Prüfungsreglement. gemäss Bildungsverordnung 2012
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- Marie Boer
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1 Prüfungsreglement Nachholbildung für Erwachsene Kauffrau/Kaufmann Erweiterte Grundbildung (E) Kauffrau/Kaufmann Basisbildung (B) nach Art. 33 und 34 Abs. 2 BBG Art. 32 BBV gemäss Bildungsverordnung 2012 KN E/B-Profil (BIVO 2012) Lehrbeginn 2016, Stand Juni 2016
2 A Qualifikationselemente Schulische Ausbildung Der Prüfungsstoff basiert auf dem Leistungszielkatalog ( und dem Lehrplan KN Nachholbildung E- resp. B-Profil. Betriebliche Ausbildung Die Absolventen der Nachholbildung haben im betrieblichen folgende Prüfungen abzulegen: Berufspraktische Situationen und Fälle Kommunikation in beruflichen Situationen Schriftliche Branchenprüfung, in der Regel Dienstleistung und Administration Dauer: 120 Minuten Berufspraxis mündlich (Fachgespräch oder Rollenspiel) Dauer: 30 Minuten Die betriebliche Ausbildung wird im zweiten Ausbildungsjahr absolviert. Weitere Informationen unter und KN E/B-Profil (BIVO 2012) Lehrbeginn 2016, Stand Juni 2016 Seite 2
3 Prüfungssystematik/Qualifikationsbereiche/Gewichtung E-Profil Fach Gewicht an Gesamtnoten Dauer Schulischer Deutsch 1/6 Englisch 1/6 Französisch 1/6 schriftlich 120 Min. schriftlich 90 Min. schriftlich 90 Min. IKA 1/6 schriftlich 120 Min. W+G 2/6 schriftlich 240 Min. Betrieblicher Berufspraktische Situationen und Fälle Berufspraxis mündlich (Fachgespräch oder Rollenspiel) 1/2 schriftlich 120 Min. 1/2 mündlich 30 Min. Bestehensnormen siehe Seite 5. KN E/B-Profil (BIVO 2012) Lehrbeginn 2016, Stand Juni 2016 Seite 3
4 Prüfungssystematik/Qualifikationsbereiche/Gewichtung B-Profil Fach Gewicht an Gesamtnoten Dauer Deutsch 1/6 schriftlich 120 Min. Schulischer schriftlich 90 Min. Englisch 1/6 IKA 2/6 schriftlich 180 Min. W+G 2/6 schriftlich 180 Min. Betrieblicher Berufspraktische Situationen und Fälle Berufspraxis mündlich (Fachgespräch oder Rollenspiel) 1/2 schriftlich 120 Min. 1/2 mündlich 30 Min. Bestehensnormen siehe Seite 5. KN E/B-Profil (BIVO 2012) Lehrbeginn 2016, Stand Juni 2016 Seite 4
5 Bestehensnormen Gesamtnote Schulischer Prüfungsergebnis Schulischer Gesamtnote Betrieblicher Prüfungsergebnis Betrieblicher Gesamtergebnis Das Ergebnis des schulischen s der Nachholbildung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird als Mittel aus den Fachnoten berechnet. Die so ermittelte Gesamtnote schulischer wird auf eine Dezimale gerundet. Der schulische der Nachholbildung ist bestanden, wenn die Gesamtnote schulischer mindestens 4,0 beträgt, höchstens zwei Fachnoten unter 4,0 liegen und die Summe der negativen Notenabweichung von 4,0 höchstens zwei Notenwerte beträgt. Das Ergebnis des betrieblichen s der Nachholbildung wird in einer Gesamtnote ausgedrückt. Diese wird als Mittel aus den Fachnoten der zwei Bereiche berechnet. Die so ermittelte Gesamtnote betrieblicher wird auf eine Dezimale gerundet. Der betriebliche der Nachholbildung ist bestanden, wenn die Gesamtnote betrieblicher mindestens 4,0 beträgt, höchstens eine note unter 4,0 liegt und diese ungenügende note nicht unter 3,0 ist. Wer sowohl den betrieblichen wie auch den schulischen der Nachholbildung bestanden hat, erhält das eidgenössische Fähigkeitszeugnis sowie einen Notenausweis und ist berechtigt, Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Basis-Grundbildung oder Erweiterte Grundbildung KN E/B-Profil (BIVO 2012) Lehrbeginn 2016, Stand Juni 2016 Seite 5
6 B Zweck Organisation, Anmeldung Mit den Schlussprüfungen wird festgestellt, ob die Kandidatin/der Kandidat die im Leistungszielkatalog festgehaltenen Lernziele erreicht hat. Der Leistungszielkatalog der Handelsschule KV Basel ist unter abrufbar. Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom 13. Dezember 2002 (Art. 33 und 34 Abs. 2) und Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November Verordnung des BBT über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) vom 26. September Richtlinien zum Qualifikationsverfahren für Erwachsene des BBT vom 4. Juni Abschluss Zulassung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) Basis-Grundbildung oder Erweiterte Grundbildung. Die schulischen Schlussprüfungen kann ablegen, wer die Zulassungsvoraussetzungen nach Art. 33 und 34 Abs. 2 BBG erfüllt. Diese sind: fünfjährige berufliche Praxis, davon mindestens zwei Jahre im kaufmännischen Bereich. Liegt die kaufmännische Berufserfahrung mehr als drei Jahre zurück, muss ein halbjähriges Praktikum absolviert werden. Über die Zulassung zum Betrieblichen entscheidet das zuständige Berufsbildungsamt. Für Personen, welche in der Schweiz wohnen, erteilt das Berufsbildungsamt des Wohnkantons die Zulassung. Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz arbeitet, erhält die Zulassung vom Berufsbildungsamt des Arbeitskantons. Wer im Ausland wohnt und arbeitet und die Handelsschule KV Basel besucht, erhält die Zulassung vom Erziehungsdepartement Basel-Stadt, Ressort Berufsbildung, 4005 Basel. Die Zulassung muss zum Zeitpunkt der definitiven Anmeldung zum Schulbesuch bereits vorliegen. Die Zulassung einzuholen ist Sache der nehmenden. Anmeldung Die Kandidatin bzw. der Kandidat hat sich für die Schlussprüfungen mit dem offiziellen Anmeldeformular anzumelden. Das Prüfungsprogramm und die Wegleitung zur Schlussprüfung werden rechtzeitig vorher verteilt. KN E/B-Profil (BIVO 2012) Lehrbeginn 2016, Stand Juni 2016 Seite 6
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