikationsverfahren 2016 Zeichner/-in Fachrichtung Architektur

Kauffrau/Kaufmann EFZ Employée de commerce CFC/Employé de commerce CFC Impiegata di commercio AFC/Impiegato di commercio AFC

Wegleitung zum EFZ und Berufsmaturitätsprüfung, Typ Wirtschaft (BM 1)

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren Augenoptikerin / Augenoptiker

Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)

Berufsmaturitätsreglement (BMR)

Allgemeine Weisungen QV 2018

Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung)

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren. Industriepolsterin EFZ Industriepolsterer EFZ

Wegleitung Teil-BMP Gesundheit und Soziales berufsbegleitend. BMG18f BMS18f

Empfehlungen für QV-Experten. für. Fleischfachfrau / Fleischfachmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) und

Berufsmaturität Ausrichtung Wirtschaft und Dienstleistungen, Typ Wirtschaft

Fachfrau/Fachmann Information und Dokumentation EFZ

Reglement für die Abschlussprüfung an der Fachmittelschule Glarus *

Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung

Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung. Theatermalerin EFZ / Theatermaler EFZ

über die Passerelle Berufsmaturität universitäre Hochschulen

Transkript:

Wegleitung zum Qualifikationsverfahren 2019 Vorgezogene Prüfung QV 2018 «Medizinische Grundlagen» Leitziel 1.4 Medizinische Praxisassistentin EFZ Medizinischer Praxisassistent EFZ Ausgabe 2018

Inhaltsverzeichnis Zweck... 4 Grundlagen... 4 Organe... 4 Schulstandorte... 4 VMA/OdA... 4 Prüfungskommission... 4 Prüfungsleitung... 4 Zutritt zu den Prüfungen... 5 Prüfungsorte... 5 Zeitpunkt der Prüfung... 5 Verhinderung bei Krankheit oder Unfall... 5 Nichterscheinen zur Prüfung... 5 Prüfungsdauer... 5 Prüfungsinhalt... 5 Notenwerte... 5 Material... 5 Erlaubte Hilfsmittel... 5 Unerlaubte Hilfsmittel und Verstösse... 6 Mögliche Sanktionen... 6 Mitteilung des Prüfungsergebnisses... 6 Beschwerde... 6 Eigene Notizen... 7 3

Zweck Grundlagen Organe Schulstandorte Durch das Qualifikationsverfahren soll festgestellt werden, ob die Lernenden die im Ausbildungsreglement und im Lehrplan umschriebenen Lernziele, die sie zur Ausübung ihres Berufes befähigen, erreicht haben (Art. 30 der Verordnung für das Berufsbildungsgesetz). Als Rechtsgrundlage dienen die Bildungsverordnung und der Bildungsplan «Medizinische Praxisassistentin EFZ», verabschiedet im Juli 2008 und aktualisiert 2012, gestützt auf Art. 19 des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG), Art. 12 der Berufsbildungsverordnung vom 19. November 2003 (BBV) und Art. 4 Abs. 4 der Jugendarbeitsschutzordnung vom 28. September 2007 (ArGV 5). Die Organisation der Prüfungen ist der Prüfungskommission VMA/OdA übertragen. Diese sorgt in Zusammenarbeit mit dem Kanton Bern und der Ärztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) für eine vorschriftsgemässe Durchführung der Prüfungen. be-med: Berner Berufsfachschule be-med: Berner Berufsfachschule für med. Assistenzberufe AG für med. Assistenzberufe AG Schulstandort Bern Schulstandort Spiez Alpeneggstrasse 1 Schlösslistrasse 7 3012 Bern 3700 Spiez Tel. 0313108030 Sekretariat Tel. 0313108032 Sekretariat Tel. 0313108023 Schulleitung Tel. 0313108022 Schulleitung BFB Bildung Formation Biel Robert Walser Platz 9 2501 Biel Telefon 032 328 30 00 VMA/OdA Prüfungskommission Prüfungsleitung Verein für Medizinische Assistenzberufe Organisation der Arbeitswelt des Kantons Bern Präsident VMA/OdA Herr Dr. med. Renato Tognina rtog@tcnet.ch Präsidentin Frau Monika Ruch, Burgdorf ruch@vtxmail.ch Prüfungskommission VMA/OdA c/o Prüfungsleitung be-med AG Alpeneggstrasse 1 3012 Bern Telefon 031 310 80 20/21 vma.pruefungsleitung@be-med.ch 4

Zutritt zu den Prüfungen Prüfungsorte Zeitpunkt der Prüfung Verhinderung bei Krankheit oder Unfall Nichterscheinen zur Prüfung Prüfungsdauer Prüfungsinhalt Notenwerte Material Erlaubte Hilfsmittel Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Zutritt haben ausser den Vertretern des Bundes und des Kantons, den Mitgliedern der Prüfungskommission VMA/OdA und des Prüfungskörpers, ausschliesslich Personen, die von der Prüfungsleitung oder von der zuständigen kantonalen Behörde eine Bewilligung erhalten haben. Alle Kandidatinnen und Kandidaten müssen sich zu Beginn jeder Prüfung (schriftlich und praktisch) mit einem Dokument ausweisen. Als offizielle Dokumente gelten Identitätskarte, Führerausweis, Pass und ähnliche Ausweise. Jede Kandidatin/Jeder Kandidat legt die Prüfungen in den Räumen derjenigen Schule ab, an welcher sie/er zuletzt den Unterricht besucht hat. Die Prüfungen der deutschsprachigen Kandidatinnen/Kandidaten finden am Dienstag, 26. Juni 2018 während des ordentlichen Berufsschultages statt. Bei Verhinderung aus wichtigen Gründen ist sofort die Prüfungskommission VMA/OdA (über die lokale Schulleitung) zu benachrichtigen; bei Krankheit oder Unfall muss innerhalb von 3 Arbeitstagen ein ärztliches Zeugnis eingereicht werden. Betroffene Kandidatinnen/Kandidaten haben sich nach Wegfall des Hinderungsgrundes zur Prüfung zu melden. Die Prüfungskommission legt die Wiederholungmöglichkeit fest. Hier wird zwischen entschuldbaren und nicht entschuldbaren Gründen unterschieden. Die Prüfungskommission VMA/OdA entscheidet über das weitere Vorgehen. 100 Minuten 50 Fragen (70% Pathologie und Arzneimittellehre, 20% Anatomie, 10% naturwissenschaftliche Grundlagen) Die Noten werden gemäss Art. 20 der Bildungsverordnung berechnet: Note Eigenschaft der Leistung 6 qualitativ und quantitativ sehr gut 5 gut, zweckentsprechend 4 den Mindestanforderungen entsprechend 3 schwach, unvollständig 2 sehr schwach 1 unbrauchbar oder nicht ausgeführt Schreibutensilien Keine 5

Unerlaubte Hilfsmittel und Verstösse Mögliche Sanktionen Unregelmässigkeiten während der Prüfung, die von der Kandidatin/dem Kandidaten zu verantworten sind, wie z.b. Stören des Prüfungsablaufs und/oder Verstösse dagegen: Die/Der Betroffene wird zuerst von der Examinatorin, resp. dem Examinator oder der Expertin, resp. dem Experten verwarnt. Im Wiederholungsfall wird die Kandidatin/der Kandidat von der Prüfung ausgeschlossen. Der Vorfall wird protokolliert und mögliche Beweisstücke werden eingezogen. Die Betroffenen und allfällige Zeugen unterzeichnen das Protokoll. Während der Untersuchung und der Benachrichtigung der Prüfungsbehörde bleibt die Prüfung für die betroffene Kandidatin/den betroffenen Kandidaten unterbrochen. Liegt ein offensichtlicher Prüfungsbetrug wie Verwendung unerlaubter Hilfsmittel (insbesondere der Gebrauch von Mobiltelefonen und deren Zusatzfunktionen SMS usw.) oder Mithilfe anderer Personen vor, so wird die Prüfung sofort unterbrochen und der Vorfall protokolliert. Die Prüfungsbehörde entscheidet dann über die Konsequenzen und erlässt eine rekursfähige Verfügung. Je nach Schwere der Übertretung werden verschiedene Massnahmen angeordnet: Notenabzug bei der betreffenden Position. Abbruch der Prüfung und Meldung an den Chefexperten und die kantonale Behörde zur weiteren Untersuchung. Die Wiederholung der Prüfung gilt als zweite Prüfung im Sinne von Artikel 33 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV). Mitteilung des Prüfungsergebnisses Beschwerde Das Prüfungssekretariat VMA/OdA gibt das Prüfungsergebnis nach Korrektur der Prüfung schriftlich bekannt. Vorher dürfen keine Mitteilungen über Verlauf und Ergebnis des einzelnen Prüfungsteils gemacht werden. Gegenüber Drittpersonen sind die Prüfungsorgane zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Mitteilung des Prüfungsergebnisses enthält den schriftlichen Hinweis an die Lernende/den Lernenden, dass erst nach Abschluss des gesamten QV im Jahr 2019 innert der vom Kanton festgesetzten Rechtsmittelfrist Beschwerde erhoben werden kann. März 2018 Verein für Medizinische Assistenzberufe VMA Organisation der Arbeitswelt des Kantons Bern OdA Monika Ruch Präsidentin, Prüfungskommission Christoph Hänssler Prüfungsleitung VMA/OdA 6

Eigene Notizen Wir wünschen allen Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg! 7

Druckdatum: 14. März 2018